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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22963
OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10 (https://dejure.org/2012,22963)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2012 - 4 Bf 135/10 (https://dejure.org/2012,22963)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135/10 (https://dejure.org/2012,22963)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 7 Abs 1 AdVermiG, § 7 Abs 3 AdVermiG, AdÜbAG
    Adoptionsvermittlung; internationales Vermittlungsverfahren bei Verbot der Adoption im Heimatstaat des Kindes; isolierte Prüfung der Eignung der Adoptionsbewerber bei bereits nach Einreise begründeter Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Adoptionsvermittlungsstellen zur Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens beim gesetzlichen Verbot der Adoption in dem Heimatstaat eines Kindes; Verpflichtung der Adoptionsvermittlungsstellen zur Prüfung der Eignung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AdVermiG § 7 Abs. 3 S. 2, AdVermiG § 7 Abs. 3 S. 3, AdVermiG § 7, AdVermiG § 2a Abs. 3, AdVermiG § 7 Abs. 3 S. 1
    Adoption, Adoptionsvermittlungsstelle, Adoptionsvermittlungsverfahren, internationales Adoptionsvermittlungsverfahren, Adoptionsbewerber, Eignung, Kafala, Inpflegenahme, rechtliche Inpflegenahme, Algerien, Haager Adoptionsübereinkommen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung von Adoptionsvermittlungsstellen zur Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens beim gesetzlichen Verbot der Adoption in dem Heimatstaat eines Kindes; Verpflichtung der Adoptionsvermittlungsstellen zur Prüfung der Eignung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslandsadoption und die Adoptionsvermittlungsstellen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Adoptionsprüfung bei Adoptionsverbot im Heimatland des Kindes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren in Bezug auf mögliche Adoption eines algerischen Kindes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 2
  • FamRZ 2012, 1814
  • DÖV 2012, 900
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 16.09

    Internationale Adoption; Kafala; gelebtes Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10
    Soweit nach § 2a Abs. 2 AdVermiG im Anwendungsbereich des Haager Adoptionsübereinkommens ergänzend die Bestimmungen des Adoptionsübereinkommens-Ausführungsgesetzes - AdÜbAG - vom 5. November 2001 (BGBl I 2001, 2950) gelten, ist dem im Umkehrschluss zu entnehmen, dass das Adoptionsvermittlungsgesetz auch internationale Adoptionen mit einem Bezug zu einem Nichtvertragsstaat betrifft (BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn.12 ).

    Der Schutzzweck des Adoptionsvermittlungsgesetzes lässt es insoweit als sachgerecht erscheinen, dass die Beklagte sich an der Vermittlung der Adoptionen ausländischer Kinder nur beteiligt, wenn und soweit daran die im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen Adoptionsvermittlungsstellen des jeweiligen Herkunftsstaates unter eigener fachkundiger Verantwortung und unter Beachtung des Kindeswohls mitwirken und insbesondere die vorgenannte Prüfung der Adoptionsbedürftigkeit zuverlässig vornehmen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 13; Urt. v. 10.3.2011, NVwZ 2011, 1199; juris Rn. 13, 15).

    Allerdings ergibt sich aus einer solchen Ausnahmelage kein Anspruch gegenüber den zentralen Adoptionsvermittlungsstellen, außerhalb eines vormundschaftsgerichtlichen Adoptionsverfahrens noch nachträglich ein internationales Adoptionsvermittlungsverfahren durchzuführen bzw. nachträglich einen Sozialbericht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 AdVermiG zu erstellen (vgl. dazu auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010 BVerwGE 138, 77; juris Rn. 10 ff.; dort zur Notwendigkeit des positiven Abschlusses eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens als ausländerrechtliche Voraussetzung für ein Einreisevisum an ein noch im Heimatstaat lebendes Kind; siehe auch VG München, Urt. v. 21.4.2010, M 18 K 09.4652, juris, Rn. 31).

