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   BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09   

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https://dejure.org/2011,1313
BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09 (https://dejure.org/2011,1313)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2011 - XII ZR 108/09 (https://dejure.org/2011,1313)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 (https://dejure.org/2011,1313)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1578b BGB, § 1573 Abs 2 BGB
    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und Haushaltsführung bzw. Arbeitplatzaufgabe

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1578b
    Auch nicht einvernehmliche Aufgabe des Arbeitsplatzes während des Bestehens der ehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich ehebedingter Nachteil

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen von ehebedingten Nachteilen bei entstandenen Erwerbsnachteilen aus der tatsächlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung; Ehebedingt entstandene Erwerbsnachteile bei Aufgabe des Arbeitsplatzes durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten während ...

  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und Haushaltsführung bzw. Arbeitplatzaufgabe

  • ra.de
  • rewis.io

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingte Nachteile wegen Kinderbetreuung und Haushaltsführung bzw. Arbeitplatzaufgabe

  • fr-blog.com

    Ehebedingte Nachteile, Verlust des Arbeitsplatzes eheprägend

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehen von ehebedingten Nachteilen bei entstandenen Erwerbsnachteilen aus der tatsächlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung; Ehebedingt entstandene Erwerbsnachteile bei Aufgabe des Arbeitsplatzes durch den unterhaltsberechtigten Ehegatten während ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Zur Bestimmung ehebedingter Nachteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Kochtopf statt Karriere? - Zu den unterhaltsrechtlichen Folgen im Falle einer Ehescheidung

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Arbeitsplatzaufgabe und ehebedingter Nachteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehebedingte Nachteile und die Kinderbetreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehebedingte Nachteile und Kinderbetreuung

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Ehegattenunterhalt: Befristung wegen Arbeitsplatzaufgabe?

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Unterhalt muss auch dann weitergezahlt werden, wenn die Ehefrau in der Ehe gegen den Willen des Mannes ihren Job aufgegeben hat.

  • anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)

    Unbefristeter Unterhalt auch bei ehebedingten Nachteil durch Aufgabe der Erwerbstätigkeit durch einen Ehegatten

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Unterhaltsansprüche nach der Scheidung wegen "ehebedingter Nachteile"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Unterhaltsansprüche nach der Scheidung wegen ehebedingter Nachteile

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Unterhaltsansprüche nach der Scheidung wegen ehebedingter Nachteile

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt wegen ehebedingter Nachteile

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nach Scheidung Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehepartner hat nach Scheidung bei ehebedingten Nachteilen duch Arbeitsplatzaufgabe Anspruch auf Unterhaltszahlungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nachehelicher Unterhalt- nur bei ehebedingtem Nachteil für die Berufsausübung // Die ehebedingten Nachteile für die Berufsausübung müssen auf der tatsächlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung beruhen

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Ehebedingter Nachteil bei freiwilliger Aufgabe der Erwerbstätigkeit während der Ehezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1066
  • NJW 2011, 1067
  • MDR 2011, 362
  • FamRZ 2011, 628
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 53/09

    Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung ehebedingter Nachteile bei der

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Für das Bestehen ehebedingter Nachteile kommt es vor allem darauf an, ob aus der tatsächlichen, nicht notwendig einvernehmlichen Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung Erwerbsnachteile entstanden sind (im Anschluss an Senatsurteil vom 20. Oktober 2010, XII ZR 53/09, FamRZ 2010, 2059).

    Bei den in § 1578 b BGB aufgeführten Kriterien handelt es sich zudem um objektive Umstände, denen kein Unwerturteil und keine subjektive Vorwerfbarkeit anhaften, weshalb im Rahmen der Abwägung nach § 1578 b BGB nicht etwa eine Aufarbeitung ehelichen Fehlverhaltens stattfindet (Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 27 mwN).

    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 27).

    Demnach ist der angemessene Unterhalt nach § 1578 b Abs. 1 BGB nicht erreicht (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 23), so dass für eine Herabsetzung nach § 1578 b Abs. 1 BGB kein Raum besteht.

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Wenn das Gesetz keine generellen Regelungen vorsieht, die für beide Ehegatten gleichermaßen gelten (wie etwa hinsichtlich des Alters, vgl. Senatsurteil vom 12. Januar 2011 - XII ZR 83/08 - zur Veröffentlichung bestimmt), so bestimmt sich der Umfang der regelmäßig erforderlichen Erwerbstätigkeit und eventuelle Abweichungen davon vielmehr nach den individuellen Verhältnissen des jeweiligen Ehegatten.

