Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 13.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20133
OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10 (https://dejure.org/2010,20133)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.11.2010 - 10 WF 358/10 (https://dejure.org/2010,20133)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. November 2010 - 10 WF 358/10 (https://dejure.org/2010,20133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe: Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung für eine einvernehmliche Sorgerechtsübertragung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 78 Abs. 2
    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Sorgerechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übertragung der elterlichen Sorge mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Elternteils

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 367
  • FamRZ 2011, 388
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 15.02.2010 - 10 WF 59/10

    Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Verfahren der weiteren

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10
    Dies entspricht der bereits in einer Vielzahl von Fällen vor Veröffentlichung des besagten Beschlusses zugrundegelegten Auffassung des Senates (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2010 - 10 WF 59/10 - FamRZ 2010, 1363 = NdsRpfl 2010, 171 = AGS 2010, 187 sowie vom 18. November 2010 - 10 WF 215/10 - NdsRpfl 2010, 358 f.).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Celle, 18.11.2010 - 10 WF 358/10
    Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluß vom 23. Juni 2010 - XII ZB 232/09 - FamRZ 2010, 1427 ff = MDR 2010, 1145 ff. = NJW 2010, 3029 ff. - geklärt, daß es sich insofern um eine einzelfallbezogene tatrichterliche Prüfung handelt, bei der darauf abzustellen ist, ob ein bemittelter Rechtssuchender in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung beauftragt hätte; eine Erforderlichkeit der Anwaltsbeiordnung kann sich dabei sowohl im Hinblick auf eine Schwierigkeit der Sachlage als auch auf eine solche der Rechtslage allein ergeben und ist auch nach den subjektiven Fähigkeiten des betroffenen Beteiligten zu beurteilen; der Grundsatz der "Waffengleichheit" ist dabei schließlich kein allein entscheidender Gesichtspunkt, so daß der Umstand anwaltlicher Vertretung anderer Beteiligter lediglich ein in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigendes Kriterium bildet.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2016 - 9 WF 101/15

    Verfahrenskostenhilfe im Sorgerechtsverfahren: Erforderlichkeit der

    Dabei liegen, worauf das Familiengericht zutreffend hingewiesen hat, bereits nach ihrem Vortrag in der Antragsschrift die Voraussetzungen des § 1671 Abs. 1 Nr. 1 BGB vor; bei Zustimmungserklärung des anderen Elternteils zu dem konkreten Antrag ist das Familiengericht an den übereinstimmenden Willen der Eltern grundsätzlich ohne Kindeswohlprüfung oder ein Auswahlermessen und ohne Prüfung der Motive der Eltern gebunden (vgl. Senat, aaO; OLG Celle, FamRZ 2011, 388; Palandt/ Götz, BGB, 75. Aufl., § 1671 Rz. 18 ff/ 10, m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.01.2012 - 10 WF 8/12

    Bestimmung der voraussichtlichen Kosten der Prozessführung bei fehlender

    Wie der Senat bereits entschieden hat, kommt für ein Verfahren betreffend die von vornherein zwischen den Kindeseltern einvernehmliche und dem ausdrücklichen Kindeswillen entsprechende Änderung der elterlichen Sorge regelmäßig mangels Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Beiordnung eines Anwaltes im Rahmen bewilligter VKH nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 12. November 2010 - 10 WF 358/10 - FamRZ 2011, 388 = MDR 2011, 367 = juris).
  • OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 127/11

    Keine Anwaltsbeiordnung nach einvernehmlicher Sorgerechtsregelung für das weitere

    Darüber hinaus hat der Senat bereits entschieden, dass eine die Anwaltsbeiordnung erfordernde schwierige Sach- und Rechtslage nicht gegeben ist, wenn ein Elternteil eine Entscheidung nach § 1671 BGB begehrt und der andere Elternteil zustimmt, so dass die Voraussetzungen des § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB vorliegen und dem Antrag stattzugeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 12. November 2010 - 10 WF 358/10 - FamRZ 2011, 388 [Leitsatz] = MDR 2011, 367).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14358
OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10 (https://dejure.org/2010,14358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.2010 - 13 WF 134/10 (https://dejure.org/2010,14358)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 2010 - 13 WF 134/10 (https://dejure.org/2010,14358)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfestsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    In einem Vaterschaftsverfahren ist die Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der VKH regelmäßig erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 506
  • MDR 2011, 301
  • FamRZ 2011, 388
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Dem steht nicht entgegen, dass in Vaterschaftsfeststellungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, da auch im Amtsermittlungsverfahren die mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, die die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann und die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht (BVerfG FamRZ 2002, 531 ; BGH FamRZ 2010, 1243; Keidel/Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., § 78, Rdn. 6).
  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 24 WF 558/10

    Vaterschaft; Feststellung; Eltern-Kind-Verhältnis

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Denn trotz einfach darzustellender Tatsachenlage (z. B. Behauptung des Mehrverkehrs) ist dem juristischen Laien unter Umständen nicht von vornherein bekannt, welchen Vortrags es für seine beabsichtigte Rechtsverteidigung im Hinblick auf die hier strengen Beweisanforderungen bedarf (OLG Dresden, Beschluss vom 30. Juni 2010, Az.: 24 WF 558/10, zitiert nach juris).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Soweit er in der Entscheidung vom 23. Juni 2010 (FamRZ 2010, 1427 ) davon Abstand genommen hat, betrifft das lediglich - hier nicht vorliegende - Verfahren, in denen ein Verfahrenspfleger bestellt wird, der die Interessen der Beteiligten wahrnehmen soll.
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Dem steht nicht entgegen, dass in Vaterschaftsfeststellungsverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, da auch im Amtsermittlungsverfahren die mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, die die Kosten des Rechtsstreits aufbringen kann und die Aufklärungs- und Beratungspflicht des Anwalts über die Reichweite der Amtsermittlungspflicht des Richters hinausgeht (BVerfG FamRZ 2002, 531 ; BGH FamRZ 2010, 1243; Keidel/Zimmermann, FamFG, 16. Aufl., § 78, Rdn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 21.12.2009 - 6 WF 128/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Maßgebend ist daher (zumindest in erster Linie) die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage aus objektiver Sicht (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 2010, 1001 ).
  • BGH, 11.09.2007 - XII ZB 27/07

