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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2857
BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11 (https://dejure.org/2011,2857)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 516 Abs 1 ZPO
    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils

  • rewis.io

    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • ra.de
  • rewis.io

    Rücknahme der Berufung: Rücknahmemöglichkeit bis zum Beginn der Urteilsverkündung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 516 Abs. 1
    Keine Rücknahme der Berufung nach Beginn der Urteilsverkündung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 516 Abs. 1
    Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO ist nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils möglich; Rücknahme der Berufung nach § 516 Abs. 1 ZPO nur bis zum Beginn der Verkündung des Berufungsurteils

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Bis wann kann Berufung zurückgenommen werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsrücknahme während der Urteilsverkündung

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Die Rücknahme der Berufung ist nur bis zur Verkündung des Berufungsurteils möglich

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rücknahme der Berufung während der Urteilsverkündung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bis wann kann die Berufung zurückgenommen werden? (IBR 2011, 1456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 197
  • NJW 2011, 2662
  • ZIP 2011, 2176 (Ls.)
  • MDR 2011, 1001
  • FamRZ 2011, 1582
  • VersR 2011, 1460
  • WM 2011, 2157
  • AnwBl 2011, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.11.1991 - V ZB 12/91

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen eine die Berufung verwerfenden

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
    dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
  • BAG, 20.12.2007 - 9 AZR 1040/06

    Erledigung der Revision

    Auszug aus BGH, 30.06.2011 - III ZB 24/11
    dd) Diese sich am Wortlaut der §§ 516, 311 ZPO orientierende Auslegung des § 516 Abs. 1 ZPO steht nicht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2008, 1979), das für den Sonderfall der Zustimmung des Gegners - wie nach früherem Recht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. November 1991 - V ZB 12/91, BGHR ZPO § 515 Abs. 2 Berufungsverwerfung 1) - eine Rücknahme der Berufung auch nach Verkündung des Berufungsurteils bis zum Eintritt der Rechtskraft für zulässig erachtet.
  • OLG Köln, 11.06.2015 - 8 U 54/14

    Zulässigkeit der nachträglichen Verrechnung eines in einer Verkehrsunfallsache

    aa) Gemäß § 516 Abs. 1 ZPO kann der Berufungskläger die Berufung bis zur Verkündung des Berufungsurteils zurücknehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 Rn. 8), wobei dies entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr von der Zustimmung des Rechtsmittelgegners abhängig ist (Zöller/Heßler, ZPO, 30. Aufl., § 516 Rn. 2; Hk-ZPO/Wöstmann, 5. Aufl., § 516 Rn. 1).
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Wenn es nicht zur Verkündung eines Berufungsurteils kommt, bleibt die Rücknahme der Berufung zulässig, solange das Berufungsverfahren noch nicht beendet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Juni 2011 - III ZB 24/11, BGHZ 190, 197 = NJW 2011, 2662 Rn. 14).
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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4368
BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10 (https://dejure.org/2011,4368)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 765a ZPO, § 30a ZVG, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefährdung des Erfolgs der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners durch die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens als vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigender Umstand

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 765a
    Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolges bei lebensbedrohlicher Erkrankung des Schuldners im Zwangsversteigerungsverfahrens

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners bei Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens; Krebserkrankung; Chemotherapie; allgemeines Lebensrisiko; Zwangsversteigerung; Krankheit; Zuschlag; Vollstreckungsschutz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung, Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners

  • rewis.io

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren: Berücksichtigung der Gefährdung des Behandlungserfolgs einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners

