Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - II-3 UF 97/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17209
OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - II-3 UF 97/12 (https://dejure.org/2012,17209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.05.2012 - II-3 UF 97/12 (https://dejure.org/2012,17209)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Mai 2012 - II-3 UF 97/12 (https://dejure.org/2012,17209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Studierendenschafts- und Sozialbeiträge als Mehrbedarf eines studierenden Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601; BGB § 1603
    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Studierendenschafts- und Sozialbeiträge als Mehrbedarf eines studierenden Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Unterhaltsrecht: Semesterbeiträge sind kein Mehrbedarf

  • kanzlei-lachenmann.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Unterhalt von Ehegatten, minderjähriger und volljähriger Kinder sowie für Eltern

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf gesonderte Erstattung der Semestergebühren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Semesterbeiträge eines studierenden Kindes sind aus seinem Unterhaltsbedarf zu zahlen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Eltern müssen nicht für Semesterbeiträge ihrer Kinder zahlen - Semesterbeiträge sind kein Mehrbedarf

  • vest-llp.de (Kurzinformation)

    Semesterbeiträge kein Mehrbedarf

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 23.12.2008 - 11 UF 519/08

    Volljährigenunterhalt: Bedarf eines Studenten; Studiengebühren als Mehrbedarf;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.05.2012 - 3 UF 97/12
    Soweit das OLG Koblenz in der Entscheidung vom 23.12.2008 (11 UF 519/08) in den Semesterbeiträgen einen zusätzlich zum Regelunterhalt zu zahlenden Mehrbedarf gesehen hat, überzeugt dies nicht, weil dort nicht zwischen Studiengebühren und Semesterbeiträgen differenziert wird.
  • OLG Hamm, 28.05.2013 - 6 WF 298/12

    Kosten für ein privates Repetitorium als Mehrbedarf

    Die Semesterbeiträge umfassen in erster Linie Kosten für das Semesterticket, den Asta- Beitrag und den Sozialbeitrag und dienen damit der Finanzierung von im Interesse der Studierenden unterhaltenen Einrichtungen und sind einkommensunabhängig zu zahlen (so auch OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1654).
  • FG Köln, 02.02.2017 - 10 K 1851/15

    Kindergeld: Zur Unterhaltsrente (§ 64 Abs. 3 EStG) gehören auch unregelmäßige

    Danach sind im Streitfall sämtliche nach der mündlichen Verhandlung vom 22.11.2016 und der schriftlichen Bestätigung des Sohnes unstreitig allein von der Klägerin beglichenen zusätzlichen Geldzuwendungen des Jahres 2014 als Regelbedarf (Semesterbeiträge Uni B i.H.v. 392 EUR, die dem laufenden Lebensbedarf eines Studenten zuzurechnen sind, vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2013 - II-6 WF 298/12 NJW 2013, 2911, FamRZ 2014, 222 sowie OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012 - II-3 UF 97/12, juris, FamFR 2012, 367), als Sonderbedarf (Zahnarztkosten i.H.v. 209 EUR, vgl. Viefhues in jurisPK-BGB Band 4, Stand: 16.02.2017 zu § 1613 BGB, Rz. 178 ff., OLG Frankfurt, Urteil vom 21.07.2010 - 4 UF 55/10, FamRZ 2011, 570; vgl. auch OLG Koblenz, Beschluss vom 05.02.2014 - 13 UF 754/13, FamRZ 2014, 1495), jedenfalls aber als Mehrbedarf (BahnCard i.H.v. 120 EUR und Familienheimfahrten i.H.v. 696 EUR, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2013 - 4 UF 265/12, NZFam 2014, 31 betreffend Fahrtkosten zur Schule, ferner Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2006 - 10 WF 5/06, FamRZ 2006, 1781; OLG Hamm, Beschluss vom 19.07.2013 - II-6 UF 46/13, FamRZ 2014, 563 für die mit einem Auslandsstudium verbundenen Mehrkosten sowie OLG Hamm, Beschluss vom 28.05.2013 - II-6 WF 298/12 NJW 2013, 2911, FamRZ 2014, 222, für die Kosten eines privaten Repetitoriums als weiterer Mehrbedarf, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht anbietet) zusätzlich zu berücksichtigen, so dass sich bei der Klägerin insgesamt zusätzlich zu berücksichtigende Aufwendungen i.H.v. jedenfalls 1.417 EUR ergaben, die mit jeweils 1/12 auf die Monate des Jahres 2014 zu verteilen waren.
  • VG Köln, 30.11.2016 - 26 K 3578/15

    Rechtmäßige Einziehung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.05.2012 - II-3 UF 97/12, 3 UF 97/12 -, juris Rn. 2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.01.2012 - II-4 UF 229/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,445
OLG Köln, 09.01.2012 - II-4 UF 229/11 (https://dejure.org/2012,445)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.01.2012 - II-4 UF 229/11 (https://dejure.org/2012,445)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Januar 2012 - II-4 UF 229/11 (https://dejure.org/2012,445)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,445) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Sorgerechts nach dem Tod der allein sorgeberechtigten nichtehelichen Mutter

  • rechtsportal.de

    BGB § 1680 Abs. 2 S. 2
    Übertragung des Sorgerechts nach dem Tod der allein sorgeberechtigten nichtehelichen Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Nach dem Tod der Mutter ist der Vater nicht automatisch "dran”!

