Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.10.2011

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11   

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https://dejure.org/2011,31592
OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11 (https://dejure.org/2011,31592)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.10.2011 - 8 UF 194/11 (https://dejure.org/2011,31592)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2011 - 8 UF 194/11 (https://dejure.org/2011,31592)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 1671 Abs 2 Nr 2 BGB, § 158 FamFG
    Sorgerechtsverfahren: Bestellung eines Verfahrensbeistands bei einem Antrag auf Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das betroffene Kind im Sorgerechtsverfahren bei fehlender Darlegung der Erforderlichkeit der gerichtlichen Entscheidung zum Wohl des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Bestellung eines Verfahrensbeistandes für das betroffene Kind im Sorgerechtsverfahren bei fehlender Darlegung der Erforderlichkeit der gerichtlichen Entscheidung zum Wohl des Kindes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1062
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.2005 - XII ZB 33/04

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein wegen Uneinigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11
    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).

    Vor diesem Hintergrund weist das Familiengericht zutreffend darauf hin, dass bei eventuellen Meinungsverschiedenheiten immer noch die Möglichkeit besteht, bei einzelnen Angelegenheiten einen Antrag nach § 1628 BGB zu stellen (vgl. BGH, NJW 2005, 2080, 2081).

  • OLG Hamm, 28.05.2004 - 11 UF 73/04

    Voraussetzungen für Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge nach § 1671 Abs.

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11
    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).
  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11
    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11
    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).
  • OLG Naumburg, 23.07.2001 - 14 UF 36/01

    Gemeinsames Sorgerecht - Getrenntleben - Sorgerechtsübertragung - Kindeswohl -

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.10.2011 - 8 UF 194/11
    Dies ist nicht bereits bei fehlender Kommunikation zwischen den sorgeberechtigten Eltern (Palandt/Diederichsen a.a.O., § 1671 Rn 21 ff. unter Bezugnahme auf OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565 und auf OLG München, FamRZ 189, 190), sondern erst dann der Fall, wenn für den betreuenden Elternteil in einer Angelegenheit, die für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB) - also nicht in einer Angelegenheit des täglichen Lebens, die der betreuende Elternteil allein regeln darf (§ 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB) - eine Entscheidung ansteht (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Hamm, FamRZ 2005, 537, 538) und sich in einer solchen Angelegenheit kein Einvernehmen mit dem anderen Elternteil erzielen lässt (Palandt/Diederichsen a.a.O. unter Bezugnahme auf BGH, NJW 2005, 2080 f., wo auch BGH, FamRZ 1999, 1646, 1647 verwiesen wird; ferner OLG Naumburg, FamRZ 2009, 792 f.).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 18/19

    Zulässigkeit der Abweichung von einem grundsätzlich nachvollziehbaren

    Ein solcherart schwankender, unentschlossener Wille hat indes weniger entscheidungsleitende Bedeutung - er ist regelmäßig Ausdruck von Loyalitätskonflikten und innerer Hin- und Hergerissenheit des Kindes (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20.08.2007 - 13 UF 166/07, FamRZ 2008, 2301 (2302); OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2008 - 9 UF 191/07, FamRZ 2008, 1474 (1476); OLG Köln, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 UF 102/08, FamRZ 2009, 434; OLG Thüringen,Beschl. v. 21.02.2011 - 1 UF 273/10, FamRZ 2011, 1070 (1071); OLG München, Beschl. v. 17.10.2011 - 2 UF 990/11, FamRZ 2012, 1062 (1063)), ein Umstand, der auch vorliegend nicht von der Hand zu weisen sein dürfte.
  • OLG Hamm, 12.08.2011 - 8 WF 130/11

    Örtliche Zuständigkeit der Familiengerichte für eine Änderung des Sorgerechts;

    Jedenfalls scheidet bei der im Verfahrenskostenhilfeverfahren gebotenen summarischen Prüfung eine Sorgerechtsübertragung auf die Kindesmutter auch unter Berücksichtigung der seitens des Jugendamtes im Bericht vom 07.04.2011 geäußerten Bedenken nicht von vornherein aus, zumal unklar ist, ob diese Bedenken aufgrund der aktuellen Entwicklung mit Maximilian Dulle, die dem Senat aus dem Verfahren 8 UF 194/11 bekannt ist, noch aufrecht erhalten bleiben.
  • KG, 16.02.2012 - 17 UF 375/11

    Sorgerechtsregelung für ein nichteheliches Kind: Gemeinsame elterliche Sorge

    Das ist vom Familiengericht ohne Rechtsfehler zutreffend verneint worden (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 4. Oktober 2011 - 8 UF 194/11 - [bei juris Rz. 12 und LS]).
  • AG Bad Kreuznach, 24.04.2020 - 91 F 4/20