    Der Senat hat es gebilligt, wenn der Ehegattenunterhalt entsprechend der einvernehmlich geübten Praxis der Ehegatten so berechnet wird, dass nur der Ehegatte mit dem höheren Einkommen den Kindesunterhalt zahlt und sich der Ehegattenunterhalt dadurch entsprechend verringert (Senatsurteile vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 44 und vom 12. Januar 2011 - XII ZR 83/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02

    Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Die Kürzung der beiden Vorteile im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ist deswegen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 75/02 - FamRZ 2005, 1159) nicht zu beanstanden und wird auch von der Revision nicht gerügt (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 30).
  • BGH, 30.07.2008 - XII ZR 126/06

    Voraussetzungen des Volljährigenunterhalts wegen Erwerbslosigkeit; Umfang der

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Die Kürzung der beiden Vorteile im Rahmen der Bedarfsermittlung beim Ehegattenunterhalt ist deswegen auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 1. Dezember 2004 - XII ZR 75/02 - FamRZ 2005, 1159) nicht zu beanstanden und wird auch von der Revision nicht gerügt (vgl. auch Senatsurteil vom 30. Juli 2008 - XII ZR 126/06 - FamRZ 2008, 2104 Rn. 30).
  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Der Senat hat es gebilligt, wenn der Ehegattenunterhalt entsprechend der einvernehmlich geübten Praxis der Ehegatten so berechnet wird, dass nur der Ehegatte mit dem höheren Einkommen den Kindesunterhalt zahlt und sich der Ehegattenunterhalt dadurch entsprechend verringert (Senatsurteile vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300 Rn. 44 und vom 12. Januar 2011 - XII ZR 83/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 02.02.2011 - XII ZR 11/09

    Ehevertraglicher Verzicht auf nachehelichen Unterhalt: Berücksichtigung der

    Auszug aus BGH, 16.02.2011 - XII ZR 108/09
    Dass das Berufungsgericht zudem das voreheliche Zusammenleben als weiteren Billigkeitsaspekt neben der Ehedauer angesprochen hat (dazu Senatsurteil vom 2. Februar 2011 - XII ZR 11/09 - zur Veröffentlichung bestimmt mwN), ist schließlich ersichtlich kein tragender Grund der Entscheidung.
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZR 44/09

    Nachehelicher Unterhalt: Ehebedingter Nachteil im Rahmen des Krankheitsunterhalts

    Darauf, ob die Gestaltung der Kinderbetreuung und Haushaltsführung während der Ehe einvernehmlich erfolgt ist, kommt es nicht an (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 11.07.2012 - XII ZR 72/10

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Angemessene Erwerbstätigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann allein aus dem Umstand, dass der Unterhaltspflichtige nur eine Tätigkeit ausübt, welche die für eine vollschichtige Tätigkeit übliche Stundenzahl nicht erreicht, noch keine Reduzierung der Erwerbsobliegenheit auf Seiten des Unterhaltsberechtigten hergeleitet werden (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 12).
  • BGH, 13.11.2019 - XII ZB 3/19

    Berücksichtigung eines Erwerbstätigenbonus bei Berechnung des nachehelichen

    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 XII ZR 108/09 FamRZ 2011, 628 Rn. 18 ff. mwN).

    Das wäre der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hätte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 XII ZR 108/09 FamRZ 2011, 628 Rn. 22).

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

    Daher kann der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsurteile vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 27).

    Eine Befristung kommt dann nur unter außergewöhnlichen Umständen in Betracht (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 24), wofür nach den von den Vorinstanzen getroffenen Feststellungen nichts ersichtlich ist.

  • BGH, 13.03.2013 - XII ZB 650/11

    Nachehelicher Unterhalt: Arbeitsplatzwechsel als ehebedingter Nachteil

    Es kommt insbesondere nicht darauf an, ob die Ehegatten die Rollenverteilung zu Beginn der Ehe, bei der ehelichen Geburt eines Kindes oder erst später planten und praktizierten (Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 18).

    Somit ist auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 mwN).

    Das wäre der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hätte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen, so etwa aufgrund einer von ihm persönlich beschlossenen beruflichen Neuorientierung oder wegen einer betriebs- oder krankheitsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 22).

