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   BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10   

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https://dejure.org/2011,1397
BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10 (https://dejure.org/2011,1397)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2011 - XII ZB 407/10 (https://dejure.org/2011,1397)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 (https://dejure.org/2011,1397)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1626a BGB, §§ 1626aff BGB, § 1626d BGB, § 1671 BGB, § 1696 BGB
    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind deutsch-französischer Eltern: Formwirksamkeit einer Sorgeerklärung; familiengerichtliche Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses eines Elternteils; verfahrensfehlerhafte Entpflichtung des alten und Bestellung eines neuen ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formwirksame Sorgerechterklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung; Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses sowie des Wunsches nach Rückkehr in die Heimat durch das Familiengericht; Überprüfung der Erziehungseignung eines Elternteils wegen ...

  • unalex.eu

    Allgemeine Grundsätze Brüssel II bis-VO

  • rewis.io

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind deutsch-französischer Eltern: Formwirksamkeit einer Sorgeerklärung; familiengerichtliche Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses eines Elternteils; verfahrensfehlerhafte Entpflichtung des alten und Bestellung eines neuen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind deutsch-französischer Eltern: Formwirksamkeit einer Sorgeerklärung; familiengerichtliche Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses eines Elternteils; verfahrensfehlerhafte Entpflichtung des alten und Bestellung eines neuen ...

  • fr-blog.com

    Bindungstoleranz des Elternteils bei Auswanderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formwirksame Sorgerechterklärung in Form einer gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung; Überprüfung eines Auswanderungsentschlusses sowie des Wunsches nach Rückkehr in die Heimat durch das Familiengericht; Überprüfung der Erziehungseignung eines Elternteils wegen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Auswanderung eines Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von Deutschland nach Frankreich)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Achtjähriges Kind muss angehört werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sorgerecht und der Umzug nach Frankreich

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit ums Sorgerecht - Übertragung des Sorgerechts auf den Vater wegen Verfahrensfehlern fraglich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes in das benachbarte Ausland

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Neues zum Sorgerecht und Umzug des Kindes ins Ausland

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht Bonn: Auswanderung eines Elternteils mit dem gemeinsamen Kind bei getrennt lebenden Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des Wechsels eines Kindes zum anderen Elternteil (Aufenthaltsbestimmungsrecht)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2360
  • MDR 2011, 486
  • FGPrax 2011, 120 (Ls.)
  • FamRZ 2011, 796
 
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Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 81/09

    Gemeinsame elterliche Sorge: Berücksichtigung des Kindeswohls und der

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Verfolgt der Elternteil mit der Übersiedlung allerdings (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage (im Anschluss an BGH, 28. April 2010, XII ZB 81/09, BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 23 f.).

    Gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG ist das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht weiterhin anwendbar, weil das Verfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet worden ist (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 14 mwN).

    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393 mwN und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

    Dem Rechtsbeschwerdegericht obliegt lediglich die Kontrolle auf Rechtsfehler, insbesondere die Prüfung, ob die Tatsachengerichte alle maßgeblichen Gesichtspunkte in Betracht gezogen haben und die Würdigung auf einer ausreichenden Sachaufklärung beruht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 29 mwN).

    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2009, 1897 Rn. 18).

    Sie soll in Fällen eines Interessenkonflikts zwischen Kind und Eltern insbesondere die einseitige Vertretung der Interessen des Kindes ermöglichen und unterscheidet sich insofern von dem Aufgabenkreis des Familiengerichts und der weiteren Beteiligten (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 32 mwN).

    Das Familiengericht hat dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 33).

    Verfolgt der Elternteil mit der Übersiedlung allerdings (auch) den Zweck, den Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil zu vereiteln, steht die Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils und somit seine Erziehungseignung in Frage (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 23 f.).

    Denn es ist in Sorgerechtsangelegenheiten in der vorliegenden Art angezeigt, dass sich das erkennende Gericht als solches einen persönlichen Eindruck verschafft (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

    Vor dem Hintergrund, dass das Familiengericht dem Verfahrenspfleger durch die Gestaltung des Verfahrens zu ermöglichen hat, seine Funktion sinnvoll wahrzunehmen und zu den die Interessen und den Willen des Kindes betreffenden Tatsachen und den diesbezüglichen Ermittlungen des Familiengerichts umfassend Stellung zu nehmen (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 33), genügt das vom Beschwerdegericht eingeschlagene Verfahren nicht ansatzweise, dem Institut des Verfahrenspflegers gerecht zu werden.

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Der Senat hat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung als gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens angeführt (Senatsbeschluss vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393 mwN).

    Jedes von ihnen kann im Einzelfall mehr oder weniger bedeutsam für die Beurteilung sein, was dem Wohl des Kindes am besten entspricht (Senatsbeschlüsse vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 66/88 - FamRZ 1990, 392, 393 mwN und BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 19).