  • rechtsportal.de

    ZPO § 765a
    Gefährdung des Erfolgs der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners durch die Fortführung des Zwangsversteigerungsverfahrens als vom Vollstreckungsgericht zu berücksichtigender Umstand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Abwägung: Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der lebensbedrohlich erkrankte Schuldner im Zwangsversteigerung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsvollstreckung - lebensbedrohliche Erkrankung ist zu berücksichtigen!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Lebensbedrohliche Krankheit des Schuldners in der Zwangsversteigerung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Räumungsschutz bei anstehender Chemotherapie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1452
  • MDR 2011, 1136
  • NZM 2011, 788
  • FamRZ 2011, 1582
  • WM 2011, 1707
  • Rpfleger 2012, 38
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.10.2010 - V ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde im Zwangsversteigerungsverfahren: Gefährdung des Grundrechts auf

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Lebensgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

    Kann das Leben des Schuldners durch eine Vollstreckungsmaßnahme in Gefahr geraten, weil dieser unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, muss das Vollstreckungsgericht diesen Umstand beachten und ihm bei der Durchführung des Verfahrens Rechnung tragen (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 26).

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Aussetzung der Vollstreckung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO auszusprechen (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 423).

  • BGH, 09.06.2011 - V ZB 319/10

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Vollstreckungsgerichts zur Flankierung von

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, WuM 2011, 475 Rn. 8).

    Vielmehr ist zur Wahrung der ebenfalls grundrechtlich geschützten Interessen des Vollstreckungsgläubigers und des Erstehers zu prüfen, ob der Lebensgefährdung auch anders als durch eine Einstellung oder Aufhebung der Zwangsversteigerung wirksam begegnet werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421, 422 Rn. 29 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, aaO).

  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 1/10

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 f. Rn. 11 f.).
  • BGH, 24.11.2005 - V ZB 99/05

    Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses und einstweiliger Einstellung des

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    a) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Lebens des Schuldners durch die Versteigerung oder die Fortsetzung des Verfahrens ist ein im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1, 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG von Amts wegen zu berücksichtigender Umstand (Senat, Beschlüsse vom 24. November 2005 - V ZB 99/05, NJW 2006, 505, 507 und vom 9. Juni 2011 - V ZB 319/10, WuM 2011, 475 Rn. 8).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus BGH, 21.07.2011 - V ZB 48/10
    Das bedeutet zwar nicht, dass die Zwangsversteigerung ohne Weiteres einstweilen einzustellen oder aufzuheben wäre, wenn die Fortführung des Verfahrens mit einer konkreten Gefahr für Leben und Gesundheit des Schuldners oder eines nahen Angehörigen verbunden ist (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 10/05, BGHZ 163, 66, 73; Senat, Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649, 1650 f. Rn. 11 f.).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15

    Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren

    Kann das Leben des Schuldners durch eine Vollstreckungsmaßnahme in Gefahr geraten, weil dieser unfähig ist, aus eigener Kraft oder mit zumutbarer fremder Hilfe die Konfliktsituation situationsangemessen zu bewältigen, muss das Vollstreckungsgericht diesen Umstand beachten und ihm bei der Durchführung des Verfahrens Rechnung tragen (Senat, Beschlüsse vom 7. Oktober 2010 - V ZB 82/10, NJW-RR 2011, 421 Rn. 26 und vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7).

    b) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Zuschlagsbeschwerdeverfahren nach § 100 Abs. 1 u. 3 i.V.m. § 83 Nr. 6 ZVG nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt (BVerfG, WM 2014, 565 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228 Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners gefährdet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7 aE).

  • BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16

    Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 20; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15

    Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist die Vollziehung der angefochtenen Entscheidung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß §§ 575 Abs. 5, 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16

    Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!

    "Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist (...) nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt (BVerfG, WM 2014, 565 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228 Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Schuldners gefährdet (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886 Rn. 7 aE).

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG stehenden Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Zwangsvollstreckungsverfahren nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des unmittelbar Betroffenen begründet (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886, Rn. 7) oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellte (BVerfG, WM 2014, 565, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228, Rn. 12).

    Eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO liegt andererseits aber etwa vor, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens den Erfolg der Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Vollstreckungsschuldners gefährdet (BGH, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, ZfIR 2011, 886, Rn. 7 a.E.) oder bei einer derartigen Erkrankung eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für das Leben des Schuldners oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt (BVerfG, WM 2014, 1725, 1726; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228, Rn. 12).

  • BGH, 19.09.2019 - V ZB 16/19

    Berücksichtigung einer Suizidgefahr im Rahmen der Einstellung des

    Da aus dem Zuschlagsbeschluss schon vor dem Eintritt der Rechtskraft vollstreckt werden kann und die Aufhebung der Entscheidung des Beschwerdegerichts dem Zuschlagsbeschluss die Vollstreckbarkeit nicht nimmt, ist dessen Vollziehung bis zur erneuten Entscheidung des Beschwerdegerichts gemäß § 575 Abs. 5, § 570 Abs. 3 ZPO auszusetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NZM 2017, 454 Rn. 16; Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 20; Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 48/10, NJW-RR 2011, 1452 Rn. 17).
  • AG Emmendingen, 21.03.2022 - 16 M 144/22

    Räumungsschutzantrag bei Verstoß gegen § 130a ZPO unzulässig

    Nicht mehr von der vollstreckungsrechtlichen Eingriffsermächtigung abgedeckt ist die Räumung jedoch ggf. bei einer lebensbedrohenden Erkrankung (vgl. BGH NJW-RR 2011 1452 (1452 f.); LG Potsdam BeckRS 2019, 8818 Rn. 17) oder Suizidgefahr.
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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5205
BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 Abs 1 ZPO, § 246 Abs 1 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 329 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO
    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist die formlose Bekanntgabe einer Entscheidung; Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der ...

  • rewis.io

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • ra.de
  • rewis.io

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • rechtsportal.de

    Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der Aussetzungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Mitteilung eines Beschlusstenors ist formlose Bekanntgabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft durch die Gerichts-Geschäftsstelle

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1282
  • MDR 2011, 1134
  • FamRZ 2011, 1582
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86

    Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Der Aussetzungsbeschluss des Gerichts wirkt nicht auf den - hier drei Wochen zuvor gestellten - Zeitpunkt des Antrags zurück (BGH, Beschluss vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).

    Maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, aaO).

  • BGH, 03.11.1977 - IX ZR 80/77

    Verfahrensaufnahme durch Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die gegenteilige Auslegung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Verbot, verfahrensrechtliche Vorschriften so auszulegen und anzuwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2005 - 1 BvR 2140/05, Rn. 17, juris).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 83/04

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Unklarheit über die

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die verfahrensfehlerhafte Verwerfung eines zulässigen Rechtsmittels verletzt den durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Anspruch des Rechtsmittelklägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 83/04, NJW-RR 2005, 792).
  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    c) Die Mitteilung des Beschlussinhalts durch die Geschäftsstelle an eine Sekretärin des Prozessbevollmächtigten steht einer Kundgabe an ihn selbst gleich, wenn diese - wie hier - als Botin des Prozessbevollmächtigten nachfragt und die Mitteilung des Gerichts über den Inhalt der Entscheidung für diesen entgegennimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682).
  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs-

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Bei einer Klage aus der Grunddienstbarkeit sind die Grundstückseigentümer notwendige Streitgenossen (Senat, Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101, 1102), so dass die Aussetzungswirkung für alle Beklagten eingetreten ist.
  • LG Mainz, 14.09.1967 - 3 S 91/67
    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Es geht unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Hamm (MDR 1968, 156, 157) zu Unrecht davon aus, dass fernmündliche Mitteilungen durch die Geschäftsstelle bloße Auskünfte seien, die keine Rechtswirkungen herbeiführten, sofern nicht der Wille des Gerichts, die Entscheidung so mitzuteilen, durch das Vorliegen besonderer Anhaltspunkte (Verfügung des Vorsitzenden oder des Berichterstatters; Vermerk der Geschäftsstelle über die Bekanntgabe) in der Akte manifestiert sei.
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn für das Existentwerden der Entscheidung durch formlose Bekanntgabe ist es ohne Bedeutung, aus welchen Motiven und mit welchen Absichten das geschieht; maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1282 Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der

