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   BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09   

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https://dejure.org/2011,10822
BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09 (https://dejure.org/2011,10822)
BGH, Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 (https://dejure.org/2011,10822)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 (https://dejure.org/2011,10822)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 BGB, § 313 BGB, § 516 Abs 1 BGB, § 683 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 2 BGB
    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe: Rückforderungsansprüche nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Leistungen der Schwiegereltern auf eine Gesamtschuld der Ehegatten nach der Scheidung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 516 Abs. 1, 683, 812 Abs. 1
    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern gegenüber ihrem Schwiegerkind nach der Scheidung; Zahlungen nach der Scheidung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch von Schwiegereltern wegen nach der Scheidung ihres eigenen Kindes und in dessen Interesse auf eine Gesamtschuld der Ehegatten erbrachten Leistungen

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schenkung der Schwiegereltern - Rückforderungsanspruch bei Scheidung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern aus mitfinanzierter Immobilie; Ehescheidung; Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft; Zuwendungen nach der Scheidung im Interesse des eigenen Kindes für eine Gesamtschuld der Geschiedenen; Grundstückskauf; Schenkung

  • rewis.io

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe: Rückforderungsansprüche nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Leistungen der Schwiegereltern auf eine Gesamtschuld der Ehegatten nach der Scheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe: Rückforderungsansprüche nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage; Leistungen der Schwiegereltern auf eine Gesamtschuld der Ehegatten nach der Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bereicherungsanspruch von Schwiegereltern wegen nach der Scheidung ihres eigenen Kindes und in dessen Interesse auf eine Gesamtschuld der Ehegatten erbrachten Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Zuwendungen von Schwiegereltern

  • kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation)

    Wann können Zuwendungen der Schwiegereltern zurückgefordert werden?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern gegenüber dem Schwiegerkind

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Rückforderungsansprüchen von Schwiegereltern gegenüber dem Schwiegerkind

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Eigenheim-Hilfe: Kein Geld zurück nach Scheidung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Eigenheim-Hilfe: Nach Scheidung gibt es Geld zurück

  • baumann-recht.de (Leitsatz)

    Schwiegerelterliche Zuwendungen sind Schenkungen

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Schwiegerelterliche Zuwendungen zur Finanzierung einer Immobilie - Was ist, wenn die Ehe des Kindes scheitert?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Leistungen an das Schwiegerkind, auch wenn das eigene Kind das Haus allein nutzt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rückgewähr von Schwiegerelternzuwendungen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rückforderung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder - Teil 2 // Wenn die Ehe des Kindes zerbricht und die Eltern diese Ehe finanziell unterstützt haben - kann vom Schwiegersohn / von der Schwiegertochter etwas zurückverlangt werden?

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 523
  • MDR 2012, 163
  • DNotZ 2012, 538
  • FamRZ 2012, 273
  • WM 2012, 1153
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Auch ein Wertverlust der Immobilie besagt nichts darüber, inwieweit noch eine messbare Vermögensmehrung bei dem Schwiegerkind vorhanden ist (im Anschluss an Senatsurteil 3. Februar 2010, XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958).

    Wie der Senat - nach Erlass der angefochtenen Entscheidung und in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung - entschieden hat, erfüllen schwiegerelterliche Zuwendungen auch dann sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff. mit zustimmender Anmerkung Koch DNotZ 2010, 861 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12; vgl. hierzu Schlecht FamRZ 2010, 1021; kritisch Wever FamRZ 2010, 1047 und Schulz FF 2010, 273).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 23 und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    bb) Auch wenn die Zahlungen der Kläger somit nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu werten sind, finden auf sie gleichwohl die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 13).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 26 und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14).

    Derartige güterrechtliche Erwägungen stünden, wie der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, dem Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern nicht entgegen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 32 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 18 ff.).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58; vgl. auch Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Falls dies Folge der Scheidung der Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 59; vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395).

    Bei schwiegerelterlichen Zuwendungen können nach der geänderten Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch Ansprüche wegen Zweckverfehlung nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB in Betracht kommen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 47 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 27 ff.).

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Wie der Senat - nach Erlass der angefochtenen Entscheidung und in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung - entschieden hat, erfüllen schwiegerelterliche Zuwendungen auch dann sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff. mit zustimmender Anmerkung Koch DNotZ 2010, 861 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12; vgl. hierzu Schlecht FamRZ 2010, 1021; kritisch Wever FamRZ 2010, 1047 und Schulz FF 2010, 273).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 23 und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    bb) Auch wenn die Zahlungen der Kläger somit nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu werten sind, finden auf sie gleichwohl die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 13).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 26 und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 14).

