Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11   

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https://dejure.org/2011,19366
OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11 (https://dejure.org/2011,19366)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.05.2011 - 10 UF 65/11 (https://dejure.org/2011,19366)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Mai 2011 - 10 UF 65/11 (https://dejure.org/2011,19366)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kindererziehungszuschlag zum beamtenrechtlichen Ruhegehalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 50a BeamtVG; § 39 Abs. 1 VersAusglG; § 44 Abs. 1 VersAusglG
    Der auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhende Teil des beamtenrechtlichen Ruhegehalts ist im Versorgungsausgleich nach § 39 Abs. 1 VersAusglG zu bewerten; Bewertung des auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhenden Teils des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhende Teil des beamtenrechtlichen Ruhegehalts ist im Versorgungsausgleich nach § 39 Abs. 1 VersAusglG zu bewerten; Bewertung des auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhenden Teils des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1377
  • FamRZ 2012, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Celle, 16.11.1998 - 10 UF 69/97
    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11
    Der auf einem Kindererziehungszuschlag nach § 50a BeamtVG beruhende Teil des beamtenrechtlichen Ruhegehalts ist im Versorgungsausgleich abweichend von § 44 Abs. 1 VersAusglG nach der unmittelbaren Methode des § 39 Abs. 1 VersAusglG zu bewerten (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 16.11.1998, FamRZ 1999, 861).

    Der Senat hat jedoch schon zum früheren Recht entschieden, dass sich die zeitratierliche Methode zur Bewertung des auf dem Kindererziehungszuschlag beruhenden Teils der beamtenrechtlichen Versorgung nicht eignet, weil die Kindererziehungszeiten, die diesen Zuschlag auslösen, keinen Bezug zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit haben, sondern sich nach den Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherung richten (Beschluss vom 16.11.1998, FamRZ 1999, 861).

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 15/94

    Bemessung der Leistungen einer berufsständischen Versorgung

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11
    Lässt sich nur ein Teil eines Anrechts bestimmten Zeitabschnitten zuordnen, so ist es zur Erzielung möglichst genauer Ergebnisse geboten, zumindest diesen Teil unmittelbar zu bewerten (BT-Drucks. 16/10144 S. 78; BGH FamRZ 1996, 95; 2007, 1084; Ruland a.a.O. Rn. 320; Wick a.a.O. § 39 VersAusglG Rn. 6).
  • BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06

    Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den

    Auszug aus OLG Celle, 13.05.2011 - 10 UF 65/11
    Lässt sich nur ein Teil eines Anrechts bestimmten Zeitabschnitten zuordnen, so ist es zur Erzielung möglichst genauer Ergebnisse geboten, zumindest diesen Teil unmittelbar zu bewerten (BT-Drucks. 16/10144 S. 78; BGH FamRZ 1996, 95; 2007, 1084; Ruland a.a.O. Rn. 320; Wick a.a.O. § 39 VersAusglG Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2012 - 4 UF 143/11

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Beiträgen zu privaten Kranken- und

    Denn wenn ein Anrecht aus verschiedenen Bausteinen besteht, die sich teilweise nach § 39 VersAusglG unmittelbar bewerten lassen, so ist es zulässig und zur Erzielung möglichst genauer Ergebnisse geboten, hinsichtlich dieser Teile die unmittelbare Bewertung und im Übrigen die zeitratierliche Bewertung vorzunehmen (OLG Celle NJW-RR 2011, 1377, zitiert nach Juris, dort Rn. 11 m. w. N.; Borth Rn. 161).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 366/13

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit von Anrechten im Rahmen der Bagatellprüfung

    c) Nicht gefolgt werden kann dem Beschwerdegericht indessen in seiner Beurteilung, dass für die Feststellung der Artgleichheit der Anrechte im Rahmen des § 18 Abs. 1 VersAusglG auf das nach § 16 Abs. 2 VersAusglG in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründende, nicht auf das zu belastende Anrecht abzustellen sei (ebenso AG Hameln FamRZ 2012, 132 [Ls]).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2016 - 10 UF 207/13

