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   BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11   

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https://dejure.org/2012,9226
BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11 (https://dejure.org/2012,9226)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2012 - XII ZB 502/11 (https://dejure.org/2012,9226)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 (https://dejure.org/2012,9226)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 1a BGB
    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den Willen des Betroffenen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 906 Abs. 2 S. 2
    Keine Betreuerbestellung gegen Willen des Betroffenen; Prüfungsmaßstab

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Prüfung einer freien Willensäußerung durch den Betroffenen bei Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerbestellung, Einrichtung einer Betreuung, Ablehnung durch den Betroffenen, freier Wille

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung entgegen den Willen des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 104 Nr. 2; BGB § 1896 Abs. 1a
    Erforderlichkeit der Prüfung einer freien Willensäußerung durch den Betroffenen bei Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Ablehnung einer Betreuung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ablehnung einer Betreuung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wenn der Betroffene die Betreuung ablehnt ...

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Betreuung - Wenn der Betroffene der Einrichtung der Betreuung nicht zustimmt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 773
  • MDR 2012, 585
  • FGPrax 2012, 110
  • FamRZ 2012, 869
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.02.2011 - XII ZB 526/10

    Betreuung: Prüfung der freien Willensbestimmung bei Ablehnung der

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
    Das gilt auch dann, wenn eine Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011, XII ZB 526/10, FamRZ 2011, 630 f.).

    Wenn der Betroffene - wie hier - der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 3).

    Das fachärztlich beratene Gericht hat daher festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8).

    Nur dann ist es ihm nämlich möglich, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8 mwN).

  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
    Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschluss vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14).

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 138/10

    Betreuungsverfahren: Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 und vom 6. Juli 2010 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 11.08.2010 - XII ZB 171/10

    Betreuung: Persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren gegen die Verlängerung der

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
    Gemäß § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG kann das Beschwerdegericht zwar von der Durchführung eines Termins, einer mündlichen Verhandlung oder einzelner Verfahrenshandlungen absehen, wenn diese bereits im ersten Rechtszug vorgenommen wurden und von einer erneuten Vornahme keine zusätzlichen Erkenntnisse zu erwarten sind (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 171/10 - FamRZ 2010, 1650 Rn. 7 und vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 12 f.).
  • BGH, 06.07.2011 - XII ZB 616/10

    Betreuungsverfahren: Verwertung der Ausführungen eines Sachverständigen ohne

    Auszug aus BGH, 14.03.2012 - XII ZB 502/11
    Insoweit ist das Gutachten mit seinem vollen Wortlaut grundsätzlich auch dem Betroffenen persönlich im Hinblick auf dessen Verfahrensfähigkeit (§ 275 FamFG) zur Verfügung zu stellen (Senatsbeschlüsse vom 11. August 2010 - XII ZB 138/10 - BtPrax 2010, 275 und vom 6. Juli 2010 - XII ZB 616/10 - FamRZ 2011, 1574 Rn. 11 jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2012 - XII ZB 661/11

    Freiheitsentziehende Unterbringung eines Kindes: Erfordernis der erneuten

    In diesem Fall muss das Beschwerdegericht den betreffenden Teil des Verfahrens nachholen (Senatsbeschlüsse vom 2. März 2011 - XII ZB 346/10 - FamRZ 2011, 805 Rn. 14 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 22).
  • LG Kleve, 20.10.2014 - 4 T 429/14

    Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; ungeeignet;

    Dabei ist der Begriff der freien Willensbestimmung im Sinne des § 1896 Abs. 1a BGB und des § 104 Nr. 2 BGB im Kern deckungsgleich (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Einsichtsfähigkeit setzt die Fähigkeit des Betroffenen voraus, im Grundsatz die für und wider eine Betreuerbestellung sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen, wobei aber keine überspannten Anforderungen an die Auffassungsgabe des Betroffenen gestellt werden dürfen (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Ob der an einem Gebrechen im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB Leidende einen freien Willen bilden und äußern kann, ergibt sich im Einzelfall aus dem Krankheitsbild des Betroffenen (BGH NJW-RR 2012, 773).

    So vermag ein an einer Psychose erkrankter Betroffener das Wesen und die Bedeutung einer Betreuung im Detail eher zu begreifen als der an einer Demenz leidende Betroffene (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Wichtig ist das Verständnis, dass ein gesetzlicher Vertreter bestellt wird, der eigenständige Entscheidungen in den ihm übertragenen Aufgabenbereichen treffen kann (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können (BGH NJW-RR 2012, 773).

    Die Einsichtsfähigkeit in den Grund der Betreuung setzt dabei denknotwendig voraus, dass der Betroffene seine Defizite wenigstens im Wesentlichen zutreffend einschätzen kann, da ihm nur dann möglich ist, die für und gegen eine Betreuung sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen (BGH NJW-RR 2012, 773).

