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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11   

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https://dejure.org/2012,7557
OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19.03.2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 19. März 2012 - 13 UF 155/11 (https://dejure.org/2012,7557)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1579
    Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruches durch "einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Verwirkung eines Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Auslegung des Begriffs der verfestigten Lebensgemeinschaft i.S.v. § 1579 Nr. 2 BGB

  • fr-blog.com

    Wegfall Trennungunterhalt bei neuer Partnerschaft nach einem Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 2; BGB § 1579 Nr. 7
    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch einseitiges Ausbrechen aus der Ehe; Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft im Sinne von § 1579 Nr. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nach einem Jahr verfestigt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine "verfestigte Lebensgemeinschaft"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einseitiges Ausbrechen aus intakter Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bereits nach Ablauf des Trennungsjahres?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei Ausbrechen aus einer intakter Ehe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die verfestigte Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen Ausbrechen aus intakter Ehe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Trennungsunterhalt verwirkt? - OLG Oldenburg definiert den Begriff "Ausbruch aus einer intakten Ehe"

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft in Ausnahmefällen nach Ablauf des Trennungsjahres

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsverwirkung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wann ist eine Lebensgemeinschaft verfestigt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Unterhalt mehr an die Ex-Frau wenn diese einen Partner hat- wann liegt sog."verfestige Lebensgemeinschaft"vor?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfestigte Lebensgemeinschaft schon nach Ablauf des Trennungsjahres?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei neuem festen Partner?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Trennungsunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2450
  • MDR 2012, 1293
  • FamRZ 2012, 1223
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 48/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Trennungsunterhalt - Berechnung der Höhe des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Erforderlich sei vielmehr ein konkretes Fehlverhalten von einigem Gewicht, das dem anderen Ehegatten vorzuhalten ist und das dem Unterhalt begehrenden Ehegatten ein Festhalten an der Ehe erheblich erschwert hat und sein eigenes Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1982, 1461 unter 5b; NJW 1986, 722 unter 3b; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rn. 1145).
  • BGH, 03.02.1982 - IVb ZR 654/80

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung grober Unbilligkeit des

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Erforderlich sei vielmehr ein konkretes Fehlverhalten von einigem Gewicht, das dem anderen Ehegatten vorzuhalten ist und das dem Unterhalt begehrenden Ehegatten ein Festhalten an der Ehe erheblich erschwert hat und sein eigenes Fehlverhalten in einem milderen Licht erscheinen lässt (vgl. BGH NJW 1982, 1461 unter 5b; NJW 1986, 722 unter 3b; Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 11. Aufl., Rn. 1145).
  • OLG Frankfurt, 25.06.1993 - 1 UF 222/92

    Unterhaltsanspruch; Getrennt lebende Eheleute; Intime Beziehung auf Dauer;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Es entspricht allgemeiner Lebenserfahrung, dass sich ein Ehepartner nicht "einfach so" aus der einstmals mit allen Erwartungen auf Dauer eingegangenen ehelichen Beziehung loslöst und sich einem anderen Partner zuwendet, sondern dass dem eine "Erosion der ehelichen Beziehungen" vorausgegangen ist (vgl. dazu OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 456).
  • BGH, 28.03.1984 - IVb ZR 64/82

    Berücksichtigung von Versorgungsleistungen des geschiedenen Ehegatten zu Gunsten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Amtsgericht gefolgt ist, kann ein solches Fehlverhalten vorliegen, wenn sich ein Ehegatte einseitig von der Ehe löst und sich einem anderen Partner zugewendet (vgl. BGH NJW 1980, 1686; NJW 1984, 2358).
  • BGH, 23.04.1980 - IVb ZR 527/80

    Grobe Unbilligkeit des Trennungsunterhalts wegen Ausbrechens eines Partners aus

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der das Amtsgericht gefolgt ist, kann ein solches Fehlverhalten vorliegen, wenn sich ein Ehegatte einseitig von der Ehe löst und sich einem anderen Partner zugewendet (vgl. BGH NJW 1980, 1686; NJW 1984, 2358).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 7/05

    Zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach Aufnahme einer

    Auszug aus OLG Oldenburg, 19.03.2012 - 13 UF 155/11
    Der Grund für die Versagung von Unterhalt ist nach der Rechtsprechung des BGH in der Widersprüchlichkeit des Verhaltens eines Unterhaltsberechtigten zu sehen, der sich zum einen aus den ehelichen Bindungen löst, zum anderen die ehelichen Solidarität durch ein Unterhaltsbegehren einfordert (BGH NJW 2008, 2779 ff., Tz. 26).
  • OLG Zweibrücken, 10.12.2020 - 6 UF 74/19

    Abänderungsverfahren für Trennungsunterhalt: Darlegungslast im Hinblick auf eine

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468; OLG Köln FF 2005, 192; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277; 2006, 954), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
  • OLG Schleswig, 19.12.2016 - 10 UF 199/16

    Zwangsvollstreckung aus einem Unterhaltsvergleich: Anforderungen an die

    Denn die rechtlichen Möglichkeiten eines auch für den Fall der fehlenden Bestimmtheit gegebenen Vollstreckungsabwehrantrages (vgl. BGH FamRZ 2006, 261) setzt sich nach Beendigung der Zwangsvollstreckung in der materiell-rechtlichen Bereicherungsklage fort (vgl. so schon BGH FamRZ 1982, 470; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1223).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 4 UF 78/16
    Allerdings kann eine unterhaltsverwirkende "Abkehr" aus der Ehe allenfalls und erst dann angenommen werden kann, wenn die neue Beziehung einen gewissen Grad der Verfestigung erreicht hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 2012, 2450-2452).
  • OLG Oldenburg, 17.07.2018 - 13 UF 71/18

    Wirksamkeit eines Unterhaltsvergleichs zu Lasten eines Versorgungsträgers

    Allerdings kann eine unterhaltsverwirkende "Abkehr" aus der Ehe allenfalls und erst dann angenommen werden kann, wenn die neue Beziehung einen gewissen Grad der Verfestigung erreicht hat (vgl. OLG Oldenburg NJW 2012, 2450-2452).
  • OLG Schleswig, 27.03.2020 - 15 WF 52/18

    Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten für den Nachweis des Bestehens einer

    Ausnahmsweise kann allerdings auch eine geringere Dauer ausreichend sein, etwa wenn sich der Berechtigte und der neue Lebensgefährte - wie vorliegend - bereits längere Zeit vor der Trennung der Ehe kannten (OLG Oldenburg, NJW 2012, 2450), wenn die Beteiligten eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft bilden und sich auf Facebook als Paar darstellen (KG, FamRZ 2017, 202) oder wenn sich aus der Gesamtschau der objektiven Umstände in der Entwicklung der Beziehung ergibt, dass diese durch das Auftreten als Paar eine Eheähnlichkeit entwickelt hat (OLG Oldenburg, NJW 2017, 963).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 6 UF 74/19

    Härtegrund des dauerhaften Zusammenlebens des Unterhaltsberechtigten mit einem

    Dies kann der Fall sein, wenn aus der neuen Beziehung ein Kind hervorgegangen ist (vgl. OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 7.12.2012 - 2 UF 223/09, BeckRS 2013, 2542; OLG Hamm FamRZ 2014, 1468 ; OLG Köln FF 2005, 192 ; OLG Schleswig NJW-RR 2005, 734 ), insbesondere, wenn die neuen Partner mit dem gemeinsamen Kind zusammenwohnen (BGH NJW 2012, 2190 ), die neuen Partner ein gemeinsamen Wohnzwecken dienendes Hausgrundstück erwerben (vgl. OLG Köln FamRZ 2000, 290 ; OLG Hamburg FamRZ 2002, 1038 ; OLG Schleswig FamRZ 2005, 277 ; 2006, 954 ), der neue Partner den Miteigentumshausanteil des getrennt lebenden Ehegatten erwirbt (vgl. OLG Schleswig FF 2004, 292 ) oder bereits längere Zeit vor der Trennung eine verfestigte außereheliche Beziehung geführt wurde (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1223 ; AG Witten, Beschluss vom 23.05.2012 - 23 F 23/12, LSK 2012, 310209- beck online).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.09.2011 - II-8 UF 230/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,33867
OLG Hamm, 12.09.2011 - II-8 UF 230/10 (https://dejure.org/2011,33867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.09.2011 - II-8 UF 230/10 (https://dejure.org/2011,33867)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. September 2011 - II-8 UF 230/10 (https://dejure.org/2011,33867)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Gemeinsames Zusammenleben und gemeinsame Freizeit ist keine verfestigte Lebensgemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1223
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2011 - XII ZR 3/09

