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   BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10   

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https://dejure.org/2012,600
BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10 (https://dejure.org/2012,600)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2012 - XII ZR 15/10 (https://dejure.org/2012,600)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 (https://dejure.org/2012,600)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1603 Abs 1 BGB, § 94 Abs 2 SGB 12
    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1603 Abs. 1; SGB XII § 94 Abs. 2
    Erhöhter Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des angemessenen Selbstbehalts eines Elternteils gegenüber dem Unterhaltsanspruch des seine Selbstständigkeit verlorenen erwachsenen Kindes gem. der Leitlinien für den Elternunterhalt

  • rewis.io

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

  • ra.de
  • fr-blog.com

    Selbstbehalt des Elternteils gegenüber erwachsenem Kind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 94 Abs. 2; BGB § 1603 Abs. 1
    Bestimmung des angemessenen Selbstbehalts eines Elternteils gegenüber dem Unterhaltsanspruch des seine Selbstständigkeit verlorenen erwachsenen Kindes gem. der Leitlinien für den Elternunterhalt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kindesunterhalt für die 54-jährige Tochter?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsanspruch des ehemals selbständig tätigen Kindes

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Selbstbehalt gegenüber erwachsenen Kindern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Höherer Selbstbehalt bei Unterhalt an erwachsenes Kind

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    50-jährige Frau ist erwerbsbehindert - Sozialhilfeträger verlangt von ihrem Vater einen Beitrag zum Unterhalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsansprüchen erwachsener Kinder

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Erhöhter Selbstbehalt beim Volljährigenunterhalt

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Höherer Selbstbehalt für Eltern gegenüber erwachsenen Kindern

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Selbstbehalt gegenüber Unterhaltsanspruch des erwachsenen Kindes

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 926
  • MDR 2012, 287
  • FamRZ 2012, 530
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Diese gesetzliche Vermutung ist widerlegbar (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 170/08 - FamRZ 2010, 1418 Rn. 22).

    Das setzt allerdings einen Vortrag des unterhaltspflichtigen Elternteils zur Leistungsunfähigkeit oder zur abweichenden anteiligen Haftung voraus (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 170/08 - FamRZ 2010, 1418 Rn. 25 mwN; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 8 Rn. 86).

    Wegen der Subsidiarität der Sozialhilfe sind die Leistungen des Klägers jedenfalls im Umfang des in § 94 Abs. 2 SGB XII geregelten Anspruchsübergangs nicht bedarfsdeckend (vgl. Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - XII ZR 170/08 - FamRZ 2010, 1418 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 93/91

    Erhöhung des Selbstbehaltes gegenüber volljährigem Kind bei Unterhaltsbegehren

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272).

    Der Senat hat mit ähnlichen Erwägungen bereits die Auffassung gebilligt, dass Abkömmlingen, die ihren Eltern Unterhalt schulden, ein erhöhter Selbstbehalt zu belassen sei (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 ff.).

  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anzuwenden, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet wurde (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88

    Höhe des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    § 1603 Abs. 1 BGB gewährleistet jedem Unterhaltspflichtigen vorrangig die Sicherung seines eigenen angemessenen Unterhalts; ihm sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 7. Dezember 1988 - IVb ZR 15/88 - FamRZ 1989, 272).
  • OLG Karlsruhe, 08.06.1999 - 18 UF 263/98
    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Mit Rücksicht darauf ist es gerechtfertigt, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, mit einem erhöhten Betrag, wie er in den Tabellen und Leitlinien insoweit als Mindestbetrag vorgesehen ist, angesetzt und gegebenenfalls noch dadurch erhöht wird, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetzbaren bereinigten Einkommens zusätzlich verbleibt (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2004, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1532; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 552; aA: Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII 18. Aufl. § 94 Rn. 93).
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 372/81

    Bemessung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgrundsätzen

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151).
  • BGH, 06.11.1985 - IVb ZR 45/84

    Barunterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Das dabei gewonnene Ergebnis ist revisionsrechtlich nur darauf zu überprüfen, ob es den anzuwendenden Rechtsgrundsätzen Rechnung trägt und angemessen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 372/81 - FamRZ 1983, 678 und vom 6. November 1985 - IVb ZR 45/84 - FamRZ 1986, 151).
  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Der Senat hat mit ähnlichen Erwägungen bereits die Auffassung gebilligt, dass Abkömmlingen, die ihren Eltern Unterhalt schulden, ein erhöhter Selbstbehalt zu belassen sei (Senatsurteile vom 26. Februar 1992 - XII ZR 93/91 - FamRZ 1992, 795, 797 und vom 23. Oktober 2002 - XII ZR 266/99 - FamRZ 2002, 1698, 1700 ff.).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 25 UF 48/09

    Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner in FamRZ 2010, 1739 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Ein Unterhaltsanspruch scheitere jedenfalls daran, dass der Beklagte nicht leistungsfähig im Sinne von § 1603 Abs. 1 BGB sei.
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    Auszug aus BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10
    Das gilt insbesondere, wenn er seinen Abkömmling im Falle eigener Bedürftigkeit nicht seinerseits auf Zahlung von Elternunterhalt wird in Anspruch nehmen können (vgl. Senatsurteil vom 8. Juni 2005 - XII ZR 75/04 - FamRZ 2006, 26, 28).
  • OLG Koblenz, 09.07.2003 - 9 UF 142/03

