Weitere Entscheidung unten: KG, 11.01.2011

Rechtsprechung
   KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10   

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https://dejure.org/2010,18745
KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
KG, Entscheidung vom 14.10.2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - 19 UF 75/10 (https://dejure.org/2010,18745)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Familiensache: Anforderungen an den verfahrenseinleitenden Antrag; Aussetzung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Form des Antrags nach § 23 FamFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 23
    Anforderungen an die Form des Antrags nach § 23 FamFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1747
  • FamRZ 2011, 920
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • GemSOGB, 05.04.2000 - GmS-OGB 1/98

    Wahrung der Schriftform bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze mit

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172; 2000, 2340).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Außerdem muss feststehen, dass es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern dass es mit Wissen und Wollen des Beteiligten dem Gericht zugeleitet worden ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172; 2000, 2340).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Auszug aus KG, 14.10.2010 - 19 UF 75/10
    Es genügt die Glaubhaftmachung, also die überwiegende Wahrscheinlichkeit (vgl. z.B. BGH NJW 1996, 1682).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2023 - 20 W 151/23

    Elektronische Einreichung von Erbscheinsanträgen

    Auch die genannten Vorschriften des FamFG sehen aber für den Verfahrensantrag in echten Antragsverfahren in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit eine bestimmte Form nicht vor (vgl. Ahn-Roth in Prütting / Helms, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 9), so dass eine nicht den Anforderungen des § 126 Abs. 1 BGB genügende schriftliche Erklärung (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - 19 UF 75/10 -, juris) und andere Formen der Antragstellung als die in § 25 FamFG bezeichneten zulässig sein sollen, z. B. sogar eine telefonische oder mündliche Antragstellung (so z. B. Sternal in ders., a. a. O., § 25 FamFG, Rn. 15; Ahn-Roth in Prütting / Helms, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 10; a. A. OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.06.2013, 9 UF 631/13, juris Tz. 19), jedenfalls dann, wenn die Identität des Erklärenden zweifelsfrei feststellbar ist (vgl. Burschel / Perleberg-Kölbel in BeckOK FamFG, a. a. O., § 23 FamFG, Rn. 22c).
  • OLG Saarbrücken, 07.11.2011 - 5 W 239/11

    Nachlassverfahren: Sicherstellung eines Erbscheins im Wege der einstweiligen

    Das gelingt ihm dann, wenn das Gericht sie nach freier Würdigung des Verfahrensstoffs für überwiegend wahrscheinlich erachtet (Giers in: Keidel, FamFG, 17. Aufl. 2011, § 51 Rdn. 6; KG, FamRZ 2011, 920).
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Rechtsprechung
   KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10474
KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10 (https://dejure.org/2011,10474)
KG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 W 359/10 (https://dejure.org/2011,10474)
KG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 (https://dejure.org/2011,10474)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 11b Abs 2 VermG, § 13 Abs 2 FamFG, § 357 Abs 1 FamFG
    Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben eines Restitutionsberechtigten

  • Wolters Kluwer

    Akteneinsichtsrecht des durch den gesetzlichen Vertreter gem. § 11b Abs. 1 Vermögensgesetz (VermG) beauftragten Erbenermittlers in Nachlassvorgänge möglicher Erben

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einsichtsrecht des vom gesetzlichen Vertreter des unbekannten Eigentümers bestellten Erbenermittlers in Nachlassakten; Akteneinsichtsrecht; Erbenermittler; gesetzlicher Vertreter

  • rechtsportal.de

    Akteneinsichtsrecht des durch den gesetzlichen Vertreter gem. § 11b Abs. 1 VermG beauftragten Erbenermittlers in Nachlassvorgänge möglicher Erben

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 734
  • FamRZ 2011, 920
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • KG, 29.07.2008 - 1 W 423/07

    Pflegschaft: Erweiterung des Wirkungskreises eines zum Pfleger für unbekannte

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Im Rahmen der gesetzlichen Vertretung nach § 11b Abs. 1 VermG besteht kein Bedürfnis nach Bestellung eines Pflegers (Senat, Beschluss vom 29. Juli 2008 - 1 W 423/07 -, FamRZ 2008, 2219, 2220).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 133/05

    Freiwillige Gerichtsbarkeit: Berechtigtes Interesse auf Akteneinsicht

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97

    Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit,

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10

    Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05 -, FGPrax 2006, 122, 123; OLG Hamm, Beschluss vom 12. August 2008 - 15 Wx 8/10 -, Juris).
  • OLG Bremen, 02.04.1998 - 1 W 99/97