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigungsfähigkeit einer Änderung der

    In den Hinweisen zur Auskunft über die Versorgungsanrechte (Bl. 281 R) weist das Landesverwaltungsamt ausdrücklich darauf hin, dass die Bewertung der Kindererziehungszuschläge nach der unmittelbaren Methode und nicht nach der zeitratierlichen Methode erfolgt ist (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 13.5.2011, 10 UF 65/11, Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10   

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https://dejure.org/2011,16670
OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10 (https://dejure.org/2011,16670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.08.2011 - 10 UF 179/10 (https://dejure.org/2011,16670)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. August 2011 - 10 UF 179/10 (https://dejure.org/2011,16670)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland formunwirksamen Scheidungsfolgenvergleichs mit Verzicht auf den Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs nach Abschluss eines in Deutschland formunwirksamen Scheidungsfolgenvergleichs mit Verzicht auf den Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 75
  • FamRZ 2012, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 21.11.2001 - 2 UF 200/01

    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich bei Scheidung nach ausländischem

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
    Jedenfalls aber wird vorausgesetzt, dass das ausländische Beurkundungsverfahren dem deutschen Beurkundungsverfahren gleichwertig ist (vgl. Junker in juriPK- BGB , 5. Aufl. § 127a BGB , Rn. 57; OLG München, Beschluss vom 09.12.1994, 2 UF 1231/94 Rn. 25, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 21, zitiert nach juris).

    Ein Verzicht auf das Antragsrecht käme nämlich in seiner Wirkung einer Vereinbarung über den Versorgungsausgleich gleich, so dass die Formvorschrift wegen des damit verfolgten Schutzzwecks entsprechend anzuwenden wäre (OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • OLG München, 09.12.1994 - 2 UF 1231/94

    Vor einem österreichischen Gericht geschlossene Vereinbarung über den

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
    So liegt es hier, denn das österreichische Recht kennt den Versorgungsausgleich nicht (vgl. OLG München, Beschluss vom 09.12.1994, 2 UF 1231/94, Rn. 24 zitiert nach juris).

    Jedenfalls aber wird vorausgesetzt, dass das ausländische Beurkundungsverfahren dem deutschen Beurkundungsverfahren gleichwertig ist (vgl. Junker in juriPK- BGB , 5. Aufl. § 127a BGB , Rn. 57; OLG München, Beschluss vom 09.12.1994, 2 UF 1231/94 Rn. 25, zitiert nach juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.11.2001, 2 UF 200/01, Rn. 21, zitiert nach juris).

  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 544/80

    Anfechtung einer Entscheidung über den Versäumungsausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
    Die Vorschrift gilt für die Beschwerdeinstanz jedoch mit der Einschränkung, dass ein Erörterungstermin entbehrlich ist, wenn den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde, der Sachverhalt aufgeklärt ist und eine Vereinbarung der Parteien nicht zu erwarten ist (Dörr, aaO., BGH NJW 1983, 824, 825 = FamRZ 1983, 267, 268).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.08.2011 - 10 UF 179/10
    (BGH FamRZ 2007, 996 RdNr. 26, Winkler v. Mohrenfels, Münchener Kommentar zum BGB ,5. Auflage 2010, Rn. 244).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,21180
OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09 (https://dejure.org/2011,21180)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11.07.2011 - 10 UF 87/09 (https://dejure.org/2011,21180)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 11. Juli 2011 - 10 UF 87/09 (https://dejure.org/2011,21180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung dänischer Rentenanwartschaften im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de

    BGB § 1587; BGB § 1587a; VersAusglG § 48
    Berücksichtigung dänischer Rentenanwartschaften im öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 132
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.2008 - XII ZB 66/07

    Berücksichtigung einer niederländischen AOW-Pension im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Nunmehr ist insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.02.2008 (BGH, FamRZ 2008, S. 770 ) betreffend die niederländische AOW-Pension grundsätzlich von einer Berücksichtigung auch der dänischen Volksrente im Versorgungsausgleich auszugehen.