    Erhöhung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme der Eltern durch erwachsene Kinder

  • BGH, 03.07.2013 - XII ZB 220/12

    Ausbildungsunterhalt für eine Erstausbildung auch nach dreijähriger Verzögerung

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den erhöhten Selbstbehalten, die der Senat gegenüber einem vormals wirtschaftlich selbstständigen Kind gebilligt hat (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 20).
  • BGH, 18.07.2012 - XII ZR 91/10

    Übergang des Unterhaltsanspruch eines erwachsenen Kindes auf den

    Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, auf Unterhalt in Anspruch genommen, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter ihm und seiner Ehefrau im Regelfall einen Familienselbstbehalt zubilligt, wie ihn die Düsseldorfer Tabelle und die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien für den Elternunterhalt vorsehen (im Anschluss an Senatsurteil vom 18. Januar 2012, XII ZR 15/10, FamRZ 2012, 530).

    Diese gesetzliche Vermutung ist jedoch widerlegbar, weshalb auch eine vom Unterhaltsschuldner geltend gemachte Leistungsunfähigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 11 f.).

    Dem Unterhaltspflichtigen sollen grundsätzlich die Mittel verbleiben, die er zur angemessenen Deckung des seiner Lebensstellung entsprechenden allgemeinen Bedarfs benötigt (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 16 mwN).

    (1) Nach Erlass des Berufungsurteils hat der Senat entschieden, dass es gerechtfertigt ist, den Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, mit einem erhöhten Betrag, wie er in den Tabellen und Leitlinien für den Elternunterhalt als Mindestbetrag vorgesehen ist, und der sich bis zum Jahr 2011 auf 1.400 EUR belief, anzusetzen und ggf. noch dadurch zu erhöhen, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetzbaren bereinigten Einkommens zusätzlich verbleibt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 20).

    Darauf dürfen sich, wenn nicht bereits eine andere Entwicklung absehbar ist, grundsätzlich auch die Eltern einstellen (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 17).

    Verliert das erwachsene Kind zu einem späteren Zeitpunkt wieder seine wirtschaftliche Selbständigkeit, findet die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen in der Regel erst statt, wenn dieser sich selbst bereits in einem höheren Lebensalter befindet, seine Lebensverhältnisse demzufolge bereits längerfristig seinem Einkommensniveau angepasst hat oder sogar bereits Rente bezieht und sich dann einer Unterhaltsforderung ausgesetzt sieht, mit der er nach dem regelmäßigen Ablauf nicht mehr zu rechnen brauchte (Senatsurteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 - FamRZ 2012, 530 Rn. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2014 - 12 A 2376/12

    Heranziehung eines Elternteils zu Kostenbeiträgen zur Hilfe zur Erziehung in Höhe

    vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 -, NJW 2012, 926, juris, m. w. N.; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, Einf v § 1601 Rn. 21.
  • AG Köln, 26.09.2013 - 210 C 183/13

    Beendigung des Stromlieferungsvertrages durch Kündigung

    Der BGH hat sich in dem Meinungsstreit zu § 11 Nr. 12a AGBG a.F. zwar der Auffassung angeschlossen, nach der eine "bindende Vertragslaufzeit" nicht erst mit Leistungserbringung, sondern bereits mit Vertragsschluss beginnt (vgl. BGH NJW 1993, 1651 ff.; bestätigt von BGH NJW 2012, 926 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2014 - 12 A 2071/12

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag i.H.d. Kindergeldes i.R.d. Gewährung von

    vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 -, NJW 2012, 926, juris, m. w. N.; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, Einf v § 1601 Rn. 21.
  • OLG Brandenburg, 17.05.2019 - 13 UF 66/19

    Übergang eines Unterhaltsanspruchs

    In diesen Regelungen erschöpft sich die Vorschrift; eine Außerkraftsetzung der unterhaltsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen enthält sie nicht" (BGH, NJW 2012, 926, Abs. 12).
  • OLG Naumburg, 10.07.2012 - 3 WF 153/12

    Volljährigenunterhalt: Rechtsschutzbedürfnis für einen negativen

    Mithin bestünde für die Antragstellerin und ihrem sozialbehördlicherseits ebenfalls in Anspruch genommenen Ehemann die Möglichkeit - außergerichtlich - der Behörde ihre eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum erhöhten Selbstbehalt der Kindeseltern (vgl. BGH, Urteil vom 18.01.2012, NJW 2012, 926 ff. = FamRZ 2012, 530 ff. = NSW SGB XII § 94 (BGH-intern)) nachzuweisen und zudem auch die besonderen, harten Umstände dieses Einzelfalles vorprozessual darzulegen und nachzuweisen, sodass behördlicherseits von der Inanspruchnahme eines oder beider Elternteile Abstand genommen werden könnte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2014 - 12 A 2071/12

    Gewährleistung des Selbstbehalts eines Kostenbeitragspflichtigen i.R.d.

    vgl. nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2012 - XII ZR 15/10 -, NJW 2012, 926, juris, m. w. N.; Brudermüller, in: Palandt, BGB, 73. Auflage 2014, Einf v § 1601 Rn. 21.
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