    Soweit sich dieses Kind nach Bewilligung der rechtlichen Inpflegenahme zusammen mit dem Kläger zunächst noch im Heimatstaat aufgehalten hat, stünde diese "Eigenwahl" eines ausländischen Kindes allein der Anwendung des Adoptionsvermittlungsgesetzes für sich genommen (noch) nicht entgegen und wäre deshalb die Durchführung eines internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens (noch) nicht ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v.26.10.2010, a.a.O., Rn. 13).

    Vielmehr muss in aller Regel das Vermittlungsverfahren in sämtlichen Einzelschritten durchlaufen werden, da nur auf diese Weise die Sicherung des Kindeswohls gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 15; Urt. v. 10.3.2011, a.a.O., Rn. 16, dort jeweils zum erfolgreichen Abschluss des internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens als Voraussetzung für eine Visumerteilung zur Einreise des Kindes).

  • BVerwG, 10.03.2011 - 1 C 7.10

    Internationale Adoption; Kafala; Pflegekindschaftsverhältnis;

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10
    Der Schutzzweck des Adoptionsvermittlungsgesetzes lässt es insoweit als sachgerecht erscheinen, dass die Beklagte sich an der Vermittlung der Adoptionen ausländischer Kinder nur beteiligt, wenn und soweit daran die im Adoptionsvermittlungsgesetz vorgesehenen Adoptionsvermittlungsstellen des jeweiligen Herkunftsstaates unter eigener fachkundiger Verantwortung und unter Beachtung des Kindeswohls mitwirken und insbesondere die vorgenannte Prüfung der Adoptionsbedürftigkeit zuverlässig vornehmen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 13; Urt. v. 10.3.2011, NVwZ 2011, 1199; juris Rn. 13, 15).

    Insbesondere dieser Teil des gesetzlich geregelten Adoptionsvermittlungsverfahrens dient dazu, eine allein am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu gewährleisten und jedem Missbrauch, insbesondere dem Handel mit Kindern, vorzubeugen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.3.2011, NVwZ 2011, 1199; Rn. 15).

    Bei einer internationalen Adoption schließt das - wie dargelegt - die vorrangige Prüfung durch Fachstellen des Heimatstaates ein, ob es im Interesse des Kindes erforderlich ist, eine Adoption - gerade in das Ausland - zu vermitteln (BVerwG, Urt. v. 10.3.2011, a.a.O.).

    Vielmehr muss in aller Regel das Vermittlungsverfahren in sämtlichen Einzelschritten durchlaufen werden, da nur auf diese Weise die Sicherung des Kindeswohls gewährleistet werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2010, BVerwGE 138, 77; juris Rn. 15; Urt. v. 10.3.2011, a.a.O., Rn. 16, dort jeweils zum erfolgreichen Abschluss des internationalen Adoptionsvermittlungsverfahrens als Voraussetzung für eine Visumerteilung zur Einreise des Kindes).

  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 21.10

    Prüfung der Elterneignung bei begehrter Adoption eines im Ausland lebenden

    Auszug aus OVG Hamburg, 18.06.2012 - 4 Bf 135/10
    Bei Staaten, die dem Haager Adoptionsübereinkommen beigetreten sind, besteht für die zentralen Adoptionsstellen (hier die GZA) grundsätzlich eine Verpflichtung zur Verfahrens-aufnahme, soweit Adoptionsbewerber im Einzelfall einen Antrag nach § 7 Abs. 3 Satz 1 AdVermiG stellen und soweit keine andere Auslandsvermittlungsstelle und kein Jugendamt die entsprechende Aufgabe wahrnimmt (§ 2 Abs. 2 Satz 3 AdÜbAG, vgl. auch VGH München, Urt. v. 21.4.2010, M 18 K 09.4652, juris Rn. 27, m.w.N.; nachfolgend: BVerwG, Urt. v. 1.9.2011, 5 C 21/10, juris).
  • VG Berlin, 24.01.2014 - 29 K 18.12

