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   OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10   

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https://dejure.org/2010,16766
OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10 (https://dejure.org/2010,16766)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.08.2010 - 16 AR 7/10 (https://dejure.org/2010,16766)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. August 2010 - 16 AR 7/10 (https://dejure.org/2010,16766)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung über eine Adoption bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel des Annehmenden

  • rechtsportal.de

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Entscheidung über eine Adoption bei dauerhaftem Wohnsitzwechsel des Annehmenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.04.2001 - 1Z AR 3/01

    Abgabe des Adoptionsverfahrens an das Gericht des neuen Wohnorts des Annehmenden

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10
    Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Vorlage und die Zuständigkeitsbestimmung richten sich gem. Art. 111 Abs. 1 Satz 1 FGG-Reformgesetz wegen der Einleitung des Verfahrens bereits im Jahre 2006 nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht, also vorliegend nach § 46 FGG, der trotz des missverständlichen Wortlauts der Verweisung in Abs. 3 auch auf Adoptionsverfahren nach § 43b FGG anwendbar ist (vgl. zu letzterem BayObLG FamRZ 1984, 203 u. FamRZ 2001, 1536).

    Ein dauerhafter Wohnsitzwechsel des Annehmenden und des anzunehmenden Kindes kann einen derartigen Grund darstellen (BayObLG FamRZ 2001, 1536; Keidel/ Engelhardt , FGG 15. Auflage, § 46 Rz. 7; siehe auch für die gleich gelagerte Problematik nach neuem Recht in § 4 FamFG die Gesetzesbegründung BT-Drucksache 16/6308 S. 176 u. Prütting /Helms, FamFG, § 4 Rz. 16).

  • BayObLG, 05.07.1993 - 1Z BR 55/93

    Feststellung; Stiefvater; Adoption; Kindeswohl; Persönliche Anhörung;

    Auszug aus OLG Köln, 24.08.2010 - 16 AR 7/10
    Vielmehr kann sich das Gericht in einem Adoptionsverfahren eine hinreichende Beurteilungsgrundlage in der Regel erst dann verschaffen, wenn es durch die persönliche Anhörung des Minderjährigen gem. § 55c i. V. m. § 50b Abs. 1 FGG und der Annehmenden gem. § 12 FGG einen unmittelbaren persönlichen Eindruck erhält (vgl. z. B. BayObLG FamRZ 1993, 1480.
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