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   OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12   

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OLG Köln, 30.08.2012 - 4 WF 102/12 (https://dejure.org/2012,29826)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.08.2012 - 4 WF 102/12 (https://dejure.org/2012,29826)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. August 2012 - 4 WF 102/12 (https://dejure.org/2012,29826)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1059
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.02.2014 - XII ZB 15/13

    Abstammungssache: Verfahrenskostentragung bei positiver Vaterschaftsfeststellung

    Außerdem hätten die Kindeseltern das Verfahren in gleicher Weise veranlasst, weil sie in der gesetzlichen Empfängniszeit miteinander geschlechtlich verkehrt haben (OLG Düsseldorf FamRZ 2012, 1827, 1829; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1966, 1967; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1059, 1060, 24 f.; Schulte-Bunert/Weinreich/Keske/Schwonberg FamFG 4. Aufl. § 183 Rn. 4).
  • OLG Celle, 15.11.2021 - 21 UF 187/21

    Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung; Verbundener Antrag auf

    Denn beide Personen haben bereits dadurch Veranlassung zur Durchführung des gerichtlichen Verfahrens gegeben, dass sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung hatten (vgl. OLG Bamberg FamRZ 2013, 1059; OLG Brandenburg FuR 2020, 658; 2012, 1966; OLG Hamm FamRZ 2019, 1352; OLG Celle FamRZ 2015, 524; Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, a.a.O., § 183 Rn. 16 f.; Prütting/Helms/Feskorn, FamFG, 5. Aufl., § 81 Rn. 14b; MüKoFG/Schindler, a.a.O., § 81 Rn. 19a; Dürbeck NZFam 20219, 524, 525).

    Da aber eine Obliegenheit oder gar eine Mitwirkungsverpflichtung an einem außergerichtlichen Gutachten zur Klärung der Vaterschaft mangels rechtlicher Grundlage weder für die Kindesmutter noch für den Kindesvater besteht, kann diesem im Rahmen der Kostenentscheidung nicht vorgehalten werden, er habe vor Einleitung des Abstammungsverfahrens die Möglichkeit gehabt, die Vaterschaft gegenüber dem Jugendamt oder einer anderen Urkundsperson anzuerkennen und hierzu ggf. einen außergerichtlichen Abstammungstest einzuholen (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2017, 545; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1059; Dürbeck NZFam 2019, 524, 525 f.).

  • OLG Schleswig, 31.10.2013 - 15 WF 358/13

    Kostenentscheidung: Ermessensfehler bei isolierter Kostenentscheidung in Ehe- und

    Vielmehr ist die Rechtslage unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der übereinstimmenden Erledigungserklärung summarisch zu würdigen (vgl. OLG Köln, FamRZ 2013, 1059 Tz. 3).
  • OLG Koblenz, 09.05.2016 - 13 WF 430/16

    Anforderungen an das Abhilfeverfahren nach Einlegung der sofortigen Beschwerde

    Hier gilt § 243 FamFG als lex specialis, so dass eine unmittelbare Anwendung der §§ 91 ff. ZPO , soweit sie die Kostenverteilung regeln, nicht in Betracht kommt (vgl. BGH FamRZ 2011, 1933 ; OLG Schleswig FamRZ 2014, 963 und Zöller/Lorenz ZPO 31. Auf. 2016 § 243 FamFG Rn. 6, 8; demgegenüber anderer - wohl unzutreffender - Ansicht: OLG Köln FamRZ 2013, 1059 ); hiervon betroffen ist auch § 91a ZPO ).
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   OLG Bamberg, 09.11.2012 - 2 UF 281/12   

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OLG Bamberg, 09.11.2012 - 2 UF 281/12 (https://dejure.org/2012,53302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09.11.2012 - 2 UF 281/12 (https://dejure.org/2012,53302)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 09. November 2012 - 2 UF 281/12 (https://dejure.org/2012,53302)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1059
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