    Schließlich ist das Beschwerdegericht zu Recht davon ausgegangen, dass es auf die Behauptung des Antragstellers, er sei mit der Entscheidung zum Arbeitsplatzwechsel nicht einverstanden gewesen, nicht ankomme (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 mwN).

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 318/11

    Ehevertraglicher Ausschluss des Versorgungsausgleichs: Ausübungskontrolle in

    Die vom Beschwerdegericht für seine gegenteilige Auffassung herangezogene Rechtsprechung des Senats zu § 1578 b BGB (vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 f. und vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 53/09 - FamRZ 2010, 2059 Rn. 27) kann für die hier zu beurteilende Frage nach der Korrektur einer vertraglichen Vereinbarung der Eheleute im Wege der richterlichen Ausübungskontrolle nicht nutzbar gemacht werden.
  • OLG Köln, 09.02.2017 - 10 UF 141/15

    Voraussetzungen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen

    Entscheidend ist die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung, weshalb der Unterhaltsverpflichtete nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (BGH, Urteil vom 16.2.2011 - XII ZR 108/09).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 63/09

    Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung und Befristung des Krankheitsunterhalts

    Denn die Erkrankung der Beklagten steht nicht im Zusammenhang mit der Rollenverteilung in der Ehe oder sonstigen mit der Ehe verbundenen Umständen (vgl. Senatsurteile vom 28. April 2010 - XII ZR 141/08 - FamRZ 2010, 1057 Rn. 15 mwN und vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 214/13

    Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Ehebedingter Nachteil durch

    Es ist auf die tatsächliche Gestaltung von Kinderbetreuung und Haushaltsführung abzustellen, weshalb der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht einwenden kann, dass er den Unterhaltsberechtigten während der Ehe zur Berufstätigkeit angehalten habe (Senatsbeschluss vom 13. März 2013 - XII ZB 650/11 - FamRZ 2013, 935 Rn. 36 und Senatsurteil vom 16. Februar 2011 - XII ZR 108/09 - FamRZ 2011, 628 Rn. 20 mwN).
  • OLG Brandenburg, 07.08.2014 - 9 UF 159/13

    Nachehelichenunterhalt: Anrechnung eines fiktiven Einkommens bei einem Anspruch

    Ab welchem Zeitpunkt die Rollenverteilung praktiziert wird, ist nicht von Bedeutung (BGH FamRZ 2011, 628).

    Das wäre der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte seinen Arbeitsplatz ausschließlich aus Gründen aufgegeben oder verloren hätte, die außerhalb der Ehegestaltung liegen, so etwa aufgrund einer von ihm persönlich beschlossenen beruflichen Neuorientierung oder wegen einer betriebs- oder krankheitsbedingten Kündigung seitens des Arbeitgebers (vgl. BGH, FamRZ 2014, 1007; FamRZ 2013, 935; BGH, FamRZ 2011, 628).

  • OLG Frankfurt, 12.06.2019 - 2 UF 112/18

    Anspruchsübergang bei Sozialhilfegewährung auf Darlehensbasis

  • OLG Stuttgart, 18.10.2011 - 17 UF 88/11

    Nachehelicher Unterhalt: Verlust einer den Unterhalt nachhaltig sichernden

  • OLG Frankfurt, 29.11.2011 - 3 UF 285/09

    Zu den Anspruchsgrundlagen für den nachehelichen Unterhalt und zum

  • BGH, 09.02.2017 - III ZR 428/16

    Notarhaftung: Anweisung des Notars an seinen insoweit durch die Vertragsparteien

  • OLG Brandenburg, 17.11.2011 - 9 UF 115/11

    Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des unterhaltsrelevanten Einkommens; sekundäre

  • OLG Saarbrücken, 05.07.2012 - 6 UF 172/11

    Nachehelichenunterhalt: Befristung bzw. Herabsetzung von Krankheitsunterhalt

  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 17 UF 133/10

    Ehescheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Nachehelicher Ehegattenunterhalt

  • OLG Brandenburg, 28.11.2013 - 9 UF 96/13

    Nachehelicher Unterhalt: Abweichung von der Regel der Quotenberechnung bei der

  • KG, 19.05.2011 - 13 UF 136/10

    Versorgungsausgleich: Anpassung einer ehevertraglichen Regelung über den

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2012 - 7 UF 106/12

    Höhe und Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • AG Büdingen, 18.05.2011 - 51 F 1211/10

    Nachehelichenunterhalt wegen Krankheit: Befristung bzw. Herabsetzung bei Fehlen

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