    Familiennachzug nigerianischer Staatsangehöriger

    Soweit nach der von den Klägern vorgetragenen Auskunft des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe dieses nicht bereit ist, ein solches Verfahren durchzuführen und dies ggf. zu Recht - auch hinsichtlich des ersten Schrittes der Feststellung der Eignung der Annahmewilligen gemäß § 7 Abs. 3 AdVermiG ablehnen darf, weil Nigeria dem Haager Adoptionsübereinkommen (HAÜ) nicht beigetreten ist (OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135/10 -, NJW-RR 2013, 2 = juris Rdnr. 26 ff., 36 ff.), obläge es der Klägerin zu 3 und ihrem Ehemann, statt dessen bei den entsprechenden nigerianischen Stellen eine Verfahren nach Art. 33 des Haager Kinderschutzübereinkommens (KSÜ, BGBl. 2001 II S. 842; vgl. dazu BVerwG, a.a.O. Rdnr. 16, sowie Urteil vom 10. März 2011 - 1 C 7.10 -, Buchholz 402.242 § 7 AufenthG Nr. 5 = juris Rdnr. 18, sowie OVG Hamburg a.a.O. Rdnr. 35) einzuleiten.
  • VG Berlin, 04.04.2013 - 29 K 224.12

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Durchführung eines

    Nichts anderes ergibt sich aus der von den Klägern vorgelegten gutachterlichen Stellungnahme eines pakistanischen Anwaltes, wonach es in Pakistan hinsichtlich christlicher Kinder kein Adoptionsverbot gibt: Dies hätte nur zur Folge, dass es den pakistanischen staatlichen Stellen - möglicher Weise anders als im Falle Marokkos (dazu BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2010 - 1 C 16.09 -, BVerwGE 138, 77 = juris Rdnr. 8) oder Algeriens (dazu OVG Hamburg, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 4 Bf 135.10 -, NJW-RR 2013, 2 = juris Rdnr. 26, 32) - jedenfalls dann nicht verwehrt ist, an einem ausländischen Adoptionsverfahren mitzuwirken, wenn keine Muslime involviert sind, ändert aber nichts daran, dass sie eine Adoption selbst nicht aussprechen können.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2012 - II-21 UF 15/12, 21 UF 15/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37498
OLG Köln, 13.06.2012 - II-21 UF 15/12, 21 UF 15/12 (https://dejure.org/2012,37498)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2012 - II-21 UF 15/12, 21 UF 15/12 (https://dejure.org/2012,37498)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - II-21 UF 15/12, 21 UF 15/12 (https://dejure.org/2012,37498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässige Teilentscheidung möglich bei Abtrennung der Folgesache "nachehelicher Unterhalt"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1814
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 01.12.2006 - 12 UF 168/06

    Scheidung vor Folgesachenentscheidung nach § 628 Satz 1 Nr. 4 ZPO nur bei länger

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Die Antragstellerin ist durch den Ausspruch der Ehescheidung vor einer Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" beschwert, da sie Anspruch darauf hat, nur geschieden zu werden, wenn gleichzeitig über die Folgesache entschieden wird (BGH FamRZ 1979, 690; BGH FamRZ 1986, 898, OLG Hamm FamRZ 2007, 651).

    Hierin liegt eine fehlerhafte Verbundentscheidung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris; OLG Hamm, Urteil v. 01.12.2006 - 12 UF 168/06 - FamRZ 2007, 651).

    Da die Voraussetzungen für eine Abtrennung gemäß § 140 FamFG nicht erfüllt waren, leidet der angefochtene Beschluss an einem wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 117 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, der gem. § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Wiederherstellung des Verbundverfahrens mit der abgetrennten Folgesache - hier nachehelicher Unterhalt - berechtigt (vgl. BGH FamRZ 1979, 690; OLG Koblenz 1991 NJW-RR 1991, 5; OLG Hamm FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris Rn. 20).

