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   OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10   

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https://dejure.org/2011,7457
OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10 (https://dejure.org/2011,7457)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.02.2011 - 10 WF 399/10 (https://dejure.org/2011,7457)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 (https://dejure.org/2011,7457)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erhöhung des Verfahrenswertes in Sorgerechtssachen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

  • kanzleibeier.eu

    Erhöhung des Verfahrenswertes in Sorgerechtssachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamGKG § 45 Abs. 3
    Verfahrenswert im Sorgerechtsverfahren bei Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anhebung des Verfahrenswertes in Sorgerechtsverfahren

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Sorgerechtsverfahren - Wann erhöht sich der Streitwert auf mehr als 3.000,00 €?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1373
  • FamRZ 2011, 993
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 04.02.1999 - 1 UF 77/97

    Regelwert bei Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Celle, 11.02.2011 - 10 WF 399/10
    Insoweit kann nicht unmittelbar auf die in der Rechtsprechung nach der bis zum 31. August 2009 geltenden Rechtslage entwickelten Grundsätze zurückgegriffen werden (vgl. hierzu OLG Frankfurt - Beschluss vom 4. Februar 1999 - 1 UF 77/97 - NJW-RR 2000, 952), weil an die Stelle des bisherigen Regelwertes ein (relativer) Festwert getreten ist (vgl. Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein-Keske, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 8. Auflage, S. 2037).
  • OLG Düsseldorf, 19.09.2014 - 8 WF 105/14

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend den Verbleib in einer

    Allein die Einholung eines Sachverständigengutachtens und der hiermit regelmäßig verbundene zweite Anhörungstermin reichen für eine Erhöhung des Verfahrenswertes im Regelfall noch nicht aus (entgegen OLG Celle v. 11.2.2011 - 10 WF 399/10, NJW 2011, 1373).

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch vertretene Auffassung, dass bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens oder die Anhörung der Beteiligten in mehr als einem Termin regelmäßig die Erhöhung des Verfahrenswertes geboten erscheinen lässt (Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 11.02.2011, Az. 10 WF 399/10 NJW 2011, 1373) wird von dem erkennendenSenat nicht geteilt.

  • KG, 03.06.2014 - 13 WF 116/14

    Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls: Kriterien für die Heraufsetzung des

    a) In grundsätzlicher Hinsicht ist zunächst festzuhalten, dass eine Abweichung vom Regelwert in Betracht kommen, wenn der zu entscheidende Fall von einer durchschnittlichen Konstellation wesentlich abweicht; beispielsweise, weil der Arbeitsaufwand des Familiengerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles das in durchschnittlichen Kindesgefährdungssachen übliche Maß deutlich übersteigt, etwa, weil sich die Sachverhaltsaufklärung besonders (arbeits- oder zeit-) aufwändig gestaltet, oder weil ein umfangreiches Sachverständigengutachten einzuholen und mehrere Anhörungstermine erforderlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2011 - 6 WF 307/11 -, FuR 2011, 72 [bei juris Rz. 3]; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 8]), weil das Verfahren aufgrund eines außergewöhnlichen Konfliktpotentials der Beteiligten für das Familiengericht nur mit einem deutlichen Mehraufwand an Zeit-, Arbeits- und Ressourceneinsatz bewältigt werden kann oder schließlich, weil das Verfahren mehrere Kinder betrifft, deren persönlichen Verhältnisse sich erheblich voneinander unterscheiden, weil etwa die Kinder auf unterschiedliche Pflegestellen bzw. Heime verteilt sind und auch keine anderweitigen Gesichtspunkte vorhanden sind, die dazu beitragen können, eine ansonsten gebotene Heraufsetzung des Wertes wieder zu relativieren wie beispielsweise, dass die Akte gleichwohl insgesamt einen eher geringen Umfang aufweist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 WF 64/12 -, FamRZ 2012, 1971 [bei juris Rz. 6]: Aktenumfang von 168 Blatt, Einholung eines Sachverständigengutachtens und Durchführung von zwei Anhörungsterminen rechtfertigt nicht stets eine Anhebung des Regelwerts) oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten Zurückhaltung gebieten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; Kammergericht, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris Rz. 8]) oder schließlich, weil die Sache aus sonstigen Gründen nur geringe Bedeutung hat (vgl. zum Ganzen ausführlich Kammergericht, Beschluss vom 25. September 2012 - 17 WF 268/12 -, FamRZ 2013, 723 [bei juris Rz. 4] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht [6. Aufl. 2014], § 10 Rn. 44; Meyer, GKG/FamGKG [14. Aufl. 2014], § 45 FamGKG Rn. 3f. [beide jeweils unter Bezugnahme auf KG, Beschluss vom 25. September 2012, a.a.O.]).

