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   BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11   

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https://dejure.org/2012,20834
BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11 (https://dejure.org/2012,20834)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2012 - XII ZB 459/11 (https://dejure.org/2012,20834)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2012 - XII ZB 459/11 (https://dejure.org/2012,20834)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 VersAusglG, § 13 VersAusglG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Angemessene Teilungskosten des Trägers einer betrieblichen Altersversorgung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Versorgungsträgers auf Ersetzung des durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entstehenden Aufwandes mit den Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG

  • rewis.io

    Versorgungsausgleichsverfahren: Angemessene Teilungskosten des Trägers einer betrieblichen Altersversorgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 10; VersAusglG § 13
    Anspruch des Versorgungsträgers auf Ersetzung des durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entstehenden Aufwandes mit den Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilungskosten im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilungskosten im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versorgungsträger kann die bei interner Teilung entstehenden Mehrkosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1220
  • MDR 2012, 1095
  • FamRZ 2012, 1549
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
    Erfasst werden daher auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012, XII ZB 310/11, FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012, XII ZB 172/11, FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings, dass das Oberlandesgericht die einzelnen Bausteine der betrieblichen Altersversorgung des Ehemannes bei der Daimler AG nach §§ 10 ff. VersAusglG gesondert intern geteilt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 13 f. und vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 mit Anm. Borth).

    Der Versorgungsträger kann mit den Teilungskosten nach § 13 VersAusglG den gesamten Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    Erfasst werden daher neben den Kosten für die Einrichtung eines neuen Kontos auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    Dabei wird es die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung und die von der Daimler AG vorgetragenen konkreten Umstände des Einzelfalls zu bewerten und die tatrichterliche Angemessenheitsprüfung unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung des Senats hierzu (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff., 58) vorzunehmen haben.

    Sie hat auf die wesentlichen Unterschiede zwischen einer privaten Rentenversicherung und der betrieblichen Altersversorgung, etwa in Form einer Direktzusage, bei der Kostenermittlung hingewiesen (vgl. insoweit auch Senatsbeschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 54 f., 58).

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
    Erfasst werden daher auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012, XII ZB 310/11, FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012, XII ZB 172/11, FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    Der Versorgungsträger kann mit den Teilungskosten nach § 13 VersAusglG den gesamten Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme des zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    Erfasst werden daher neben den Kosten für die Einrichtung eines neuen Kontos auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff.).

    Dabei wird es die Besonderheiten der betrieblichen Altersversorgung und die von der Daimler AG vorgetragenen konkreten Umstände des Einzelfalls zu bewerten und die tatrichterliche Angemessenheitsprüfung unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung des Senats hierzu (Senatsbeschlüsse vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 14 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 40 ff., 58) vorzunehmen haben.

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 15 UF 25/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs: Begriff der Teilungskosten des

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
    Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung, die in FamRZ 2012, 34 veröffentlicht ist, wie folgt begründet:.
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
    Schließlich wird das Oberlandesgericht bei seiner erneuten Entscheidung die Rechtsprechung des Senats zu beachten haben, wonach im Rahmen der internen Teilung die Fassung bzw. das Datum der maßgeblichen Versorgungsregelung im Tenor der gerichtlichen Entscheidung anzugeben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 22 ff.).
  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 79/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung einer betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
    a) Nicht zu beanstanden ist allerdings, dass das Oberlandesgericht die einzelnen Bausteine der betrieblichen Altersversorgung des Ehemannes bei der Daimler AG nach §§ 10 ff. VersAusglG gesondert intern geteilt hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 13 f. und vom 30. November 2011 - XII ZB 79/11 - FamRZ 2012, 189 Rn. 13 mit Anm. Borth).
  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 156/12

    Versorgungsausgleichsverfahren: Bemessung des Teilungsaufwands des

    Hält es diese unter Berücksichtigung aller wesentlichen Umstände für unangemessen, kann es einen geringeren als den vom Versorgungsträger beanspruchten Betrag verrechnen (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2012 - XII ZB 459/11 - FamRZ 2012, 1549 Rn. 24).
  • OLG Köln, 29.07.2013 - 21 UF 188/12

    Versorgungsausgleich bzgl. der Anrechte nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung

    Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des BGH (zuletzt Beschluss vom 11.07.2012 - XII ZB 459/11 - FamRZ 2012, 1549 m.w.N.) kann der Versorgungsträger hierbei nicht nur die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Teilung entstehenden Kosten, also die Kosten für die Einrichtung des neuen Versicherungskontos ersetzt verlangen, sondern auch die für die Verwaltung des Versicherungskontos des neu hinzugekommenen Versicherungsnehmers entstehenden Folgekosten.
  • OLG Saarbrücken, 01.10.2012 - 6 UF 68/12

