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   BFH, 26.08.2010 - III R 88/08   

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https://dejure.org/2010,2439
BFH, 26.08.2010 - III R 88/08 (https://dejure.org/2010,2439)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - III R 88/08 (https://dejure.org/2010,2439)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - III R 88/08 (https://dejure.org/2010,2439)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • openjur.de

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 2 Nr 2 Buchst a, EStG § 62
    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • Bundesfinanzhof

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 62 EStG 2002
    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 2 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 62 EStG 2002
    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • IWW
  • rewis.io

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • ra.de
  • rewis.io

    Kindergeld: Traineetätigkeit als Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Kindergeld für ein über 18 Jahre altes Kind während der Übergangszeit nach beendetem Magisterstudium und vor Beginn einer Traineeausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Tätigkeit als Trainee bei einem Verlag als Berufsausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Trainee-Programm und Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 09.06.1999 - VI R 50/98

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (Senatsurteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) als Ausbildung angesehen.

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (BFH-Urteile in BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706; vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, betr.

  • BFH, 24.02.2010 - III R 80/08

    Qualifizierungsmaßnahmen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (Senatsurteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) als Ausbildung angesehen.
  • BFH, 04.03.2010 - III R 23/08

    Erwerb der Musterberechtigung eines Piloten (Type Rating) als Ausbildung -

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (Senatsurteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) als Ausbildung angesehen.
  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, bindet sie den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BFH/NV 2009, 638, unter II.2.).
  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlagen für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. April 2009 III R 85/08, BFHE 224, 546, BStBl II 2010, 298, m.w.N.).
  • BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00

    Kindergeld/-freibetrag: Ermittlung des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Der BFH hat daher ein Studium nach einer Lehre, ein Zusatzstudium mit dem Ziel "Master of Laws (LLM)" nach bestandenem Staatsexamen (BFH-Urteil vom 14. November 2000 VI R 128/00, BFHE 193, 457, BStBl II 2001, 495), die Fortsetzung des Studiums nach bestandener Diplomprüfung als Maschinenbauingenieur (Senatsurteil vom 24. Februar 2010 III R 80/08, BFH/NV 2010, 1431), den Erwerb der ersten Musterberechtigung (sog. type rating) durch einen Verkehrsflugzeugführer (Senatsurteil vom 4. März 2010 III R 23/08, BFH/NV 2010, 1264) und insbesondere auch die gegen geringe Entlohnung ausgeübte Volontärtätigkeit einer Wirtschaftsassistentin (BFH-Urteil vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706) als Ausbildung angesehen.
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01

    Kindergeld - Anwendung der Vier-Monats-Frist i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Die Tochter befand sich zwischen ihrem Hochschulstudium und dem Beginn ihrer Tätigkeit als Marketing-Trainee in einer Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG; die Vier-Monats-Frist ist nicht taggenau zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 105/01, BFHE 203, 102, BStBl II 2003, 847; vom 23. Februar 2006 III R 82/03, BFHE 212, 476, BStBl II 2008, 702).
  • FG Thüringen, 05.09.2007 - III 610/06

    Fortbildung zum Handelsfachwirt als Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Das Niedersächsische FG gehe in seinem Urteil vom 21. April 1999 II 684/97 Ki (EFG 1999, 901) wie auch das Thüringer FG in seinem Urteil vom 5. September 2007 III 610/06 (EFG 2008, 631) davon aus, dass Trainee-Programme regelmäßig als Arbeitsverhältnis zu würdigen seien.
  • BFH, 16.03.2004 - VIII R 65/03

    Kindergeld: Promotion als Berufsausbildung

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Der Begriff der Ausbildung für einen Beruf i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG ist daher weiter als der Begriff der Berufsausbildung i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; die dort bedeutsame Abgrenzung zwischen Ausbildungs- und Fortbildungskosten (vgl. Schmidt/Heinicke, EStG, 29. Aufl., § 10 Rz 122) ist für § 32 EStG nicht maßgeblich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 16. März 2004 VIII R 65/03, BFH/NV 2004, 1522).
  • BFH, 23.02.2006 - III R 82/03

    Berücksichtigung eines in Teilzeit erwerbstätigen Kindes

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - III R 88/08
    Die Tochter befand sich zwischen ihrem Hochschulstudium und dem Beginn ihrer Tätigkeit als Marketing-Trainee in einer Übergangszeit i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b EStG; die Vier-Monats-Frist ist nicht taggenau zu berechnen, sondern umfasst vier volle Kalendermonate (BFH-Urteile vom 15. Juli 2003 VIII R 105/01, BFHE 203, 102, BStBl II 2003, 847; vom 23. Februar 2006 III R 82/03, BFHE 212, 476, BStBl II 2008, 702).
  • BFH, 21.01.2010 - III R 17/07

    Kindergeld: Warten auf Ausbildungsplatz

  • FG Münster, 30.10.2008 - 4 K 4113/07

    Kindergeld: Trainee-Programm kann Berufsausbildung sein

  • FG Niedersachsen, 21.04.1999 - II 684/97

    Anspruch auf Kindergeld und dessen Berechnung bei Aufnahme eines Volontariates

  • BFH, 03.07.2014 - III R 52/13

    Kindergeld: Duales Studium mit studienintegrierter praktischer Ausbildung im

    Unter Berufsausbildung wird deshalb die Erlangung der für die Ausübung des "angestrebten" Berufs geeigneten Grundlagen verstanden (z.B. BFH-Urteile vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Offizier; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, betr. Traineetätigkeit).
  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei, insbesondere nicht unter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (dazu unten 3.), zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 21. Januar 2010 III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26).
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2011 - 11 K 1908/10

