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   OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11   

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https://dejure.org/2011,1248
OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11 (https://dejure.org/2011,1248)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2011 - 10 WF 300/11 (https://dejure.org/2011,1248)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - 10 WF 300/11 (https://dejure.org/2011,1248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Soziales Jahr - Unterhaltsanspruch

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unterhaltsanspruch von volljährigen Kindern - soziales Jahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610 Abs. 2
    Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder während eines freiwilligen sozialen Jahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Unterhalt auch während eines freiwilligen sozialen Jahres

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltsanspruch während des freiwilligen sozialen Jahres

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unterhalt auch im freiwilligen sozialen Jahr?

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Unterhalt: Freiwilliges soziales Jahr

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Freiwilliges Soziales Jahr - Steht einem volljährigen Sohn in dieser Zeit Unterhalt vom Vater zu?

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Unterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Das soziale Jahr und der Volljährigenunterhalt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausbildungsunterhalt: Wofür, wie lange und wie viel müssen Eltern zahlen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsanspruch für freiwilliges soziales Jahr

Besprechungen u.ä. (7)

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ausbildungsunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 6
  • NJW 2012, 82
  • MDR 2012, 33
  • FamRZ 2012, 995
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99

    Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Dies hat der BGH z. B. für die aufeinander bezogenen Ausbildungsschritte Lehre-Abitur-Studium bejaht (BGHZ 107, 376; FamRZ 2001, 1601).
  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Dies hat der BGH z. B. für die aufeinander bezogenen Ausbildungsschritte Lehre-Abitur-Studium bejaht (BGHZ 107, 376; FamRZ 2001, 1601).
  • OLG Stuttgart, 06.11.2006 - 15 WF 275/06

    Prozesskostenhilfe für eine die Zahlung von Kindesunterhalt betreffende

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
  • OLG Schleswig, 09.10.2007 - 15 WF 214/07

    Kindesunterhalt während des freiwilligen sozialen Jahres

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
  • OLG München, 15.11.2001 - 12 UF 1289/01
    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
  • OLG Naumburg, 10.05.2007 - 4 UF 94/07

    Ausbildungsunterhalt - Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während einer gewissen Orientierungsphase nicht verliert (vgl. BGH FamRZ 1998, 671, 672; im Hinblick auf ein freiwilliges soziales Jahr ausdrücklich BGH Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 -).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09

    Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei verzögertem Ausbildungsbeginn wegen

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während einer gewissen Orientierungsphase nicht verliert (vgl. BGH FamRZ 1998, 671, 672; im Hinblick auf ein freiwilliges soziales Jahr ausdrücklich BGH Beschluss vom 29. Juni 2011 - XII ZR 127/09 -).
  • OLG Schleswig, 09.01.2002 - 9 W 2/02

    Unterbliebene Vorschusseinforderung durch Notar

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
    Zwar wird die vom Amtsgericht vertretene Auffassung, während der Absolvierung eines freiwilligen sozialen Jahres bestehe nur dann ein Unterhaltsanspruch, wenn es sich dabei um die notwendige Voraussetzung für ein beabsichtigtes Studium oder eine beabsichtigte Ausbildung (zu einem sozialen Beruf) handelt (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2008, 86; OLG Schleswig OLGR 2008, 196; OLG München FamRZ 2002, 1425 (Leitsatz) = OLGR 2002, 142; Wendl/Dose/ Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 489; Palandt/Brudermüller BGB 70. Aufl. § 1610 Rn. 19; Seiler in: Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein Handbuch des Fachanwalts Familienrecht 8. Aufl. 6. Kapitel Rn. 239; Botur in: Büte/Poppen/Menne Unterhaltsrecht 2. Aufl. § 1610 BGB Rn. 40) oder die Eltern einverstanden gewesen seien (OLG Stuttgart FamRZ 2007, 1353), in Rechtsprechung und Literatur allgemein geteilt.
  • OLG Frankfurt, 04.04.2018 - 2 UF 135/17

    Kindesunterhalt im freiwilligen sozialen Jahr

    Demgegenüber hat das OLG Celle (FamRZ 2012, 995) die Auffassung vertreten, dass auch während des freiwilligen sozialen Jahres ein Unterhaltsanspruch des Kindes als Ausbildungsunterhalt bestehe, auch wenn diese Tätigkeit nicht für die weitere Ausbildung erforderlich ist.
  • OLG Düsseldorf, 01.03.2019 - 3 WF 140/18

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt während der Ableistung eines

    Der Senat schließt sich damit der aktuell vorherrschenden neueren obergerichtlichen Rechtsprechung an, die - wenngleich teilweise mit gewissen Einschränkungen - den Anspruch von Ausbildungsunterhalt des Kindes in Anschluss an die Beendigung der Schulausbildung für die Zeit der Ableistung eines freiwilligen sozialen (oder ökologischen) Jahres nicht mehr davon abhängig macht, dass dieses zwingende Voraussetzung für die geplante Ausbildung oder das angestrebte Studium ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 06.10.2011, 10 WF 300/11 - zitiert nach juris, FamRZ 2012, 995 = NJW 2012, 82f = MDR 2012, 33f TZ 6f; OLG Hamm, Beschluss vom 08.01.2015, 1 WF 296/14, zitiert nach juris Rz. 15ff m. Anm. Viefhues juris PR-FamR 22/2015 Anm. 5; wohl auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.04.2018, 2 UF 135/17, JAmt 2018, 521, 523; ebenso noch weitergehend AG Waldshut-Tiengen, Beschluss vom 12.07.2018, 6 F 74/18 BeckRS 2018, 15217 mit Anm. Schuldei NZFam 2018, 755; Ehinger in Ehinger/Rasch/Schwongerg/Siede, Handbuch Unterhaltsrecht, 8. Aufl. 2018, 2.82).
  • OLG Hamm, 08.01.2015 - 1 WF 296/14

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung von Unterhalt während

    Es ist allgemein anerkannt, dass ein Kind seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während einer gewissen Orientierungsphase nicht verliert (vgl. OLG Celle NJW 2012, 82 juris-Rn 11 m.w.N.).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

    Ferner ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass es demgegenüber nach einer vom Oberlandesgericht Celle (OLG Celle FamRZ 2012, 995 f.) vertretenen Rechtsansicht zum Unterhaltsanspruch von Kindern während des freiwilligen sozialen Jahres solcher Darlegungen nicht bedürfe.
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 13 UF 109/16

    Ausbildungsunterhalt; Praktikum; freiwilliges soziales Jahr; Bethel School of

    Bei dem freiwilligen sozialen Jahr wird von der wohl h.M. (vgl. OLG Celle FamRZ 2012, 995, vgl. auch G.Möller, a.a.O. mit Nachweisen zur Gegenauffassung, wobei die Entscheidungen im Wesentlichen noch zur alten Gesetzeslage ergangen sind) nicht gefordert, dass das freiwillige soziale Jahr zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist.
  • OLG Frankfurt, 17.09.2014 - 5 UF 195/14

    Ausbildungsunterhaltsanspruch während Absolvierung freiwiligen sozialen Jahres

    Bei dem Antragsgegner ist daher von einem (fiktiven) monatlichen Bedarf eines Auszubildenden mit eigenem Haushalt in Höhe von 670, 00 EUR auszugehen, wobei das Kindergeld in Höhe von 184, 00 EUR und auch das von ihm bezogene Taschengeld in Höhe von 300, 00 EUR in voller Höhe anzurechnen sind (OLG Celle FamRZ 2012, 995).
  • VG Magdeburg, 18.02.2016 - 6 A 64/15

    Ausbildungsförderung: Anspruch auf Bewilligung von BAföG

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist der Beschluss des OLG Celle vom 06.10.2011 - 10 WF 300/11 - in: Juris, wonach volljährige Kinder während des freiwilligen sozialen Jahres - hier: dem Jugendfreiwilligendienst - auch dann einen Unterhaltsanspruch haben, wenn dies nicht zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist, auch auf das vorliegende Verfahren übertragbar.
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