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   OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 18 UF 257/11   

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https://dejure.org/2012,8057
OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 18 UF 257/11 (https://dejure.org/2012,8057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.01.2012 - 18 UF 257/11 (https://dejure.org/2012,8057)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 18 UF 257/11 (https://dejure.org/2012,8057)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einwilligung in die künstliche Befruchtung mit anonymen Drittsamen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1600 Abs. 5
    Anforderungen an die Einwilligung in die künstliche Befruchtung mit anonymen Drittsamen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1150
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 02.02.2007 - 9 UF 19/06

    Durchführung einer künstlichen Befruchtung nach § 1600 Abs. 4 BGB in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 18 UF 257/11
    Wie eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.02.2007 (FamRZ 2008, 630) zeige, reiche die Erklärung "ja ich will, dass Du das machst" als Einwilligung im Sinne von § 1600 Abs. 5 BGB völlig aus.

    Erforderlich ist jedoch - als wesentliches Merkmal einer Willenserklärung - ein Rechtsbindungswille des Einwilligenden (Staudinger/Rauscher a.a.O. Rn. 78; Spickhoff a.a.O. Rn. 13; zur Frage der Form im Ergebnis auch OLG Hamm, FamRZ 2008, 630).

    dd) Entgegen der Ansicht des Antragsgegners rechtfertigt die von ihm zitierte Entscheidung des OLG Hamm vom 02.02.2007 (FamRZ 2008, 630) keine abweichende rechtliche Beurteilung.

  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 18 UF 257/11
    Für die Charakterisierung der Einwilligung in § 1600 Abs. 5 BGB als Willenserklärung spricht darüber hinaus, dass der Bundesgerichtshof bereits vor der im Jahr 2002 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung (damals zunächst § 1600 Abs. 2 BGB) in den Einwilligungserklärungen der Wunscheltern in eine künstliche Befruchtung einen Vertrag zu Gunsten des Kindes, und damit ein Rechtsgeschäft gesehen hat (BGH NJW 1995, 2028).
  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.01.2012 - 18 UF 257/11
    Entscheidend ist insoweit, ob - vom Standpunkt eines objektiven Beobachters (BGHZ 21, 102, 106 f.) - der Erklärungsempfänger aus dem Handeln des Erklärenden unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls nach Treu und Glauben auf einen solchen Willen schließen musste.
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZR 99/14

    In die künstliche Befruchtung seiner Lebensgefährtin durch Samenspende eines

    Die Einwilligung nach § 1600 Abs. 5 BGB richtet sich - wenigstens mittelbar - auf die Begründung einer der Vaterschaft entsprechenden Verantwortung und ist eine Willenserklärung (vgl. Senatsurteil BGHZ 129, 297 = FamRZ 1995, 861; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1150; OLG Oldenburg FamRZ 2015, 67; Roth DNotZ 2003, 805, 809 f.; Helms in Helms/Kieninger/Rittner Abstammungsrecht Rn. 63; MünchKommBGB/Wellenhofer 6. Aufl. § 1600 Rn. 35 mwN; aA Wanitzek Rechtliche Elternschaft bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung S. 285 ff., 327 ff.: willensgetragener Realakt, der die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft ermögliche; vgl. auch Wanitzek FamRZ 2003, 730, 733 f.).

    Die bloße Kenntnis des Mannes von der heterologen Insemination stellt dagegen noch keine Willenserklärung dar und kann als solche abgesehen davon, dass sie im Fall der rechtlichen Vaterschaft den Lauf der Anfechtungsfrist in Gang setzt (§ 1600 b BGB), keine Rechtsfolgen auslösen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1150 und FamRZ 2014, 313; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 197, 242 = FamRZ 2013, 1209 Rn. 15, 21).

  • OLG Brandenburg, 26.10.2020 - 9 UF 178/20

    Unterhaltsanspruch eines in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft durch heterologe

    Die Einwilligung richtet sich - wenigstens mittelbar - auf die Begründung einer der Mutter-/Vaterschaft entsprechenden Verantwortung und ist eine Willenserklärung (BGH FamRZ 2015, 2134 - Rn. 11; vgl. auch BGH FamRZ 1995, 861; OLG Karlsruhe FamRZ 2012, 1150; OLG Oldenburg FamRZ 2015, 67; Roth DNotZ 2003, 805, 809 f.).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2018 - 2 UF 194/16

    Anfechtbarkeit der rechtlichen Vaterschaft bei im Ausland durchgeführter, in

    Vor diesem Hintergrund kann nicht davon ausgegangen werden, der Antragsteller habe mit dem Antrag vom Januar 2011 noch für die Zeit nach der im August 2011 erfolgten Trennung mit Rechtsbindungswillen seine Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, die Verantwortung für ein aus der künstlichen Befruchtung hervorgehendes Kind zu übernehmen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Januar 2012, 18 UF 257/11).
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