    Stellt der Besuch einer sog. Jüngerschaftsschule eine Berufsausbildung i.S. des §

    Einzubeziehen sind alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen dienen, die als Grundlage für Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind, unabhängig davon, ob sie in einer Studien- oder Ausbildungsordnung vorgeschrieben sind oder - mangels solcher Regelungen - jedenfalls dem Erwerb von Kenntnissen und Fähigkeiten dienen, die für den angestrebten Beruf zwingend notwendig sind (BFH-Urteil vom 16. April 2002 VIII R 58/01, BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523; vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26).
  • BFH, 15.03.2012 - III R 58/08

    Au-Pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung - Mindestanforderungen an

    Sofern ein Kind dort z.B. eine Universität oder Fachschule besucht oder ein Praktikum zur Erlangung beruflicher Qualifikationen ableistet (Senatsurteil vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26), kann es auch dann berücksichtigt werden, wenn zugleich ein Au-pair-Verhältnis besteht.
  • BFH, 08.05.2014 - III R 41/13

    Reserveoffiziersanwärterausbildung ist Berufsausbildung

    cc) Die Rechtsprechung hat --worauf die Familienkasse zutreffend hinweist-- unter Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG die Erlangung der für die Ausübung des angestrebten Berufs geeigneten Grundlagen verstanden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 199, 111, BStBl II 2002, 523, betr. freiwilliges soziales Jahr; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, betr. Traineetätigkeit).

    dd) Ein Kind wird nicht für einen Beruf ausgebildet, wenn nicht die Erlangung beruflicher Qualifikationen, sondern die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (Senatsurteil in BFH/NV 2011, 26), oder wenn --wie regelmäßig bei Freiwilligendiensten (Senatsurteil vom 9. Februar 2012 III R 78/09, BFH/NV 2012, 940)-- die Erlangung sozialer Erfahrungen und die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins und nicht die Vorbereitung auf einen Beruf bezweckt wird.

  • BFH, 16.09.2015 - III R 6/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf und Ausbildungsdienstverhältnis bei

    Voraussetzung für eine solche innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses stattfindende Ausbildung ist jedoch, dass die Erlangung beruflicher Qualifikationen, d.h. der Ausbildungscharakter, und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen, d.h. der Erwerbscharakter, im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, Rz 14 f.; in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895, Rz 13; Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 17 f.; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, Rz 13, und in BFH/NV 2010, 28, Rz 19).
  • BFH, 22.09.2022 - III R 40/21

    Kein Kindergeldanspruch während Ausbildung zum Facharzt

    c) Werden Ausbildungsmaßnahmen --wie hier-- innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses durchgeführt, liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG allerdings nur dann vor, wenn die Erlangung beruflicher Qualifikationen, d.h. der Ausbildungscharakter, und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen, d.h. der Erwerbscharakter, im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 09.06.1999 - VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, unter 2., zum Volontariat als Berufsausbildung, und vom 10.05.2012 - VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895, Rz 13, zur Ausbildung eines Mannschaftsdienstgrades zum Kraftfahrer; Senatsurteile vom 22.12.2011 - III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 17 f.; vom 26.08.2010 - III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, Rz 13, und vom 30.07.2009 - III R 77/06, BFH/NV 2010, 28, unter II.4.).

    b) Da die tatsächliche Würdigung des FG verfahrensrechtlich einwandfrei, insbesondere nicht unter Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht gemäß § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO, zustande gekommen ist und auch nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ist sie für den BFH als Revisionsgericht nach § 118 Abs. 2 FGO bindend, selbst wenn die Wertung des FG nicht zwingend, sondern lediglich möglich ist (z.B. Senatsurteile vom 21.01.2010 - III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, und in BFH/NV 2011, 26).

  • BFH, 22.02.2017 - III R 20/15

    Kindergeld: Ausbildung für einen Beruf bei verwendungsbezogenen Lehrgängen eines

    b) Voraussetzung für eine innerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses stattfindende Ausbildung ist jedoch, dass die Erlangung beruflicher Qualifikationen, d.h. der Ausbildungscharakter, und nicht die Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen, d.h. der Erwerbscharakter, im Vordergrund steht (BFH-Urteile vom 9. Juni 1999 VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, unter 2.; in BFHE 237, 499, BStBl II 2012, 895, Rz 13; Senatsurteile vom 22. Dezember 2011 III R 41/07, BFHE 236, 144, BStBl II 2012, 681, Rz 17 f.; vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, Rz 13; in BFH/NV 2010, 28, unter 4., und vom 16. September 2015 III R 6/15, BFHE 251, 31, BStBl II 2016, 281, Rz 12).
  • FG Niedersachsen, 06.02.2018 - 13 K 171/17

    Gewährung von Kindergeld für die Zeit einer Ausbildung zum "Bankfachwirt

    Dabei steht den Eltern und dem Kind nach der Rechtsprechung des BFH von Verfassungs wegen ein weiter Entscheidungsspielraum bei der Gestaltung der Ausbildung zu (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 88/08, BFH/NV 2011, 26; BFH-Urteil vom 3. Juli 2014 III R 52/13 BStBl II 2015, 152).
  • BFH, 23.03.2022 - III R 41/20

    Kindergeldrechtliche Einordnung von im Rahmen eines Praxisjahres eingegangenen

    aa) Ob es sich bei einer Tätigkeit als Volontär, als Trainee oder als bezahlter Praktikant um eine Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG oder um ein Arbeitsverhältnis handelt, hängt nicht von der Bezeichnung der Maßnahme ab (Senatsurteil vom 26.08.2010 - III R 88/08, BFH/NV 2011, 26, Rz 13).

