Rechtsprechung
OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- openjur.de
Trennungszeit der Ehegatten: Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen Ehegatten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1353, 1361
Rücksichtnahmepflicht bei getrennt lebenden Ehegatten; Mitwirkung des einen an der Entlassung des anderen aus Mietverhältnis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Verpflichtung des getrennt lebenden Ehegatten zur Mitwirkung an der Beendigung eines Mietverhältnisses aus dem Gebot zur gegenseitigen Rücksichtnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1353; BGB § 1361
Pflicht des getrennt lebenden Ehegatten zur Mitwirkung an de Beendigung eines Mietverhältnisses - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitwirkung an Mietvertragsentlassung des getrennt lebenden Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Familienrecht - Entlassung aus Mietverhältnis - Mitwirkungspflicht bei getrennt lebenden Ehepartnern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Scheidung: Ehefrau bleibt in der Wohnung - Sie muss dazu beitragen, dass der Ehemann aus dem Mietvertrag "herauskommt"
- rabüro.de (Kurzinformation)
Zur Pflicht zur Mitwirkung an der Entlassung des anderen Ehegatten aus dem gemeinsamen Mietverhältnis
- streifler.de (Kurzinformation)
Mietwohnung: Mitwirkungspflicht des Ehegatten zur Entlassung des getrennt lebenden Partners
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mitwirkungspflicht zur Entlassung des Ehepartners aus dem Mietvertrag
Sonstiges
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Praxishinweis zum Beschluss des OLG Hamburg vom 10.09.2010, Az.: 12 WF 51/10 (Wohnungsüberlassung während der Trennungszeit/Zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses)" von Redaktion FuR, original erschienen in: FuR 2010, 702 - 703.
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Harburg, 21.01.2010 - 632 F 442/09
- OLG Hamburg, 10.09.2010 - 12 WF 51/10
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 374
- NZM 2011, 311
- FamRZ 2011, 481
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 21.01.2016 - 12 UF 170/15
Mitwirkung an Mietvertragsentlassung schon vor der Scheidung
Ein Ehegatte, der im Einvernehmen mit dem ausgezogenen Ehegatte, die Ehewohnung alleine nutzt, ist vielmehr gegenüber dem anderen schon während der Trennungszeit verpflichtet, an der Entlassung aus dem gemeinsamen Mietverhältnis mitzuwirken (vgl. OLG Hamburg, FamRZ 2011, 481).
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Rechtsprechung
BGH, 09.12.2010 - IX ZR 44/10 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
BRAO § 59a; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 2, § 5 Nr. 2; RDG § 5; BGB § 133, § 157, § 164 Abs. 2, § 675 Abs. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 59a BRAO, Art 1 § 3 Nr 2 RBerG, § 3 Nr 2 RBerG, Art 1 § 5 Nr 2 RBerG, § 5 Nr 2 RBerG
Gemischte Beratersozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern: Verpflichtung zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen vor Gesetzesänderung; Kontinuitätsregel bei Erteilung eines Folgemandats - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Verpflichtung einer aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden gemischten Sozietät vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen gegenüber Mandanten; Erfordernis der Befugnis zur ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Verpflichtung einer gemischten Sozietät aus Anwälten und Steuerberatern zu anwaltlichen Dienstleistungen auch schon vor dem RDG
- BRAK-Mitteilungen
Mandatierung einer interprofessionellen Sozietät - Folgemandat
Direkte Verlinkung nicht möglich.
Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: Jahrgang 2011, Seite 74 - WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Wirksamkeit des einer aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden gemischten Sozietät erteilten Auftrags zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen
- Anwaltsblatt
§ 59 BRAO, Art 1 § 3 RBerG, § 5 RDG, § 675 BGB, § 133 BGB
Gemischte Sozietät kann Anwaltsvertrag abschließen - rechtsportal.de
Möglichkeit der Verpflichtung einer aus Rechtsanwälten und Steuerberatern bestehenden gemischten Sozietät vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen gegenüber Mandanten; Erfordernis der Befugnis zur ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online
Gemischte Kanzlei aus Rechtsanwälten und Steuerberatern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern - und ihre Mandate
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Einmal die gesamte Kanzlei beauftragt heißt immer beauftragt?
