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   BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10   

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https://dejure.org/2012,21001
BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10 (https://dejure.org/2012,21001)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2012 - XII ZR 80/10 (https://dejure.org/2012,21001)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - XII ZR 80/10 (https://dejure.org/2012,21001)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1378 Abs 2 S 1 BGB, § 1381 BGB, § 1384 BGB vom 06.07.2009, Zugew/VormRÄndG
    Zugewinnausgleichsforderung: Stichtag für die Begrenzung nach gesetzlicher Neuregelung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1378 Abs. 2 S. 1, 1381, 1384
    Höhe der Zugewinnausgleichsforderung bei unverschuldetem Vermögensverlust zwischen Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und Beendigung des Güterstands

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorverlegung des Stichtags für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags durch die Neuregelung des § 1384 BGB

  • rewis.io

    Zugewinnausgleichsforderung: Stichtag für die Begrenzung nach gesetzlicher Neuregelung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 2 S. 1; BGB § 1381; BGB § 1384
    Vorverlegung des Stichtags für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags durch die Neuregelung des § 1384 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Wenn der DAX nach Zustellung des Scheidungsantrages fällt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zeitpunkt des Zugewinnausgleichs (Härtefallregelung)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Stichtag für die Begrenzung der Zugewinnausgleichsforderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirklicher Wert eines Aktiendepots kann bei Berechnung des Zugewinns nicht auf niedrigeres Kursniveau heruntergerechnet werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zugewinnausgleich: Vermögensminderung nach Zustellung des Scheidungsantrags

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zugewinnausgleich bei unverschuldetem Vermögensverlust nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2657
  • MDR 2012, 1040
  • DNotZ 2012, 851
  • FamRZ 2012, 1479
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.04.2004 - XI ZR 164/03

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH Urteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03 - NJW 2004, 2745, 2746).

    Bei einer unzulässigen Beschränkung der Revisionszulassung muss das angefochtene Urteil in vollem Umfang überprüft werden (BGH Urteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03 - NJW 2004, 2745, 2746).

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZR 170/09

    Ehescheidung: Bewertung eines Vermögensgegenstandes im

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Abgesehen davon bildet der Anspruch auf Zugewinnausgleich als einheitlicher Anspruch einen jedenfalls im Grundsatz unteilbaren Streitgegenstand, der dem Revisionsgericht deshalb nur insgesamt anfallen kann (Senatsurteil vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183).

    Die Nutzung solcher nachträglichen Erkenntnisse für die Wertermittlung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich wegen der Eigenheiten eines zu bewertenden Vermögensbestandteils und der damit einhergehenden Unwägbarkeiten nur hieraus konkrete Erkenntnisse für die Werthaltigkeit gewinnen lassen (Senatsurteil vom 17. November 2010 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 24 ff.).

  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 75/88

    Bewertung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Hierfür ist nach der Rechtsprechung des Senats im - hier grundsätzlich eröffneten - Anwendungsbereich der spezielleren Bestimmung des § 1381 BGB indessen kein Raum (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989- IV b ZR 75/88 - FamRZ 1989, 1276, 1279).
  • BGH, 06.02.2002 - XII ZR 213/00

    Zum Anspruch der Witwe gegen die Erben des Ehemannes auf Ausgleich des während

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Die Vorschrift ermöglicht eine Korrektur grob unbilliger Ergebnisse, die sich in besonders gelagerten Fällen aus der schematischen Anwendung der Vorschriften zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs ergeben können (Senatsurteil vom 6. Februar 2002 - XII ZR 213/00 - FamRZ 2002, 606, 608).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Eines gerichtlichen Hinweises auf die Möglichkeit einer Einrede nach § 1381 BGB bedurfte es nicht (vgl. BGHZ 156, 269, 270 f. = FamRZ 2004, 176).
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 62/84

    Ansatz einer Verbindlichkeit wegen Beteiligung an einer Abschreibungsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Eine strengere Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Zugewinnausgleichs veräußert werden muss (Senatsurteile vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919 und vom 23. Oktober 1985 - IV b ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH Urteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03 - NJW 2004, 2745, 2746).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (BGHZ 101, 276, 278; 111, 158, 166; BGH Urteil vom 20. April 2004 - XI ZR 164/03 - NJW 2004, 2745, 2746).
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 146/91

    Wertermittlung eines Grundstücks bei Zugewinnausgleich

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Eine strengere Orientierung an dem tatsächlich erzielbaren Verkaufserlös ist nur dann geboten, wenn das Grundstück zur Veräußerung bestimmt ist oder als Folge des Zugewinnausgleichs veräußert werden muss (Senatsurteile vom 1. April 1992 - XII ZR 146/91 - FamRZ 1992, 918, 919 und vom 23. Oktober 1985 - IV b ZR 62/84 - FamRZ 1986, 37, 40).
  • BGH, 04.05.2011 - XII ZR 70/09

    Gesteigerte Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern: Abänderung einer