    Entscheidend ist vielmehr, ob die Erlangung beruflicher Qualifikationen oder die Erbringung von Arbeitsleistungen im Vordergrund steht (BFH-Urteil vom 09.06.1999 - VI R 50/98, BFHE 189, 98, BStBl II 1999, 706, unter 2.; Senatsurteile vom 21.01.2010 - III R 17/07, BFH/NV 2010, 1423, Rz 18, und in BFH/NV 2011, 26, Rz 13).

  • BFH, 26.10.2012 - VI R 102/10

    Au-Pair-Aufenthalt im Ausland als Ausbildung

  • BFH, 07.07.2021 - III R 24/19

    Lehrgänge eines Mannschaftsdienstgrades als Ausbildung

  • BFH, 07.04.2011 - III R 11/09

    Freiwilligendienst keine Berufsausbildung - kindergeldrechtliche Berücksichtigung

  • BFH, 15.03.2012 - III R 82/10

    Au-pair-Aufenthalte im Ausland als Ausbildung

  • FG Köln, 03.03.2010 - 10 K 212/09

    Kindergeld für ein erwachsenes Kind während der Ausbildung zur Flugbegleiterin

  • FG Münster, 01.06.2011 - 11 K 4118/09

    Kein Kindergeld während eines ausbildungsvorbereitenden Praktikums ohne konkretes

  • FG Sachsen-Anhalt, 20.11.2012 - 4 K 614/11

    Kindergeldanspruch - Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a

  • BFH, 15.03.2012 - III R 59/08

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 15. 3. 2012 III R 58/08 -

  • FG Saarland, 01.08.2014 - 2 K 1010/14

    Kindergeldanspruch: Tätigkeit als Soldat auf Zeit als Berufsausbildung

  • FG Köln, 03.03.2010 - 10 K 3312/08

    Berufspraktikum als Berufsausbildung

  • FG Düsseldorf, 11.01.2018 - 9 K 1541/17

    Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung: Prüfung zur Steuerfachwirtin als

  • FG Thüringen, 26.08.2015 - 4 K 44/14

    Für die Annahme einer Berufsausbildung eines Kindes erforderlicher zeitlicher

  • FG Köln, 06.05.2010 - 10 K 3427/09

    Freiwilligendienst im Ausland als zur Berufsausbildung gehörendes Praktikum

  • FG Saarland, 02.02.2014 - 2 K 1308/13

    Kindergeldanspruch: Sprachaufenthalt des Kindes im Ausland als Ausbildung

  • FG Thüringen, 21.04.2010 - 3 V 41/09

    Kindergeld: Abgrenzung zwischen einer Berufsausbildung und einem

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - I-24 U 194/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5821
OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.06.2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juni 2010 - I-24 U 194/09 (https://dejure.org/2010,5821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; BGB § 675; BGB § 1357
    Schlüsselgewalt berechtigt den Ehegatten zur Mandatierung zwecks Abwehr einer Räumungs- und Mietzahlungsklage

  • rechtsportal.de

    BGB § 1357
    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Räumungsklage

  • rechtsportal.de

    BGB § 1357
    Haftung des Ehegatten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Abwehr einer Räumungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftragserteilung durch einen Ehegatten: Zahlungsverpflichtung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Auftrag an RA zur Abwehr einer Räumungsklage verpflichtet auch den Ehegatten zur Zahlung der Anwaltskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
  • VersR 2011, 757
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83

    Arztbehandlungsvertrag und Schlüsselgewalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Vielmehr ist der Begriff umfassend danach auszulegen, was unterhaltsrechtlich gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB zum Lebensbedarf der Familie zu rechnen ist (BGHZ 94, 1 ff.; BGH NJW 2004, 1593 ff.; KG a.a.O.; MünchKomm/Wacke, BGB, 5. Auflage 2010, § 1357 Rn. 19).

    Es ist nicht notwendig, dass der abgeschlossene Vertrag ein "Geschäft des täglichen Lebens" darstellen muss, denn für eine derartige Restriktion bestehen keine Anhaltspunkte (BGH NJW 1985, 1394 ff.m.w.N.).

    Im zu entscheidenden Fall spricht zudem vieles dafür, dass die Angemessenheit der Bedarfsdeckung durch das Alleingeschäft des Beklagten zu 1. über das Übliche hinaus erweitert war, denn die individuellen Verhältnisse der Eheleute deuten darauf hin (vgl. hierzu BGHZ 94, 1 ff.).

