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   OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 374/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15375
OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 374/09 (https://dejure.org/2011,15375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.04.2011 - 20 W 374/09 (https://dejure.org/2011,15375)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. April 2011 - 20 W 374/09 (https://dejure.org/2011,15375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1643 BGB
    Erbschaftsausschlagung durch Eltern für ihre minderjährigen Kinder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung einer Vorerbschaft zu Gunsten der Eltern und der Nacherbschaft für ihre Kinder

  • erbrechtsiegen.de

    Erbschaftsausschlagung durch Elternteil für sich als Vorerbe und zugleich für minderjährige Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1643
    Erfordernis der familiengerichtlichen Genehmigung der Ausschlagung einer Vorerbschaft zu Gunsten der Eltern und der Nacherbschaft für ihre Kinder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbschaftsausschlagung durch Eltern für ihre minderjährigen Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 664
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 28.06.2018 - 11 WF 112/18

    Genehmigungsbedürftigkeit der Erbausschlagung für einen Minderjährigen

    Ferner wird hervorgehoben, dass der Kreis der genehmigungspflichtigen Geschäfte aus Gründen der Rechtssicherheit nicht wegen der Umstände des Einzelfalls durch eine analoge Gesetzesanwendung erweitert werden könne (OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.04.2011 - 20 W 374/09 -, FamRZ 2012, 664; OLG Köln, Beschluss vom 26.04.2012 - 12 UF 10/12 -, DNotZ 2012, 855).
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 12 UF 10/12

    Genehmigungsbedürftigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft für ein minderjähriges

    Für den vom Amtsgericht angeführten Vergleichsfall hat das OLG Frankfurt a.M. (Beschl. v. 02.06.1954 - 1 Wx 18, 54, NJW 1955, 466; s. auch OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.07.1969 - 6 W 88/69, FamRZ 1969, 658 = OLGZ 1970, 81; dagegen: keine Genehmigungsbedürftigkeit selbst im Falle der Nacherbschaft, OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.04.2011 - 20 W 374/09, ZEV 2011, 597 = BeckRS 2011, 22141) in der Tat aufgrund des Schutzzwecks des § 1643 BGB zu Gunsten des Kindesvermögens § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB einschränkend ausgelegt.
  • OLG Hamm, 20.08.2021 - 10 W 49/21

    Erbschaft; Ausschlagung; Genehmigung des Familiengerichts; Kostenentscheidung

    Da dem Gesetzgeber die in den vergangenen Jahren in Rechtsprechung und Literatur vertretenen unterschiedlichen Ansichten zur Frage einer einschränkenden Auslegung des § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB bei werthaltigem Nachlass und / oder selektiver Ausschlagung (beispielhaft OLG Naumburg, FamRZ 2007, 1047; OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 664 f.; KG Berlin, FamRZ 2012, 1167 ff. und ZEV 2020, 152 ff.; OLG Köln, Beschlüsse vom 26.04.2012, II-12 UF 10/12 und II-12 UF 21/12, FamRZ 2012, 1832 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2014, 779 f. und NJW 2018, 3526 ff.; Staudinger/Heilmann (2020) BGB § 1643, Rn. 38; MüKoBGB/Huber, 8. Aufl. 2020, BGB § 1643 Rn. 23-25; BeckOK BGB/Veit, 58. Ed. 1.5.2021, BGB § 1643 Rn. 11-13.2; Sagmeister, ZEV 2012, 121 ff.; Eue, ZEV 2018, 624 ff.; Keim, ZEV 2020, 393 ff.; Becker, FamRB 2020, 36 ff.) nicht entgangen sein können, spricht die fehlende inhaltliche Änderung des § 1643 BGB gegen die Annahme, dieser könne aus Sicht des Gesetzgebers lückenhaft sein.
  • OLG Köln, 26.04.2012 - 12 UF 21/12
    Für den vom Amtsgericht Wipperfürth in seiner Entscheidung in dem denselben Sachverhalt betreffenden Parallelverfahren - 10 F 194/11 (II-12 UF 10/12) - angeführten Vergleichsfall hat das OLG Frankfurt (Beschl. v. 02.06.1954 - 1 Wx 18, 54, NJW 1955, 466; s. auch OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 14.07.1969 - 6 W 88/69, FamRZ 1969, 658 = OLGZ 1970, 81; dagegen: keine Genehmigungsbedürftigkeit selbst im Falle der Nacherbschaft, OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 13.04.2011 - 20 W 374/09, ZEV 2011, 597 = BeckRS 2011, 22141) in der Tat aufgrund des Schutzzwecks des § 1643 BGB zu Gunsten des Kindesvermögens § 1643 Abs. 2 S. 2 BGB einschränkend ausgelegt.
  • OLG Naumburg, 08.05.2013 - 3 WF 260/12

    Bestellung eines Ergänzungspflegers für die Erbausschlagung eines minderjährigen

    Grund für diese Genehmigungsfreiheit ist, dass der Gesetzgeber in diesen Fällen, wo das Kind erst durch die Erbausschlagung eines Elternteils selbst zum Erben wird, regelmäßig kein Interessenkonflikt vorhanden sein wird, da der ausschlagende Elternteil regelmäßig die Vor- und Nachteile, das Für und Wider der Erbausschalung schon für sich selbst wird wohl abgewogen haben und zum anderen sollten deshalb die Nachlassgerichte von ihrer ansonsten bestehenden Prüfungspflicht entbunden werden (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 2012, 664, 665 m.w.N.) Hinzu kommt, dass die Ausnahme von § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB sich auch darauf stützt, dass das Erbrecht der Kinder nur dadurch anfällt, dass der vorrangig zum Erben berufene Elternteil sein Erbe ausschlägt.
  • OLG Naumburg, 06.05.2013 - 3 WF 260/12

    Genehmigungsfreie Erbausschlagung der sorgeberechtigten Eltern für ihr

    Grund für diese Genehmigungsfreiheit ist, dass der Gesetzgeber in diesen Fällen, wo das Kind erst durch die Erbausschlagung eines Elternteils selbst zum Erben wird, regelmäßig kein Interessenkonflikt vorhanden sein wird, da der ausschlagende Elternteil regelmäßig die Vor- und Nachteile, das Für und Wider der Erbausschalung schon für sich selbst wird wohl abgewogen haben und zum anderen sollten deshalb die Nachlassgerichte von ihrer ansonsten bestehenden Prüfungspflicht entbunden werden (vgl. OLG Frankfurt , FamRZ 2012, 664, 665 m.w.N.) Hinzu kommt, dass die Ausnahme von § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB sich auch darauf stützt, dass das Erbrecht der Kinder nur dadurch anfällt, dass der vorrangig zum Erben berufene Elternteil sein Erbe ausschlägt.
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