    (cc) Bei einer Durchsicht von (obergerichtlichen) Entscheidungen in Kindschaftssachen zu einer Heraufsetzung des Regelwerts zeigt sich, dass überwiegend Werte zwischen 4.000 ? und 5.000 ? für angemessen erachtet werden; eine Verdoppelung des Verfahrenswerts wurde für nicht gerechtfertigt erachtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 7. November 2011 - 10 WF 338/11 -, FamRZ 2012, 1747 [bei juris Rz. 4, 7, 10: Heraufsetzung des Regelwertes in einer Umgangssache auf 5.000 ?; die begehrte Erhöhung auf 10.000 ? "erscheint in Relation zum relativen Festwert ... nicht angezeigt"]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5: Heraufsetzung des Regelwertes in einer Sorgerechtssache auf 4.000 ?; Verdoppelung "nicht gerechtfertigt"]; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 9: Sorgerechtssache; Erhöhung des Regelwertes auf 5.000 ?]).

  • OLG Celle, 24.01.2012 - 10 WF 11/12

    Absenkung des in § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG vorgesehenen Festwerts von 3000 Euro

    Wie der Senat vielmehr zu § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 FamGKG bereits entschieden hat, ist etwa eine Anhebung des Verfahrenswertes auf einen höheren Wert als 3.000 EUR regelmäßig angezeigt, wenn in einem Kindschaftsverfahren die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten ist und das Amtsgericht die Beteiligten - unabhängig von einer gesonderten Kindesanhörung - in mehr als lediglich einem Termin anhört (vgl. betr. elterliche Sorge den Senatsbeschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 - NJW 2011, 1373 = Nds. Rpfl.
  • AG Frankfurt/Main, 11.09.2018 - 461 F 25326/17
    Die Anhebung des Verfahrenswertes erscheint vorliegend angezeigt, da die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geboten war, die Beteiligten mehrfach schriftsätzlich vorgetragen haben und die Angelegenheit in mehreren Terminen erörtert worden ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, Rn. 8, juris, aber auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. September 2014 - II-8 WF 105/14 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Celle, 11.02.2014 - 10 UF 311/13

    Erhöhung des Regelwerts für eine Haushaltssache bei Gebotenheit unter

    Dies rechtfertigt insbesondere auch auf der Grundlage der diesbezüglichen Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschlüsse vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 - NJW 2011, 1373 f. = NdsRpfl 2011, 126 f. = AGS 2011, 200 f. = JurBüro 2011, 257 = juris = FamRZ 2011, 993 [Ls] im Verfahren über die elterliche Sorge; vom 7. November 2011 - 10 WF 338/12 - FamRZ 2012, 1747 im Umgangsverfahren) durchaus eine Erhöhung des Verfahrenswertes nach § 48 Abs. 3 FamFG.
  • OLG Hamm, 27.04.2012 - 2 WF 64/12

    Gegenstandswert eines Sorgerechtsverfahrens

    Zwar kann es im Einzelfall aufgrund des besonderen Arbeitsaufwandes für das Gericht und die Verfahrensbevollmächtigten gerechtfertigt sein, vom Regelwert abzuweichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.9.2011, Az. II-6 WF 307/11, OLG Celle, Beschluss vom 11.2.2011, Az. 10 WF 399/10, NJW 2011, 1373 = FamRZ 2011, 993).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 4 WF 97/20

    Anwendung des Regelstreitwertes nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG für

    Die teils vertretene Auffassung, bereits die Einholung eines Sachverständigengutachtens lasse regelmäßig die Erhöhung des Verfahrenswertes geboten erscheinen (vgl. OLG Celle NJW 2011, 1373), teilt der erkennende Senat daher nicht (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2015, 1751 [LS]; OLG Düsseldorf FamRZ 2015, 953 [LS], OLG Hamm FamRZ 2012, 1971; Schneider NZFam 2015, 624).
  • OLG Hamm, 19.09.2011 - 6 WF 307/11

    Voraussetzungen für das Abweichen vom üblichen Gegenstandswert nach oben bei

    Eine solche Abweichung vom Regelwert ist nach der Rechtsprechung des OLG Celle (vgl. RVGreport 2011, 270), der der Senat folgt, ausnahmsweise dann geboten, wenn der zu entscheidene Fall hinsichtlich des Arbeitsaufwandes für das Gericht und für die Verfahrensbevollmächtigten erheblich von einer durchschnittlichen Kindschaftssache abweicht und der Verfahrenswert deshalb im Einzelfall zu unangemessen niedrigen Gebühren führt.
  • KG, 25.09.2012 - 17 WF 268/12