    Rechtliches Interesse eines hauptberuflichen Erbenermittlers an der Ausstellung

    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322).
  • KG, 20.12.1977 - 1 W 1726/77
    Auszug aus KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
    Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 1977 - 1 W 1726/77 -, Rpfleger 1978, 140).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13

    Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger

    Der auch in anderen Gesetzen verwendete Begriff des rechtlichen Interesses setzt voraus, dass er ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache umfasst (KG, BeckRS 2011, 01793).
  • OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 277/17

    Zulässigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer Negativauskunft in

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Recht zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (KG, FGPrax 2006, 122; KG, MDR 2011, 734; KG, NZI 2015, 758; Keidel/Sternal, FamFG, 19. Auflage 2017, § 13 Rn. 29 f.).
  • KG, 18.01.2011 - 1 W 340/10

    Berechtigtes Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers an der Einsicht in

    Das berufliche Interesse des Erbenermittlers genügt nur dann, wenn es durch den Auftrag eines Berechtigten - z.B. eines Nachlasspflegers (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 W 359/10) - legitimiert ist.
  • KG, 17.03.2011 - 1 W 457/10

    Einsicht in Nachlassakten: Fertigung von Ablichtungen eines Vermächtnisnehmers

    Es setzt ein auf Rechtsnormen beruhendes oder durch solche geregeltes, gegenwärtig bestehendes Verhältnis einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache voraus (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, Juris; Beschluss vom 20. Dezember 1977 - 1 W 1726/77 -, Rpfleger 1978, 140).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 9 C 12.14

    Verband; Teilnehmergemeinschaft; Bodenordnung; Flurbereinigung; Anhörung;

    Des Weiteren ist zu beachten, dass die Ermittlung des wahren Eigentümers gerade auch zu den Aufgaben des gesetzlich bestellten Vertreters gehört (ebenso Böhringer, NotBZ 2008, 92 ; Bendref, ZOV 1992, 250 und Grabarse, IFLA 2008, 61 ; vgl. auch KG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - juris Rn. 6 f. sowie OLG Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 1995 - 9 Wx 4/95 - juris Rn. 7).
  • KG, 21.05.2013 - 1 W 339/12

    Gewerbliche Erbenermittlung: Anspruch auf Auskunftserteilung aus standesamtlichen

    Der Beteiligte ist auch beschwerdebefugt, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734 - insoweit dort nicht abgedruckt).
  • KG, 05.03.2015 - 1 VA 21/14

    Hinterlegung eines Geldbetrages durch den Insolvenzverwalter für einen

    Berechtigtes Interesse ist jedes vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (Senat, Beschluss vom 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 - MDR 2011, 734; Beschluss vom 24. Januar 2006 - 1 W 133/05, FGPrax 2006, 122, 123).
  • VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17
    Der Nachlasspfleger wird vom Nachlassgericht für einen bestimmten Wirkungskreis bestellt, in der Regel umfassend zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie zur Ermittlung der Erben; er ist nach h. M. privater gesetzlicher Vertreter der noch unbekannten, endgültigen Erben (Schulz in: Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, 5. Aufl. 2019, Nachlasspflegschaft, Rn. 23_5; Hönninger in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl., § 1960 BGB [Stand: 15.03.2017], Rn. 23; zur Vergleichbarkeit der Befugnisse des Vertreters nach § 11b VermG und des Nachlasspflegers auch: KG Berlin, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, juris Rn. 7).

    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 EGBGB (oder § 11b VermG) umfasst war (KG, Beschl. v. 11. Januar 2011 - 1 W 359/10 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

  • OLG Brandenburg, 21.09.2011 - 4 U 195/10

    Auflassungsanspruch aufgrund eines in 1940 geschlossenen

    Denn die vierjährige und seit 2009 laufende Aufgebotsfrist des § 10 Abs. 1 Nr. 7 S. 1 Entschädigungsgesetzes (BGBl. I 2004, 1658) ist bislang nicht verstrichen (vgl. zum Recht des Verwalters, gewerbliche Erbenermittler einzuschalten: KG, Urteil v. 11.1.2011, 1 W 359/10, ZOV 2011, 80).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 3 W 50/13

    Rechtsstellung eines gewerblichen Erbenermittlers

    Berechtigtes Interesse ist hier das vernünftigerweise gerechtfertigte Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art, das sich nicht auf vorhandene Rechte zu gründen oder auf das Verfahren zu beziehen braucht (vgl. KG BeckRS 2011, 01793, m.w.N.).
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