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   BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11   

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BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11 (https://dejure.org/2011,885)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2011 - XII ZB 465/11 (https://dejure.org/2011,885)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 (https://dejure.org/2011,885)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO, § 511 Abs 4 ZPO, § 522 ZPO, § 888 ZPO
    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des Streitwerts für die Auskunftsklage auf über 600 Euro; Beschwer der zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse eines Dritten verurteilten Partei

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Rechtsverfolgung i.R.e. Beschwer nach Verurteilung einer Partei zur Auskunftserteilung über Einkommensverhältnisse eines hierzu nicht bereiten Dritten

  • rewis.io

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des Streitwerts für die Auskunftsklage auf über 600 Euro; Beschwer der zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse eines Dritten verurteilten Partei

  • rewis.io

    Beschwer der Berufung: Bedeutung der erstinstanzlichen Festsetzung des Streitwerts für die Auskunftsklage auf über 600 Euro; Beschwer der zur Auskunft über die Einkommensverhältnisse eines Dritten verurteilten Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Kostenaufwands für die Rechtsverfolgung i.R.e. Beschwer nach Verurteilung einer Partei zur Auskunftserteilung über Einkommensverhältnisse eines hierzu nicht bereiten Dritten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert lässt nicht automatisch auf Beschwer schließen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwert einer Auskunftsklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3790
  • MDR 2011, 1493
  • FamRZ 2012, 24
  • AnwBl 2012, 74
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2011 - XII ZB 436/10

    Prüfung der Zulassung der Berufung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    aa) Das Berufungsgericht hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf - eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10 - NJW 2011, 2974 Rn. 14 mwN).

    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 15.06.2011 - II ZB 20/10

    Zulassung der Berufung: Konkludente Entscheidung des originären Einzelrichters

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Allein aus der Festsetzung des Streitwertes für eine Auskunftsklage auf über 600 EUR lässt sich nicht darauf schließen, dass das erstinstanzliche Gericht auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten der zur Auskunft verurteilten Partei ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011, II ZB 20/10, NJW 2011, 2974 Rn. 16).

    aa) Das Berufungsgericht hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - bevor es die Berufung mangels ausreichender Beschwer verwerfen darf - eine Entscheidung über die Zulassung der Berufung nachzuholen, wenn das erstinstanzliche Gericht keine Veranlassung gesehen hat, die Berufung nach § 511 Abs. 4 ZPO zuzulassen, weil es von einer Beschwer der unterlegenen Partei ausgegangen ist, die 600 EUR übersteigt (Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 15. Juni 2011 - II ZB 20/10 - NJW 2011, 2974 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9 und vom 2. April 2008 XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 04.06.2003 - XII ZB 22/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 553/10

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung:

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dieses Verfahrensgrundrecht verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - XII ZB 553/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 9 und vom 2. April 2008 XII ZB 189/07 - FamRZ 2008, 1338 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 03.11.2004 - XII ZB 165/00

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).
  • BGH, 14.02.2007 - XII ZB 150/05

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).
  • BGH, 24.07.2002 - XII ZB 31/02

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2006 - 10 WF 149/06

    Zwangsgeldfestsetzung bei Nichterfüllung der Auskunftspflicht im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 26.10.2011 - XII ZB 465/11
    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 63, 64).
  • BGH, 15.03.2017 - XII ZB 245/16

    Familiensache: Vollstreckung der Verpflichtung zur Auskunftserteilung über die

    Dass eine Verpflichtung zur Erteilung einer Auskunft, die nur aufgrund persönlichen Wissens des Auskunftspflichtigen gegeben werden kann, regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt wird, entspricht im Übrigen allgemeiner Auffassung (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 21; BGH Beschluss vom 3. Juli 2008 - I ZB 87/06 - NJW 2008, 2919, 2920 zur Vollstreckung des Anspruchs auf Nennung des Namens des Kindesvaters; BGHZ 49, 11, 15 zur Auskunftspflicht des Konkursverwalters; Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 9. Aufl. § 1 Rn. 1191).
  • BGH, 10.12.2014 - XII ZR 136/12

    Räumungs- und Herausgabeanspruch gegen den Gewerberaummieter: Umfang einer

    Dieser verbietet es den Gerichten, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise zu erschweren (Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 7 mwN).
  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Erst wenn hiernach feststeht, dass er die Auskunft nicht erteilen kann, ist sie unmöglich, wobei der Einwand der Unmöglichkeit auch (noch) im Vollstreckungsverfahren erhoben werden kann (vgl. BGH XII ZB 465/11, zit. nach Juris, Tz. 21).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 560/16