    Derartige güterrechtliche Erwägungen stünden, wie der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hat, dem Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern nicht entgegen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 32 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 18 ff.).

    Bei schwiegerelterlichen Zuwendungen können nach der geänderten Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch Ansprüche wegen Zweckverfehlung nach § 812 Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 BGB in Betracht kommen (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 47 ff. und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 27 ff.).

  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02

    Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58; vgl. auch Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).

    Falls dies Folge der Scheidung der Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 59; vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395).

  • BGH, 04.02.1999 - III ZR 56/98

    Haftung des Beschenkten gegenüber dem Entreicherten

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    In diesem Fall wäre wegen des Vorrangs der Leistungsbeziehung (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1999 - III ZR 56/98 - NJW 1999, 1393, 1394 mwN; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 812 Rn. 58; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. § 812 Rn. 7) für einen etwaigen Bereicherungsausgleich insoweit ausschließlich auf das Verhältnis der Kläger zu ihrem Sohn abzustellen.
  • BGH, 30.09.1993 - VII ZR 178/91

    Vergütungsanspruch bei nichtigem Bauvertrag

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Für Bereicherungsansprüche des Geschäftsführers ist bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag dagegen kein Raum, weil für dessen Tätigwerden im fremden Rechtskreis ein Rechtsgrund besteht (BGH Urteile vom 30. September 1993 - VII ZR 178/91 - NJW 1993, 3196 und vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 - NJW 1969, 1205, 1207; Staudinger/Lorenz BGB [2007] Vorbem. zu §§ 812 ff. Rn. 45; MünchKomm-BGB/Seiler 5. Aufl. Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rn. 15; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. Einf.
  • BGH, 10.04.1969 - II ZR 239/67

    Allgemeine Rechtspflicht zur Rücksichtnahme im Binnenschiffsverkehr - Pflicht zur

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Für Bereicherungsansprüche des Geschäftsführers ist bei der berechtigten Geschäftsführung ohne Auftrag dagegen kein Raum, weil für dessen Tätigwerden im fremden Rechtskreis ein Rechtsgrund besteht (BGH Urteile vom 30. September 1993 - VII ZR 178/91 - NJW 1993, 3196 und vom 10. April 1969 - II ZR 239/67 - NJW 1969, 1205, 1207; Staudinger/Lorenz BGB [2007] Vorbem. zu §§ 812 ff. Rn. 45; MünchKomm-BGB/Seiler 5. Aufl. Vorbemerkungen zu §§ 677 ff. Rn. 15; Palandt/Sprau BGB 71. Aufl. Einf.
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Da eine höchstpersönliche Leistungspflicht der Darlehensschuldner nicht bestand und die Kläger mit dem erklärten Willen gehandelt haben, die fremde Schuld zu tilgen (vgl. hierzu etwa BGH Urteil vom 27. Juni 2008 - V ZR 83/07 - WM 2008, 1703 Rn. 28;MünchKomm-BGB/Krüger 5. Aufl. § 267 Rn. 11; Palandt/Grüneberg BGB 71. Aufl. § 267 Rn. 3), sind die Beklagte und ihr Ehemann in Höhe der Zahlungen von der Darlehensverbindlichkeit befreit worden.
  • BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58; vgl. auch Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).
  • BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08

    Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (BGH Urteil vom 10. September 2009 - VII ZR 152/08 - NZBau 2009, 771, 774 mwN).
  • BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96

    Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe

    Auszug aus BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (Senatsurteil BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58; vgl. auch Senatsurteile vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395 ff.; vom 28. Oktober 1998 - XII ZR 255/96 - FamRZ 1999, 365, 366 f. und vom 4. Februar 1998 - XII ZR 160/96 - FamRZ 1998, 669, 670).
  • BGH, 31.01.2018 - VIII ZR 39/17

    Unmittelbarer Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen

    Eine Leistung durch einen Dritten (§ 267 Abs. 1 BGB) setzt voraus, dass dieser mit dem erklärten (eigenen) Willen handelt, die fremde Schuld zu tilgen (BGH, Beschluss vom 27. September 2017 - IV ZR 39/16, aaO Rn. 16; Urteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09, NJW 2012, 523 Rn. 38 mwN).
  • BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13

    Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen

    Insbesondere fehlt es nicht an einer mit der Zuwendung einhergehenden dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden, wie sie § 516 Abs. 1 BGB voraussetzt (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    Die Zuwendung aus ihrem Vermögen hat also eine dauerhafte Verminderung desselben zur Folge (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 19 ff.; vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 19 f. mwN und vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 12).

    bb) Auf solche Schenkungen finden die Regelungen über die Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB Anwendung (Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 21 mwN).