    Kindschaftssache: Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf einen

    Ein solcherart schwankender, unklarer Wille hat weniger entscheidungsleitende Bedeutung - er ist regelmäßig Ausdruck von Loyalitätskonflikten und innerer Hin- und Hergerissenheit des Kindes (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20.08.2007 - 13 UF166/07, FamRZ 2008, 2301 (2302); OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.04.2008 - 9 UF 191/07, FamRZ 2008, 1474 (1476); OLG Köln, Beschl. v. 28.08.2008 - 4 UF 102/08, FamRZ 2009, 434; OLG Thüringen, Beschl. v. 21.02.2011 - 1 UF 273/10, FamRZ 2011, 1070 (1071); OLG München, Beschl. v. 17.10.2011 - 2 UF 990/11, FamRZ 2012, 1062 (1063)).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11   

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https://dejure.org/2011,64602
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OLG München, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 2 UF 990/11 (https://dejure.org/2011,64602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf ein Elternteil bei hohem Konfliktniveau der Eltern; Berücksichtigung des Förderungsprinzips bei einer seit Jahren bestehenden sozialen Isolierung des Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1062
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Diese Pflichterfüllung lässt sich aber in der Realität nicht verordnen (BGH FamRZ 2008, 592, 593).

    Nach dem Kontinuitätsprinzip empfiehlt sich diejenige Sorgerechtsregelung, die die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse wahrt oder am wenigstens stört (BGH FamRZ 2008, 592, 594).

    Maßgebend sind die für das Kindeswohl maßgeblichen konkreten Verhältnisse, wobei in einer kindbezogenen Bewertung die gesamten Umstände gegeneinander abzuwiegen sind (BGH FamRZ 2008, 592, 594).

  • OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Die Wichtigkeit dieses Erziehungsgrundsatzes wird vor allem für Kleinkinder betont (Köln FamRZ 2003, 1950, 1951).
  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfG FamRZ 2004, 354, 355).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Danach soll die elterliche Sorge demjenigen Elternteil übertragen werden, der in Gegenwart und überschaubarer Zukunft besser als der andere Elternteil zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und der als Alleinsorgeberechtigter dem Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungschancen vermitteln und mehr an Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit geben kann (BVerfG, FamRZ 1981, 124, 126; BGH FamRZ 1985, 169; Johannsen/Henrich/Jäger a. a. O., § 1671 BGB, Rn. 52).
  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 100/08

    Nachehelicher Unterhalt: Maßgeblichkeit der Feststellungen im Vorprozess zur

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGH FamRZ 2010, 357; BGB FamRZ 2010, 538).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (BGH FamRZ 2010, 357; BGB FamRZ 2010, 538).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Danach soll die elterliche Sorge demjenigen Elternteil übertragen werden, der in Gegenwart und überschaubarer Zukunft besser als der andere Elternteil zur Erziehung und Betreuung des Kindes geeignet erscheint und der als Alleinsorgeberechtigter dem Kind voraussichtlich die besseren Entwicklungschancen vermitteln und mehr an Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit geben kann (BVerfG, FamRZ 1981, 124, 126; BGH FamRZ 1985, 169; Johannsen/Henrich/Jäger a. a. O., § 1671 BGB, Rn. 52).
  • BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 430/03

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung von Prozesskostenhilfe für einen Antrag auf

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Jedenfalls ist es im Hinblick auf Art. 6 Abs. 2 GG von Verfassungs wegen nicht geboten, der gemeinsamen Sorge gegenüber der alleinigen Sorge einen Vorrang einzuräumen (BVerfG, Beschluss vom 29.05.2006, FamRZ 2007, 1876, 1877).
  • OLG Dresden, 21.05.1996 - 11 UF 507/95

    Verbindlichkeit eines Sorgerechtsvorschlags; Berücksichtigung des Kindeswillens

    Auszug aus OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11
    Die Anwendung des Kontinuitätsgrundsatzes erfordert eine Prognoseentscheidung; verfehlt wäre eine nur vergangenheitsbezogene Betrachtung des bisherigen zwischen Kind und Hauptbezugsperson bestehenden Erziehungsverhältnisses, das sich zwar in Zukunft oft stabil fortsetzen wird, aber nicht muss, was eben aufgrund der im Entscheidungszeitpunkt vorhandenen Erkenntnismöglichkeit vorausschauend geprüft werden muss (Dresden, FamRZ 1997, 49, 50).
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