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   BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,1402
BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11 (https://dejure.org/2012,1402)
BGH, Entscheidung vom 08.02.2012 - XII ZB 165/11 (https://dejure.org/2012,1402)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - XII ZB 165/11 (https://dejure.org/2012,1402)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 310 Abs 1 S 1 ZPO, § 311 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche Verlautbarung eines Urteils; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Anfertigung der Rechtsmittelschrift auf das Büropersonal auf Grund Einzelanweisung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mindestanforderungen an die Verlautbarung eines Urteils im Hinblick auf dessen wirksamen Erlass; Zulässigkeit einer Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch einen Rechtsanwalt an sein Büropersonal

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche Verlautbarung eines Urteils; Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übertragung der Anfertigung der Rechtsmittelschrift auf das Büropersonal auf Grund Einzelanweisung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an die Verlautbarung eines Urteils im Hinblick auf dessen wirksamen Erlass; Zulässigkeit einer Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch einen Rechtsanwalt an sein Büropersonal

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verkündungsmängel / Unübertragbare Aufgaben eines RA

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wann wird ein Urteil zum Urteil?

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Kein Orientierungssatz

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2012, 123

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 35 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1591
  • MDR 2012, 424
  • FamRZ 2012, 623
 
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Wird zitiert von ... (61)

  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Rechtsanwalt muss richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen!

    Geht ein fristwahrender Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat (Fortführung von BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift deswegen vor der Unterzeichnung auf die Vollständigkeit, darunter auch auf die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts überprüfen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 30]; Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 [juris Rn. 11]; Beschluss vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 [juris Rn. 12]; BGH, NJW-RR 2017, 956 [juris Rn. 6]).

    a) Allerdings ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sich das Verschulden einer Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Hinblick auf die unrichtige Bezeichnung des Gerichts bei der Versäumung der Rechtsmittelfrist nicht auswirkt, weil die Partei darauf vertrauen darf, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, NJW-RR 2013, 701 [juris Rn. 9]).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8] mwN; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 [juris Rn. 7] mwN; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 21]).

    Geht ein fristwahrender Schriftsatz statt beim Rechtsmittelgericht beim erstinstanzlichen Gericht ein, ist dieses deshalb grundsätzlich lediglich verpflichtet, den Schriftsatz im ordentlichen Geschäftsgang an das Rechtsmittelgericht weiterzuleiten (BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 21 f.]).

    Die eine Wiedereinsetzung begehrende Partei hat mithin darzulegen und glaubhaft zu machen, dass ihr Schriftsatz im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgerecht an das zuständige Rechtsmittelgericht hätte weitergeleitet werden können (BGH, Beschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

    Geht der Schriftsatz erst einen Tag vor Fristablauf beim unzuständigen Gericht ein, ist es den Gerichten regelmäßig nicht anzulasten, dass die Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang nicht zum rechtzeitigen Eingang beim Rechtsmittelgericht geführt hat (vgl. BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

    Da die Berufungsschrift erst um 18:50:24 Uhr am Tag vor dem Ablauf der Berufungsfrist beim unzuständigen Gericht einging, kann nicht davon ausgegangen werden, dass am Landgericht an diesem oder noch rechtzeitig am Folgetag eine Zuständigkeitsprüfung erfolgen wird (vgl. BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]).

  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 361/21

    Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG

    Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung von dem Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (vgl. BGH 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - Rn. 13 mwN) .
  • BGH, 05.12.2017 - VIII ZR 204/16

    Wirksamkeit des Erlasses eines Urteils bei Verkündungsmängeln: Verstoß gegen

    Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien von dem Erlass und dem Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1954, GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; vom 8. Februar 2012, XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 13; Urteile vom 31. Mai 2007, X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 12 und vom 12. März 2004, V ZR 37/03, NJW 2004, 2019, unter II 1 b).

    Sind deren Mindestanforderungen hingegen gewahrt, hindern auch Verstöße gegen zwingende Formerfordernisse das Entstehen eines wirksamen Urteils nicht (BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 1954 - GSZ 3/54, BGHZ 14, 39, 44; vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 13; Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 37/03, NJW 2004, 2019 unter II 1 b).

    Zu den Mindestanforderungen gehört, dass die Verlautbarung vom Gericht beabsichtigt war oder von den Parteien derart verstanden werden durfte und die Parteien vom Erlass und Inhalt der Entscheidung förmlich unterrichtet wurden (BGH, Urteile vom 12. März 2004 - V ZB 37/03, aaO; vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 12; Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, aaO).

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