  • LG Frankfurt/Main, 04.04.2006 - 9 T 133/06

    Keine Gläubigerversammlung nach § 4 Abs. 1 SchuVG für die Inhaber von am

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Es spricht auch einiges dafür, dass das Handeln des Beklagten zu 1., die Kläger mit der Vertretung in den Verfahren vor dem Amtsgericht Bergisch-Gladbach (Az. 62 C 240/05 und Az. 31 M 2775/06) und vor dem Landgericht Köln (Az. 9 T 133/06) zu beauftragen, nach den Umständen (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB) auch namens der Beklagten zu 2. erfolgt ist.
  • OLG Brandenburg, 01.08.2006 - 9 W 8/06

    Anspruch auf Ausgleich ehelicher Schulden bei Grundlagengeschäften

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Dem steht nicht entgegen, dass die Anmietung und Aufgabe einer Wohnung als "Grundlagengeschäft" nach überwiegender Meinung nicht von § 1357 BGB umfasst sein soll (OLG Brandenburg NJW-RR 2007, 221 f.: Staudinger/Voppel, a.a.O., Rn. 46; Palandt/Brudermüller, a.a.O., Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 21 U 68/00

    Werklohnanspruch gegen Ehegatten)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.2001 - 21 U 87/00

    Werklohnanspruch gegen Ehegatten; Angemessene Deckung des Lebensbedarfs)

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Zu dessen Sicherung geschlossene Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des § 1357 BGB (so OLG Düsseldorf NJW-RR 2001, 1084 für die Beseitigung von Wasserschäden an der Ehewohnung mit Kosten von ca. DM 20.000,-- = EUR 10.225,84; OLG Düsseldorf BauR 2001, 956 für die Reparatur zur Beseitigung von Brandschäden im Wert von DM 18.000,-- = EUR 9.203,25).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1999 - 24 U 93/98
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Dies führt jedoch nicht zur Nichtigkeit des Vertrages, sondern allenfalls zu einem Formverstoß (§ 550 BGB), und ändert an der grundsätzlichen Verpflichtung der Beklagten zu 2. daraus nichts (vgl. Senat ZMR 2000, 210).
  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 186/87

    Haftung des Ehegatten für Ansprüche aus dem Abschluß eines Bauvertrages;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Denn hier geht es nicht um grundlegende, kostenintensive Veränderungen, wie beispielsweise den Abschluss eines Bauvertrages über ein Haus im Wert von fast DM 700.000,-- (= EUR 357.904,32; so in BGH NJW-RR 1989, 85 f.).
  • KG, 22.12.2005 - 12 W 46/05

    Gebührenstreitwert für Klage auf Nutzungsentschädigung bis zur Räumung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Auch die bloße Parteistellung begründet für sich genommen noch keinen Zahlungsanspruch; denn bei Streitgenossenschaft ist nicht jeder Streitgenosse notwendig auch Auftraggeber (vgl. OLG Köln AnwBl 1978, 65; KG ZMR 2006, 207 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 213/03

    Haftung der Ehefrau für Kosten von Telefongesprächen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.06.2010 - 24 U 194/09
    Vielmehr ist der Begriff umfassend danach auszulegen, was unterhaltsrechtlich gemäß den §§ 1360, 1360 a BGB zum Lebensbedarf der Familie zu rechnen ist (BGHZ 94, 1 ff.; BGH NJW 2004, 1593 ff.; KG a.a.O.; MünchKomm/Wacke, BGB, 5. Auflage 2010, § 1357 Rn. 19).
  • AG Bad Segeberg, 13.11.2014 - 17a C 185/13

    Rechtsanwaltskosten im Rahmen einer Unfallschadensregulierung: Zustandekommen

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
  • LG Oldenburg, 12.07.2011 - 16 S 72/11

    Zur Anwaltsempfehlung durch einen Reparaturbetrieb und zur Anwaltsvollmacht

    In der Rechtsprechung ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch einen Ehegatten nur dann als ein solches Geschäft angesehen worden, wenn sie etwa der Abwehr einer Klage auf Räumung des Familienheims diente und damit der Sicherung der Ehewohnung und der Abwehr einer erheblichen Forderung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 07.06.2010 - 24 U 194/09, FamRZ 2011, 35, juris Rn. 8 f.; KG, Urt. v 28.11.2005 - 8 U 100/05, ZMR 2006, 207, juris Rn. 32 f.).
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Rechtsprechung
   BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4215
BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
BFH, Entscheidung vom 20.07.2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
BFH, Entscheidung vom 20. Juli 2010 - IX R 30/09 (https://dejure.org/2010,4215)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • openjur.de

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen; Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben; Generationennachfolge-Verbund

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 12 Nr 2, EStG § 10 Abs 1 Nr 1a
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • Bundesfinanzhof

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 12 Nr 2 EStG 2002, § 10 Abs 1 Nr 1a EStG 2002
    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, 9 Abs. 1 S. 1, 10 Abs. 1 Nr. 1a, 12 Nr. 2; GG Art. 3, 14
    Rentenzahlungen aus einem Vermächtnis an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig

  • Wolters Kluwer

    Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen - Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

  • rewis.io

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • ra.de
  • rewis.io

    Einkommensteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermächtnisleistungen - Abziehbarkeit von wiederkehrenden Leistungen als Sonderausgaben - Generationennachfolge-Verbund