    Eine zwischen dem Eingang des Aussetzungsantrages (hier: 13.10.2014, 13.53 Uhr) und der nach § 329 Abs. 2 ZPO verlautbarten Aussetzungsentscheidung (hier: frühestens am 22.10.2014) ablaufende (Anschlussberufungs)-Frist (hier: 13.10.2014, 24.00 Uhr) wird von der Aussetzungswirkung des § 249 Abs. 1 ZPO mangels Rückwirkung der Aussetzung auf den Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr erfasst (vgl. BGH, NJW 1987, 2379, 2380; vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1282; vgl. BeckOKZPO/Jaspersen, a.a.O., § 246 Rn. 12; vgl. MüKoZPO/Stackmann, a.a.O., § 246 Rn. 19).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    6 Letzteres ist hier nicht der Fall, da unanfechtbare Beschlüsse, wie derjenige vom 16. Dezember 2019 (§ 152 Abs. 1 VwGO), nicht zustellungsbedürftig sind (§ 56 Abs. 1 VwGO) und daher formlos bekanntgegeben werden (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO), wofür sogar die nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügen würde (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag im Fall einer späteren Mandatsniederlegung

    Schon aus diesem Grund kann der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 Abs. 1, §§ 248, 129a, 78 Abs. 3 ZPO, der ohne Rücksicht auf seine sachliche Rechtfertigung nicht die Wirkungen des § 249 Abs. 1 ZPO hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 12 mwN), keinen Erfolg haben.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.11.2017 - 1 VB 7/17
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 26.5.2011 - V ZB 248/10 -, Juris Rn. 15) genügt es in diesen Fällen, wenn der Inhalt der Entscheidung den Parteien mitgeteilt wird, was beispielsweise auch fernmündlich geschehen kann.
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 3 A 79/23

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess;

    Etwas Anderes könnte höchstens dann zu erwägen sein, wenn der Beschluss nicht mit dem Willen der Kammer in den Geschäftsgang gelangt sein könnte, wobei fraglich ist, ob dies den Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO überhaupt entgegenstehen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 14 ff.; Musielak, in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 329 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung,

    Auch dies führt jedoch - im Falle des Zugangs - zu einer wirksamen formlosen Bekanntgabe i. S. v. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil dafür sogar eine nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügt und zwar selbst dann, wenn die Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO damit nicht herbeigeführt werden sollen, solange der Beschlussinhalt vom Gericht bewusst und gewollt mitgeteilt wird (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.07.2011 - IX ZA 77/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7516
BGH, 13.07.2011 - IX ZA 77/11 (https://dejure.org/2011,7516)
BGH, Entscheidung vom 13.07.2011 - IX ZA 77/11 (https://dejure.org/2011,7516)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - IX ZA 77/11 (https://dejure.org/2011,7516)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 127 Abs 2 ZPO, § 544 Abs 1 S 1 ZPO, § 574 ZPO
    Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Zivilprozess

  • rewis.io

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rewis.io

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde und der Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde im Zivilprozess

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1582
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - IX ZA 77/11
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - IX ZA 77/11
    Der Weg einer außerordentlichen Beschwerde ist nicht eröffnet (BGH, Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02, BGHZ 150, 133 ff) und verfassungsrechtlich auch nicht geboten (vgl. BVerfGE 107, 395 ff).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZA 26/06

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde mangels Zulassung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 13.07.2011 - IX ZA 77/11
    Die Nichtzulassungsbeschwerde ist gemäß § 544 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich gegen Berufungsurteile eröffnet, nicht aber gegen Entscheidungen, die in Beschlussform ergehen (BGH, Beschluss vom 16. November 2007 - IX ZA 26/06, WuM 2007, 41).
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