Rechtsprechung
   BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9252
BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11 (https://dejure.org/2013,9252)
BGH, Entscheidung vom 20.03.2013 - XII ZB 81/11 (https://dejure.org/2013,9252)
BGH, Entscheidung vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 (https://dejure.org/2013,9252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,9252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 242 BGB, § 875 BGB, § 1603 BGB, § 79 Abs 2 S 4 BVerfGG, Art 2 Abs 1 GG
    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gegen den Rückzahlungsanspruch in Ansehung neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Anspruch auf Löschungsbewilligung für eine als ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1603; BVerfGG § 79 Abs. 2
    Anspruch auf Löschungsbewilligung für Grundschuld gg. Sozialhilfeträger bei Rechtsmissbrauch

  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung einer Darlehensforderung bestellten Grundschuld bei Zustandekommen der Darlehensforderung durch Verpflichtung zum Elternunterhalt; Rechtsmissbräuchliches Verhalten bei Geltendmachung eines ...

  • rewis.io

    Darlehen eines Sozialhilfeträgers zur Deckung von Elternunterhalt: Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens gegen den Rückzahlungsanspruch in Ansehung neuer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Anspruch auf Löschungsbewilligung für eine als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Bewilligung der Löschung einer zur Sicherung einer Darlehensforderung bestellten Grundschuld bei Zustandekommen der Darlehensforderung durch Verpflichtung zum Elternunterhalt; Rechtsmissbräuchliches Verhalten bei Geltendmachung eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sozialhilfe-Darlehn für den Elternunterhalt

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elternunterhalt und die Grundschuld zur Sicherung der Darlehensforderung des Sozialhilfeträgers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Rechtsmissbrauch kann ein unterhaltspflichtiges Kind vom Sozialhilfeträger Löschungsbewilligung für eine Grundschuld verlangen

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wer sich auf ein verfassungswidriges Urteil beruft, handelt rechtsmissbräuchlich

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung eines unterhaltspflichtigen Kindes zur Annahme eines Darlehensangebotes eines Sozialhilfeträgers

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erbe bei Pflegebedürftigen Großeltern gesichert

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1676
  • MDR 2013, 718
  • FamRZ 2013, 1022
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.06.2005 - 1 BvR 1508/96

    Unterhalt für pflegebedürftige Mutter: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 7. Juni 2005 (FamRZ 2005, 1051 ff.) ein Urteil des Landgerichts Duisburg vom 3. Mai 1996 (FamRZ 1996, 1498 ff.) für verfassungswidrig erklärt hatte, in dem ein auf Elternunterhalt in Anspruch genommener Unterhaltspflichtiger dazu verurteilt worden war, ein vom Sozialhilfeträger angebotenes zinsloses Darlehen anzunehmen und zur Sicherung der Darlehensforderung eine Grundschuld auf seinem Miteigentumsanteil zu bestellen, forderte die Antragstellerin den Antragsgegner vergeblich zur Abgabe einer Löschungsbewilligung hinsichtlich der zu seinen Gunsten eingetragenen Grundschuld auf.

    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 7. Juli 2005 (FamRZ 2005, 1051 ff.) entschieden, dass es gegen die Verfassung verstößt, wenn ein zivilrechtlich nicht gegebener Anspruch auf Elternunterhalt mit Hilfe eines vom Sozialhilfeträger gewährten Darlehens begründet werden soll.

    Denn sowohl das Unterhaltsrecht wie auch das Sozialhilferecht setzten bei einem Unterhaltsanspruch voraus, dass Bedürftigkeit beim Berechtigten und Leistungsfähigkeit beim Pflichtigen zeitgleich vorlägen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1053).

    Das liefe dem Sozialstaatsgebot zuwider, welches fordere, Menschen einen Anspruch auf staatliche Hilfe zukommen zu lassen, um so ihr Existenzminimum zu sichern (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051, 1053).