  • rechtsportal.de

    Rentenzahlungen als Werbungskosten zur Erwerbung der Mieteinnahmen; Zugehörigkeit eines Empfängers von wiederkehrenden Leistungen zum sog. Generationennachfolge-Verbund als Voraussetzung für die Abziehbarkeit dieser Bezüge als Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de

    Rentenzahlungen an die nichteheliche Lebenspartnerin des Erblassers aus einem Vermächtnis weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben abziehbar

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    b) Als Sonderausgaben abziehbar sein können solche wiederkehrenden Leistungen, die anlässlich einer Betriebs- oder Vermögensübergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge vorbehalten worden sind (Beschlüsse des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 237, BStBl II 1992, 78; ständige Rechtsprechung zum "Sonderrecht der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen", zuletzt BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 X R 104/94, BFHE 186, 280, BStBl II 2002, 646).

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; P. Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz B 185 f., B 290 f.).

    Der Erblasser räumt dabei durch eine letztwillige Verfügung --sachverhaltsbezogen auch aufgrund eines Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrags-- einer an sich erbberechtigten Person nur einen Anspruch auf Versorgungsleistungen ein (ausführlich BFH-Urteil in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633).

  • BFH, 26.07.1995 - X R 91/92

    Nach Wegfall der Nutzungswertbesteuerung kommt beim Übernehmer eines im Wege der

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dies findet seine Rechtfertigung darin, dass auch hier --ebenso wie bei der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen-- mit der Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen beim Verpflichteten und der Steuerbarkeit beim Bezieher der Rechtsgedanke der "vorbehaltenen Vermögenserträge" (hierzu Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, 326 ff., BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c) rechtstechnisch verwirklicht wird (BFH-Urteile vom 14. Juli 1993 X R 54/91, BFHE 172, 324, BStBl II 1994, 19; vom 26. Juli 1995 X R 91/92, BFHE 178, 339, BStBl II 1995, 836).
  • BFH, 27.03.2001 - X R 106/98

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen; Vermächtnisrente an

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dies hat der BFH abgelehnt (BFH-Urteil vom 27. März 2001 X R 106/98, BFH/NV 2001, 1242).
  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Der Generationennachfolgeverbund umfasst grundsätzlich nur gegenüber dem Erblasser pflichtteilsberechtigte Personen (zur Ausnahme bei Geschwistern des Hofübernehmers s. BFH-Urteil vom 26. November 2003 X R 11/01, BFHE 204, 192, BStBl II 2004, 820).
  • BFH, 20.06.2007 - X R 2/06

    Betriebsübertragung gegen Rentenverpflichtung zu Gunsten Angehöriger des

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Sind aufgrund eines Schenkungsversprechens von Todes wegen wiederkehrende Leistungen an einen vom Vermögensübergeber bestimmten Dritten zu erbringen, so sind diese Leistungen erbrechtlichen Verpflichtungen gleichzustellen; auch deren Ablösung führt nicht zu steuerlich zu berücksichtigenden Anschaffungskosten (BFH-Urteil vom 20. Juni 2007 X R 2/06, BFHE 218, 259, BStBl II 2008, 99).
  • BFH, 23.09.2003 - IX R 26/99

    Erbfall; Eintritt in Mietverträge

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt eine derartige Veranlassung vor, wenn (objektiv) ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der auf Vermietung und Verpachtung gerichteten Tätigkeit besteht und (subjektiv) die Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (z.B. BFH-Urteil vom 23. September 2003 IX R 26/99, BFH/NV 2004, 476).
  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Gleiches gilt für Versorgungsleistungen, die ihren Entstehungsgrund in einer letztwilligen Verfügung (Erbeinsetzung, Vermächtnis) haben und die Versorgung eines Erben bezwecken (BFH-Urteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612; s. bereits BFH-Urteil vom 1. August 1975 VI R 168/73, BFHE 116, 505, BStBl II 1975, 882).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 86/96

    Kein Sonderausgabenabzug bei Erbverzicht

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Dagegen können wiederkehrende Leistungen eines Erben z.B. an die Witwe des Erblassers als Sonderausgaben abziehbar sein, wenn sie auf einer letztwilligen Verfügung des Erblassers beruhen und der Erbe von Todes wegen existenzsicherndes Vermögen erhalten hat (sog. "erbrechtliche" private Versorgungsrente, vgl. im Einzelnen z.B. BFH-Urteile vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, und vom 20. Oktober 1999 X R 86/96, BFHE 190, 365, BStBl II 2000, 602; P. Fischer, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 22 Rz B 185 f., B 290 f.).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 113/92

    Begleichung von Nachlaßverbindlichkeiten

    Auszug aus BFH, 20.07.2010 - IX R 30/09
    Die Erfüllung des Vermächtnisses ist kein entgeltliches Anschaffungsgeschäft (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1994 IX R 113/92, BFH/NV 1995, 959, m.w.N.).
  • BFH, 17.12.2003 - X R 31/00

    Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

  • BFH, 17.06.1998 - X R 104/94

    Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens

  • BFH, 16.12.1997 - IX R 11/94

    Vermögensübertragung unter Fremden

  • BFH, 14.07.1993 - X R 54/91

    Versorgungsleistungen bei Erwerb von Vermögen unter Vorbehalt des Nießbrauchs

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 01.08.1975 - VI R 168/73

    Leistungen auf Grund einer letztwilligen Verfügung als Leibrente

  • BFH, 16.05.2001 - X R 53/99

    Einkommensteuer - Revisionsbegründung - Landwirtschaftlicher Betrieb -

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Rechtsprechung
   BFH, 17.06.2010 - III R 49/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6881
BFH, 17.06.2010 - III R 49/09 (https://dejure.org/2010,6881)
BFH, Entscheidung vom 17.06.2010 - III R 49/09 (https://dejure.org/2010,6881)
BFH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - III R 49/09 (https://dejure.org/2010,6881)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • openjur.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 32 Abs 4 S 2
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • Bundesfinanzhof

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b EStG 2002, § 32 Abs 4 S 2 EStG 2002
    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • rewis.io

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • ra.de
  • rewis.io

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus

  • rechtsportal.de

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung im Hinblick auf eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung

  • datenbank.nwb.de

    Vollzeiterwerbstätigkeit eines Kindes schließt die Berücksichtigung weder als Kind in der Berufsausbildung noch als Kind in einer Übergangszeit aus

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.07.2008 - III B 64/07

    Berufsausbildung i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG bei

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 49/09
    Entgegen der Auffassung des FG schließt jedoch eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2010, 872, und vom 22. Oktober 2009 III R 29/08, BFH/NV 2010, 627, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III B 64/07, BFHE 222, 471).

    Nach dem Jahresprinzip ist es ausgeschlossen, Kindergeld für einzelne Monate zu gewähren, in denen keine oder nur geringe Einkünfte oder Bezüge zugeflossen sind (z.B. Senatsbeschluss in BFHE 222, 471; Senatsurteil in BFH/NV 2010, 627).

  • BFH, 21.01.2010 - III R 68/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Besuch eines

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 49/09
    Die Ausbildungsmaßnahme braucht Zeit und Arbeitskraft des Kindes nicht überwiegend in Anspruch zu nehmen (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 21. Januar 2010 III R 68/08, BFH/NV 2010, 872, m.w.N.).

    Entgegen der Auffassung des FG schließt jedoch eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2010, 872, und vom 22. Oktober 2009 III R 29/08, BFH/NV 2010, 627, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III B 64/07, BFHE 222, 471).

  • BFH, 22.10.2009 - III R 29/08

    Berufsausbildung neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Vorbereitung auf Promotion als

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 49/09
    Entgegen der Auffassung des FG schließt jedoch eine Vollzeiterwerbstätigkeit neben einer ernsthaft und nachhaltig betriebenen Ausbildung die Berücksichtigung als Kind in der Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG) nicht aus (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2010, 872, und vom 22. Oktober 2009 III R 29/08, BFH/NV 2010, 627, jeweils m.w.N.; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2008 III B 64/07, BFHE 222, 471).

    Nach dem Jahresprinzip ist es ausgeschlossen, Kindergeld für einzelne Monate zu gewähren, in denen keine oder nur geringe Einkünfte oder Bezüge zugeflossen sind (z.B. Senatsbeschluss in BFHE 222, 471; Senatsurteil in BFH/NV 2010, 627).

  • BFH, 17.06.2010 - III R 34/09

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind nicht aus -

    Auszug aus BFH, 17.06.2010 - III R 49/09
    Insoweit verweist der Senat auf sein Urteil vom 17. Juni 2010 III R 34/09, BFHE 230, 61.
  • BFH, 10.05.2012 - VI R 72/11

    Ausbildung eines Soldaten auf Zeit zum Kraftfahrer der Fahrerlaubnisklasse CE

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).
  • BFH, 07.04.2011 - III R 50/10

    Vollzeiterwerbstätigkeit schließt die Berücksichtigung als Kind, das auf einen

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244, m.w.N.).
  • FG Münster, 13.11.2014 - 11 K 2284/13

    Freiwilliger Wehrdienst als Berufsausbildung i.S. des Kindergeldrechts

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 17.06.2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18.03.2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl II 2010, 296; vom 09.06.1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl II 1999, 701).
  • FG Niedersachsen, 10.09.2015 - 14 K 78/14

    Berücksichtigung von Verwendungslehrgängen beim Anspruch auf Kindergeld für einen

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BStBl II 2010, 296; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BStBl II 1999, 701).
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4679/08

    Kindergeld; Überschreitung des Jahresgrenzbetrags; Einkünfte aus einer

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie im Hinblick auf vergleichbare beim BFH anhängige Revisionsverfahren (vgl. z.B. III R 3/09 und III R 49/09) zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
  • FG Düsseldorf, 30.09.2009 - 15 K 4723/08

    Kindergeldanspruch in der Zeit nach Abschluss des Studiums und der Aufnahme einer

    Die Revision wird wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache sowie im Hinblick auf vergleichbare beim BFH anhängige Revisionsverfahren (vgl. z. B. III R 3/09 und III R 49/09) zugelassen, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO.
  • FG Nürnberg, 20.01.2017 - 3 K 301/16

    Beschwerde, Revision, Kindergeld, Nichtzulassung, Erkrankung, Bescheid,

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Urteile vom 10. Mai 2012 VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl. II 2012, 895, m.w.N.; vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl. II 2010, 296; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl. II 1999, 701).
  • FG Nürnberg, 23.09.2015 - 3 K 280/14