    Der Ausschluss dieser staatlichen Leitungen aus dem Versorgungsausgleich beruht darauf, dass sie teilweise schon nicht als Altersversorgung qualifiziert werden können und im Übrigen als subsidiäre Sozialleistung gewährt werden und ein Anspruch darauf deswegen von einer Bedürftigkeit des Berechtigten abhängt (BGH, FamRZ 2008, S. 770 ff).

  • OLG Oldenburg, 19.01.2010 - 13 UF 112/09

    Maßgebliches Recht für den Versorgungsausgleich in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Die Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG findet in der Beschwerdeinstanz keine Anwendung auf abgetrennte Verfahren, die bereits vor dem 1. September 2009 wieder aufgenommen erstinstanzlich entschieden worden sind (Anschluss OLG Oldenburg, FamRZ 2010, 983).

    Nach Auffassung des OLG Oldenburg (FamRZ 2010, 983) findet die Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG, wonach das ab dem 1. September 2009 geltende materielle Recht und Verfahrensrecht auf abgetrennte Verfahren anzuwenden ist, in der Beschwerdeinstanz keine Anwendung auf abgetrennte Verfahren, die bereits vor dem 1. September 2009 wieder aufgenommen und erstinstanzlich entschieden wurden.

  • AG Flensburg, 25.03.2009 - 92 F 172/06
    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Der Senat ist mit dem 1. Senat für Familiensachen (OLGR Schleswig 1996, 156 - 157) und dem Amtsgericht Flensburg (FamRZ 2009, 1585) der Auffassung, dass die in Dänemark erworbenen Versorgungsanwartschaften auf Erwerbstätigkeit beruhen.
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Wird die Beschwerde von einem Ehegatten eingelegt, gilt zudem zugunsten des Beschwerdeführers das Verschlechterungsverbot (grundlegend BGH, BGHZ 85, 180 - 194), das unter bestimmten Voraussetzungen auch zugunsten eines beschwerdeführenden Versorgungsträgers zu beachten sein kann (BGH, FamRZ 1985, 1240 ff.).
  • BGH, 18.09.1985 - IVb ZB 57/84

    Quasi-Splitting nach Tod eines Ehegatten; Geltung des Verschlechterungsverbots zu

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Wird die Beschwerde von einem Ehegatten eingelegt, gilt zudem zugunsten des Beschwerdeführers das Verschlechterungsverbot (grundlegend BGH, BGHZ 85, 180 - 194), das unter bestimmten Voraussetzungen auch zugunsten eines beschwerdeführenden Versorgungsträgers zu beachten sein kann (BGH, FamRZ 1985, 1240 ff.).
  • OLG Bremen, 03.12.2009 - 3 W 38/09

    Maßgebliches Recht im grundbuchrechtlichen Beschwerdeverfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Denn die ganz überwiegende Meinung geht davon aus, dass sich auch Art. 111 Abs. 1 S. 1 und Art. 48 Abs. 1 VersAusglG nicht auf die Rechtsmittelinstanzen beziehen, obwohl der Wortlaut keine derartige Einschränkung aufweist (OLG Köln, OLGR 2009, 845 f.; OLG Hamburg, Beschluss v. 03.12.2009 - 3 W 38/09; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.11.2009 - 9 UF 118/09; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 872 f.; Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 3 f.; Bumiller/Harders, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 2; Musielak/Borth, FamFG, Einl. Rz. 90; a.A. Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl. 2009, Einl. FamFG Rz. 54; Prütting/Helms, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 5).
  • OLG Köln, 21.09.2009 - 16 Wx 121/09