  • OLG Zweibrücken, 19.10.2011 - 2 UF 96/11
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Gleiches gilt auch nach Inkrafttreten des FamFG, wobei die Folgesache - was vorliegend geschehen ist - nunmehr spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung im ersten Rechtszug in der Scheidungssache anhängig gemacht werden muss (§ 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris Rdnr. 17).

    Hierin liegt eine fehlerhafte Verbundentscheidung (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris; OLG Hamm, Urteil v. 01.12.2006 - 12 UF 168/06 - FamRZ 2007, 651).

    Da die Voraussetzungen für eine Abtrennung gemäß § 140 FamFG nicht erfüllt waren, leidet der angefochtene Beschluss an einem wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 117 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, der gem. § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Wiederherstellung des Verbundverfahrens mit der abgetrennten Folgesache - hier nachehelicher Unterhalt - berechtigt (vgl. BGH FamRZ 1979, 690; OLG Koblenz 1991 NJW-RR 1991, 5; OLG Hamm FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris Rn. 20).

  • OLG Zweibrücken, 25.11.2011 - 2 UF 158/09

    Zulässigkeit des Treffens einer Entscheidung über einen Antrag auf Anpassung

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Der Senat schließt sich in der streitigen Frage, ob eine Aussetzung der Rentenkürzung nach §§ 33, 34 VersAusglG im Verbund erfolgen kann, wenn der Ausgleichspflichtige - wie hier der Antragsgegner - bereits eine anpassungsfähige Rente (§ 32 VersAusglG) bezieht (vgl. Nachweise bei OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722 - 724 in juris Rn. 45), der Ansicht des OLG Zweibrücken in dem zitierten Beschluss an, dass eine Entscheidung über die Aussetzung der Kürzung wegen Unterhalts bei Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen bereits im Verbund geboten ist, wenn - wie hier - neben dem Versorgungsausgleich auch über den nachehelichen Unterhalt zu befinden ist.

    Schließlich kann mit einer gemeinsamen Entscheidung auch der wegen der unterschiedlichen Ermittlungsgrundsätze (Amtsermittlung beim Versorgungsausgleich, Dispositionsmaxime beim Unterhalt) bestehenden Gefahr unterschiedlicher Ergebnisse besser begegnet werden (OLG Zweibrücken Beschluss vom 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722 - 724 in juris Rn. 48 ff.; zustimmende Anmerkung Götsche, jurisPR-FamR 5/2012 Anm. 5).

  • BGH, 30.05.1979 - IV ZR 160/78

    Anmeldefrist für Stationierungsschäden für Privatversicherer

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Die Antragstellerin ist durch den Ausspruch der Ehescheidung vor einer Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" beschwert, da sie Anspruch darauf hat, nur geschieden zu werden, wenn gleichzeitig über die Folgesache entschieden wird (BGH FamRZ 1979, 690; BGH FamRZ 1986, 898, OLG Hamm FamRZ 2007, 651).

    Da die Voraussetzungen für eine Abtrennung gemäß § 140 FamFG nicht erfüllt waren, leidet der angefochtene Beschluss an einem wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 117 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, der gem. § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Wiederherstellung des Verbundverfahrens mit der abgetrennten Folgesache - hier nachehelicher Unterhalt - berechtigt (vgl. BGH FamRZ 1979, 690; OLG Koblenz 1991 NJW-RR 1991, 5; OLG Hamm FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris Rn. 20).