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Der herzlose Vater?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sorgerecht: Wille des Kindes ist zu beachten

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    In einem Sorgerechtsverfahren sei der Wille des Kindes zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar sei (vgl. BVerfGE 55, 171; BVerfG FamRZ 2008, 1737).

    Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirke, müsse nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nehme und es daher unmittelbar betreffe (vgl. BVerfGE 37, 217; 55, 171).

  • BVerfG, 27.06.2008 - 1 BvR 311/08

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Abänderung einer

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    In einem Sorgerechtsverfahren sei der Wille des Kindes zu berücksichtigen, soweit das mit seinem Wohl vereinbar sei (vgl. BVerfGE 55, 171; BVerfG FamRZ 2008, 1737).

    Habe der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage sei, sich einen eigenen Willen zu bilden, so komme ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrte Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105; BVerfG FamRZ 2007, 1078; BVerfG FamRZ 2008, 1737).

  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 1827/06

    Verletzung des Elternrechts durch Umgangsregelung ohne Ermöglichung von

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Habe der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage sei, sich einen eigenen Willen zu bilden, so komme ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrte Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105; BVerfG FamRZ 2007, 1078; BVerfG FamRZ 2008, 1737).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfGE 75, 201) ist bei einer Entscheidung über die elterliche Sorge sowohl dem Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 23.03.2007 - 1 BvR 156/07

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Umgangsregelung

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Habe der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage sei, sich einen eigenen Willen zu bilden, so komme ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrte Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105; BVerfG FamRZ 2007, 1078; BVerfG FamRZ 2008, 1737).
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2010, 865; BVerfGE 75, 201) ist bei einer Entscheidung über die elterliche Sorge sowohl dem Elternrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes als auch der Grundrechtsposition des Kindes aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes Rechnung zu tragen.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Das Kind sei ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit aus Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes (BVerfGE 24, 119).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus OLG Köln, 09.01.2012 - 4 UF 229/11
    Jede gerichtliche Lösung eines Konflikts, die sich auf die Zukunft des Kindes auswirke, müsse nicht nur auf das Wohl des Kindes ausgerichtet sein, sondern das Kind auch in seiner Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigen, weil die sorgerechtliche Regelung entscheidenden Einfluss auf das weitere Leben des Kindes nehme und es daher unmittelbar betreffe (vgl. BVerfGE 37, 217; 55, 171).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2022 - 6 UF 22/22

    Entgegenstehende Interessen des Kindes nach § 1680 Abs. 2 BGB

    Ein nachhaltig geäußerter entgegenstehender Wille des Kindes kann ein Grund sein, die Sorgeübertragung nach § 1680 Abs. 2 BGB abzulehnen (OLG Köln, Beschluss vom 09. Januar 2012 - II-4 UF 229/11 -, Rn 4, juris).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2016 - 6 UF 22/16

    Gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern: Berücksichtigung des Kindeswillens

    Hat der Kindeswille bei einem Kleinkind noch eher geringes Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage ist, sich einen eigenen Willen zu bilden, so kommt ihm mit zunehmendem Alter und Einsichtsfähigkeit des Kindes vermehrte Bedeutung zu (vgl. BVerfG FamRZ 2007, 105; BVerfG FamRZ 2007, 1078; BVerfG FamRZ 2008, 1737; Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2015 - 6 UF 140/15 - OLG Köln FamRZ 2012, 1654).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,11303
OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11 (https://dejure.org/2012,11303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26.04.2012 - 9 UF 1747/11 (https://dejure.org/2012,11303)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 26. April 2012 - 9 UF 1747/11 (https://dejure.org/2012,11303)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,11303) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 1602, 1601 BGB
    Zur Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt

  • openjur.de

    Elternunterhalt: Höhe des Schonvermögens; Vermögensverwertungspflicht; Berechnung des Altersvorsorgevermögens

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Schonvermögens beim Elternunterhalt

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialhilfeträger fordert Unterhalt für Seniorin - Ihr Sohn verdient nur mäßig, hat aber gespart: Wie hoch ist das Schonvermögen?

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Welches Vermögen wird beim Elternunterhalt berücksichtigt?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens beim Elternunterhalt

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Elternunterhalt: Wieviel Schonvermögen bleibt unterhaltspflichtigen Kindern? // Müssen Eltern im Alter Sozialhilfeleistungen in Anspruch nehmen, machen die Sozialhilfeträger aus übergegangenem Recht häufig Elternunterhalt gegen die Kinder geltend.

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZR 326/01

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1281; BGH NJW 2004, 2306) muss der Unterhaltsschuldner zwar auch auf seinen Vermögensstamm zurückgreifen, wenn er den Elternunterhalt nicht aus dem Einkommen erbringen kann.