    Kindergeldanspruch eines Zeitsoldaten mit abgeschlossener Berufsausbildung

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Urteile vom 10. Mai 2012 VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl. II 2012, 895, m.w.N.; vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl. II 2010, 296; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl. II 1999, 701).
  • FG München, 27.02.2018 - 7 K 2457/17

    Kindergeld: Unterbrechung der Ausbildung infolge Erkrankung nur bei andauernder

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (ständige Rechtsprechung, etwa BFH-Urteile vom 10. Mai 2012 VI R 72/11, BFHE 237, 499, BStBl. II 2012, 895, m.w.N.; vom 17. Juni 2010 III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH-Urteile vom 18. März 2009 III R 26/06, BFHE 225, 331, BStBl. II 2010, 296; vom 9. Juni 1999 VI R 33/98, BFHE 189, 88, BStBl. II 1999, 701).
  • FG Sachsen, 19.05.2015 - 6 K 1766/14

    Kein Kindergeld für einen Lehrgänge zum Flugverkehrskontrolloffizier

    Dieser Vorbereitung dienen alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH, Urteil vom 17. Juni 2010, III R 49/09, BFH/NV 2010, 2244, m.w.N.), und zwar unabhängig davon, ob die Ausbildungsmaßnahmen in einer Ausbildungsordnung oder Studienordnung vorgeschrieben sind (BFH, Urteil vom 18. März 2009, III R 26/06, BStBl. II 2010, 296).
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Rechtsprechung
   BFH, 31.08.2010 - III B 61/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14838
BFH, 31.08.2010 - III B 61/10 (https://dejure.org/2010,14838)
BFH, Entscheidung vom 31.08.2010 - III B 61/10 (https://dejure.org/2010,14838)
BFH, Entscheidung vom 31. August 2010 - III B 61/10 (https://dejure.org/2010,14838)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • openjur.de

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird; Recht auf Gehör

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, GG Art 103 Abs 1, FGO § 96 Abs 2
    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • Bundesfinanzhof

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO
    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a EStG 2002, Art 103 Abs 1 GG, § 96 Abs 2 FGO
    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • rewis.io

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung eines eigenen Kindes unterbrochen wird - Recht auf Gehör

  • rechtsportal.de

    Fehlendes Vorliegen einer gegenwärtigen Berufsausbildung im Hinblick auf die Unterbrechung der Berufsausbildung eines volljährigen Kindes zur Betreuung des eigenen Kindes i.R.d. Elternzeit; Wertungswiderspruch im Hinblick auf eine grundsätzlich mögliche Unterbrechung der ...

  • datenbank.nwb.de

    Keine Berücksichtigung eines volljährigen Kindes als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der Betreuung des eigenen Kindes unterbrochen wird

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.09.2009 - III R 79/06

    Keine Berücksichtigung als Kind in Berufsausbildung, wenn diese zum Zweck der

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    Zur Begründung bezog sich das FG auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02 (BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848) und vom 24. September 2009 III R 79/06 (BFH/NV 2010, 614) und verwies darauf, dass beide Entscheidungen zu den durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ersetzten Vorschriften der §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes ergangen seien.

    In der Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass ein volljähriges Kind, das seine Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit in vollem Umfang unterbricht, sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet (z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614; BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

    Wie der BFH bereits entschieden hat, liegt der entscheidende Unterschied darin, dass im Fall der Unterbrechung wegen der Betreuung eines eigenen Kindes das Kind seine Ausbildung aufgrund eines eigenen, der Förderung des Eltern-Kind-Verhältnisses dienenden Entschlusses während dieser Zeit nicht fortsetzt (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2010, 614, und vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 47/02

    Kindergeld - Zur Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    Zur Begründung bezog sich das FG auf die Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 2003 VIII R 47/02 (BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848) und vom 24. September 2009 III R 79/06 (BFH/NV 2010, 614) und verwies darauf, dass beide Entscheidungen zu den durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ersetzten Vorschriften der §§ 15, 20 Abs. 1 des Bundeserziehungsgeldgesetzes ergangen seien.

    In der Rechtsprechung des BFH ist bereits geklärt, dass ein volljähriges Kind, das seine Berufsausbildung zur Betreuung des eigenen Kindes im Rahmen der Elternzeit in vollem Umfang unterbricht, sich in dieser Zeit nicht in Berufsausbildung befindet (z.B. Senatsurteil in BFH/NV 2010, 614; BFH-Urteil in BFHE 203, 106, BStBl II 2003, 848).

