Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 24.11.2011

Rechtsprechung
   BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11   

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BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11 (https://dejure.org/2011,3140)
BVerfG, Entscheidung vom 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11 (https://dejure.org/2011,3140)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 1 BvR 2027/11 (https://dejure.org/2011,3140)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor Personenstandsänderung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 TSG, § 8 Abs 1 Nr 3 TSG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1 TSG, § 8 Abs 1 Nr 3 TSG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung des Verfahrens auf Änderung des Personenstandes nach dem Transsexuellengesetz (TSG)

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Senatsentscheidung zu § 8 Abs 1 Nr 3, Nr 4 TSG vom 11.01.2011 gebietet keine Aussetzung laufender Verfahren zur Personenstandsänderung - Zum Anspruch Transsexueller auf Anrede entsprechend ihrem neuen Rollenverständnis bereits vor ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung des Verfahrens auf Änderung des Personenstandes nach dem Transsexuellengesetz ( TSG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressebericht)

    Verfassungsrichter stärken Rechte Transsexueller

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 600
  • FGPrax 2012, 64 (Ls.)
  • FamRZ 2012, 188
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3295/07

    Lebenspartnerschaft von Transsexuellen

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 - beantragte die Beschwerdeführerin beim Amtsgericht Stuttgart die Änderung ihres Personenstandes in "weiblich".

    Das Bundesverfassungsgericht hat § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG für mit diesem Grundrecht unvereinbar und lediglich diese Voraussetzungen bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber für unanwendbar erklärt (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Januar 2011 - 1 BvR 3295/07 -, juris).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95

    Strafvollzug einer Transsexuellen in einem Männergefängnis

    Auszug aus BVerfG, 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11
    Die Achtung vor der in § 1 TSG vorgesehenen Rollenentscheidung verlangt, eine Person ihrem in der rechtswirksamen Änderung des Vornamens zum Ausdruck gebrachten Selbstverständnis entsprechend anzureden und anzuschreiben (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95 -, NJW 1997, S. 1632 ).
  • BGH, 13.03.2018 - VI ZR 143/17

    Kein Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen

    Eine Person darf deshalb nicht entgegen ihrem Rollenverständnis angeredet und angeschrieben werden (BVerfG [K], Beschlüsse vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95, NJW 1997, 1632 Rn. 8, 11, 13; vom 27. Oktober 2011 - 1 BvR 2027/11, NJW 2012, 600 Rn. 12 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 24 U 19/21

    Ansprüche wegen Geschlechtsdiskriminierung beim "Online-Shopping"

    Zum Schutzbereich gehört auch, die betroffene Person entsprechend ihrem gewählten Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.08.1996 - 2 BvR 1833/95 -, juris, Rn. 13; Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11 -, NJW 2012, 600; BGH, Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 143/17 -, NJW 2018, 1671, Rn. 45).

    Eine Person darf deshalb nicht entgegen ihrem Rollenverständnis angeredet und angeschrieben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11 -, NJW 2012, 600 Rn. 12 f.).

  • LG Ingolstadt, 29.07.2022 - 83 O 1394/21

    Unterlassungsanspruch gegen Leitfaden für gendersensible Sprache bei Audi

    Zum Schutzbereich gehört auch, die betroffene Person entsprechend ihrem gewählten Rollenverständnis anzureden und anzuschreiben (vgl. BVerfG NJW 1997, 1632 Rn. 13; NJW 2012, 600; BGHZ 218, 96 = NJW 2018, 1671 Rn. 45).

    Eine Person darf deshalb nicht entgegen ihrem Rollenverständnis angeredet und angeschrieben werden (vgl. BVerfG NJW 2012, 600 Rn. 12 f.).

  • LG Saarbrücken, 10.03.2017 - 1 S 4/16

    Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot: Anspruch einer Sparkassenkundin auf

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich auch grundlegend von den jeweils stattgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes, Kammerbeschluss vom 15. August 1996 - 2 BvR 1833/95 -, juris und Kammerbeschluss vom 27. Oktober 2011 - 1 BvR 2027/11 -, juris.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - L 5 KR 375/10

    Krankenversicherung - operative Eingriffe bei Transsexualismus - Anspruch auf

    Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung sind § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 TSG unanwendbar damit keine operativen Angleichungen für die Änderung des Personenstands mehr erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11 -, veröffentlicht in Juris).
  • VG Berlin, 30.04.2014 - 36 K 394.12

    Ernennung des Klägers zum Beamten auf Lebenszeit in der Laufbahn des

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner jüngsten Entscheidung zu diesem Gesetz unmissverständlich klargestellt, dass Transsexuelle einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG haben (Beschluss vom 27. Oktober 2011, 1 BvR 2027/11; juris, Rn. 11).
  • OLG München, 07.06.2023 - 21 U 5235/22