    Ist dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 26 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 22 mwN).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren; lediglich güterrechtlichen Aspekten kommt allerdings keine Bedeutung mehr zu (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

    Wie bei der Frage, ob ein unzumutbarer Zustand im Sinn des § 313 Abs. 1 BGB besteht, kann auch insoweit im Wesentlichen auf die Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zurückgegriffen werden (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 19/11

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Wertersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der

    Für einen solchen, entweder auf §§ 683, 684 BGB (BGHZ 47, 370, 371 = NJW 1967, 1959, 1960; BGH Urteil vom 4. Juni 2003 - VIII ZR 91/02 - ZIP 2003, 1399, 1403) oder § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB (BGHZ 137, 89, 94 f. = NJW 1998, 377, 379 mwN; Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 38, 40; Palandt/Sprau BGB 72. Aufl. § 812 Rn. 63) beruhenden Anspruch mangelt es an hinreichenden tatsächlichen Feststellungen.
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14

    Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe:

    Auch wenn danach schwiegerelterliche Zuwendungen als Schenkung zu werten sind, sind auf sie die Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB anwendbar (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff. mwN; vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 13 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 21).

    Soweit dem Senatsurteil vom 20. Juli 2011 (XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 44) etwas anderes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    b) Auf schwiegerelterliche Zuwendungen sind jedoch, auch wenn sie als Schenkung zu werten sind, die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB anwendbar (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 25 ff.; vom 21. Juli 2010 - XII ZR 180/09 - FamRZ 2010, 1626 Rn. 13 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 21).

    Erbringen die Schwiegereltern die Zuwendung zur Befreiung von Verbindlichkeiten, so kommt es darauf an, ob und inwiefern die Zuwendung das Vermögen des Empfängers dauerhaft erhöhen soll (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 31).

    Falls dies Folge des Scheiterns der Ehe des Kindes mit dem Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 59 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 29; vgl. auch Senatsurteil vom 7. September 2005 - XII ZR 316/02 - FamRZ 2006, 394, 395).

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern können dann auch nicht deswegen verneint werden, weil das eigene Kind Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie ist und diese auch nach der Trennung bewohnt (Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 30).

    Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der Senatsrechtsprechung zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren; lediglich güterrechtlichen Aspekten kommt allerdings keine Bedeutung mehr zu (Senatsurteile BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 Rn. 58 und vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 28).

    Der Anpassungs- und Rückforderungsanspruch setzt grundsätzlich eine beim Wegfall der Geschäftsgrundlage noch vorhandene, messbare Vermögensmehrung voraus, die zugleich den Anspruch nach oben begrenzt (vgl. Senatsurteil vom 20. Juli 2011 - XII ZR 149/09 - FamRZ 2012, 273 Rn. 31).

  • OLG Bremen, 17.08.2015 - 4 UF 52/15

    Feststellung des Empfängers einer Geldzuwendung der Schwiegereltern

    Seit der Entscheidung des BGH vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) vertritt dieser in Abänderung seiner bisherigen Rechtsprechung die Auffassung, dass schwiegerelterliche Zuwendungen sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen des § 516 Abs. 1 BGB erfüllen und daher als Schenkungen zu qualifizieren seien, unabhängig davon, dass sie um der Ehe des eigenen Kindes Willen erfolgen; der BGH spricht in diesem Fall von ehebezogenen Schenkungen (BGH, FamRZ 2010, 958 sowie FamRZ 2012, 273 und FamRZ 2015, 490).

    a) Wie das Amtsgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend ausgeführt hat, wird die Geschäftsgrundlage im Sinne des § 313 Abs. 1 BGB nach ständiger Rechtsprechung dahingehend definiert, dass es sich um nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobene, bei Vertragsschluss aber zu Tage getretene gemeinsame Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände handelt, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. u.a. BGH, FamRZ 2012, 273).

    Damit wird die vom Antragsteller beabsichtigte Begünstigung seiner Tochter entgegen seinen Erwartungen vorzeitig enden (vgl. hierzu auch BGH, FamRZ 2012, 273 sowie FamRZ 2015, 490, Rn. 21).

    Diese stellt die Obergrenze des Erstattungsanspruches dar (BGH, FamRZ 2012, 273).