  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    Wie der BFH bereits entschieden hat, liegt der entscheidende Unterschied darin, dass im Fall der Unterbrechung wegen der Betreuung eines eigenen Kindes das Kind seine Ausbildung aufgrund eines eigenen, der Förderung des Eltern-Kind-Verhältnisses dienenden Entschlusses während dieser Zeit nicht fortsetzt (z.B. Senatsurteile in BFH/NV 2010, 614, und vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067).
  • BFH, 26.03.2007 - II S 1/07

    Rechtliches Gehör; Einheitswert für Mietwohngrundstück im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt daher nur vor, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (z.B. BFH-Beschluss vom 26. März 2007 II S 1/07, BFH/NV 2007, 1094, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    b) Soweit die Klägerin einen Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht (§ 76 Abs. 1 FGO) behauptet, wendet sie sich im Kern gegen die (vermeintlich) unzutreffende Tatsachenwürdigung und fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG; damit kann jedoch grundsätzlich die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (z.B. BFH-Beschluss vom 30. Mai 2008 IX B 216/07, BFH/NV 2008, 1510).
  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 9/04

    Kindergeld: Verhältnis Berufsausbildung - Vollzeiterwerbstätigkeit

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    a) Die Berücksichtigungstatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG beruhen auf dem verfassungsrechtlichen Gebot, der durch den Unterhalt von Kindern bedingten Minderung der Leistungsfähigkeit Rechnung zu tragen (z.B. BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 9/04, BFH/NV 2005, 860).
  • BFH, 18.02.2008 - III B 69/07

    Haushaltsaufnahme auch bei volljährigen Kindern möglich

    Auszug aus BFH, 31.08.2010 - III B 61/10
    Die Klärungsbedürftigkeit ist nicht gegeben, wenn bereits eine gesicherte Rechtsprechung besteht und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute höchstrichterliche Prüfung und Entscheidung der Frage geboten erscheinen lassen (z.B. Senatsbeschluss vom 18. Februar 2008 III B 69/07, BFH/NV 2008, 948).
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Rechtsprechung
   BFH, 26.08.2010 - X S 2/10 (PKH)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20493
BFH, 26.08.2010 - X S 2/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20493)
BFH, Entscheidung vom 26.08.2010 - X S 2/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20493)
BFH, Entscheidung vom 26. August 2010 - X S 2/10 (PKH) (https://dejure.org/2010,20493)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Beendigung der PKH mit dem Tod des hilfebedürftigen Beteiligten

  • openjur.de

    Beendigung der PKH mit dem Tod des hilfebedürftigen Beteiligten

  • Bundesfinanzhof

    ZPO § 114, ZPO § 117 Abs 2, ZPO § 127 Abs 1 S 3, FGO § 142
    Beendigung der PKH mit dem Tod des hilfebedürftigen Beteiligten

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.1999 - VIII B 22/99

    PKH für den Rechtsnachfolger

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X S 2/10
    Die PKH ist eine an die Situation des Begünstigten geknüpfte höchstpersönliche Berechtigung (BFH-Beschluss vom 3. August 1999 VIII B 22/99, BFH/NV 2000, 201).
  • BSG, 02.12.1987 - 1 RA 25/87

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe - Tod eines Beteiligten - Todeszeitpunkt

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X S 2/10
    Hieraus wird weitgehend gefolgert, dass nach dem Tode des Antragstellers PKH nicht mehr bewilligt werden kann (Beschluss des Bundessozialgerichts vom 2. Dezember 1987  1 RA 25/87, Monatsschrift für Deutsches Recht 1988, 610; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 142 FGO Rz 3; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozessordnung, 68. Aufl., § 114 Rz 19; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 114 Rz 12).
  • BFH, 28.09.2005 - X S 15/05

    PKH; Wiedereinsetzung; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen

    Auszug aus BFH, 26.08.2010 - X S 2/10
    Denn einem um PKH nachsuchenden Beteiligten ist es zuzumuten, sich über die formalen Erfordernisse ggf. beim FG oder BFH zu erkundigen (vgl. Senatsbeschluss vom 28. September 2005 X S 15/05 (PKH), BFH/NV 2005, 2249, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2022 - L 9 SO 189/22

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Dies gilt jedoch nicht, wenn das Prozesskostenhilfegesuch bei ordnungsgemäßer und unverzüglicher Bearbeitung noch vor seinem Tod hätte beschieden werden können und dies unterblieben ist (in diesem Sinne wohl BSG Beschluss vom 02.12.1987 - 1 RA 25/87, wie hier auch BFH Beschluss vom 26.08.2010 - X S 2/10 (PKH), LSG Thüringen Beschluss vom 21.09.2004 - L 6 RJ 694/02; LSG Schleswig-Holstein Beschluss vom 17.02.2010 - L 9 B 28/09 SO PKH).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2010 - 12 A 118/09

    Rechtmäßigkeit der Weigerung eines Abkömmlings eines Pflegebedürftigen auf

    - X S 2/10 (PKH) -, juris; BSG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87 -, MDR 1988, 610, juris.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2019 - L 8 SO 262/18
    Der Auffassung, dass nach dem Tod eines Rechtsschutzsuchenden eine rückwirkende Bewilligung von PKH zu erfolgen hat, wenn das Gericht bei einem ordnungsgemäßen, unverzüglichen Geschäftsgang PKH zu einem früheren Zeitpunkt hätte bewilligen können (Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 17. Februar 2010 - L 9 B 28/09 SO PKH - juris Rn. 6; Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - L 3 AL 39/12 B ER - juris Rn. 13; Gall, a.a.O., § 73a Rn. 86; Schmidt in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 73a Rn. 11a; BFH, Beschluss vom 26. August 2010 - X S 2/10 (PKH) - juris Rn. 9; offengelassen: BSG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 1 RA 25/87 - juris Rn. 5), folgt der Senat nicht.
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