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   OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11   

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OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11 (https://dejure.org/2011,19333)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22.03.2011 - 2 W 18/11 (https://dejure.org/2011,19333)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 22. März 2011 - 2 W 18/11 (https://dejure.org/2011,19333)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens bei Bewilligung der Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Geschäftsgebühr und Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1683
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Braunschweig, 12.09.2008 - 2 W 358/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11
    Die vom Senat vor Einführung des § 15a RVG in dem Beschluss vom 12.09.2008 (2 W 358/08, NJW-RR 2009, 558) vertretene Auffassung, dass die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnungsvorschriften von vornherein nur in gekürzter Höhe entstehe, ist mit der vom Gesetzgeber in § 15a Abs. 1 RVG vorgenommenen Klarstellung nicht (mehr) zu vereinbaren.

    Zudem lässt sich das entscheidende Argument, welches gegen eine Anwendung des § 58 Abs. 2 RVG sprach und auf das sich auch der Senat in seinem Beschluss vom 12.09.2008 gestützt hat (2 W 358/08, NJW-RR 2009, 558), nicht mehr aufrechterhalten.

  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11
    § 58 Abs. 2 RVG regele lediglich, in welcher Weise eine nicht durch die Staatskasse erfolgte Zahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt zu berücksichtigen sei, sie verändere aber weder die Tatbestände zu Entstehung und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren noch regele sie den Umfang des a priori von der Staatskasse dem beigeordneten Rechtsanwalt Geschuldeten (so OLG Frankfurt, Beschl. v. 12.02.2010 - 18 W 3/10, zitiert nach juris).
  • OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11
    Hiernach kommt ein Abzug von dem gegen die Staatskasse bestehenden Anspruch nur dann in Betracht, wenn die Anrechnung dazu führt, dass die Differenz völlig beglichen ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - 11 W 2649/09, FamRZ 2010, 923; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 WF 33/10, NJOZ 2010, 1880; schon nach bisherigem Recht KG, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 W 496/08, NJOZ 2009, 1255, Müller-Rabe, NJW 2009, 2913; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 58 Rn. 43 f.).
  • KG, 13.01.2009 - 1 W 496/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die PKH-Vergütung des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11
    Hiernach kommt ein Abzug von dem gegen die Staatskasse bestehenden Anspruch nur dann in Betracht, wenn die Anrechnung dazu führt, dass die Differenz völlig beglichen ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - 11 W 2649/09, FamRZ 2010, 923; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 WF 33/10, NJOZ 2010, 1880; schon nach bisherigem Recht KG, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 W 496/08, NJOZ 2009, 1255, Müller-Rabe, NJW 2009, 2913; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 58 Rn. 43 f.).
  • OLG Zweibrücken, 11.05.2010 - 2 WF 33/10

    Anrechnung von Zahlungen des Mandanten an den beigeordneten Rechtsanwalt auf den

    Auszug aus OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11
    Hiernach kommt ein Abzug von dem gegen die Staatskasse bestehenden Anspruch nur dann in Betracht, wenn die Anrechnung dazu führt, dass die Differenz völlig beglichen ist (vgl. OLG München, Beschl. v. 10.12.2009 - 11 W 2649/09, FamRZ 2010, 923; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.05.2010 - 2 WF 33/10, NJOZ 2010, 1880; schon nach bisherigem Recht KG, Beschl. v. 13.01.2009 - 1 W 496/08, NJOZ 2009, 1255, Müller-Rabe, NJW 2009, 2913; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a. a. O., § 58 Rn. 43 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2020 - L 39 SF 41/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird einerseits vertreten, dass § 58 Abs. 2 RVG auch auf Zahlungen im Zusammenhang mit der Anrechnung nach der Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anwendbar sei, was für Verfahren, in denen Wertgebühren nach § 13 RVG entstehen, zu Folge haben soll, dass eine Zahlung auf die Geschäftsgebühr nur auf den Vergütungsanspruch gegenüber der Staatskasse angerechnet wird, soweit sie die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung übersteigt (Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss vom 17. Februar 2014, 18 W 93/13, Rn. 6; Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 30. Juli 2012, 14 W 360/12, Rn. 10; Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2011, 13 W 29/11, Rn. 10; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. Juli 2011, 6 W 55/10, Rn. 17; Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011, 2 W 18/11, Rn. 11; Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 11. Mai 2010, 2 WF 33/10, Rn. 26; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 10. Dezember 2009, 11 W 2649/09, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 3. März 2008, 15 WF 9/08, Rn. 14; ebenso Müller-Rabe, in Gerold/Schmidt, RVG, 24. Auflage 2019, § 58 Rn. 45; Ahlmann, in Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage 2015, § 58 Rn. 26; Kießling, in Mayer/Kroiß, RVG, 7. Auflage 2018, § 58 Rn. 23; Sommerfeldt, in BeckOK RVG, Stand 1. September 2020, § 58 Rn. 6a; Groß, in: Groß, Beratungs-, Prozesskosten- und Verfahrenskostenhilfe, 14. Auflage 2018, § 58 RVG Rn. 3;zu Betragsrahmengebühren: Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 17. Juni 2019, L 2 AS 241/18 B, Rn. 36).
  • VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich

    Diese zu trennenden Regelungsbereiche vermengt die in der Zivilrechtsprechung vordringende Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2011 - 13 W 29/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 W 18/11 -, juris; jew. m.w.N.), derzufolge der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei.
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 2 W 235/13