    Keine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers durch Empfang von

    Damit verbunden und mithin ebenfalls vom Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgedeckt ist, dass die Person grundsätzlich entsprechend ihrer geschlechtlichen Identität bzw. ihrem Rollenverständnis anzusprechen und anzuschreiben ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 27.10.2011 - 1 BvR 2027/11, Rn. 12 f.; BGH, Urteil vom 13.03.2018 - VI ZR 143/17, BGHZ 218, 96, Rn. 45; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 02.11.2012 - 15 W 511/11

    Statusändernde Feststellungen nach dem Transsexuellengesetz erfordern zwei

    Eine andere Auslegung der gesetzlichen Regelung ist auch unter Berücksichtigung der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 11.01.2011; 1 BvR 3295/07 = NJW 2011, 909; Beschluss vom 27.10.2011, 1 BvR 2027/11 = NJW 2012, 600) nicht angezeigt.
  • KG, 12.03.2019 - 18 UF 122/18

    Rubrum für einen Ehescheidungsbeschluss: Zulässigkeit und Begründetheit der

    a) Transsexuelle haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf die rechtliche Anerkennung ihres empfundenen Geschlechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (BVerfG, Beschluss vom 27.10.2011., 1 BvR 2027/11, juris Rn. 11).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2013 - L 5 KR 5363/12
    Nach der neueren Rechtsprechung des BVerfG (Beschl. v. 27.10.2011, - 1 BvR 2027/11 -) könne auf die Wertungen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 TSG nicht zurückgegriffen werden.
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 KR 4989/11
  • VG Hannover, 27.08.2013 - 7 A 4249/12

    Familienflüchtlingsschutz; gleichgeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaft

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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7173
BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 2011 - 1 BvR 1457/11 (https://dejure.org/2011,7173)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 BEEG, § 117 SGB 3
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 BEEG, § 117 SGB 3
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld bei der Berechnung des Elterngeldes

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung - Nichtberücksichtigung von Arbeitslosengeld gem § 117 SGB 3 bei Bemessung von Elterngeld mit Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1, Abs 2 GG vereinbar

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld bei der Berechnung des Elterngeldes

  • datenbank.nwb.de

    Nichtberücksichtigung von Einkommen aus Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III bei Berechnung des Elterngeldes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 188
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus BVerfG, 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11
    Wie bereits im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2011 - 1 BvR 1853/11 - entschieden wurde, durfte der Gesetzgeber das Elterngeld als Entgeltersatzleistung ausgestalten, ohne damit gegen die Verfassung zu verstoßen.
  • BSG, 21.02.2013 - B 10 EG 12/12 R

    Elterngeld - Berechnung - vorgeburtliches Einkommen - Insolvenzgeld

    Aufgrund der Ausgestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatzleistung ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ein Ausgleich für wegfallende staatliche Transferleistungen nicht gewährt wird (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - FamRZ 2012, 188 = Juris RdNr 5) .
  • BSG, 09.03.2023 - B 10 EG 1/22 R

    Elterngeld - Ausklammerung von Bemessungsmonaten - schwangerschaftsbedingte

    In diesem Kontext hat das BVerfG auch bereits entschieden, dass die Nichtberücksichtigung des im Bemessungszeitraum bezogenen Alg die zulässige Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung konsequent umsetzt und darum verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5) .

    Diese Ausgestaltung des Elterngelds als Einkommensersatzleistung, die an das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit im Bemessungszeitraum anknüpft, ist - wie oben unter b) bereits ausgeführt - verfassungsrechtlich zulässig (BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - BVerfGK 19, 186 - juris RdNr 7 ff) .

    (2) Eine weitere Rechtfertigung für den Verzicht des Gesetzgebers auf einen zusätzlichen Ausklammerungstatbestand für Zeiten der Arbeitslosigkeit ist - wie oben ebenfalls unter b) schon aufgezeigt - die von ihm gewählte, verfassungsrechtlich zulässige allgemeine und ausnahmslose Zuordnung eines Einkommensverlustes wegen Arbeitslosigkeit zur Risikosphäre des Elterngeldberechtigten (vgl BVerfG Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11 - juris RdNr 5; BSG Urteil vom 24.3.2022 - B 10 EG 1/20 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 34 RdNr 31; BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 21/09 R - juris RdNr 33 ff, 61 ff; Begründung der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Gesetzentwurf des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes, BT-Drucks 16/1889 S 20 zu § 2 Abs. 1).

  • BSG, 27.06.2013 - B 10 EG 10/12 R

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - Bemessungszeitraum - schwangerschaftsbedingte

    Nach Auffassung des erkennenden Senats ist diese Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt (vgl dazu bereits BSG Urteil vom 17.2.2011 - B 10 EG 20/09 R - aaO, RdNr 38 und Urteil vom 25.6.2009 - B 10 EG 8/08 R - BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 56 ff) , weil der Gesetzgeber mit dem Anknüpfen an das Einkommen aus Erwerbstätigkeit bei der Bemessung des Elterngeldes gemäß § 2 Abs. 1 BEEG ein legitimes Differenzierungsziel verfolgt (so auch BVerfG Beschluss vom 9.11.2011 - 1 BvR 1853/11 - NJW 2012, 214, und Beschluss vom 24.11.2011 - 1 BvR 1457/11) .
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