    Anspruch des Jobcenters auf Erteilung einer vollstreckbaren Teilausfertigung für

    Wenn zwischen dem Unterhaltsschuldner und dem mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenlebenden Partner keine familienrechtlichen Beziehungen bestehen, bestünde für den auf Auskunft in Anspruch genommenen Unterhaltsschuldner auch keine rechtliche Möglichkeit, sich die erforderlichen Informationen zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen seines Partners gegen dessen (behauptete) Weigerung zu beschaffen (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 20).
  • BGH, 25.01.2024 - III ZB 41/23
    Soweit die Beklagte geltend gemacht hatte, dass bei einer Verurteilung zur Auskunft über die Verhältnisse eines Dritten die Kosten der Rechtsverfolgung als Beschwer zu berücksichtigen seien, hatte sie auf Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2019 aaO und vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790; OLG Brandenburg, Beschluss vom 22. August 2022 - 13 UF 22/20, BeckRS 2022, 25703) verwiesen, die die Kosten einer Auskunftsklage gegen den Dritten betraf.
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 278/13

    Auskunftspflicht des Unterhaltspflichtigen über seine Einkünfte: Bemessung des

    Abgesehen von dem Fall eines besonderen Geheimhaltungsinteresses ist auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der geschuldeten Auskunft erfordert (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 16 und vom 23. März 2011 - XII ZB 436/10 - FamRZ 2011, 882 Rn. 9 mwN).

    Dabei kann der dem Beschwerdegericht bei seiner Schätzung eingeräumte Ermessensspielraum im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob das Gericht die gesetzlichen Grenzen überschritten oder sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 17; vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105; BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268 und vom 24. Juli 2002 - XII ZB 31/02 - FamRZ 2003, 597).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 133/11

    Betreuung: Ermessensausübung bei beantragter Beteiligung des Vaters der

    Die Entscheidung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren deshalb nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob die Grenzen des Ermessens überschritten sind oder ob das Ermessen sonst fehlerhaft ausgeübt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24, Rn. 17; vom 14. Februar 2007 - XII ZB 150/05 - FamRZ 2007, 711 Rn. 9; vom 3. November 2004 - XII ZB 165/00 - FamRZ 2005, 104, 105 und BGHZ 155, 127 = FamRZ 2003, 1267, 1268).
  • BGH, 27.03.2019 - XII ZB 564/18

    Verpflichtung eines Beteiligten zur Belegvorlage durch Beschaffung von Unterlagen

    Ist ein Beteiligter zur Belegvorlage verpflichtet worden und umfasst diese Verpflichtung die Beschaffung von Unterlagen aus dem Besitz eines nicht zur Herausgabe bereiten Dritten, ist im Rahmen der Beschwer der Kostenaufwand für eine entsprechende Rechtsverfolgung zu berücksichtigen (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, FamRZ 2012, 24).

    Denn unabhängig davon, dass die Antragsgegner wegen der Gerichtskosten und der Kosten für den eigenen Rechtsanwalt auf jeden Fall in Vorleistung treten müssten, begründet schon die Unsicherheit der Realisierung eines etwaigen Kostenerstattungsanspruches eine Beschwer in Höhe der voraussichtlichen Rechtsverfolgungskosten (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 20).

    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 21).

  • OLG Koblenz, 30.11.2012 - 6 W 251/12

    Zwangsvollstreckung: Beweislast des Gläubigers hinsichtlich der Möglichkeit der

    Er muss indessen zunächst alles Zumutbare unternommen haben, um die geschuldete Handlung vorzunehmen; erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung feststeht, darf eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden (BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790, Tz. 21, diese und alle folgenden Entscheidungen zitiert nach juris).

    Dem Schuldner ist es unbenommen, im Vollstreckungsverfahren den Einwand der Unmöglichkeit nicht im Verfahren nach § 767 ZPO, sondern gegenüber einem Zwangsmittelantrag des Gläubigers nach § 888 Abs. 1 ZPO zu erheben (vgl. BGHZ 161, 67, betreffend den Erfüllungseinwand im Verfahren nach § 887 ZPO; BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011, aaO, Tz. 21, betreffend den Unmöglichkeitseinwand).

    Im Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11, NJW 2011, 3790 ist ausgeführt, erst wenn die Unmöglichkeit der Erfüllung "feststehe", dürfe eine Zwangsmaßnahme nicht mehr verhängt werden.

