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   OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10   

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https://dejure.org/2010,25452
OLG Schleswig, 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. November 2010 - 3 Wx 123/10 (https://dejure.org/2010,25452)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme in Familiensachen im Falle eines sich von vornherein als eindeutig aussichtslos erweisenden Antrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 81; FamFG § 83
    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 575
  • NJW-RR 2011, 576
  • FamRZ 2011, 923
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZB 35/15

    Kostenentscheidung im Erbscheinverfahren: Berücksichtigung des Maßes des

    Vielmehr sei nur bei Hinzutreten zusätzlicher Umstände eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterlegenen Antragstellers gerechtfertigt (neben der angefochtenen Entscheidung ferner OLG Schleswig ErbR 2015, 461; FamRZ 2014, 1217, 1218; ZEV 2013, 445, 446; FamRZ 2011, 923; so auch Kroiß, ZEV 2015, 635, 639 f.; ähnlich OLG Rostock ErbR 2015, 326, 328; KG FGPrax 2012, 115, 116 f.).
  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Die Kosten seien dann von dem Kindesvater allein zu tragen, zumal dieser die Möglichkeit gehabt habe, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (OLG München FamRZ 2011, 923, 924; OLG Stuttgart Beschluss vom 6. Juni 2012 - 15 WF 119/12 - juris Rn. 4).
  • OLG Schleswig, 17.08.2012 - 3 Wx 137/11

    Kostenentscheidung im Erbscheinsverfahren bei Einholung eines

    Die Anordnung einer Kostenerstattung stellt sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung dar (Senat, Beschluss vom 08.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, SchlHAnz 2011, 204; Schindler in MüKoZPO. Bd. 4. FamFG , 3. Aufl. 2010, § 81 Rn. 7; Zimmermann a. a. O. § 81 Rn. 44).
  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 3 Wx 46/13

    Erbscheinsverfahren: Kostenverteilung nach Rücknahme des Erbscheinsantrags

    Die Anordnung einer Erstattung der außergerichtlichen Kosten bzw. die Anordnung, dass keine Kostenerstattung stattfindet, hat sich vielmehr als Ergebnis einer stets vorzunehmenden Billigkeitserwägung darzustellen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 - SchlHAnz 2011, 204 = NJW-RR 2011, 576; OLG München FamRZ 2012, 1895; Schindler in MüKoFamFG, 2. Aufl. 2013, § 81 Rn. 8; Keidel/Zimmermann, aaO., § 81 Rn. 44).

    Auch das Vorliegen eines dem Regelbeispiel nach § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG entsprechenden Falles, nämlich dass bei einer objektiven Betrachtung aufgrund einer sorgfältigen Prüfung von vornherein erkennbar gewesen ist, dass der Antrag aussichtslos ist (Senat NJW-RR 2011, 576), kann nicht festgestellt werden.

  • OLG Schleswig, 31.03.2015 - 3 Wx 77/14

    Maßstäbe für die Kostenverteilung im Erbscheinsverfahren

    Nur das Hinzutreten weiterer Umstände, wie etwa eine offenkundig erkennbare Aussichtslosigkeit des Antrages, kann eine Kostenentscheidung zum Nachteil des unterliegenden Antragstellers rechtfertigen (Senat, Beschluss vom 8.11.2010 - 3 Wx 123/10 -, NJW-RR 2011, 575, 576; Senat, Beschluss vom 1.12.2014 - 3 Wx 33/14 -).
  • OLG Stuttgart, 12.12.2012 - 11 WF 211/12

    Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Kostenentscheidung bei positiver

    Bei Anwendung des § 81 FamFG wird nach überwiegender Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Folgerung gezogen, dass es im Allgemeinen in erfolgreichen Verfahren der Vaterschaftsfeststellung der Billigkeit entspricht, die Verfahrenskosten zwischen Mutter und Vater gegeneinander aufzuheben (OLG Brandenburg FamFR 2012, 425; OLG Düsseldorf MDR 2012, 1098; OLG Naumburg FuR 2012, 387; OLG Celle, Beschluss vom 04.05.2012, 10 UF 69/12 - juris - OLG Stuttgart 17 UF 82/11 und OLG Stuttgart 18 UF 159/11, jeweils nicht veröffentlicht; a.A., nämlich in der Regel dem unterlegenen Beteiligten OLG München FamRZ 2011, 923; vermittelnd, nämlich Gerichtskosten beim Unterlegenen, keine Erstattung außergerichtlicher Kosten OLG Oldenburg FamRZ 2012, 733).
  • OLG Brandenburg, 16.01.2014 - 3 WF 139/13

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Ermessensentscheidung

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird vertreten, dass es in Abstammungsverfahren für den Fall, dass dem Antrag auf Feststellung der Vaterschaft in vollem Umfang stattgegeben wird und der Vater trotz Aufforderung nicht bereit war, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen, in der Regel der Billigkeit entspreche, dem Vater die gesamten Kosten (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten) aufzuerlegen (OLG München, Beschluss vom 29.11.2010, 16 UF 1411/10, FamRZ 2011, 923).
  • OLG Bamberg, 07.11.2012 - 2 UF 281/12

    Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren: Beteiligung der

    Nach einer weiteren Meinung entspricht es, wenn ein Antrag auf Feststellung der Vaterschaft erfolgreich ist, der Billigkeit, dem festgestellten Vater die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen, wenn er trotz entsprechender Aufforderung nicht bereit war, die Vaterschaft urkundlich anzuerkennen (OLG München, Beschluss vom 29.11.2010 - 16 UF 1411/10 - FamRZ 2011, 923 mit Anmerkung von RiOLG Kieninger in Juris-PR-FamR 18/2011, Anm. 4).
  • OLG Köln, 27.04.2016 - 10 WF 30/16

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags der Kindesmutter auf Übertragung

    Dementsprechend führt zwar allein die Antragsrücknahme nicht notwendig zu einer Kostenentscheidung zu Lasten der Antragstellerin, wenn nicht noch weitere Umstände hinzukommen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 08.11.2010 - 3 Wx 123/10, FamRZ 2011, 923).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2019 - 9 WF 183/19

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Der Antragsgegner hatte die Möglichkeit, die Vaterschaft kostenfrei urkundlich anzuerkennen (vgl. dazu OLG Celle, FamRZ 2010, 1840; OLG München, FamRZ 2011, 923; OLG Oldenburg, FamRZ 2012, 733; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2012 - Az. 15 WF 119/12; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 1922 - jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 09.02.2012 - 8 WF 154/11

    Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Antrags auf Übertragung des alleinigen

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