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BRAO § 59a; RBerG Art. 1 § 3 Nr. 2, § 5 Nr. 2; BGB § 164 Abs. 2
Verpflichtung einer gemischten Sozietät aus Anwälten und Steuerberatern zu anwaltlichen Dienstleistungen auch schon vor dem RDG - brak-mitteilungen.de
, S. 34 (Entscheidungsbesprechung)
Mandatsvertrag mit gemischter Sozietät (RA Antje Jungk)
Sonstiges (2)
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Rechtsberatungsbefugnis einer gemischten Sozietät aus Rechtsanwälten und Steuerberatern" von RA/StB/FAStR Dipl.-Finw. Dr. Volker Posegga, original erschienen in: DStR 2011, 594 - 596.
- wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 09.12.2010, Az.: IX ZR 44/10 (Mandatsvertrag mit gemischter Sozietät)" von RAin Antje Jungk, original erschienen in: BRAK-Mitt 2011, 74 - 75.
Verfahrensgang
- AG Schwäbisch Hall, 04.06.2009 - 6 C 1023/08
- LG Heilbronn, 01.02.2010 - 5 S 24/09
- BGH, 09.12.2010 - IX ZR 44/10
Papierfundstellen
- NJW 2011, 2301
- ZIP 2011, 129
- MDR 2011, 265
- FamRZ 2011, 481
- VersR 2011, 1266
- WM 2011, 1770
- DB 2011, 170
- AnwBl 2011, 220
- NZG 2011, 226
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …
Dabei kann sich auch eine sogenannte gemischte Sozietät, der neben Rechtsanwälten auch Mitglieder anderer Berufsgruppen angehören, zur Erbringung anwaltlicher Beratungsleistungen verpflichten (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, WM 2011, 1770 Rn. 7 ff).Die vom Senat bislang offen gelassene Frage (Urteil vom 9. Dezember 2010, aaO Rn. 15), ob der Vertragsschluss durch einen Sozietätsanwalt nach dem Parteiwillen typischerweise die Sozietät verpflichten soll, bedarf auch hier keiner Entscheidung.
Ob diese Haftung im Falle einer Sozietät, der Mitglieder unterschiedlicher Berufsgruppen angehören (gemischte Sozietät, vgl. § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO) auch diejenigen Sozien trifft, die in eigener Person die vertraglich geschuldete Beratung nicht vornehmen dürfen, hat der Senat bislang offen gelassen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, WM 2011, 1770 Rn. 10).
Nachdem durch das Grundsatzurteil vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, BGHZ 146, 341) die eigene Rechtspersönlichkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts anerkannt und die Doppelverpflichtungslehre aufgegeben worden ist, kann - wie ausgeführt - die Sozietät selbst Partei eines Anwaltsvertrags sein (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2006 - IX ZR 225/04, WM 2006, 830 Rn. 9;… vom 5. Februar 2009 - IX ZR 18/07, WM 2009, 669 Rn. 10), und zwar auch dann, wenn dieser neben Rechtsanwälten auch Sozien anderer Berufsgruppen angehören (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, WM 2011, 1770 Rn. 7 ff).
- BGH, 16.05.2013 - II ZB 7/11
Partnerschaftsregistersache: Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung …
a) Der Schutzbereich der durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützten Vereinigungsfreiheit ist nach Ansicht des Senats eröffnet (offen gelassen von BVerfGE 98, 49, 59), weil Art. 9 Abs. 1 GG einen eigenen Schutzgehalt für den beruflichen Zusammenschluss von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern neben dem Schutz der Berufsfreiheit durch Art. 12 Abs. 1 GG aufweist, in den durch das uneingeschränkte Verbot einer Berufsausübungsgesellschaft in § 59a Abs. 1 BRAO eingegriffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, ZIP 2011, 129 Rn. 8). - BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11
Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei …
cc) Welche der beiden beschriebenen Erscheinungsformen die vertragsschließenden örtlichen Sozietäten gewählt haben, hängt davon ab, ob ihnen (und damit auch den in ihnen zusammengeschlossenen Rechtsanwälten) gesellschaftsvertraglich die Rechtsmacht eingeräumt worden ist, gemäß § 164 BGB die Gesellschaft nach außen zu verpflichten und zu berechtigen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, ZIP 2011, 129 Rn. 15 ff.) und damit den Mandanten gegenüber eine Haftung der Gesellschaft selbst zu begründen, für die akzessorisch die beiden örtlichen Sozietäten (und damit alle Kläger) entsprechend § 128 Satz 1 HGB einzustehen hätten (…vgl. etwa BGH, Versäumnisurteil vom 29. Januar 2001 - II ZR 331/00, aaO, S. 358).