    Es stellt sich somit nicht die Frage, ob ein etwaiger Wertverlust der Immobilie von dem Rückforderungsanspruch des Schwiegervaters in Abzug zu bringen wäre, was nach Auffassung des OLG Düsseldorf (FamRZ 2015, 172, 175) unter Hinweis auf die in FamRZ 2012, 273, 275 veröffentlichte BGH-Entscheidung abzulehnen ist.

  • OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern

    Schwiegerelterliche Zuwendungen, die mit Rücksicht auf die Ehe ihres Kindes an das (künftige) Schwiegerkind erfolgen, sind keine unbenannten Zuwendungen, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar (vgl. BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2010, 1626; BGH FamRZ 2012, 273).

    Diese Zuwendungen sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht mehr als sog. ehebezogene Zuwendungen zu betrachten, sondern stellen regelmäßig eine Schenkung im Sinne des § 516 Abs. 1 BGB dar, wenn sie um der Ehe des eigenen Kindes willen an die Schwiegertochter erfolgten (vgl. BGH FamRZ 2010, 958, bei juris Rn 19 ff.; BGH FamRZ 2010, 1626, Rn. 11 ff.; BGH FamRZ 2012, 273, bei juris Rn 18 ff.).

    Es handelt sich um einen schuldrechtlichen Anspruch (vgl. dazu Soyka, FuR 2012, 260, 261; Wever, FamRZ 2012, 276 f.; Haußleiter/Schulz, a. a. O., Kap. 7., Rn 37).

    Dies ist der Fall, wenn die Eheleute sich endgültig getrennt haben (vgl. Soyka, a. a. O., S. 261, 77; Wever, a. a. O., Seite 877; BGH FamRZ 2007, 877; BGH FamRZ 2010, 958, Rn 28: Wegfall der Geschäftsgrundlage mit Auszug der Tochter der Kläger aus der Familienwohnung infolge des Scheiterns der Ehe; anders - aber wohl unbedacht - im Rahmen eines obiter dictum BGH FamRZ 2012, 273, 276 bei juris Rn. 10, 44).

  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20

    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

    zu beurteilen (BGHZ 184, 190 ; BGH FamRZ 2012, 273 Rdnr. 21; BGH NJW 2010, 2884 ).

    In diesem Fall bestimmt sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGH NJW 2010, 2202 ; BGH NJW 2012, 523 Rn. 26).

    Erbringen die Schwiegereltern die Zuwendung zur Befreiung von Verbindlichkeiten, so kommt es darauf an, ob und inwiefern die Zuwendung das Vermögen des Empfängers dauerhaft erhöhen soll (BGH FamRZ 2012, 273 Rn. 31).

    Falls dies Folge des Scheiterns der Ehe des Kindes mit dem Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (BGH FamRZ 2010, 958 Rn. 59; BGH FamRZ 2012, 273 Rn. 29; vgl. auch BGH FamRZ 2006, 394, 395, jeweils 12. Senat).

    Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern können dann auch nicht deswegen verneint werden, weil das eigene Kind, wie hier, Miteigentümer der mit der schwiegerelterlichen Zuwendung finanzierten Immobilie ist und diese auch nach der Trennung bewohnt (BGH FamRZ 2012, 273 Rn. 30).

  • OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15

    Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der

    Geschäftsgrundlage der Schenkungen der Antragstellerin war deren für die Antragsgegnerin erkennbare Erwartung, ihre Ehe mit dem Sohn der Antragstellerin werde Bestand haben; mit der Schenkung werde zur Schaffung einer Familienwohnung beigetragen, die dem Sohn der Antragstellerin auf Dauer zu Gute komme; diese Geschäftsgrundlage ist infolge des Scheiterns der Ehe der Antragsgegnerin mit dem Sohn der Antragstellerin entfallen ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - zitiert nach juris Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014 - XII ZB 666/13 - zitiert nach juris Rn. 19 ).

    Der Anspruch von Schwiegereltern aus Wegfall der Geschäftsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen an ihr Schwiegerkind entsteht mit dem "Scheitern der Ehe" zwischen diesem und dem eigenen Kind ( vgl.: BGH, Urteil vom 03.02.2010, a. a. O., Rn. 28, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 22; Beschluss vom 26.11.2014, a. a. O., Rn. 21; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 17 ).

