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   BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12   

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https://dejure.org/2012,17774
BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,17774)
BGH, Entscheidung vom 30.05.2012 - XII ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,17774)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - XII ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,17774)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 1 BGB
    Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung eines Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten

  • rewis.io

    Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1896 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Darlegung eines Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde in Betreuungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuungsbedarf muss insbesondere bei entgegenstehendem Willen des Betroffenen ausreichend dargelegt werden oder ersichtlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1365
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 80/11

    Betreuerbestellung: Tatrichterliche Feststellungen zum objektiven

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12
    Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, ist aufgrund der konkreten, gegenwärtigen Lebenssituation des Betroffenen zu beurteilen (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2011 - XII ZB 80/11 - FamRZ 2011, 1391 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den

    Auszug aus BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12
    Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass der Betroffene aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1896 Abs. 1 a BGB; Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 13 ff. mwN).
  • BGH, 21.01.2015 - XII ZB 324/14

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung im Bereich der Vermögenssorge und zur

    Demgegenüber lässt sich die Erforderlichkeit der Vermögensbetreuung nicht aus bloßen Zweckmäßigkeitserwägungen herleiten (Senatsbeschluss vom 30. Mai 2012 - XII ZB 59/12 - FamRZ 2012, 1365 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Bereits vor der Einführung der Vorschrift war z.B. eine von einem Betroffenen im Rahmen einer Unterbringung zu duldende Behandlung (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2006, XII ZB 236/05, NJW 2006, 1277, juris Rn. 27; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012, XII ZB 59/12, NJW 2012, 2967, juris Rn. 40) bzw. Fixierungen (vgl. BayOblG, Beschluss vom 6. Mai 1993, 3 ZBR 79/93, FamRZ 1994, 721) so präzise wie möglich anzugeben.
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