  • OLG Koblenz, 12.06.1990 - 11 UF 192/90
    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Da die Voraussetzungen für eine Abtrennung gemäß § 140 FamFG nicht erfüllt waren, leidet der angefochtene Beschluss an einem wesentlichen Verfahrensmangel i.S.d. § 117 Abs. 2 FamFG i.V.m. § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO, der gem. § 69 Abs. 1 Satz 3 FamFG zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung des Verfahrens an die Vorinstanz zur Wiederherstellung des Verbundverfahrens mit der abgetrennten Folgesache - hier nachehelicher Unterhalt - berechtigt (vgl. BGH FamRZ 1979, 690; OLG Koblenz 1991 NJW-RR 1991, 5; OLG Hamm FamRZ 2007, 651; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 19.10.2011 - 2 UF 96/11 - in juris Rn. 20).
  • BGH, 02.07.1986 - IVb ZR 54/85

    Lösung des Scheidungsverbundes

    Auszug aus OLG Köln, 13.06.2012 - 21 UF 15/12
    Die Antragstellerin ist durch den Ausspruch der Ehescheidung vor einer Entscheidung in der Folgesache "nachehelicher Unterhalt" beschwert, da sie Anspruch darauf hat, nur geschieden zu werden, wenn gleichzeitig über die Folgesache entschieden wird (BGH FamRZ 1979, 690; BGH FamRZ 1986, 898, OLG Hamm FamRZ 2007, 651).
  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 253/13

    Versorgungsausgleich: Aussetzung der Kürzung einer laufenden Altersversorgung

    Dabei kann die verfahrensrechtlich umstrittene Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine Anpassung der Kürzung der laufenden Versorgung wegen Unterhalt bereits im Verbundverfahren verfolgt werden kann (bejahend OLG Zweibrücken FamRZ 2012, 722; OLG Köln FamRZ 2012, 1814; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; verneinend KG FamFR 2013, 137; OLG Celle FamRZ 2013, 1313; Borth Versorgungsausgleich 6. Aufl. Rn. 961; Wick Versorgungsausgleich 3. Aufl. Rn. 859 mwN), im Ergebnis dahinstehen.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2022 - 20 UF 123/20

    Beschwerde gegen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Vergleich der gekürzten

    Damit kommt es auf die - in Rechtsprechung und Literatur umstrittene - Frage, ob die Aussetzung einer laufenden Versorgung gemäß § 33 VersAusglG voraussetzt, dass die von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten bezogene laufende Versorgung durch einen rechtskräftigen Wertausgleich gekürzt ist, nicht mehr an (vgl. dazu ausführlich und bejahend etwa OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 19.02.2014 - 16 UF 217/13, FamRZ 2014, 1304; Götsche/Rehbein/Breuers, Versorgungsausgleichsrecht, VersAusglG § 33 Rn. 7, beck-online; verneinend etwa OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 722; OLG Köln, FamRZ 2012, 1814; Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Auflage Kap. 9 Rn.1050; offen gelassen von BGH, Beschl. v. 11.12.2013 - XII ZB 253/13, FamRZ 2014, 461, Rn. 18).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2014 - 16 UF 217/13

    Versorgungsausgleich: Anpassung der Versorgung wegen Unterhalts erst ab

    Das Oberlandesgericht Köln hat sich dieser Argumentation angeschlossen (13.06.2012, 21 UF 15/12, FamRZ 2012, 1814, bei juris Rn 21).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2021 - 13 UF 173/20

    Zulässigkeit der Abtrennung der Folgesache Güterrecht aus dem Scheidungsverbund

    Die Antragsgegnerin hat grundsätzlich Anspruch darauf, nur geschieden zu werden, wenn gleichzeitig über die Folgesachen entschieden wird (vgl. BGH, FamRZ 1986, 898; 1979, 690; OLG Hamm, FamRZ 2013, 1889; OLG Köln, FamRZ 2012, 1814; OLG Zweibrücken, FamRZ 2012, 471; OLG Bremen, FamRZ 2011, 753; OLG Hamm, FamRZ 2007, 651).
  • OLG Köln, 13.06.2013 - 27 UF 64/13