- BGH, 10.10.2011 - AnwZ (Brfg) 1/10
Rechtsanwaltsgesellschaft: Zulassungsfähigkeit einer aus Patentanwälten …
Sie stützen sich in ihrer Tätigkeit auf die Berufszulassung ihrer Gesellschafter und haben sich in deren Grenzen zu bewegen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, ZIP 2011, 129 Rn. 9).Der Grundsatz der persönlichen Haftung der einzelnen Gesellschafter (§ 51a Abs. 1 BRAO, § 8 Abs. 1 PartGG) begünstigt eine interne Organisation und Leitung, welche dem Gebot des § 30 BORA entspricht und die Erfüllung der Anwaltspflichten gegenüber berufsfremden Einflüssen stärkt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010, aaO Rn. 10; vgl. auch BVerfG, VersR 2001, 1272 f.).
- OLG Bamberg, 12.04.2011 - 4 W 9/11
Eintragung in das Partnerschaftsregister: Zulässigkeit einer …
Die Beschwerdeführer haben ergänzend auf die Entscheidung BGH IX ZR 44/10 (= MDR 2011, 265 u.a.) verwiesen und unter dem 31.03.2011 (Bl. 120 ff.) eine weitere Stellungnahme eingereicht, in der sie ihre Positionen aufrecht erhalten und vertiefen und insbesondere zu verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragen ausführen. - OLG Düsseldorf, 22.12.2011 - 6 U 155/11
Wirksamkeit des Sozietätsvertrages mit einem Nicht-Rechtsanwalt
Auch in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 09. Dezember 2010 (IX ZR 44/10, NJW 2011, 2301 - 2303) kommt ein dem des Senats ähnliches Verständnis zum Ausdruck, soweit dort ausgeführt wird, dass die Sozietätsfreiheit der Angehörigen rechtsberatender Berufe das Recht zur typischen Betätigung einschließen müsse, wozu insbesondere der Abschluss und die Erfüllung von Verträgen über rechtsberatende und rechtsbetreuende Dienstleistungen gehöre, wobei die Erbringung allgemeiner Rechtsdienstleistungen durch § 59 a Abs. 1 Satz 1 BRAO, Art. 1 § 3 Nr. 2, § 5 Nr. 2 RBerG und § 5 RDG den Gesellschaftern vorbehalten bleibe, die Anwälte seien (…BGH a.a.O./juris Tz. 8). - OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 53/17 Der objektive Gehalt der Beauftragung durch den Kläger deutete damit auf ein Vertretergeschäft, durch welches das erteilte Mandat von dem Beklagten zu 2) für die beklagte Partnerschaft entgegengenommen worden ist (§ 164 Abs. 2 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - IX ZR 44/10, VersR 2011, 1266;… Staudinger/Dirk Looschelders (2012) BGB § 427, Rn. 65;… Mennemeyer, in: Fahrendorf/Mennemeyer, Die Haftung des Rechtsanwalts 9. Aufl., Rn. 112 ff., 155).
- OLG Düsseldorf, 13.10.2011 - 14 U 32/11
Anforderungen an die Beteiligung von BGB -Gesellschaftern an einem Rechtsstreit …
Der Schutz der Mandanten vor sachfremden Entscheidungen erfordert bei einer als Kapitalgesellschaft verfassten Rechtsanwaltsgesellschaft im Sinne des § 59c BRAO wegen der fehlenden persönlichen Haftung des beratenden Rechtsanwalts, dass die anwaltliche Leitungsmacht gesichert ist (vgl. BGH Urteil vom 9. Dezember 2010, IX ZR 44/10, juris Tz. 10).