  • BGH, 02.10.1990 - XI ZR 205/89

    Rechte des Sicherungsgebers nach Abtretung einer durch Grundschuld gesicherten

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Eine Sicherungsgrundschuld kann daher vom Sicherungsgeber nur dann im Wege des Bereicherungsrechts zurückverlangt werden, wenn der Sicherungsvertrag fehlt oder nachträglich weggefallen ist (vgl. BGH Urteil vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 205/89 - NJW-RR 1991, 305; MünchKommBGB/Eickmann 5. Aufl. § 1192 Rn. 15).

    Ein solcher kann jedoch auch konkludent abgeschlossen und im Abschluss des Darlehensvertrages gesehen werden, der durch die Grundschuld gesichert werden soll (vgl. BGH Urteil vom 2. Oktober 1990 - XI ZR 205/89 - NJW-RR 1991, 305; Bamberger/Roth/Rohe BGB 3. Aufl. § 1192 Rn. 55).

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvL 35/71

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Dieser Regelung ist der allgemeine Rechtsgrundsatz zu entnehmen, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird, grundsätzlich keine Auswirkung auf abgewickelte Rechtsbeziehungen haben soll (BVerfG MDR 1972, 483; Lechner/Zuck BVerfGG 6. Aufl. § 79 Rn. 3).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 1 BvR 2723/06

    Keine Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens (§ 580 Nr 6

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Unanfechtbar gewordene Zivilurteile, die auf verfassungswidriger Grundlage zu Stande gekommen sind, sollen nicht rückwirkend aufgehoben und die nachteiligen Wirkungen, die in der Vergangenheit von ihnen ausgegangen sind, nicht beseitigt werden (BVerfG FamRZ 2007, 337 f.).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 165/69

    Rangstellung des Gläubigers bei erschlichener Zustellung des Vollstreckungstitels

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    (1) Beruft sich ein Berechtigter auf eine formale Rechtsposition, die er durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erlangt hat, kann ihm der Verpflichtete nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) den Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenhalten (vgl. BGHZ 57, 108 = NJW 1971, 2226).
  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 71/84

    Schadensersatzhaftung - Schadensersatzanspruch - Sittenwidrigkeit - Unrichtiger

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Beruhen der Vertragsschluss und die Bestellung der Sicherheit allerdings wie im vorliegenden Fall auf der rechtskräftigen Verurteilung des Verpflichteten zur Abgabe der entsprechenden Willenserklärungen, muss der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise in Frage stellen würde (vgl. BGHZ 101, 380 = NJW 1987, 3256, 3257 zu § 826 BGB; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751, 1753).
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Beruhen der Vertragsschluss und die Bestellung der Sicherheit allerdings wie im vorliegenden Fall auf der rechtskräftigen Verurteilung des Verpflichteten zur Abgabe der entsprechenden Willenserklärungen, muss der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise in Frage stellen würde (vgl. BGHZ 101, 380 = NJW 1987, 3256, 3257 zu § 826 BGB; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 71/84 - NJW 1986, 1751, 1753).
  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Der Rückgewähranspruch ist nach Wahl des Sicherungsgebers auf Abtretung der Grundschuld, deren Aufhebung oder den Verzicht auf das dingliche Recht gerichtet (BGH Urteil vom 26. April 1994 - XI ZR 97/93 - NJW-RR 1994, 847, 848).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Macht der Sicherungsgeber einen Anspruch auf Abgabe einer grundbuchrechtlichen Löschungsbewilligung geltend und gibt der Sicherungsnehmer die entsprechende Erklärung ab, enthält diese gleichzeitig die grundbuchrechtliche Erklärung der Aufgabe des Rechts nach § 875 BGB (vgl. BGH Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06 - MDR 2007, 296 und Palandt/Bassenge BGB 72. Aufl. § 875 Rn. 3).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Zum Verbot der Vollstreckung unanfechtbarer Entscheidungen, die auf einer vom

    Auszug aus BGH, 20.03.2013 - XII ZB 81/11
    Diese Vorschrift findet nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts analoge Anwendung, wenn eine nicht mehr anfechtbare gerichtliche Entscheidung auf einer über den Einzelfall hinausgehenden Auslegungsvariante beruht, deren Verfassungswidrigkeit durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts festgestellt worden ist (BVerfG FamRZ 2006, 253, 254).
  • BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82