  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 219/13

    Stufenklage in einer vermögensrechtlichen Familienstreitsache: Zulassung der

    Die Festsetzung eines vorläufigen Verfahrenswertes von über 600 EUR für einen Stufenantrag in vermögensrechtlichen Familienstreitsachen lässt für sich genommen noch nicht darauf schließen, dass das Amtsgericht auch von einer entsprechend hohen Beschwer auf Seiten des in der ersten Stufe zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners ausgegangen ist und deshalb keine Veranlassung gesehen hat, über die Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG zu befinden (Fortführung von Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011, XII ZB 465/11, FamRZ 2012, 24).

    Dementsprechend kann in der erstinstanzlichen Festsetzung des Verfahrenswertes nichts zur Bemessung der Beschwer des in der ersten Stufe unterlegenen Auskunftsschuldners entnommen werden; damit scheidet aber auch die Annahme aus, das Gericht des ersten Rechtzuges sei aufgrund seiner Wertfestsetzung davon ausgegangen, dass die Beschwer des zur Auskunft verpflichteten Antragsgegners mehr als 600 EUR betragen habe (vgl. auch Senatsbeschluss vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 465/11 - FamRZ 2012, 24 Rn. 11; BGH Urteile vom 10. Februar 2011 - III ZR 338/09 - NJW 2011, 926 Rn. 17 und vom 7. März 2012 - IV ZR 277/10 - NJW-RR 2012, 633 Rn. 15 jeweils zur Wertfestsetzung bei der isolierten Auskunftsklage).

  • BGH, 13.07.2017 - I ZB 94/16

    Streitwertbemessung: Wert der Beschwer bei Auskunftsanspruch

  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 561/10

    Berufungszulassung: Überprüfbarkeit der nachgeholten ablehnenden Entscheidung des

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 594/11

    Unterhaltsverfahren: Bemessung des Beschwerdewerts bei der Verurteilung zur

  • BGH, 07.03.2012 - IV ZR 277/10

    Berufung gegen ein Auskunftsurteil: Nachholung einer Entscheidung über die

  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 408/13

    Rechtsbeschwerde im Kindesunterhaltsverfahren: Mindestbeschwer nach einer

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 420/11

    Bemessung des Wertes des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur

  • BGH, 24.09.2013 - II ZB 6/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Bemessung der Berufungsbeschwer bei

  • BGH, 17.11.2014 - I ZB 31/14

    Berufungsverfahren gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Notwendige

  • OLG Brandenburg, 22.08.2022 - 13 UF 22/20

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren

  • BGH, 11.09.2013 - XII ZB 161/13

    Wert des Beschwerdegegenstandes im Zusammenhang mit Vermögensauskunft i.R.d.

  • BGH, 11.09.2013 - XII ZB 457/11

    Verurteilung zur Auskunftserteilung im Kindesunterhaltsverfahren: Voraussetzungen

  • BGH, 10.11.2021 - XII ZB 350/20

    Bewertung des erforderlichen Aufwands an Zeit und Kosten für die sorgfältige

  • OLG Köln, 02.07.2012 - 2 U 55/12

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

  • AG Bad Segeberg, 05.01.2012 - 17 C 31/11

    Nutzungsvereinbarung zum Betrieb eines Jugendzentrums mit einer Gemeinde:

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 198/12

    Beschwerdeverfahren in Familiensachen: Beschwer durch eine Verpflichtung zur

  • BGH, 25.11.2021 - V ZB 97/20

    Zulässigkeit der statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der

  • OLG Bamberg, 17.09.2015 - 2 UF 54/15

    Beschwerdewert bei Auskunftserteilung betreffend Unterhalt

  • OLG Dresden, 01.08.2022 - 4 U 319/22

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer privaten Krankenversicherung Höhe der

  • OLG Jena, 08.06.2015 - 1 W 17/15

    Babybilder - Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Babybildmotiven:

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 15 UF 134/10

    Mindestbeschwer im Berufungsverfahren: Bemessung des Werts der Beschwer bei einer

  • OLG Köln, 20.07.2023 - 4 U 99/23
  • OLG Frankfurt, 09.01.2013 - 23 U 46/12

    Unzulässigkeit einer Berfung wegen Nichterreichung der Berufungssumme (hier: in

  • LAG Düsseldorf, 02.07.2020 - 3 Sa 113/20

    Zulässigkeit der Berufung; Bindungswirkung der Festsetzung des

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2012 - 24 U 162/12

    Streitwert und Rechtmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

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