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   BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10   

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https://dejure.org/2011,3176
BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,3176)
BGH, Entscheidung vom 05.01.2011 - XII ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,3176)
BGH, Entscheidung vom 05. Januar 2011 - XII ZB 240/10 (https://dejure.org/2011,3176)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 BGB, § 65 Abs 3 FamFG, § 68 Abs 3 FamFG
    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch den Verfahrensgegenstand erster Instanz; Behandlung eines erstmalig in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Betreuerwechsel

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstinstanzliche Entscheidung als möglicher Verfahrensgegenstand einer Beschwerde; Behandlung des erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Wechsel des Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens, Antrag auf Wechsel der Betreuers

  • rewis.io

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch den Verfahrensgegenstand erster Instanz; Behandlung eines erstmalig in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Betreuerwechsel

  • ra.de
  • rewis.io

    Beschwerde im Betreuungsverfahren: Beschränkung des Beschwerdegegenstands durch den Verfahrensgegenstand erster Instanz; Behandlung eines erstmalig in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Betreuerwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896; FamFG § 65 Abs. 3; FamFG § 68 Abs. 3
    Erstinstanzliche Entscheidung als möglicher Verfahrensgegenstand einer Beschwerde; Behandlung des erstmals in zweiter Instanz gestellten Antrags auf Wechsel des Betreuers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur der des 1. Rechtszuges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wechsel des Betreuers in der Beschwerdeinstanz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 579
  • MDR 2011, 164
  • FGPrax 2011, 78
  • FamRZ 2011, 367
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10
    Da § 1896 Abs. 1 BGB nicht zwischen Anordnung der Betreuung und Bestellung des Betreuers unterscheidet, sondern vorsieht, dass in einer einheitlichen Entscheidung über die Betreuungsbedürftigkeit und die Auswahl des Betreuers entschieden wird (Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Betreuungsgesetzes BT-Drucks. 11/4528 S. 118 f.; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 126 ff.), war Gegenstand der Entscheidung des Amtsgerichts nicht nur die Notwendigkeit einer Erweiterung der bestehenden Betreuung, sondern zugleich die Fortdauer der Betreuung durch die Beteiligte zu 2. Damit war auch die Auswahl der Person des Betreuers Gegenstand der amtsgerichtlichen Entscheidung (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

    Dabei wird das Landgericht die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 15. September 2010 (XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 20) zu berücksichtigen haben.

  • BayObLG, 24.03.1994 - 1Z BR 113/93

    Beschwerde gegen einen die Erbscheinserteilung ankündigenden Vorbescheid;

    Auszug aus BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10
    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz und hat das gesamte Sach- und Rechtsverhältnis, wie es sich zur Zeit seiner Entscheidung darstellt, seiner Beurteilung zu unterziehen (BayObLG FamRZ 1994, 1068).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZB 11/79

    Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 05.01.2011 - XII ZB 240/10
    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGHZ 75, 375, 378; Keidel/Sternal 16. Aufl. § 68 FamFG Rn. 88 mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2019 - 1 UF 247/17

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH NJW-RR 2011, 579, 579; MüKo/Fischer, FamFG, § 69 Rn.25).

    Das Beschwerdegericht tritt folglich - in den Grenzen der Beschwerde - vollständig an die Stelle des Gerichts erster Instanz (vgl. BGH NJW-RR 2011, 579, 579).

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 2392/19

    Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts

    Das Oberlandesgericht hat vorliegend unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens mit seinem Beschluss vom 12. Juli 2019 eine eigene umfassende Sachprüfung vorgenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, juris, Rn. 8; Sternal, in Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 68 Rn. 42).
  • BVerfG, 14.09.2021 - 1 BvR 1525/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Entzug von Teilen der elterlichen

    Denn das Oberlandesgericht hatte die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Beziehung ohnehin von Amts wegen vollständig und unabhängig von den erhobenen Rügen zu prüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 -, Rn. 8; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2020 - 1 BvR 2392/19 -, Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH FamRZ 2011, 367 und 1143; Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, 146).
  • KG, 03.04.2012 - 1 W 557/11

    Gegenständlich beschränkter Erbschein für den beweglichen Nachlass in

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH, FGPrax 2011, 78).
  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    Soweit der Senat in Betreuungssachen die Anordnung der Betreuung und die Bestellung eines Betreuers als Einheitsentscheidung bezeichnet hat (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8 ff. und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 9), beruht dies auf den Besonderheiten des Betreuungsrechts.

    Dadurch ist außerdem die rechtliche Selbstständigkeit der Grundentscheidung und der Entscheidung über die Bestellung nicht in Frage gestellt worden (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10 mwN und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 9 aE; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9).

  • BGH, 09.06.2021 - XII ZB 97/21

    Unterbringungssache: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; zivilrechtliche und

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens kann grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10, FamRZ 2011, 367; vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10, FamRZ 2011, 1143 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11, FamRZ 2011, 1289).

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (Senatsbeschlüsse vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 7; vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - FamRZ 2011, 1143 Rn. 12 und vom 8. Juni 2011 - XII ZB 43/11 - FamRZ 2011, 1289 Rn. 11).

  • BGH, 05.10.2022 - XII ZB 74/20

    Abfindung eines schuldrechtlich auszugleichenden Versorgungsanrechts nach der

    bb) Im Übrigen darf das Beschwerdegericht in allen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich nur über den Verfahrensgegenstand entscheiden, über den die erste Instanz bereits befunden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 7; BGHZ 75, 375 = NJW 1980, 891; Keidel/Sternal FamFG 20. Aufl. § 68 Rn. 88 mwN).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 747/11

    Selektive Erbausschlagung der Eltern für ihre Kinder: Erforderlichkeit einer

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (BGH, FGPrax 2011, 78).
  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 671/10

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde;

    Gegenstand des Beschwerdeverfahrens kann grundsätzlich nur der Verfahrensgegenstand sein, über den im ersten Rechtszug entschieden worden ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011, XII ZB 240/10, FamRZ 2011, 367).

    Das ergibt sich aus dem Wesen des Rechtsmittelverfahrens, das notwendigerweise keine andere Angelegenheit betreffen darf als diejenige, die Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gewesen ist (Senatsbeschluss vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht

  • OLG Koblenz, 19.05.2020 - 9 UF 191/20

    Umgangsrecht von Großeltern mit ihren Enkeln; Anhörung der Kindeseltern

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 44/16

    Ermittlung des persönlichen Anwendungsbereichs einer Schiedsvereinbarung:

  • BGH, 11.05.2016 - XII ZB 579/15

    Betreuungssache: Teilanfechtung nur der Betreuungsanordnung

  • OLG München, 12.09.2022 - 34 Wx 329/22

    Mangelhafte Registeranmeldung einer GmbH wegen Änderung des Musterprotokolls

  • KG, 23.10.2020 - 22 W 5/20

    Zivilprozessrecht, Familienrecht

  • OLG Hamm, 17.01.2012 - 11 UF 91/11

    Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei überdurchschnittlich günstigen

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

  • KG, 05.10.2020 - 22 W 1035/20
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2023 - 6 UF 60/23

    Pflegschaftssache: Pflegschaftszuständigkeit des Jugendamts bei tatsächlichem

  • OLG Hamburg, 20.05.2021 - 12 UF 150/20

    Verfahrensänderung mit Rechtskraft der Ehescheidung; Überleitung eines Verfahrens

  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 378/10

    Entscheidung über die Fortdauer der Betreuung als Entscheidung über die Fortdauer

  • OLG Brandenburg, 27.03.2013 - 3 UF 93/12

    Entziehung der elterlichen Sorge: Zulässigkeit des Antrags des Kindesvaters auf

  • OLG Brandenburg, 29.09.2014 - 10 UF 79/14

    Elterliche Sorge: Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen

  • OLG Brandenburg, 22.03.2013 - 3 UF 93/12

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge, da die Mutter selbst unter Betreuung

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