    Folgenbeseitigungsanspruch

  • KG, 11.01.2011 - 13 UF 199/10

    Elternunterhalt: Begründung einer Unterhaltspflicht durch Gewährung eines

  • LG Duisburg, 03.05.1996 - 24 (4) S 285/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bescheids eines Sozialträgers bzgl. der

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 406/17

    GmbH: Einreichung einer veränderten Gesellschafterliste zum Handelsregister nach

    Deshalb kann die Geltendmachung vertraglicher Rechte unzulässig sein, wenn der Vertragsschluss durch unredliches Verhalten herbeigeführt worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, 111; Urteil vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 18; Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 109/17, NJW 2018, 1756 Rn. 20).
  • BGH, 20.02.2019 - XII ZB 364/18

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des

    Mit dem Ziel der Erhöhung des Elternunterhalts kann im Ergebnis die Rückforderung also ebenso wenig verlangt werden wie etwa eine Beleihung der Immobilie mithilfe eines zinslosen und erst im Todesfall (von den Erben des Unterhaltspflichtigen) rückzahlbaren Darlehens des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051 und Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - FamRZ 2013, 1022 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 22.02.2019 - V ZR 244/17

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines

    Das kann insbesondere der Fall sein, wenn sich ein Berechtigter auf eine formale Rechtsposition beruft, die er durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, 111; Urteil vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 18; Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 109/17, NJW 2018, 1756 Rn. 20), oder wenn er unter Berufung auf eine formale Rechtsposition eine Leistung verweigert, die er alsbald doch erbringen müsste (dolo agit qui petit quod statim redditurus est, vgl. Senat, Urteil vom 29. September 1989 - V ZR 1/88, BGHZ 108, 380, 384 f.).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass eine unzulässige Rechtsausübung unter anderem dann vorliegen kann, wenn sich ein Berechtigter auf eine formale Rechtsposition beruft, die er durch ein gesetz-, sitten- oder vertragswidriges Verhalten erlangt hat (vgl. BGH, Urteile vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 18; vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, 111; Palandt/Grüneberg, 77. Aufl., § 242 Rn. 43).
  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches

    Für eine unzulässige Rechtsausübung spricht im Streitfall zudem der Umstand, dass sich der Kläger hier auf eine formale Rechtsposition beruft, die er durch sein gesetzwidriges Verhalten erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1971 - VIII ZR 165/69, BGHZ 57, 108, 111 [juris Rn. 9]; Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 18; Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 109/17, NJW 2018, 1756 Rn. 20; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 242 Rn. 43).
  • BGH, 20.03.2019 - XII ZB 365/18

    Elternunterhalt: Anrechnung eines Rückforderungsanspruchs des

    Mit dem Ziel der Erhöhung des Elternunterhalts kann im Ergebnis die Rückforderung also ebenso wenig verlangt werden wie etwa eine Beleihung der Immobilie mithilfe eines zinslosen und erst im Todesfall (von den Erben des Unterhaltspflichtigen) rückzahlbaren Darlehens des Sozialhilfeträgers (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 1051 und Senatsbeschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - FamRZ 2013, 1022 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 19.04.2018 - IX ZR 230/15

    Insolvenzverfahren: Kondizierung einer Sicherungsgrundschuld durch den

    Rechtsgrund der Bestellung oder Abtretung einer Sicherungsgrundschuld ist die Sicherungsvereinbarung (BGH, Urteil vom 8. Dezember 1988 - III ZR 107/87, WM 1989, 210, 211; Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 13).
  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 224/17

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über das Vorliegen und die

    Das Berufungsgericht hat verkannt, dass Rechtsgrund für die Gewährung einer Sicherungsgrundschuld nicht der Darlehensvertrag, sondern die von dem Darlehensvertrag verschiedene Sicherungsabrede (bzw. der Sicherungsvertrag) zwischen dem Darlehensnehmer als Sicherungsgeber und dem Darlehensgeber als Sicherungsnehmer ist (Senatsurteil vom 26. September 2006 - XI ZR 358/04, ZGS 2007, 26 Rn. 35; BGH, Urteil vom 8. März 2006 - IV ZR 145/05, WM 2006, 1170 Rn. 13; Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11, NJW 2013, 1676 Rn. 13).
  • VG Schwerin, 28.02.2023 - 4 A 1679/18