    So hat der 12. Zivilsenat in seiner Entscheidung ( BGH, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 10 und 44 ) über die Revision gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.08.2009 ( siehe oben OLG Naumburg ), in der dieses zur Begründung seiner Berufungsentscheidung ausgeführt hat, die Verjährungsfrist habe mit dem Schluss des Jahres 2004 begonnen, in das die Ehescheidung gefallen sei, angemerkt, die Ausführungen zur Verjährung des Anspruchs auf Rückforderung der Schenkung begegneten keinen rechtlichen Bedenken.

    Hierbei sind neben der Ehedauer und der Dauer der Teilhabe des eigenen Kindes an dem Zuwendungsgegenstand unter anderem die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse von Schwiegereltern und früheren Ehegatten sowie der Umfang der durch die Zuwendung bedingten beim Schwiegerkind noch vorhandenen Vermögensmehrung zu berücksichtigen ( vgl.: BGH, Urteil vom 20.07.2011, a. a. O., Rn. 28 ff.; Beschluss vom 03.12.2014, a. a. O., Rn. 18 ff. ).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2014 - 3 UF 2/14

    Rückforderungen von Zuwendungen an ein Schwiegerkind nach Scheidung der Ehe

    Nach der geänderten Rechtsprechung des BGH sind auch Zuwendungen von Schwiegereltern, die um der Ehe Willen an das Schwiegerkind erfolgen, nicht als unbenannte Zuwendung, sondern als Schenkung zu qualifizieren, da sie unentgeltlich erfolgen und zu einer dauerhaften Vermögensminderung beim Zuwendenden führen (BGH 03.02.2010, FamRZ 2010, 958; BGH 21.07.2010, FamRZ 2010, 1626; BGH 20.07.2011, FamRZ 2012, 273).

    So hat es der BGH in der Entscheidung vom 20.07.2011 (FamRZ 2012, 273) für rechtsfehlerfrei gehalten, dass das Berufungsgericht aufgrund der Tatsache, dass die Schwiegereltern den Bau eines gemeinsamen Einfamilienhaus als Familienheim der Eheleute unterstützen wollten, bei Scheitern der Ehe einen Wegfall der Geschäftsgrundlage angenommen haben.

    Dies hat auch der BGH in einer der neueren Entscheidungen zu Schwiegerkindschenkungen (FamRZ 2012, 273) nicht in Zweifel gezogen.

    bb) Als weiteres Kriterium ist die Höhe der beim Wegfall der Geschäftsgrundlage noch vorhandenen, messbaren Vermögensmehrung als Obergrenze des Erstattungsanspruchs anzusehen (BGH FamRZ 2012, 273, 275).

  • OLG Hamburg, 15.11.2016 - 10 U 4/16

    Schenkung: Unentgeltlichkeit der Zuwendung; Abgabe eines konstitutiven

  • OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der

  • OLG Celle, 05.11.2012 - 10 UF 246/12

    Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch einer Schwiegereltern-Zuwendung

  • OLG Frankfurt, 14.03.2013 - 6 UF 91/11

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus "Schwiegerelternschenkung"

  • OLG Saarbrücken, 21.11.2013 - 2 U 47/13

    Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe:

  • OLG Stuttgart, 06.11.2018 - 10 U 5/18

    Honorarklage eines freiberuflichen Projektleiters: Qualifizierung eines "freien

  • OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14

    Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf

  • OLG München, 31.07.2019 - 14 U 4104/18

    Rückforderung einer Zuwendung

  • BGH, 27.09.2017 - IV ZR 39/16

    Bereicherungsrechtlicher Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Erstattung einer

  • AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11

    Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind nach Scheitern

  • OLG Hamm, 26.04.2017 - 30 U 21/17

    Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel in einem gewerblichen Mietvertrag in

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2014 - 8 UF 271/13

    Berücksichtigung einer Zuwendung der Schwiegereltern und deren Rückforderung im

  • OLG Köln, 21.11.2013 - 12 UF 51/13

    Rückforderungen von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheidung der Ehe der

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2015 - 6 UF 124/14

    Mitverpflichtung des Ehegatten bei Gewährung eines Darlehens durch den

  • OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 UF 12/12

    Schwiegerelternschenkung

  • LG Dortmund, 07.09.2016 - 3 O 14/16

    Anspruch auf Rückzahlung von 50.000 Euro i.R. einer auflösend bedingten

  • BayObLG, 04.05.2020 - 1 AR 14/20

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei der Nichtleistungskondiktion

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2020 - L 7 SO 4/20
  • LG Düsseldorf, 01.03.2023 - 14d O 3/22
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