    Kindschaftssache: Heraufsetzung des Verfahrenswertes

    b) Eine Abweichung vom Regelwert kann vielmehr in Betracht kommen, wenn der zu entscheidende Fall von einer durchschnittlichen Konstellation wesentlich abweicht; beispielsweise, weil der Arbeitsaufwand des Familiengerichts aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles das in durchschnittlichen Umgangsfällen übliche Maß deutlich übersteigt, etwa, weil sich die Sachverhaltsaufklärung besonders (arbeits- oder zeit-) aufwändig gestaltet (vgl. Verfahrenshandbuch Familiensachen/von Swieykowski-Tzaska [2. Aufl. 2010], § 2 Rn. 286); weil ein umfangreiches Sachverständigengutachten einzuholen und mehrere Anhörungstermine erforderlich sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2011 - 6 WF 307/11 -, FuR 2011, 72 [bei juris Rz. 3]; OLG Celle, Beschluss vom 11. Februar 2011 - 10 WF 399/10 -, NJW 2011, 1373 [bei juris Rz. 8]); weil das Verfahren aufgrund eines außergewöhnlichen Konfliktpotentials der Beteiligten für das Familiengericht nur mit einem deutlichen Mehraufwand an Zeit-, Arbeits- und Ressourceneinsatz bewältigt werden kann oder weil das Verfahren mehrere Kinder betrifft, deren persönlichen Verhältnisse sich erheblich voneinander unterscheiden weil etwa die Kinder auf unterschiedliche Pflegestellen bzw. Heime verteilt sind (vgl. Schulte-Bunert/Weinreich [Keske], FamFG [3. Aufl. 2012], § 45 FamGKG Rn. 7) und auch keine anderweitigen Gesichtspunkte vorhanden sind, die dazu beitragen können, eine ansonsten gebotene Heraufsetzung des Wertes wieder zu relativieren wie beispielsweise, dass die Akte gleichwohl insgesamt einen eher geringen Umfang aufweist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 2012 - 2 WF 64/12 -, RVG Report 2012, 313 [bei juris Rz. 6]: Aktenumfang von 168 Blatt, Einholung eines Sachverständigengutachtens und Durchführung von zwei Anhörungsterminen rechtfertigt nicht stets eine Anhebung des Regelwertes) oder die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten Zurückhaltung gebieten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. März 2011 - 5 WF 6/11 -, RVG Report 2011, 347 [bei juris Rz. 5]; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2011 - 17 UF 225/10 -, FamRZ 2011, 825 [bei juris Rz. 8] sowie Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht in der Praxis [4. Aufl. 2011], § 10 Rn. 25; Horndasch/Viefhues-Sinouh, FamFG [2. Aufl. 2011], Teil 3: Gerichtskosten Rn. 836) oder schließlich, weil die Sache aus sonstigen Gründen nur geringe Bedeutung hat.
  • OLG Brandenburg, 03.05.2012 - 9 WF 138/12

    Festsetzung des Verfahrenswerts i.R.d. elterlichen Sorgerechtsverfahrens

    bei Einholung eines Sachverständigengutachtens in einer Sorgerechtssache (OLG Celle, NJW 2011, 1373 [OLG Celle 11.02.2011 - 10 WF 399/10] ).
  • AG Syke, 06.12.2018 - 23 F 27/18
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32844
OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10 (https://dejure.org/2010,32844)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15.06.2010 - 6 WF 98/10 (https://dejure.org/2010,32844)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 15. Juni 2010 - 6 WF 98/10 (https://dejure.org/2010,32844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Die mit der Strukturreform des Versorgungsausgleichs zum 01.09.2009 in Kraft getretene Regelung des Verfahrenswerts gemäß § 50 FamGKG verstößt nicht gegen Verfassungsrecht; Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von § 50 FamGKG bzgl. Versorgungsausgleichssachen

  • rechtsportal.de

    FamGKG § 50
    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über den Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 993
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
    Ein gesetzlicher Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung setzt voraus, dass die Regelung durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und somit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt (vgl. etwa BVerfGE 83, 1, 16 m.w.N.).

    Sie können demnach eine sogenannte Mischkalkulation vornehmen und dabei die Vorteile eines umfassenden und geschlossenen Regelungssystems nutzen (vgl. BVerfGE 83, 1, 13 f; aaO.).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
    Mit der Justizgewährungspflicht wäre es nicht vereinbar, wenn Gebühren erhoben würden, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert stehen, den das gerichtliche Verfahren für den einzelnen Beteiligten hat (vgl. BVerfGE 85, 337, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 910/05

    Begrenzung der Rechtsanwaltsvergütung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
    Dabei unterliegt die anwaltliche Berufsausübung der freien und unreglementierten Selbstbestimmung des Einzelnen, soweit sie nicht durch gesetzliche Regelungen ausgestaltet oder beschränkt wird (vgl. BVerfG NJW 2007, 2098 ff.).
  • OLG Stuttgart, 03.05.2010 - 18 WF 91/10

    Wertfestsetzung: Bestimmung des den Versorgungsausgleich betreffenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
    Soweit der ursprüngliche Gesetzesentwurf darüber hinaus noch die Begrenzung auf einen Höchstwert von 5.000,00 EUR vorsah, ist diese Einschränkung im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens entfallen (vgl. auch OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.05.2010, 18 WF 91/10, zitiert nach juris, Rdnr. 8 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 15.06.2010 - 6 WF 98/10
    Die daraus resultierende Begrenzung der Kosten dient auch sozialen Zwecken (vgl. zur Unterhaltsklage OLG Brandenburg, MDR 2003, 335 ).
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