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   BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09   

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https://dejure.org/2010,2598
BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,2598)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2010 - XII ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,2598)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 (https://dejure.org/2010,2598)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 338 ZPO, Art 18 EGV 805/2004
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle; Pflicht des Rechtsanwalts zur weiteren Nachfrage nach dem Grund der Unwirksamkeit der ersten Zustellung; Wiedereinsetzungsfrist ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der ersten Einspruchsfrist bei irriger Veranlassung der nochmaligen Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle des Gerichts; Vertrauen des Rechtsanwalts auf eine unzutreffende Rechtsauskunft des Gerichts; Verpflichtung des Rechtsanwalts ...

  • unalex.eu

    Art. 6, 12, 18 EuVTVO

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle; Pflicht des Rechtsanwalts zur weiteren Nachfrage nach dem Grund der Unwirksamkeit der ersten Zustellung; Wiedereinsetzungsfrist ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Einspruchsfrist bei nochmaliger Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle; Pflicht des Rechtsanwalts zur weiteren Nachfrage nach dem Grund der Unwirksamkeit der ersten Zustellung; Wiedereinsetzungsfrist ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn des Laufs der ersten Einspruchsfrist bei irriger Veranlassung der nochmaligen Zustellung eines Versäumnisurteils durch die Geschäftsstelle des Gerichts; Vertrauen des Rechtsanwalts auf eine unzutreffende Rechtsauskunft des Gerichts; Verpflichtung des Rechtsanwalts ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Zweimalige Zustellung eines Versäumnisurteils: Einspruchsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das zweimal zugestellte Versäumnisurteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 522
  • NJW 2011, 522
  • MDR 2011, 316
  • NJ 2011, 339
  • FamRZ 2011, 362
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008, XII ZB 179/07, FamRZ 2008, 978 und vom 7. Juli 2004, XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478).

    Damit ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978, 979 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 FamRZ 2004, 1478, 1479 f.).

  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Hat das erstinstanzliche Gericht den Einspruch als zulässig behandelt und in der Sache entschieden und wird die Versäumung der Einspruchsfrist erst vom Berufungsgericht aufgedeckt, so ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008, XII ZB 179/07, FamRZ 2008, 978 und vom 7. Juli 2004, XII ZB 12/03, FamRZ 2004, 1478).

    Damit ist die Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist nach § 234 Abs. 3 ZPO jedenfalls allein dem Gericht zuzurechnen und steht einer Wiedereinsetzung nicht entgegen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978, 979 und vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 FamRZ 2004, 1478, 1479 f.).

  • BGH, 23.09.1993 - LwZR 10/92

    Vertrauen auf Rechtsmittelbelehrung eines Fachsenats

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    In anderen Entscheidungen ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt sich auf eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung verlassen darf (BGH Beschluss vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206: unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch einen Fachsenat beim Oberlandesgericht; BGH Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 - ZIP 2003, 2382 mwN).
  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 38/04

    Versäumung der Berufungsfrist nach Zustellung einer berichtigten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZB 12/94

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Maklercourtage - Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • BGH, 11.06.1996 - VI ZB 10/96

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs aus übergegangenem Recht wegen eines

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    In einem Fall der irreführenden Belehrung über den statthaften Rechtsbehelf nach einem zweiten Versäumnisurteil hat der Bundesgerichtshof ein Verschulden des Rechtsanwalts bejaht, weil die unrichtige Rechtsmittelbelehrung offenkundig falsch gewesen sei und nicht zu einem unvermeidbaren oder entschuldbaren Rechtsirrtum geführt habe (BGH Beschluss vom 11. Juni 1996 - VI ZB 10/96 - VersR 1996, 1522).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZB 8/86

    Versehentliche Zustellung der für den Beklagten bestimmten Ausfertigung des

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Im Fall einer unzutreffenden Auskunft über die Zustellung und eines durch sie ausgelösten Rechtsirrtums über den Lauf einer Frist hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, dass der Rechtsanwalt sich auf die Auskunft verlassen und die Frist entsprechend der ihm erteilten Auskunft berechnen darf (BGH Beschluss vom 7. Oktober 1986 - VI ZB 8/86 - VersR 1987, 258: Erneute Zustellung, nachdem bereits die für den Prozessgegner vorgesehene Ausfertigung zugestellt worden war; Beschluss vom 26. Oktober 1994 - IV ZB 12/94 - VersR 1995, 680: Erneute Zustellung wegen falscher Aktenzeichen auf den Empfangsbekenntnissen; Beschluss vom 4. Mai 2005 - I ZB 38/04 - NJW-RR 2005, 1658: Erneute Zustellung nach Rückforderung der zunächst zugestellten, aber mangelhaften Ausfertigung).
  • BGH, 16.10.2003 - IX ZB 36/03

    Anfechtung der gerichtlichen Bestätigung oder Versagung des Insolvenzplans;