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Vaterschaftsfeststellungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Dies hat auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. September 2007 (FamRZ 2007, 1968) angenommen.
  • OLG Hamm, 12.03.2010 - 12 WF 42/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Abstammungsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.2010 - 13 WF 134/10
    Jedenfalls begründet sich die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage aus dem Umstand, dass ein rechtsmedizinisches Fachgutachten eingeholt wird und - wovon von vornhrein ausgegangen werden kann - eine den Laien unter Umständen überfordernde Auswertung erforderlich ist (OLG Hamm, FamRZ 2010, 1363 ).
  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 218/11

    Verfahrenskostenhilfe im Vaterschaftsanfechtungsverfahren:

    Das Oberlandesgericht Dresden ([24. ZS] FamRZ 2010, 2007) und das Oberlandesgericht Schleswig (FamRZ 2011, 388) halten eine Beiordnung jedenfalls dann für erforderlich, wenn die Beteiligten entgegengesetzte Ziele verfolgen.
  • OLG Stuttgart, 08.04.2011 - 15 WF 65/11

    Verfahrenskostenhilfe im Abstammungsverfahren: Erforderlichkeit der Beiordnung

    Entgegen der Auffassung des OLG Schleswig (FamRZ 2011, 388) lässt sich die Entscheidung des BGH (FamRZ 2010, 1427) nicht so interpretieren, dass die frühere Rechtsprechung (FamRZ 2007, 1968), wonach allein die Schwere des Eingriffs in Abstammungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts rechtfertige, weiter gilt.

    Das OLG Schleswig hat seine Auffassung damit begründet, dass die vom BGH (FamRZ 2010, 1427 Rn. 19) aus der Gesetzesbegründung zitierte Stelle (BT-Drucks. 16/6308, S. 214), die Anwaltsbeiordnung allein wegen der Schwere des Eingriffs deshalb ablehnt, weil die Interessen des Beteiligten bei schweren Eingriffen durch die Bestellung eines Verfahrenspflegers gewahrt seien, was für Abstammungsverfahren, in denen die Bestellung eines Verfahrenspflegers nicht vorgesehen sei, aber gerade nicht zutreffe (OLG Schleswig, FamRZ 2011, 388).

  • OLG Celle, 17.11.2011 - 15 WF 230/11

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für das auf Feststellung der Vaterschaft

    Darüber hinaus sind die Rechte der Mutter des Kindes unmittelbar betroffen, wenn der als Vater in Anspruch genommene Mann seine Vaterschaft bestreitet sodass bei widerstreitenden Interessen im Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Beiordnung eines Rechtsanwalts regelmäßig geboten ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2010, 1363 f ; OLG Schleswig FamRZ 2011, 388 ).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2015 - 6 WF 150/15

    Anwaltliche Beiordnung in Gewaltschutzverfahren

    Insbesondere in Antragsverfahren haben die Beteiligten die Tatsachen vorzubringen, die ihr Rechtsschutzziel stützen, weil das Gericht ohne dieses Vorbringen regelmäßig keine Anhaltspunkte dafür haben wird, in welcher Richtung Ermittlungen zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen angestellt werden sollen (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01, juris 10, FamRZ 2002, 531; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 7. April 2010 - 4 WF 47/10, juris Rn. 4, FamRZ 2010, 1362; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2010 - 13 WF 134/10, juris Rn. 12, FamRZ 2011, 388; Zimmermann, in: Keidel, FamFG, 18. Auflage 2014, § 78 FamFG, Rn. 6).
  • OLG Naumburg, 26.09.2011 - 4 WF 63/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für den als vermeintlichen Vater in Anspruch

    Soweit nach diesen Grundsätzen ein Teil der Obergerichte in Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes stets dann bejaht, wenn die Beteiligten entgegengesetzte Ziele verfolgen und deswegen wie im Streitfall ein Abstammungsgutachten eingeholt werden muss (z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Januar 2011, Az.: 13 WF 1144/10, zitiert nach juris, Rdnr. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2010, Az.: 13 WF 134/10, zitiert nach juris, Rdnr. 11; OLG Dresden, 24. Zivilsenat, Beschluss vom 30. Juni 2010, Az.: 24 WF 558/10, zitiert nach juris, Rdnr. 19), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Naumburg, 23.09.2011 - 4 WF 63/11

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Voraussetzungen der Beiordnung eines

    Soweit nach diesen Grundsätzen ein Teil der Obergerichte in Vaterschaftsfeststellungsverfahren die Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwaltes stets dann bejaht, wenn die Beteiligten entgegengesetzte Ziele verfolgen und deswegen wie im Streitfall ein Abstammungsgutachten eingeholt werden muss (z. B. OLG Koblenz, Beschluss vom 03. Januar 2011, Az.: 13 WF 1144/10, zitiert nach juris , Rdnr. 2; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. Oktober 2010, Az.: 13 WF 134/10, zitiert nach juris , Rdnr. 11; OLG Dresden , 24. Zivilsenat, Beschluss vom 30. Juni 2010, Az.: 24 WF 558/10, zitiert nach juris , Rdnr. 19), folgt der Senat dem nicht.
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