Weitere Entscheidung unten: KG, 25.05.2010

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10   

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https://dejure.org/2010,15011
OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.07.2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. Juli 2010 - 10 WF 106/10 (https://dejure.org/2010,15011)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 50 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG
    Keine Verfahrenskostenhilfe im Rahmen eines wieder aufgenommenen abgetrennten Versorgungsausgleichsverfahrens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Neuer Verfahrenskostenhilfeantrag nötig ?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Brandenburg, 12.05.2010 - 15 WF 125/10

    Reichweite der für das Scheidungsverbundverfahren bewilligten Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10
    Mit dem OLG Brandenburg ( Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10) ist der Senat der Ansicht, dass es dem Wesen der öffentlich - rechtlichen Versorgungsausgleichs widersprechen würde, würde dieser in den genannten Fällen seinen Charakter als Folgesache verlieren.

    Ob es sich beim Wiederaufnahmeverfahren nach § 50 Abs. 1 Ziffer 2 VersAusglG um ein selbständiges oder um die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens handelt, ist umstritten (zum Meinungsstand siehe OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).

  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Rostock, 19.07.2010 - 10 WF 106/10
    Ob es sich beim Wiederaufnahmeverfahren nach § 50 Abs. 1 Ziffer 2 VersAusglG um ein selbständiges oder um die Fortführung eines bereits begonnenen Verfahrens handelt, ist umstritten (zum Meinungsstand siehe OLG Naumburg, Beschluss vom 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 - 15 WF 125/10).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Dann solle nur der "Restverbund" der abgetrennten Folgesachen entfallen und jede der abgetrennten Folgesachen als selbständiges Verfahren fortgeführt werden (OLG Celle FamRZ 2011, 240; OLG Naumburg FamRZ 2011, 125 [Leitsatz]; KG - 18 AR 41/10 - Juris; OLG Jena [2. Senat für Familiensachen] - 2 WF 261/10 - Juris; OLG Rostock FamRZ 2011, 223; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 53 und 2010, 2002; OLG Braunschweig - 3 WF 23/10 - Juris).
  • OLG Bremen, 10.11.2016 - 4 UF 113/16

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des gegenüber minderjährigen Kindern

    Für seine die Sicherung des Mindestunterhalts nach § 1612a BGB betreffende Leistungsunfähigkeit sowie für die Einhaltung der an die gesteigerte Erwerbsobliegenheit i.S.d. § 1603 Abs. 2 BGB zu stellenden Anforderungen ist der Unterhaltspflichtige in vollem Umfang darlegungs- und beweisbelastet (BGH, FamRZ 2014, 637; 2002, 536; OLG Brandenburg, FamRZ 2011, 223).
  • OLG Celle, 16.09.2010 - 12 WF 102/10

    Anwaltsgebühren bei Wiederaufnahme eines zuvor abgetrennten und ausgesetzten

    Eine Auswirkung auf die bereits bewilligte Prozesskostenhilfe ist damit nicht verbunden (OLG Braunschweig, Beschluss vom 16.03.2010 [3 WF 23/10]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010 [15 WF 125/10]; OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010 [10 WF 106/10]; a. A. OLG Naumburg, Beschluss vom 01.02.2010 [8 WF 33/10] - alle bei juris).
  • OLG Naumburg, 27.08.2010 - 3 WF 209/10

    Zeitlicher Umfang der Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren in

    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • OLG Naumburg, 25.08.2010 - 3 WF 209/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren: Erstreckung der Bewilligung auf ein

    Denn nach der Gesetzesbegründung sollte damit lediglich ein Gleichlauf zur Übergangsregelung des § 48 VersAusglG hergestellt werden (vgl. BT-Drs 16/11903); neues Verfahrensrecht sollte auch auf am 01.09.2009 abgetrennte Verfahren Anwendung finden, der Charakter als Folgesache sollte nicht entfallen (so auch Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12.05.2010- 15 WF 125/10; OLG Rostock vom 19.07.2010 -10 WF 106/10 und vom 14.07.2010 -10 UF 71/10; OLG Braunschweig vom 16.03.2010 - 3 WF 23/10).
  • AG Ludwigslust, 03.09.2010 - 5 F 34/10

    Versorgungsausgleich: Teilweiser Ausgleichsausschluss wegen Geringfügigkeit

    Auch wenn Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG die Fortführung vor dem 01.09.2009 aus dem Verbund abgetrennter Versorgungausgleichssachen als selbständige Verfahren formuliert, ist daraus nicht abzuleiten, dass sie ihren Charakter als Folgesachen verlieren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010, Az.: 10 WF 106/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: 15 WF 125/10, - jeweils zitiert nach juris -).
  • AG Ludwigslust, 11.10.2010 - 5 F 88/10