    Nach herrschender Rechtsprechung (BGH FamRZ 2003, 1179, 1181; BGH FamRZ 2004, 1184) muss das vom Unterhaltspflichtigen und seinen Angehörigen selbst genutzte Eigenheim nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden.

  • BGH, 30.08.2006 - XII ZR 98/04

    Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11
    69 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH FamRZ 2006, 1511) ist der Unterhaltspflichtige berechtigt, neben der Eigensicherung des Lebensbedarfs auch Vorkehrungen zur Sicherung seines angemessenen Bedarfs im Alter zu treffen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung (BGH FamRZ 2006, 1511) offen gelassen, ob das Altersvorsorgevermögen auch dann nach dem Maßstab von 5 Prozent des gegenwärtigen Bruttoeinkommens verzinslich hochgerechnet auf die Berufsjahre ermittelt werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige über Immobilien verfügt (Wendl-Dose-Wönne, Unterhaltsrecht, 8. Auflage, § 2, Rn 959; Koritz, Der Selbstbehalt beim Elternunterhalt, NJW 2007, 270 ff.).

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11
    Der Unterhaltsschuldner muss nicht seinen eigenen angemessenen Unterhalt einschließlich der angemessenen Altersvorsorge gefährden (BVerfG NJW 2005, 1927 ff.).
  • BGH, 19.03.2003 - XII ZR 123/00

    Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11
    Nach herrschender Rechtsprechung (BGH FamRZ 2003, 1179, 1181; BGH FamRZ 2004, 1184) muss das vom Unterhaltspflichtigen und seinen Angehörigen selbst genutzte Eigenheim nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden.
  • BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84

    Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 26.04.2012 - 9 UF 1747/11
    Selbst wenn der Hälfteanteil mit dem vom Antragsgegner in der Auskunft vom 12.01.2009 vorgerichtlich genannten Verkehrswert von 60.000,00 EUR bewertet und dem noch vorhandenen Kapitalvermögen von 39.094,55 EUR aufgeschlagen wird, weil die leerstehende, nur für Ferienaufenthalte benutzte Immobilie grundsätzlich für den Elternunterhalt verwertet werden muss (BGH FamRZ 1986, 48), ergibt sich ein Vermögen von 99.094,55 EUR, das unter der Grenze des ihm zustehenden Altervorsorgevermögens von 104.767,45 EUR liegt.
  • BGH, 07.08.2013 - XII ZB 269/12

    Leistungsfähigkeit zur Zahlung von Elternunterhalt

    Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner in FF 2012, 314 veröffentlichten Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,695
OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,695)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.01.2012 - 6 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,695)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 6 WF 1/12 (https://dejure.org/2012,695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Geldmengenvermehrung durch Naturalunterhalt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mangelfall und barunterhaltsberechtigte minderjährige Kinder

Besprechungen u.ä.

  • ra-braune.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aufteilung Unterhalt unter den Kindern, wenn eines beim Unterhaltspflichtigen wohnt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1654
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12
    Dies geht zulasten des für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellers (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1418; FamRZ 2008, 1739; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 9 WF 53/09 -, m.w.N.; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6, Rz. 722, m.w.N.), so dass ihm fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, wobei keine Anhaltspunkte vorgetragen oder sonst ersichtlich sind, wonach diese geringer anzusetzen wären, als bei der bisherigen Tätigkeit des Antragstellers.
  • OLG Saarbrücken, 28.05.2009 - 9 WF 53/09

    Leistungsunfähigkeit des Unterhaltsschuldners wegen Aus- oder Weiterbildung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12
    Dies geht zulasten des für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellers (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1418; FamRZ 2008, 1739; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 9 WF 53/09 -, m.w.N.; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6, Rz. 722, m.w.N.), so dass ihm fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, wobei keine Anhaltspunkte vorgetragen oder sonst ersichtlich sind, wonach diese geringer anzusetzen wären, als bei der bisherigen Tätigkeit des Antragstellers.
  • BGH, 10.07.1996 - XII ZR 121/95

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs bei Bedürftigkeit der neuen Familie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12
    Denn nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 1609 Abs. 1 Nr. 1 BGB sind alle drei minderjährigen Kinder des Antragstellers gleichrangig; dies gilt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, auch dann, wenn infolge der dadurch notwendig werdenden Mangelfallberechnung der mit ihm in einem Haushalt zusammen lebende Sohn D. sozialhilfebedürftig würde (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1272; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rz. 264).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08

    Anspruchsübergang auf Sozialhilfeträger: Bezug von Kindergeld durch die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.01.2012 - 6 WF 1/12
    Dies geht zulasten des für seine Leistungsunfähigkeit darlegungs- und beweisbelasteten Antragstellers (vgl. BGH, FamRZ 2010, 1418; FamRZ 2008, 1739; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 9 WF 53/09 -, m.w.N.; Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl., § 6, Rz. 722, m.w.N.), so dass ihm fiktive Einkünfte zuzurechnen sind, wobei keine Anhaltspunkte vorgetragen oder sonst ersichtlich sind, wonach diese geringer anzusetzen wären, als bei der bisherigen Tätigkeit des Antragstellers.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht