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   OLG Brandenburg, 21.06.2010 - 15 WF 194/10   

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OLG Brandenburg, 21.06.2010 - 15 WF 194/10 (https://dejure.org/2010,18618)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2010 - 15 WF 194/10 (https://dejure.org/2010,18618)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - 15 WF 194/10 (https://dejure.org/2010,18618)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 53
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 12.02.2002 - 22 WF 470/00

    Fristbeginn; Stattgabe Scheidungsantrag vor Entscheidung über Folgesache;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2010 - 15 WF 194/10
    Die Aussetzung des Versorgungsausgleichs hatte nach dem bis zum 31.08.2009 geltenden Recht (§ 2 Abs. 1 S. 2 VAÜG) zur Folge, dass in entsprechender Anwendung des § 628 Abs. 1 ZPO der Scheidungsverbund aufgehoben wurde; das abgetrennte Verfahren über den Versorgungsausgleich blieb indes Folgesache (Zöller/Philippi, 27. Aufl. Rnr. 18 zu § 628 ; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 66. Aufl., Rnr. 11 zu § 628), d.h., Entscheidungen konnten nur für den Fall der Ehescheidung ergehen, wurden erst mit Rechtskraft des Scheidungsausspruchs wirksam (Zöller/ Philippi, a.a.O., Rnr 32a zu § 623), und die Wirkungen vor Abtrennung vorgenommener Verfahrenshandlungen, insbesondere die der Prozesskostenhilfebewilligung blieben bestehen (OLG Dresden FamRZ 2002, 1415).
  • OLG Naumburg, 04.03.2010 - 8 WF 33/10

    Prozesskostenhilfe im Scheidungsverbundverfahren: Fortwirkung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.06.2010 - 15 WF 194/10
    Es würde indes dem Wesen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs widersprechen - nämlich die in der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte nur im Falle der Scheidung auszugleichen - diese Übergangsregelung so auszulegen, dass alle davon erfassten Versorgungsausgleichsverfahren ihren Charakter als Folgesache verlieren und damit das Eventualverhältnis der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zur Ehescheidung entfiele (so aber Götsche, FamRZ 2009, 2047 (2051); Schneider, AGS 2009, 517 (518); Keske, FPR 2010, 78 (85); Kemper, FPR 2010, 69 (73); OLG Naumburg, Beschluss v. 04.03.2010 - 8 WF 33/10 - Zit.
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe

    Dann solle nur der "Restverbund" der abgetrennten Folgesachen entfallen und jede der abgetrennten Folgesachen als selbständiges Verfahren fortgeführt werden (OLG Celle FamRZ 2011, 240; OLG Naumburg FamRZ 2011, 125 [Leitsatz]; KG - 18 AR 41/10 - Juris; OLG Jena [2. Senat für Familiensachen] - 2 WF 261/10 - Juris; OLG Rostock FamRZ 2011, 223; OLG Brandenburg FamRZ 2011, 53 und 2010, 2002; OLG Braunschweig - 3 WF 23/10 - Juris).
  • OLG Bremen, 20.03.2013 - 4 WF 19/13

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe im

    Zwar wird insofern vertreten, dass die auf fehlende Erfolgsaussicht gestützte Ablehnung der Verfahrenskostenhilfe auch in den Fällen des § 57 S. 2 FamFG nur dann anfechtbar sei, wenn das Gericht des ersten Rechtszuges auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden habe, weil auch in diesen Fällen im schriftlichen Verfahren ergangene Entscheidungen gemäß § 57 S. 1 FamFG unanfechtbar seien (OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2011, 8 WF 281/10, FamRZ 2011, 53; Beschluss vom 09.06.2010, 10 WF 92/10, FamRZ 2011, 234; OLG Celle, Beschluss vom 30.11.2010, 10 WF 375/10, FamRZ 2011, 918; OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2010, 4 WF 124/10 - Juris; Schürmann in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 11. Kapitel Verfahrenskostenhilfe, 5. Auflage, Rn. 296).
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