  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    (1) Gemäß § 50 b Abs. 1 FGG hört das Gericht in einem Verfahren, das die Personensorge betrifft, das Kind persönlich an, wenn die Neigung, Bindung oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, dass sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft (Senatsbeschluss vom 11. Juli 1984 - IVb ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1248/09

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entzug der elterlichen Sorge - keine

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Das Verfahren muss geeignet sein, eine möglichst zuverlässige Grundlage für eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu erlangen (Senatsbeschluss BGHZ 185, 272 = FamRZ 2010, 1060 Rn. 30 unter Hinweis auf BVerfG FamRZ 2009, 1897 Rn. 18).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2007 - 9 WF 367/07
    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Denn die im elterlichen Konsens getroffene Entscheidung lässt vermuten, dass sie dem Kindeswohl entspricht, weshalb sie eine gewisse Indizwirkung entfaltet (vgl. Hammer FamRZ 2005, 1209, 1210, 1214; s. auch OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1683, 1684; OLGR 2008, 797, 798, das den "Rechtsgedanken des § 1696" heranziehen bzw. die Norm analog anwenden will; ihm folgend Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1696 Rn. 2).
  • OLG Brandenburg, 29.01.2009 - 9 UF 105/08

    Sorgerecht: Entzug bzw. Ruhen der elterlichen Sorge bei längerer Inhaftierung

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Denn die im elterlichen Konsens getroffene Entscheidung lässt vermuten, dass sie dem Kindeswohl entspricht, weshalb sie eine gewisse Indizwirkung entfaltet (vgl. Hammer FamRZ 2005, 1209, 1210, 1214; s. auch OLG Brandenburg FamRZ 2009, 1683, 1684; OLGR 2008, 797, 798, das den "Rechtsgedanken des § 1696" heranziehen bzw. die Norm analog anwenden will; ihm folgend Palandt/Diederichsen BGB 70. Aufl. § 1696 Rn. 2).
  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Dem entspricht im Ergebnis auch der Beschluss des Kammergerichts vom 23. September 2010 - 1 W 70/08, wonach im Geburtenbuch der Beteiligte zu 2 als Vater zu vermerken sei.
  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2007 - XII ZB 158/05 - FamRZ 2008, 592 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10
    Da es vorliegend nicht um die Anerkennung oder Vollstreckung von Maßnahmen, sondern vielmehr um die Frage des anwendbaren Rechts geht und das Revisionsgericht das zum Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgebliche Recht anzuwenden hat, ist das Kinderschutzübereinkommen auf die vom Senat zu treffende Entscheidung anzuwenden (zum vergleichbaren Fall des Inkrafttretens des Haager Minderjährigenschutzabkommens BGH Beschluss vom 20. Dezember 1972 - IV ZB 20/72 - NJW 1973, 417 f.).
  • OLG Saarbrücken, 05.03.2018 - 6 UF 116/17

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren;

    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt allerdings ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und insgesamt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796 m. Anm. Völker; BGH FamRZ 2008, 592).

    Notwendig ist hierfür die Einschätzung im Einzelfall, ob der Elternkonflikt so nachhaltig und so tiefgreifend ist, dass gemeinsame, dem Kindeswohl dienliche Entscheidungen der Eltern in den wesentlichen Belangen der elterlichen Sorge auch für die Zukunft nicht gewährleistet sind (siehe zum Ganzen BGH FamRZ 2016, 1439; 2011, 796; 2008, 592; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 27. April 2016 - 6 UF 22/16 -, FamRZ 2016, 1858, und vom 11. Mai 2015 - 6 UF 18/15 -, FamRZ 2015, 2180 [Ls.; Volltext in Juris]).

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17

    Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten

    Auch wenn das deutsche Gericht seine internationale Zuständigkeit bei Anordnung einer Vormundschaft auf Art. 8 Abs. 1 Brüssel IIa-VO stützt, ist die hypothetische Zuständigkeit nach Art. 5 und 6 KSÜ ausreichend dafür, dass gemäß Art. 15 Abs. 1 KSÜ deutsches Recht zur Anwendung kommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. März 2011, XII ZB 407/10, FamRZ 2011, 796).

    Denn die sogenannte hypothetische Zuständigkeit nach Art. 5 und 6 KSÜ war ausreichend dafür, dass gemäß Art. 15 Abs. 1 KSÜ deutsches Recht zur Anwendung kam (vgl. Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - XII ZB 407/10 - FamRZ 2011, 796 Rn. 12, 30 ff.; Palandt/Thorn BGB 77. Aufl. Anh. Art. 24 EGBGB Rn. 21 mwN auch zur Gegenmeinung; Staudinger/v. Hein BGB [2014] Vorbem zu Art. 24 EGBGB Rn. 2c mwN).

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2013 - 6 UF 20/13

    Umgangsverfahren: Umgangsregelung ohne Übernachtung als Umgangseinschränkung;

    Der genaue Umfang der erforderlichen Ermittlungen richtet sich nach den im konkreten Einzelfall betroffenen Kindeswohlbelangen (BGH FamRZ 2011, 796; 2010, 1060, jeweils m. Anm. Völker).
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