    Nachehelicher Unterhalt: Billigkeitsentscheidung über die Verlängerung des

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2011 - 8 UF 230/10
    Eine eheähnliche Gemeinschaft ist gegeben, wenn der Berechtigte zu einem neuen Partner ein auf Dauer angelegtes Verhältnis aufnimmt und das nichteheliche Zusammenleben gleichsam an die Stelle einer Ehe getreten ist (vgl. BGH, FamRZ 2011, S. 791 m.w.N.; Wendl/Staudigl-Gerhardt, a.a.O., § 4 Rz. 1273).
  • BGH, 25.05.1994 - XII ZR 17/93

    Ehegattenunterhaltsanspruch - Vermögensanlage - Kürzung des Unterhaltsanspruchs -

    Auszug aus OLG Hamm, 12.09.2011 - 8 UF 230/10
    Eine Unterhaltsgemeinschaft ist zu bejahen, wenn der Bedürftige dauerhaft in fester sozialer Verbindung mit einem neuen Partner zusammenlebt, sie gemeinsam wirtschaften und der haushaltsführende Bedürftige wie in einer Ehe von dem anderen unterhalten wird (vgl. BGH, FamRZ 1995, S. 540 m.w.N.; Wendl/Staudigl-Gerhardt, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 4 Rz. 1272).
  • AG Witten, 23.05.2012 - 23 F 23/12

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs aufgrund des gemeinsamen Zusammenlebens mit

    Zwar sind reine Wohngemeinschaften ohne ein Füreinandereinstehen, gemeinsame Zukunftsplanung und besondere emotionale Qualität keine Lebensgemeinschaften im Sinne des § 1579 Nr. 2 BGB (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 12.09.2011, 8 UF 230/10).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 12.07.2011 - 10 UF 115/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,61487
OLG Brandenburg, 12.07.2011 - 10 UF 115/10 (https://dejure.org/2011,61487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2011 - 10 UF 115/10 (https://dejure.org/2011,61487)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2011 - 10 UF 115/10 (https://dejure.org/2011,61487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1223
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Karlsruhe, 02.03.2017 - 16 UF 212/16

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt

    Dementsprechend hat auch das Brandenburgische Oberlandesgericht nach der Neufassung des § 207 BGB entschieden, dass Ansprüche auf Kindesunterhalt verwirkt sein können, obwohl die Verjährung solcher Ansprüche eines minderjährigen Kindes gegenüber seinen Eltern bis zur Volljährigkeit des 21. Lebensjahres des Kindes gehemmt ist (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 12. Juli 2011 - 10 UF 115/10 - [...], Rn. 38; wohl ebs. OLG Naumburg, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 8 UF 181/12 - = Fam-RZ2014, 133, 134, zitiert nach [...]; Viefhues, a.a.O., S. 10).
  • OLG Braunschweig, 23.11.2022 - 1 WF 138/22

    Vollstreckungsgegenantrag; Verwirkung; titulierte Kindesunterhaltsansprüche;

    Auch bei einem bereits titulierten Unterhaltsrückstand bleibt es für das Zeitmoment der Verwirkung - insbesondere aufgrund des Gesichtspunkts des Schuldnerschutzes - grundsätzlich bei der Jahresfrist (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2003 - XII ZR 155/01, juris Rn. 11; KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2017 - 13 UF 75/16, juris Rn. 7 m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 13.05.2013 - II-2 WF 82/13, juris Rn. 16; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.07.2011 - 10 UF 115/10, juris, 4. Leitsatz).
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