    Anwendbares Recht im FGG -Verfahren in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Denn die ganz überwiegende Meinung geht davon aus, dass sich auch Art. 111 Abs. 1 S. 1 und Art. 48 Abs. 1 VersAusglG nicht auf die Rechtsmittelinstanzen beziehen, obwohl der Wortlaut keine derartige Einschränkung aufweist (OLG Köln, OLGR 2009, 845 f.; OLG Hamburg, Beschluss v. 03.12.2009 - 3 W 38/09; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.11.2009 - 9 UF 118/09; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 872 f.; Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 3 f.; Bumiller/Harders, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 2; Musielak/Borth, FamFG, Einl. Rz. 90; a.A. Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl. 2009, Einl. FamFG Rz. 54; Prütting/Helms, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 5).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2009 - 9 UF 118/09

    Maßgebliches Recht in einem vor dem 01.09.2009 eingeleiteten Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Denn die ganz überwiegende Meinung geht davon aus, dass sich auch Art. 111 Abs. 1 S. 1 und Art. 48 Abs. 1 VersAusglG nicht auf die Rechtsmittelinstanzen beziehen, obwohl der Wortlaut keine derartige Einschränkung aufweist (OLG Köln, OLGR 2009, 845 f.; OLG Hamburg, Beschluss v. 03.12.2009 - 3 W 38/09; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.11.2009 - 9 UF 118/09; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 872 f.; Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 3 f.; Bumiller/Harders, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 2; Musielak/Borth, FamFG, Einl. Rz. 90; a.A. Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl. 2009, Einl. FamFG Rz. 54; Prütting/Helms, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 5).
  • OLG Stuttgart, 22.10.2009 - 18 UF 233/09

    Rechtsmittelgericht: Zuständigkeit bei vor dem 01.September 2009 eingeleiteten

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Denn die ganz überwiegende Meinung geht davon aus, dass sich auch Art. 111 Abs. 1 S. 1 und Art. 48 Abs. 1 VersAusglG nicht auf die Rechtsmittelinstanzen beziehen, obwohl der Wortlaut keine derartige Einschränkung aufweist (OLG Köln, OLGR 2009, 845 f.; OLG Hamburg, Beschluss v. 03.12.2009 - 3 W 38/09; OLG Saarbrücken, Beschluss v. 23.11.2009 - 9 UF 118/09; OLG Stuttgart, OLGR 2009, 872 f.; Keidel/Engelhardt, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 3 f.; Bumiller/Harders, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 2; Musielak/Borth, FamFG, Einl. Rz. 90; a.A. Zöller/Geimer, ZPO , 28. Aufl. 2009, Einl. FamFG Rz. 54; Prütting/Helms, FamFG, Art. 111 FGG -RG Rz. 5).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.2010 - 6 UF 47/09

    Versorgungsausgleichsverfahren: Anwendung des neuen Verfahrensrechts auf

    Auszug aus OLG Schleswig, 11.07.2011 - 10 UF 87/09
    Nach Auffassung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2011, 731 ) ist das ab dem 1. September 2009 geltende Sach- und Verfahrensrecht auch auf solche Verfahren über den Versorgungsausgleich anwendbar, die vor diesem Zeitpunkt sowohl aus dem Ehescheidungs-Verbundverfahren abgetrennt als auch erstinstanzlich - nach altem Recht - entschieden wurden.
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Rechtsprechung
   AG Hameln, 19.05.2011 - 31 F 116/10 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,64001
AG Hameln, 19.05.2011 - 31 F 116/10 S (https://dejure.org/2011,64001)
AG Hameln, Entscheidung vom 19.05.2011 - 31 F 116/10 S (https://dejure.org/2011,64001)
AG Hameln, Entscheidung vom 19. Mai 2011 - 31 F 116/10 S (https://dejure.org/2011,64001)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 132
 
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  • OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13

    Versorgungsausgleich: Artgleichheit von Anrechten

    Zu Recht hat daher das Familiengericht das für den Antragsgegner durch interne Teilung zu übertragende Anrecht der Antragstellerin in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem für diese durch externe Teilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründenden Anrecht verglichen (im Ergebnis ebenso AG Hameln, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 31 F 116/10 bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 2 UF 156/12 (unveröffentlicht)).
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