  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

    Grundsätzlich liegt ein (nur) natürlicher Wille vor, wenn es einem Betroffenen an einem der beiden für eine freie Willensbestimmung erforderlichen Elemente, der Einsichtsfähigkeit oder der Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln, fehlt (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 7 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 14).
  • BGH, 16.09.2015 - XII ZB 500/14

    Betreuungssache: Notwendige Tatsachenfeststellungen bei Ablehnung eines Antrages

    Das gilt auch dann, wenn eine Betreuung für die Betroffene objektiv vorteilhaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 632/12

    Betreuungsverfahren: Ermittlungspflichten bei Ablehnung der Betreuung durch den

    Der Betroffene muss Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell erfassen können, was denknotwendig voraussetzt, dass der Betroffene seine Defizite im Wesentlichen zutreffend einschätzen und auf der Grundlage dieser Einschätzung die für oder gegen eine Betreuung sprechenden Gesichtspunkte gegeneinander abwägen kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 8 und vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 14 f.).

    Die Feststellungen zum Ausschluss der freien Willensbestimmung müssen durch ein Sachverständigengutachten belegt sein (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 16 und vom 16. Mai 2012 - XII ZB 584/11 - FamRZ 2012, 1210 Rn. 11; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1896 Rn. 27; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 1896 Rn. 13).

    Beruht die Entscheidung des Betroffenen gegen die Bestellung eines Betreuers auf einer nach den vorgenannten Maßstäben freien Willensbildung, muss diese Entscheidung auch dann respektiert werden, wenn die Einrichtung einer Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19 mwN).

  • BVerfG, 20.01.2015 - 1 BvR 665/14

    Mit Alkoholismus allein kann nicht ohne Weiteres die Unbeachtlichkeit eines der

    Es hätte klären müssen, ob er im Grundsatz in der Lage ist, die für und wider die Bestellung eines Betreuers sprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen sowie Grund, Bedeutung und Tragweite einer Betreuung intellektuell zu erfassen (vgl. BTDrucks 15/2494, S. 28; BGH, Beschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 -, FamRZ 2011, S. 630 und Beschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 -, FamRZ 2012, S. 869).
  • BGH, 16.05.2012 - XII ZB 584/11

    Betreuungsverfahren: Umfang der Amtsermittlungspflicht des Betreuungsgerichts;

    Das sachverständig beratene Gericht hat daher festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - juris Rn. 13 und vom 9. Februar 2011 - XII ZB 526/10 - FamRZ 2011, 630 Rn. 3 ff.).

    Fehlt es an einem dieser beiden Elemente, liegt kein freier, sondern nur ein natürlicher Wille vor (Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - juris Rn. 14).

  • BGH, 14.01.2015 - XII ZB 352/14

    Rechtliche Betreuung: Prüfungsumfang bei einer Betreuerbestellung gegen den

    Dass gilt auch dann, wenn eine Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19).
  • BGH, 26.02.2014 - XII ZB 577/13

    Rechtsbeschwerdeverfahren gegen die Einrichtung einer Betreuung: Prüfung der

    Die Prüfung, ob ein freier Wille entgegensteht, ist auch dann vorzunehmen, wenn die Betreuung für den Betroffenen objektiv vorteilhaft wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 19).
  • BGH, 14.08.2013 - XII ZB 206/13

    Betreuungsverfahren: Betreuerbestellung trotz wirksam erteilter Vorsorgevollmacht

    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht außerdem die Möglichkeit, sich mit den im Beschwerdeverfahren vorgebrachten Einwendungen gegen das Sachverständigengutachten auseinanderzusetzen (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 Rn. 9 und 11) und zu prüfen, ob die Ablehnung einer Betreuung auf dem freien Willen der Betroffenen (§ 1896 Abs. 1a BGB) beruht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 14. März 2012 - XII ZB 502/11 - FamRZ 2012, 869 Rn. 13).
  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 296/12

    Verfahren auf Aufhebung einer Betreuung: Notwendige Einholung eines

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZB 114/12

    Rechtliche Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung; Betreuerbestellung gegen den

  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 650/12

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung: Erforderlichkeit der Anhörung des

  • BGH, 30.05.2012 - XII ZB 59/12

    Betreuerbestellung: Feststellung des Betreuungsbedarfs für den Aufgabenkreis der

  • LG Landshut, 02.04.2020 - 64 T 926/20

    Verlängerung und Erweiterung einer Betreuerbestellung

  • LG Landshut, 04.09.2019 - 64 T 2637/19

    Anordnung einer Betreuung gegen den Willen des Betroffenen

  • LG Landshut, 02.02.2023 - 62 T 3288/22

    Betreuung: Voraussetzungen der Anordnung

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