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Rechtsprechung
OLG Hamm, 01.07.2010 - II-3 UF 222/09 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Nutzungsentschädigung, Ehewohnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1361 b Abs. 3 Satz 2 BGB, § 745 Abs. 2 BGB
Nutzungsentschädigung, Ehewohnung - Wolters Kluwer
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 25.06.2009 - 113 F 1897/09
- OLG Hamm, 01.07.2010 - II-3 UF 222/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 481
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Rostock, 06.09.2016 - 10 UF 206/15
Eheliche Wohnung: Entfallen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung
(1) Die Nutzungsentschädigung bemisst sich grundsätzlich nach der Höhe des halben Mietwerts des fraglichen Objektes (…vgl. Bamberger/Roth-Gehrlein, BeckOK BGB, Stand: 01.02.2016, § 745 Rn. 10 m. w. N.), der gegebenenfalls im Wege einer Schätzung nach §§ 30 Abs. 1, 113 Abs. 1 FamFG, 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden kann (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 481; OLG Brandenburg FÜR 2002, 145). - OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10
Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende …
Wie der Senat mit Urteil vom 1. Juli 2010 (3 UF 222/09) ausgeführt hat, richtet sich der Anspruch auf Zahlung von Nutzungsentschädigung für die Zeit des Getrenntlebens der Parteien nach § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB als lex specialis gegenüber der Vorschrift des § 745 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2008, 1639; OLG München, FamRZ 2007, 1655).Maßgebend für die Billigkeitsentscheidung sind stets die gesamten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, d.h. neben dem Mietwert sind insbesondere die Lebens- und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten und ihre bisherige Lebensgestaltung zu beachten (Senat, Urteil vom 1. Juli 2010, 3 UF 222/09).
- OLG Hamm, 20.01.2017 - 3 UF 225/16
Ansprüche unter Ehegatten wegen Abhebungen eines Ehegatten von dem gemeinsamen …
Dabei kann im Ergebnis dahinstehen, ob sich der Nutzungsentschädigungsanspruch des Antragsgegners gegen die Antragstellerin in der Trennungszeit dem Grunde nach aus § 1361b Abs. 3 S. 2 BGB oder aus § 745 Abs. 2 BGB ergibt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2010, II-3 UF 222/09, openJur 2011, 75621; Urteil vom 30.09.2010, II-3 UF 154/10, openJur 2011, 75619), denn in beiden Fällen dürften die Voraussetzungen für eine Geltendmachung des Anspruchs jedenfalls ab Juni 2015 vorliegen. - OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 W 41/11
Ehewohnung bei Getrenntleben: Gerichtszuständigkeit für den vor dem 1. September …
Besteht zwischen den geschiedenen Eheleuten Einigkeit über die Nutzung der im Miteigentum stehenden (früheren) "Ehewohnung", so bestimmt sich der Anspruch auf Leistung einer Nutzungsentschädigung richtigerweise nach § 745 Abs. 2 BGB (vgl. BGH…, Urteil vom 04.08.2010, XII ZR 14/09 = BGHZ 186, S. 372 ff., Ziffern 15, 24;… OLG Brandenburg, FamRZ 2008, S. 1444;… OLG Naumburg, NJW-RR 2009, S. 1447;… OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, S. 775) und nicht nach §§ 2, 3 HausratsV analog (so aber OLG Hamm, FamRZ 2011, S. 481;… OLG München, FamRZ 2007, S. 1655) oder § 1568 a BGB. - OLG Hamm, 08.01.2013 - 6 UF 96/12
Verfahrenswert des Antrages auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung für die …
Soweit die Antragstellerin die laufende Zahlung einer Nutzungsentschädigung nach Rechtskraft der Scheidung beansprucht, ergibt sich ihr Anspruch aus § 745 II BGB (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 481; OLG München FamRZ 2007, 1655).
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