    Auszug aus BGH, 04.07.2012 - XII ZR 80/10
    Die Nutzung solcher nachträglichen Erkenntnisse für die Wertermittlung kommt allenfalls dann in Betracht, wenn sich wegen der Eigenheiten eines zu bewertenden Vermögensbestandteils und der damit einhergehenden Unwägbarkeiten nur hieraus konkrete Erkenntnisse für die Werthaltigkeit gewinnen lassen (Senatsurteil vom 17. November 2010 - XII ZR 70/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 24 ff.).
  • BGH, 08.11.2017 - XII ZR 108/16

    Zugewinnausgleichsverfahren Anwendung des Ertragswertverfahrens bei der

    Wie auch das Berufungsgericht gesehen hat, folgt aus diesem Stichtagsprinzip, dass für die Bewertung eines in die Zugewinnberechnung fallenden Vermögensgegenstandes grundsätzlich auf die Erkenntnismöglichkeiten an diesem Stichtag abzustellen ist (vgl. etwa Senatsurteile vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10 - FamRZ 2012, 1479 Rn. 22 ff. und vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 24 ff., letzteres auch zu Ausnahmen).
  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 334/11

    Schadenersatzanspruch bei fehlerhafter Beratung eines Kapitalanlegers: Umwandlung

    Zwar kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Elemente des geltend gemachten Anspruchs begrenzt werden, sondern nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbstständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs, auf den auch eine Partei die Revision beschränken könnte (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 8, vom 20. März 2012 - XI ZR 340/10, juris Rn. 9 und vom 4. Juli 2012- XII ZR 80/10, NJW 2012, 2657 Rn. 8).
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZR 108/12

    Zugewinnausgleichsanspruch: Anwendbarkeit neuen Rechts wenn die Ehe bei

    Eine einschränkende Auslegung dahin, dass von der Neuregelung nur Fälle erfasst werden, in denen der Ausgleichspflichtige für den bis zur Beendigung des Güterstands eingetretenen Vermögensverlust verantwortlich ist, kommt angesichts des insoweit klaren Wortlauts der §§ 1378 Abs. 2 Satz 1, 1384 BGB, die in ihrer Zielrichtung sowohl der Gesetzesbegründung als auch der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses entsprechen, nicht in Betracht (Senatsurteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10 - FamRZ 2012, 1479 Rn. 30).

    Auf die vom Berufungsgericht hilfsweise aufgeworfene Frage, ob dem Antragsgegner im Hinblick auf den Vermögensverlust zwischen Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und Rechtskraft der Scheidung gemäß § 1381 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10 - FamRZ 2012, 1479 Rn. 32 f.), kommt es deshalb nicht an.

  • BGH, 08.12.2021 - XII ZB 402/20

    A) Ist ein Steuererstattungsanspruch beim Eintritt des Güterstandes noch nicht

    Er bildet als einheitlicher Anspruch einen jedenfalls im Grundsatz unteilbaren Streitgegenstand, der dem Rechtsbeschwerdegericht deshalb nur insgesamt anfallen kann und die Überprüfung aller Vermögensgegenstände, die bei der Saldierung berücksichtigt worden sind oder zu berücksichtigen waren, erforderlich macht (Senatsurteile vom 17. November 2010 - XII ZR 170/09 - FamRZ 2011, 183 Rn. 8 mwN und vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10 - FamRZ 2012, 1479 Rn. 9).
  • BGH, 01.12.2021 - XII ZB 472/20

    Verpflichtung eines Ehegatten zur weiteren Belegvorlage hinsichtlich seines

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (st. Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10 - FamRZ 2012, 1479 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 368/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    a) Die Zulassung der Revision kann allerdings nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden, sondern nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und damit abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffs, auf den auch die Partei selbst ihre Revision beschränken könnte (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 27. September 2011 - XI ZR 182/10, BGHZ 191, 119 Rn. 8, vom 20. März 2012 - XI ZR 340/10, juris Rn. 9 und vom 4. Juli 2012 - XII ZR 80/10, NJW 2012, 2657 Rn. 8; Beschlüsse vom 16. Dezember 2010 - III ZR 127/10, WM 2011, 526 Rn. 5, vom 7. Juni 2011 - VI ZR 225/10, ZUM 2012, 35 Rn. 4 und vom 13. Dezember 2011 - XI ZR 9/11, juris Rn. 5).
  • OLG Nürnberg, 10.08.2023 - 7 UF 312/23

    Ehewohnung, Räumung, Trennungszeit, Herausgabeanspruch, Räumungsfrist,

    Vermögensänderungen nach Zustellung des Scheidungsantrags können die Höhe des Anspruchs nicht mehr beeinflussen; der Ausgleichsberechtigte nimmt an einer Vermögensminderung beim Ausgleichspflichtigen in dem Zeitraum zwischen Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags und Rechtskraft der Scheidung nicht mehr teil (vgl. BGH FamRZ 2012, 1479).
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