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   OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11   

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https://dejure.org/2011,49273
OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14.10.2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 (https://dejure.org/2011,49273)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrenskostenhilfe: Anfechtungsrecht eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen abändernde Entscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Prozessbevollmächtigten gegen die Ablehnung der Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistender Zahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 120 Abs. 4
    Zulässigkeit der Beschwerde des Prozessbevollmächtigten gegen die Ablehnung der Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistender Zahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 650
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 27.07.1992 - 8 W 253/92

    Ratenzahlungen; Ablehnung der erstmaligen Anordnung; Beschwerderecht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Schleswig, 12.09.1996 - 9 W 104/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Schleswig, 18.02.2009 - 8 WF 27/09

    Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Die von der Beschwerdeführerin angeführte Entscheidung des OLG Schleswig (FamRZ 2009, 1613) betrifft den anders gelagerten Fall, dass der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts durch das Gericht wegen zuvor erfolgter Beiordnung eines anderen Anwalts beschränkt wird.
  • OLG Hamm, 11.05.2005 - 11 WF 143/05

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei Ablehnung von Ratenzahlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 14.10.2011 - 8 WF 110/11
    Mit Beschluss vom 27.07.1993 hat der Senat (8 W 253/92 - Die Justiz 1993, 119) ausgeführt, dass ein eigenes Anfechtungsrecht des beigeordneten Anwalts gegen eine Entscheidung nach § 120 Abs. 4 ZPO, durch die die Anordnung von Raten oder aus dem Vermögen zu leistenden Zahlungen abgelehnt wird, durch § 127 Abs. 2 S. 1 ZPO ausgeschlossen ist (so auch Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl. § 127 Rn. 15; Münchener Kommentar ZPO/Motzer, 3. Aufl. § 127 Rn. 25; OLG Hamm FamRZ 2006, 349; OLG Schleswig JurBüro 1998, 92).
  • OLG Celle, 13.08.2014 - 10 WF 401/13

    Zulässigkeit der Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Wegfall der

    Nach - soweit ersichtlich - in Schrifttum wie Rechtsprechung ganz einhelliger Auffassung stellt die nachträgliche Aufhebung zunächst angeordneter Ratenzahlungen gemäß § 120 Abs. 4 ZPO a.F. (entsprechend nunmehr § 120a ZPO) aufgrund ihrer ebenfalls dem kostenarmen Beteiligenden zugute kommenden Funktion einen (weitergehenden) Akt der Prozeß- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligung dar und ist insofern durch den dem Begünstigten beigeordneten Rechtsanwalt nicht anfechtbar (vgl. etwa Zöller 30 -Geimer, ZPO § 127 Rz. 15 und 24; Müko-ZPO 4 -Motzer, ZPO § 127 Rz. 25; Prütting/Gehrlein 4 -Volker/Zempel, ZPO § 127 Rz.27; Musielak 10 -Fischer, ZPO § 127 Rz. 15; Stein/Jonas 22 -Bork, ZPO § 127 Rz. 13 a.E.; OLG Zweibrücken - Beschluß vom 3. Februar 2000 - 5 WF 14/00 - Rpfleger 2000, 339; OLG Schleswig - Beschluß vom 12. September 1996 - 9 W 104/96 - JurBüro 1998, 92 f. = OLG-Report Bremen/Hamburg/Schleswig 1996, 331 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 24. April 1997 - 14 WF 36/97 - FamRZ 1997, 1283 f.; OLG Saarbrücken - Beschluß vom 4. Januar 2001 - 6 WF 87/00 - OLG Report Koblenz/Saarbrücken/Zweibrücken 2001, 190 f.; OLG Stuttgart - Beschluß vom 14. Oktober 2011 - 8 WF 110/11 - FamRZ 2012, 650 f.).
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