    Versorgungsausgleich beim Tod eines Ehegatten: Berücksichtigung von

    Auch wenn Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG die Fortführung vor dem 01.09.2009 aus dem Verbund abgetrennter Versorgungausgleichssachen als selbständige Verfahren formuliert, ist daraus nicht abzuleiten, dass sie ihren Charakter als Folgesachen verlieren (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 19.07.2010, Az.: 10 WF 106/10; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.05.2010, Az.: 15 WF 125/10, - jeweils zitiert nach juris -).
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Rechtsprechung
   KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,27405
KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,27405)
KG, Entscheidung vom 25.05.2010 - 13 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,27405)
KG, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 13 UF 96/09 (https://dejure.org/2010,27405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unzutreffende Berechnung der Rentenanwartschaft eines Versorgungsleistenden i.R.d. Versorgungsausgleiches; Berechnung des Ehezeitanteils einer berufsständischen Versorgung; Einbeziehung von Kürzungen aufgrund bereits durchgeführten Versorgungsausgleichs nach Scheidung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 4 lit d; VersAusglG § 40
    Berechnung des Ehezeitanteils einer berufsständischen Versorgung; Einbeziehung von Kürzungen aufgrund bereits durchgeführten Versorgungsausgleichs nach Scheidung einer früheren Ehe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1997 - XII ZB 208/94

    Berechnung des Versorgungsausgleichs im Falle eines mehrfach geschiedenen Beamten

    Auszug aus KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
    In die Berechnung des Ehezeitanteils der von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen berufsständischen Versorgung (Berliner Ärzteversorgung) sind Kürzungen, die auf einem nach Scheidung einer früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, nicht einzubeziehen (im Anschluss an BGH, 10. September 1997, XII ZB 191/94, FamRZ 1997, 1534 ; BGH, 17. September 1997, XII ZB 208/94, FamRZ 1998, 419 ).

    Dies gilt daher nicht nur, wie vom Bundesgerichtshof entschieden, im Rahmen der Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1998, 419 ; BGH FamRZ 1997, 1534 ).

  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 191/94

    Berechnung des Ehezeitanteils des Versorgungsanrechts eines zum zweiten Mal

    Auszug aus KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
    In die Berechnung des Ehezeitanteils der von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten erworbenen berufsständischen Versorgung (Berliner Ärzteversorgung) sind Kürzungen, die auf einem nach Scheidung einer früheren Ehe durchgeführten Versorgungsausgleich beruhen, nicht einzubeziehen (im Anschluss an BGH, 10. September 1997, XII ZB 191/94, FamRZ 1997, 1534 ; BGH, 17. September 1997, XII ZB 208/94, FamRZ 1998, 419 ).

    Dies gilt daher nicht nur, wie vom Bundesgerichtshof entschieden, im Rahmen der Beamtenversorgung (vgl. BGH FamRZ 1998, 419 ; BGH FamRZ 1997, 1534 ).

  • KG, 22.02.1982 - 18 UF 4196/81

    Zahnarzt; Zahnärztekammer; Versorgungswerk; Ehezeitanteil; Ehezeit; Berechnung;

    Auszug aus KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
    Die Anwartschaft bei der B############ stellt eine Anwartschaft im Sinne von § 1587 a Ziff. 4 d BGB dar, deren Berechnung nach Steigerungszahlen, die im Verhältnis zur allgemeinen Bemessungsgrundlage ermittelt werden, der Berechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich ist (vgl. Dörr in MK, BGB 4. Aufl., § 1587 a Rn 412 "Berliner Ärzteversorgung", KG FamRZ 1982, 714 ; Amtsgericht Charlottenburg, FamRZ 1982, 306).
  • OLG Köln, 19.11.1981 - 25 UF 86/81

    Ausgestaltung der Durchführung des Versorgungsausgleichs i.R.e.

    Auszug aus KG, 25.05.2010 - 13 UF 96/09
    Die Anwartschaft bei der B############ stellt eine Anwartschaft im Sinne von § 1587 a Ziff. 4 d BGB dar, deren Berechnung nach Steigerungszahlen, die im Verhältnis zur allgemeinen Bemessungsgrundlage ermittelt werden, der Berechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung ähnlich ist (vgl. Dörr in MK, BGB 4. Aufl., § 1587 a Rn 412 "Berliner Ärzteversorgung", KG FamRZ 1982, 714 ; Amtsgericht Charlottenburg, FamRZ 1982, 306).
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