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen unbilliger Härte

    Zwar wird von Teilen der Rechtsprechung und Literatur eine Zulässigkeit der Beantragung im Verbund bejaht, zumindest für den Fall, dass im Verbund zugleich über einen Anspruch auf Zahlung nachehelichen Ehegattenunterhalts entschieden wird und der Unterhaltspflichtige bereits Leistungen aus der Versorgung bezieht (vgl. etwa OLG Köln, Beschl. v. 13.06.2012 - 21 UF 15/12 -, FamRZ 2012, 1814; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 25.11.2011 - 2 UF 158/09 -, FamRZ 2012, 722; Gräper in: MünchKomm, BGB, 6. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 3; Norpoth in: Erman, BGB 13. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 3, Brudermüller in: Palandt, BGB, 72. Aufl., § 34 VersAusglG Rz. 10; Lorenz in: Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 137 FamFG Rz. 5; Gutdeutsch in: Bamberger/Roth, Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand 01.05.2013, § 34 VersAusglG Rz. 15; Helms in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 137 Rz. 29; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; Bergner NJW 2010, 3545; Götsche, JurisPR-FamR 5/2012 Anm. 5).
  • OLG Celle, 16.05.2013 - 10 UF 66/13

    Anpassung wegen Unterhalts; Scheidungsverbund; Versorgungsausgleich

    a) Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2012, 722) und das OLG Köln (FamRZ 2012, 1814) sowie ein Teil der Literatur (MünchKomm/Gräper BGB 6. Auflage § 34 VersAusglG Rn. 3; Erman/Norpoth BGB 13. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 3; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 10; Bamberger/Roth/Gutdeutsch Beck"scher Online-Kommentar BGB § 34 Rn. 15; JurisPK-BGB/Breuers 6. Aufl. § 34 VersAusglG Rn. 44; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht Rn. 4; Prütting/Helms FamFG 2. Aufl. § 137 Rn. 29; Gutdeutsch FamRZ 2010, 1140; Bergner NJW 2010, 3545) sind der Ansicht, bei einer Rentnerscheidung könne auch über die Aussetzung schon im Verbund entschieden werden.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2020 - 11 UF 125/20

    Anordnung der Aussetzung einer Kürzung der Versorgungsanwartschaft

    Teile der Literatur folgen den Oberlandesgerichten Stuttgart, FamRZ 2014, 1304, Celle, FamRZ 2013, 1313 und dem Kammergericht, FamFR 2013, 137, und lehnen dies ab, andere Teile der Literatur folgen den Oberlandesgerichten Karlsruhe, NZFam 2016, 373, Zweibrücken, FamRZ 2012, 722, und Köln, FamRZ 2012, 1814, und halten dies für zulässig.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.2011 - II-8 UF 256/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,28485
OLG Hamm, 30.11.2011 - II-8 UF 256/11 (https://dejure.org/2011,28485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.2011 - II-8 UF 256/11 (https://dejure.org/2011,28485)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 2011 - II-8 UF 256/11 (https://dejure.org/2011,28485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich; betriebliche Altersversorgung; Aussetzung des Verfahrens; Kosten der internen Teilung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 221 Abs. 2 u. 3 FamFG, 13 VersAusglG
    Versorgungsausgleich; betriebliche Altersversorgung; Aussetzung des Verfahrens; Kosten der internen Teilung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich; Höhe der Kosten der internen Teilung eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich; Höhe der Kosten der internen Teilung eines Anrechts in der betrieblichen Altersversorgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1814
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 10.01.2011 - 8 UF 226/10

    Aussetzung des Verfahrens über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Hamm, 30.11.2011 - 8 UF 256/11
    Insbesondere fehlt auch eine Rechtsgrundlage für eine Aussetzung des Verfahrens, die nur gemäß § 221 Abs. 2 und 3 FamFG in Betracht käme, wobei die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegend nicht gegeben sind (siehe auch Entscheidung des Senats 8 UF 226/10).
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