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten

    Entgegen der Auffassung des Landgerichts führt dies zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die von dem beigeordneten Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse geltend gemachte Verfahrensgebühr aber nur dann, wenn die Geschäftsgebühr tatsächlich an ihn gezahlt worden ist (vgl. OLG Brandenburg a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O. und JurBüro 2013, 21-22 und 2013, 467; OLG Braunschweig FamRZ 2011, 1683-1684; Niedersächsisches Finanzgericht EFG 2012, 553-556; Gerold/Schmidt a.a.O.; Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., § 15 a Rn. 25; Meyer/Kroiß/Winkler, RVG, 6. Aufl. § 15 a Rn. 23; im Ergebnis wohl auch: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 27.06.2013, 6 E 600/13, Rn. 27 Juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Diese zu trennenden Regelungsbereiche vermengt die in der Zivilrechtsprechung vordringende Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 1. September 2011 - 13 W 29/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 22. März 2011 - 2 W 18/11 -, juris; jew. m.w.N.), derzufolge der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei.
  • VG Oldenburg, 13.09.2012 - 11 A 4252/12

    Anrechnung; Geschäftsgebühr; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenhilfegebühren;

    2012, 39; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 W 18/11 - FamRZ 2011, 1683).

    Mit dieser Auffassung folgt das Gericht der inzwischen ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 1. September 2011 - 13 W 29/11 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 6 W 55/10 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 W 18/11 - alle in juris; auch Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, Rn. 44 f. zu § 58).

  • OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 4 WF 204/11

    Anrechnung vorprozessualer Geschäftsgebühr bei beigeordnetem Anwalt

    Zur Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf die vom beigeordneten Rechtsanwalt gegenüber der Staatskasse geltend gemachte Verfahrensgebühr führt dies aber nur, wenn die Geschäftsgebühr tatsächlich bezahlt worden ist (vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Zweibrücken, a.a.O.; OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, FamRZ 2011, 1683; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.1.2010, 7 WF 71/10, zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.a.O., § 58, Rdnr. 36; Schneider in Schneider/Wolf, RVG, 5. Aufl., § 15a, Rdnr. 25; Kindermann, FÜR 2010, 353; Enders, JurBüro 2009, 398; eine andere Ansicht vertritt - soweit ersichtlich - nur der 18. Zivilsenat des Beschwerdegerichts in den beiden oben zitierten Entscheidungen).
  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Damit lässt sich das entscheidende Argument, welches gegen eine Anwendung des § 58 RVG sprach, dass nämlich die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnungsvorschriften von vornherein nur in gekürzter Höhe entstehe, nicht mehr aufrechterhalten (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22. März 2011 - 2 W 18/11, RVGReport 2011, 254, zitiert nach juris, Rn. 11; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert, RVG, 19. Aufl., § 58 Rn. 44; aA OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 18 W 3/10, juris, Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Überwiegend wird demgegenüber aus § 58 Abs. 2 RVG abgeleitet, dass der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr zunächst auf die Differenz zwischen der Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei (KG Beschluss vom 13.01.2009 - 1 W 496/08; OLG München Beschluss vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09; OLG Zweibrücken Beschluss vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10; OLG Braunschweig Beschluss vom 22.03.2011 - 2 W 18/11; Hess FG Beschluss vom 10.05.2011 - 13 KO 580/11; OLG Brandenburg Beschluss vom 25.07.2011 - 6 W 55/10; OLG Oldenburg Beschluss vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung sämtlich zit. n. juris; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe a.a.O., § 58, Rdn. 43).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2014 - 18 W 93/13

    Zur Anrechnung der vorgerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr auf die dem gemäß

    Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung (vergl. Beschluss vom 12.02.2010 - 18 W 3/10 und Beschluss vom 12.12.2011 - 18 W 214/11) angesichts der entgegenstehenden Entscheidungen des 14. Zivilsenats vom 17.10.2012 - 14 W 88/12 und des 4. Familiensenats vom 16.02.2012 - 4 WF 224/11‡¤‡, und der Entscheidungen des KG Berlin vom 13.01.2009 - 1 W 496/08, des OLG München vom 10.12.2009 - 11 W 2649/09, des OLG Zweibrücken vom 11.05.2010 - 2 WF 33/10, des OLG Braunschweig vom 22.03.2011 - 2 W 18/11, des OLG Brandenburg vom 25.07.2011 - 6 W 55/10, des OLG Oldenburg vom 01.09.2011 - 13 W 29/11 und des OLG Celle vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 und angesichts des Umstands, dass nach §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 4 S.3 RVG eine Beschwerde zum BGH nicht statthaft ist, nicht mehr fest, weil dies einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung abträglich wäre.
  • OLG Brandenburg, 25.07.2011 - 6 W 55/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Das betrifft also auch Zahlungen auf die Geschäftsgebühr (so auch OLG Braunschweig, Beschluss vom 22.3.2011, 2 W 18/11, Rn. 10, 11; OLG Zweibrücken, aaO., Rn. 26; OLG München, Beschluss vom 10.12.2009, 11 W 2649/09, Rn. 14 - jeweils zitiert nach juris; Müller-Rabe, a.aO., Rn. 43 zu § 58; Schneider, aaO., Rn. 25 zu § 15a ; Kindermann, aaO., 353 f.).
  • OLG Koblenz, 30.07.2012 - 14 W 360/12

    Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr des später im Wege der

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2011 - 10 W 27/11

    Notwendigkeit der Beachtung des zum 05.08.2009 in Kraft getretenen § 15a RVG bei

  • OLG Frankfurt, 16.02.2012 - 4 WF 224/11

    Verfahrenskostenhilfe: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr

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