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    In anderen Entscheidungen ist der Bundesgerichtshof davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt sich auf eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung verlassen darf (BGH Beschluss vom 23. September 1993 - LwZR 10/92 - NJW 1993, 3206: unrichtige Rechtsmittelbelehrung durch einen Fachsenat beim Oberlandesgericht; BGH Beschluss vom 16. Oktober 2003 - IX ZB 36/03 - ZIP 2003, 2382 mwN).
  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 44/04

    Anwaltshaftung bei gerichtlicher Fehlentscheidung; Voraussetzungen der Zurechnung

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Dementsprechend schließen selbst ursächliche Gerichtsfehler im Allgemeinen ein anwaltliches Verschulden nicht aus (vgl. für die Anwaltshaftung BGHZ 174, 205, 209 und BGH Urteil vom 18. Dezember 2008 - IX ZR 179/07 - NJW 2009, 987).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZB 147/01

    Rechtsfolgen der Zustellung durch Niederlegung; Erneute Ingangsetzung der

    Auszug aus BGH, 15.12.2010 - XII ZR 27/09
    Die nochmalige Zustellung des Versäumnisurteils am 3. November 2006 konnte den Lauf der Frist nicht mehr beeinflussen (vgl. BGH Beschluss vom 20. Oktober 2005 - IX ZB 147/01 - NJW-RR 2006, 563 für den Fall einer bereits abgelaufenen Rechtsmittelfrist).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

  • BGH, 22.09.2010 - VIII ZR 182/09

    Notwendiger Inhalt einer Terminsladung: Belehrung über die Anfechtbarkeit eines

  • BVerfG, 17.06.1999 - 2 BvR 30/99

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Lauf zivilprozessualer Fristen

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 179/07

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung eines Anwaltsvertrages;

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 82/10

    Rechtsbeschwerde in Verfahrenskostenhilfesache: Notwendige Anwaltsvertretung;

  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Das ist der Fall, wenn das Versäumen der Frist der Sphäre des Gerichts und nicht derjenigen des Antragstellers zuzurechnen ist und darüber hinaus ein Schutz der Interessen des Prozessgegners nicht geboten ist, weil dieser kein schutzwürdiges Vertrauen auf den Eintritt der Rechtssicherheit haben konnte (vgl. zu § 234 Abs. 3 ZPO: BAG 13. Dezember 2012 - 6 AZR 303/12 - Rn. 42; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; 15. Dezember 1982 - 7 AZR 40/81 - zu I 1 der Gründe; 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 35, 364; BGH 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - Rn. 8; 19. März 2013 - VI ZB 68/12 - Rn. 10; 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37; 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - Rn. 15) .

    Die Vorschrift findet auch dann keine Anwendung, wenn das Revisionsgericht im arbeitsgerichtlichen Verfahren erst nach mehr als einem Jahr bemerkt, dass die Revisionsbegründung nicht unterschrieben war (BAG 2. Juli 1981 - 2 AZR 324/79 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 35, 364; aA Zöller/Greger ZPO 33. Aufl. § 234 Rn. 10; für den Zivilprozess vor den ordentlichen Gerichten BGH 20. Januar 1983 - IX ZR 19/82 - zu II 3 b der Gründe) , wenn ein Gericht durch seine Verfahrensweise über einen längeren Zeitraum Vertrauen in die Zulässigkeit des eingelegten Rechtsbehelfs geweckt hat (vgl. BAG 3. Juli 2019 - 10 AZR 499/17 - Rn. 21, BAGE 167, 196; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - zu II 1 d bb der Gründe, BAGE 109, 265; BGH 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - Rn. 37) oder wenn es nach Stellung eines verspäteten Wiedereinsetzungsantrags über mehr als zwei Jahre hinweg durch Fortsetzung der Verhandlung den Eindruck erweckt hat, Wiedereinsetzung gewährt zu haben (vgl. BVerfG 15. April 2004 - 1 BvR 622/98 - zu III 2 b der Gründe) .

  • BGH, 26.04.2017 - XII ZB 3/16

    Scheidungsfolgenregelung: Anwaltszwang für isolierte Beschwerde in Folgesache

    Aus dem gleichen Grund steht auch die Ausschlussfrist des § 18 Abs. 4 FamFG der nachträglichen Stellung eines Wiedereinsetzungsantrages nicht entgegen (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - FamRZ 2011, 362 Rn. 37; BGH Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - FamRZ 2016, 632 Rn. 8; BAG NJW 2004, 2112, 2114).
  • BGH, 25.01.2023 - XII ZB 29/20

    Ersetzung der Einwilligung des beteiligten Kindesvaters in die Einbenennung des

    Denn dieser hindert eine Wiedereinsetzung ausnahmsweise nicht, wenn die Fristversäumung allein dem Gericht zuzurechnen ist und nur durch die Wiedereinsetzung die verfassungsmäßigen Rechte des Beteiligten gewahrt werden können (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2010 - XII ZR 27/09 - FamRZ 2011, 362 Rn. 37; Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07 - FamRZ 2008, 978 Rn. 15 f. mwN; BGH Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZA 24/15 - FamRZ 2016, 632 Rn. 8 mwN).
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