    Versorgungsausgleich: Einbeziehung privater Rentenversicherungen mit

    Soweit die S. L. AG im Rahmen der Ermittlung des Ausgleichswertes pauschale Teilungskosten von 393, 57 EUR - was 3 % des Ehezeitanteils entspricht - abgesetzt hat, hat die Ehefrau ihre im ersten Rechtszug hiergegen mit Schriftsatz vom 9. Februar 2011 erhobenen Bedenken, zu denen die S. L. AG unter dem 22. Februar 2011 Stellung genommen hat, zweitinstanzlich nicht mehr vorgebracht; der pauschale Abzug von Teilungskosten in dieser Höhe begegnet in Ansehung von § 13 VersAusglG und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 2012, 610 und 942; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1549), der der Senat beitritt, bei den gegebenen Umständen auch keinen Bedenken.
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2015 - 6 UF 16/15

    Versorgungsausgleich: Interne Teilung von Anrechten der betrieblichen

    In diesem Zusammenhang kann zudem nicht außer Betracht bleiben, dass die Versicherungstarife in der privaten Versicherungswirtschaft regelmäßig vorsehen, dass die Kosten der laufenden Verwaltung jährlich aus dem vorhandenen Deckungskapital entnommen werden; dann aber fallen zusätzliche - durch die interne Teilung verursachte - Kosten nur in geringem Umfang an (BGH FamRZ 2012, 610, juris, dort Rz. 54; vgl. auch Scholer, FamRZ 2012, 1549; Cisch/Hufer/Karst, BB 2011, 1401, 1402).
  • OLG Brandenburg, 04.03.2013 - 13 UF 258/11

    Zedierte Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung als ausgleichsfähiges

    In der Entscheidungsformel sind die maßgeblichen Versorgungsregelungen zu benennen (vgl. BGH, NJW 2011, 1139, Abs. 22 ff.; NJW-RR 2012, 643, Abs. 27; BGH, FamRZ 2012, 1549).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2023 - 1 UF 2/22

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung auf den Ehezeitanteil rückwirkender

    Dazu zählen sowohl die Kosten der Einrichtung eines neuen Kontos zu Gunsten des Ausgleichsberechtigten als auch die im Rahmen der Kontenverwaltung für den neuen Versorgungsberechtigten erwachsenden Mehrkosten, wobei dem Alter des Versorgungsberechtigten und der zu erwartenden Zeitspanne der Verwaltung des Kontos ebenso Bedeutung zukommt wie etwaigen Kosten einer externen Verwaltung (BGH v. 11.7.2012 - XII ZB 459/11 = NJW-RR 2012, 1220; MüKoBGB/Weber, 9. Aufl., § 13 VersAusglG, Rn. 3).
  • OLG Celle, 05.12.2014 - 18 UF 26/13

    Gerichtliche Prüfung der Angemessenheit der Teilungskosten

    Auch eine nachvollziehbare Berechnung eines Musterfalls, wie sie von anderen Versorgungsträgern in anderen Verfahren vorgelegt wurden (vgl. BGH FamRZ 2012, 1549 [Rn. 24]; OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 1901; OLG Koblenz FamRZ 2013, 1901 ff.), hat die Beteiligte zu 7 dem Senat nicht vorgelegt.
  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 6 UF 180/13

    Versorgungsausgleichsverfahren: Angabe der für den ausgleichsberechtigten

    Im Übrigen begegnet die Ausgleichsentscheidung des Familiengerichts zu den vier im Beschwerderechtszug noch in Rede stehenden Anrechten weder hinsichtlich der festgestellten Ehezeit (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) vom 1. Dezember 1994 bis zum 30. September 2012 und den vom BVV jeweils vorgeschlagenen Ausgleichswerten noch bezüglich der jeweils angesetzten Teilungskosten (§ 13 VersAusglG; dazu BGH FamRZ 2012, 610 und 942; vgl. auch BGH FamRZ 2012, 1549; Senatsbeschluss vom 28. September 2012 - 6 UF 68/12 -, juris) Bedenken; solche sind auch von den Beteiligten nicht angemeldet worden.
  • OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11

    Angemessenheit der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG

    Deswegen kommt es auf die tatsächlichen Darlegungen der beteiligten Versorgungsträger an (BGH, Beschluss vom 11.07.2012 zu XII ZB 459/11, zitiert nach Juris, Rn. 22-23m [Daimler], BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, zitiert nach juris, Rn. 56 f. [VW]; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 26 [VW]; BGH, Beschluss vom 04. April 2012; Az.: XII ZB 310/11, zitiert nach Juris, Rn. 24 [Deutsche Welle]).
  • OLG Hamm, 18.03.2013 - 8 UF 160/11

    Versorgungsausgleich; Höhe der Teilungskosten

    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Beschlüsse vom 01.02.2012, XII ZB 172/11, 04.04.2012, XII ZB 310/11, 27.06.2012, XII ZB 275/11 und 11.07.2012, XII ZB 459/11), der sich der Senat anschließt, werden von § 13 VersAusglG alle durch die interne Teilung entstehenden Kosten erfasst.
  • OLG Köln, 11.09.2012 - 25 UF 56/12

    Angemessenheit der Teilungskosten bei interner Teilung eines Versorgungsanrechts

  • OLG Stuttgart, 09.08.2011 - 15 UF 25/11
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