    Verwirkung von Säumniszuschlägen; Folgen der Unwirksamkeitserklärung einer

    Dann beruft der Beklagte sich nämlich auf eine formale Rechtsposition, die er durch den gesetzwidrigen Erlass von Beitragsbescheiden unmittelbar erlangt hat und die ebenso wenig mit § 47 Abs. 5 Satz 2 und 3 in Verbindung mit § 183 VwGO in Einklang steht wie mit dem Folgenbeseitigungsanspruch der Kläger (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 -, juris Rn. 17 ff.).

    Ähnlich wie bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung verbietet § 79 Abs. 2 BVerfGG nur die Korrektur des Hoheitsaktes für die Vergangenheit, nicht aber eine Anpassung der in die Zukunft gerichteten Wirkungen an die verfassungsmäßige Rechtslage (vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 -, juris Rn. 25 ff.).

    Dies gilt für Säumniszuschläge angesichts der Unmittelbarkeit ihrer Verwirkung (gleichsam als eine Art Zwangsgeld) ebenso, zumal selbst die Rechtskraft eines materiell unrichtigen Titels zurücktreten muss, wenn es mit dem Gerechtigkeitsgedanken schlechthin unvereinbar wäre, dass der Titelgläubiger seine formelle Rechtsstellung unter Missachtung der materiellen Rechtslage zu Lasten des Schuldners ausnutzt (vgl. dazu etwa auch BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 -, juris Rn. 17 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2019 - 9 S 18.18

    Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG bei der

    Das aus § 79 Abs. 2 Satz 4 BVerfGG abgeleitete Konterkarierungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2013 - XII ZB 81/11 - juris Rn. 23) schließt nicht nur die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung aus, sondern jeden Anspruch auf Rückerstattung von Zahlungen, die auf den ergangenen Bescheid getätigt werden (vgl. Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 79 Rn. 71, Stand Juli 2014; Graßhof, in: Burkiczak, in: ders./Dollinger/Schorkopf, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2015, § 79 Rn. 33 f.).
  • BGH, 23.09.2021 - IX ZR 118/20

    Schadensersatzanspruch wegen schuldhaft pflichtwidriger Führung eines

  • OLG München, 06.05.2016 - 34 Wx 404/15

    Die Löschungsbewilligung für ein Gesamtgrundpfandrecht umfasst im Zweifel auch

  • BGH, 20.02.2018 - XI ZR 127/16

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • BGH, 13.01.2016 - XII ZB 101/13

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Dauer einer vorläufigen

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2022 - 19 W 62/21

    Antrag auf Kraftloserklärung eines Grundschuldbriefs; Gewillkürte

  • OLG Karlsruhe, 06.11.2023 - 19 W 31/23

    Unschädlichkeitszeugnis

  • OLG Schleswig, 23.08.2021 - 16 U 119/20

    Kaufvertragsabschluss auf einer eBay-Auktion: Rechtsmissbräuchliche

  • OLG Celle, 24.09.2015 - 11 U 89/14

    Abänderung eines Prozessurteils in ein Sachurteil durch das Berufungsgericht;

  • BGH, 25.11.2022 - LwZR 5/21

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Landwirtschaftsgerichts; Pachtvertrag bei

  • OLG Frankfurt, 10.08.2020 - 3 U 269/19

    VW-Dieselskandal: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist für deliktische

  • BGH, 13.01.2016 - XII ZB 102/13

    Rechtmäßigkeit einer Unterbringungsgenehmigung wegen einer

  • VG Hannover, 20.01.2016 - 10 A 11114/14

    Anfechtung; Aufenthaltserlaubnis; Behördenanfechtung; behördliche Anfechtung;

  • OLG Koblenz, 06.03.2015 - 1 U 1126/14

    Insolvenzanfechtung der Abtretung nachrangiger Grundschulden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht