Weitere Entscheidung unten: EuGH, 08.05.2013

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12   

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BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 (https://dejure.org/2013,17038)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, Recht auf Achtung der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 1592 ff BGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Abstammungsbegutachtung i.R.e. familiengerichtlichen Umgangsverfahrens bzgl. eines Kindes unter dem Blickwinkel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine gesetzliche Grundlage für Klärung der Vaterschaft des potentiell leiblichen Vaters gegen den Willen der rechtlichen Eltern - familiengerichtliche Anordnung eines Abstammungsgutachtens verletzt Grundrecht auf informationelle ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer Abstammungsbegutachtung i.R.e. familiengerichtlichen Umgangsverfahrens bzgl. eines Kindes unter dem Blickwinkel des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abstammungsgutachten im familiengerichtlichen Umgangsverfahren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anordnung einer Abstammungsbegutachtung im Umgangsverfahren verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Anordnung eines DNA-Gutachtens im Umgangsverfahren verstößt gegen das Grundgesetz.

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Grundrechtseingriff bei Beweisbeschluss hinsichtlich Abstammungsgutachten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1195
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).

    In dieses Recht, greift die gerichtlich veranlasste Klärung der Abstammung ein, indem sie zu erforschen sucht, mit welchem Mann die Beschwerdeführerin zu 1) den Beschwerdeführer zu 3) gezeugt hat (vgl. BVerfGE 117, 202 ).

    Zu dem den Eltern durch Art. 6 Abs. 2 GG gewährleisteten Recht, Sorge für ihr Kind zu tragen, zählt auch die Entscheidung darüber, ob jemand genetische Daten des Kindes erheben und verwerten darf (BVerfGE 117, 202 ).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).

    Einschränkungen dieses Rechts bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen ergeben und die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 120, 378 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 154/06

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde betreffend die Feststellung der Vaterschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Ob ein Beweisbeschluss dann nicht in Grundrechte eingreift, wenn der Betroffene die Durchführung der Beweisaufnahme noch durch Verweigerung einer Mitwirkung an der Untersuchung und Herbeiführung einer Entscheidung im Zwischenverfahren vermeiden kann (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 17. Januar 2007 - XII ZB 154/06 -, FamRZ 2007, S. 549), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    In einem Sorgerechtsfall wurde die Vertretung des Kindes durch eine andere Person als die Eltern für erforderlich gehalten, um dessen Rechte gegen die Interessen der sorgeberechtigten Eltern durchzusetzen, die kein Interesse daran hatten, für ihre Kinder Verfassungsbeschwerde gegen eine den Eltern günstige Sorgerechtsentscheidung einzulegen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Sofern Ermittlungsmaßnahmen und Beweiserhebungen jedoch in die geschützten Rechte anderer eingreifen, bedarf es einer speziellen Eingriffsbefugnis (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 1995 - 2 BvR 103/92 -, NStZ 1996, S. 45 f.), wie sie etwa für die Abstammungsbegutachtung derzeit in § 178 Abs. 1 FamFG und § 372a Abs. 1 ZPO enthalten ist und sich künftig nach dem Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters in § 167a FamFG finden soll (vgl. BTDrucks 17/12163 und 17/13269; BT-PlPr 17/237, S. 29840C bis 29848A).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Dazu gehören der familiäre Bereich und die persönlichen, auch geschlechtlichen Beziehungen zu einem Partner (vgl. BVerfGE 96, 56 ).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Die Bestellung eines Ergänzungspflegers wurde in einem Kindesentführungsfall für erforderlich gehalten, in dem nur ein mitsorgeberechtigter Elternteil die Verfassungsbeschwerde im Namen des Kindes erhoben hatte, weil der andere sorgeberechtigte Elternteil kein Interesse an der Verfassungsbeschwerde gegen die ihm günstige Entscheidung hatte (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    Diese Feststellung würde für die Beschwerdeführer einen bleibenden Nachteil bedeuten, der mit einer gegen die Endentscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde nicht mehr behoben werden könnte (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 101, 106 ).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2013 - 1 BvR 2059/12
    aa) Das von Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasste Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1 ) schützt auch die Entscheidung über die Preisgabe und Verwertung von Daten, die Informationen über genetische Merkmale einer Person enthalten, aus denen sich in Abgleich mit den Daten einer anderen Person Rückschlüsse auf die Abstammung ziehen lassen (vgl. BVerfGE 103, 21 ; 117, 202 ).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

  • EGMR, 15.09.2011 - 17080/07

    Schneider ./. Deutschland

  • EGMR, 21.12.2010 - 20578/07

    Anayo ./. Deutschland

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche

    Die Befugnis der Eltern zur Vertretung ihrer minderjährigen Kinder wurde verneint, weil die sorgeberechtigten Elternteile kein Interesse an der Verfassungsbeschwerde gegen die ihnen günstige Entscheidung hatten und die Rechte der Kinder gegen die Interessen der sorgeberechtigten Eltern durchzusetzen waren (vgl. BVerfGE 72, 122 ; 75, 201 ; 99, 145 ; vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 -, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2017 - 2 WF 247/17

    Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses

    Entsprechende Sachverhalte, die dem vorliegenden allerdings nicht vergleichbar sind, lagen den von der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2013, FamRZ 2013, 1195 ff (Anordnung eines DNA-Abstammungsgutachtens und Einbeziehung des Kindes, der Kindesmutter und des rechtlichen Kindesvaters im Rahmen eines auf Antrag eines Putativvaters eingeleiteten familiengerichtlichen Umgangsverfahrens - Rüge der Verletzung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung, des Rechts auf Achtung der Privat- und Intimsphäre und des Elternrechts) und des OLG Nürnberg vom 16.08.2013, FamRZ 2014, 677 ff (Anordnung einer ärztlichen Untersuchung auf Alkoholkonsum einschließlich Anordnung der Mitwirkung hieran durch den Antragsgegner in einem familiengerichtlichen Sorgerechtsverfahren- Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht) zugrunde.
  • VG Neustadt, 02.10.2015 - 4 K 292/15

    Adoptionsvermittlung - Stellung des Jugendamtes - Auskunftsrecht des leiblichen

    Dieses Recht verbürgt einem potenziellen leiblichen Vater auch das Recht, die Voraussetzungen klären zu lassen, die zur Herstellung einer sozial-familiären Beziehung erfüllt sein müssen; es muss danach die Möglichkeit eröffnet sein, in einem Verfahren die Abstammung eines Kindes von ihm klären und feststellen zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 -, FamRZ 2015, 1263 und juris Rn. 39; BVerfG, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 BvR 2843/14 -,NJW 2015, 542 und juris Rn. 10; BVerfG, Urteil vom 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, BVerfGE 117, 202, 225 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - 1 BvR 2059/12 -, FamRZ 2013, 1195 und juris Rn. 29 f. unter Hinweis auf eine notwendige - zum damaligen Zeitpunkt noch nicht in Kraft getretene - gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Abstammungsgutachtens zur Klärung der Vaterschaft des potenziell leiblichen Vaters zur Auflösung des mehrpoligen Grundrechtsverhältnisses).
  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden, dass die bloße Anordnung der Beweiserhebung ohne gesetzliche Grundlage bereits einen Eingriff in Grundrechte darstellen kann (Beschluss vom 23.05.2013, Az.: 1 BvR 2059/12, zitiert nach Juris).
  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 8 A 1051/21

    Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für den erfolglosen Abschluss eines

    Dafür wäre eine planwidrige Regelungslücke notwendig (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 23.5.2013, 1 BvR 2059/12, juris Rn. 26; Urt. v. 11.7.2012, 1 BvR 3142/07, juris Rn. 75; BVerwG, Urt. v. 14.7.2021, 3 C 2/20, juris Rn. 53; zu den Voraussetzungen für den umgekehrten Fall der teleologischen Reduktion: BVerwG, Urt. v. 28.2.2019, 5 C 1/18, juris Rn. 15).
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Rechtsprechung
   EuGH, 08.05.2013 - C-529/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,9133
EuGH, 08.05.2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
EuGH, Entscheidung vom 08.05.2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
EuGH, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - C-529/11 (https://dejure.org/2013,9133)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Alarape und Tijani

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • EU-Kommission

    Alarape und Tijani

    Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 - Geschiedener Ehegatte eines Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, der in einem anderen Mitgliedstaat gearbeitet hat - Volljähriges Kind, das seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat absolviert - Aufenthaltsrecht ...

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Aufenthaltsrechts eines Elternteils zur Betreuung eines volljährigen Kindes während der Ausbildung; Grundsätze zur Anrechnung von Aufenthaltszeiten bei der Geltendmachung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 1612/68 Art. 12, RL 2004/38/EG Art. 7 Abs. 2
    Familiäre Beistandsgemeinschaft, Kinder, Kind, Volljährigkeit, volljährige Kinder, volljähriges Kind, Unionsbürgerrichtlinie, Daueraufenthaltsberechtigte, Daueraufenthalt, Zugang zu Bildung, Bildung, Ausbildung, Aufenthaltszeit, Aufenthaltszeiten, Drittstaatsangehörige, ...

  • rechtsportal.de

    Aufenthaltsrecht eines Elternteils zur Betreuung eines volljährigen Kindes während der Ausbildung; Anrechnung von Aufenthaltszeiten bei der Geltendmachung eines dauerhaften Aufenthaltsrechts; Vorabentscheidungsersuchen vom britischen Upper Tribunal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Abgeleitetes Aufenthaltsrecht des Elternteils endet bei Wegfall des Fürsorgebedarfs mit Volljährigkeit des studierenden Kindes

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Alarape und Tijani

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Upper Tribunal (Immigration and Asylum Chamber) London - Auslegung von Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 662
  • FamRZ 2013, 1195
  • DÖV 2013, 649
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 23.02.2010 - C-480/08

    Teixeira - Freizügigkeit - Aufenthaltsrecht - Staatsangehörige eines

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Erstens ist festzustellen, dass der Eintritt der Volljährigkeit keine unmittelbaren Auswirkungen auf die dem Kind durch Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 in seiner Auslegung durch den Gerichtshof gewährten Rechte hat, da sowohl das in diesem Artikel niedergelegte Recht auf Zugang zur Ausbildung als auch das zugehörige Aufenthaltsrecht des Kindes nach ihrem Sinn und Zweck bis zum Abschluss seiner Ausbildung fortbestehen (Urteil vom 23. Februar 2010, Teixeira, C-480/08, Slg. 2010, I-1107, Randnrn.

    Da nach gefestigter Rechtsprechung des Gerichtshofs der Anwendungsbereich von Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 auch ein Hochschulstudium einschließt, kann somit der Zeitpunkt, zu dem das Kind seine Ausbildung abschließt, nach dem Eintritt der Volljährigkeit liegen (vgl. Urteil Teixeira, Randnr. 80 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, zu beurteilen, ob dem im Ausgangsfall tatsächlich so ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Teixeira, Randnr. 86).

    Bedarf dagegen der Inhaber des Aufenthaltsrechts nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 der Anwesenheit und der Fürsorge des Elternteils, dem die elterliche Sorge für ihn zukam, nicht mehr, um seine Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat fortsetzen und abschließen zu können, endet das abgeleitete Aufenthaltsrecht dieses Elternteils in dem betreffenden Staat mit der Volljährigkeit des Rechtsinhabers (vgl. in diesem Sinne Urteil Teixeira, Randnr. 87).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    In Bezug auf die vom Unionsbürger zu erfüllenden Voraussetzungen hat der Gerichtshof zu Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nach Prüfung der Ziele sowie des globalen und besonderen Kontexts, in den sich diese Richtlinie einfügt, bereits entschieden, dass der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in dieser Bestimmung enthält, als ein im Einklang mit den in der Richtlinie vorgesehenen und insbesondere mit den in ihrem Art. 7 Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen stehender Aufenthalt zu verstehen ist; daher kann ein im Einklang mit dem Recht eines Mitgliedstaats stehender Aufenthalt, der jedoch nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 erfüllt, nicht als "rechtmäßiger" Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 angesehen werden (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.

    Auf den Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 enthält, wurde hingegen erstmals im Urteil Ziolkowski und Szeja eingegangen.

    Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass mit der Richtlinie 2004/38 zum einen die bereichsspezifischen und fragmentarischen Ansätze des Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechts überwunden werden sollen, um die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, indem ein einziger Rechtsakt geschaffen wird, mit dem die vor Erlass dieser Richtlinie bestehenden Instrumente des Unionsrechts kodifiziert und überarbeitet werden, und dass die Richtlinie zum anderen hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen hat, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor ihrem Erlass bestehenden verschiedenen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (vgl. Urteil Ziolkowski und Szeja, Randnrn.

  • EuGH, 07.10.2010 - C-162/09

    Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG -

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Diese Schlussfolgerung kann nicht durch die im Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-9217), getroffene Feststellung in Frage gestellt werden, dass ununterbrochene Aufenthaltszeiten von fünf Jahren, die vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie 2004/38 im betreffenden Mitgliedstaat in Einklang mit vor diesem Datum geltenden Rechtsvorschriften der Union zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie zu berücksichtigen sind.

    Zweitens war in der Rechtssache, in der das Urteil Lassal ergangen ist, die Eigenschaft der Betroffenen als "Arbeitnehmerin" im Sinne des Unionsrechts und somit die Tatsache, dass sie die in Art. 7 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2004/38 vorgesehene Voraussetzung erfüllte, nicht Gegenstand einer streitigen Erörterung.

    Diese Formulierung im Urteil Lassal geht jedoch auf die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen zurück, die nicht die materiellen Voraussetzungen des rechtmäßigen Aufenthalts im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 betrafen, sondern die Behandlung der Aufenthaltszeiten, die diese Voraussetzungen erfüllten und vor dem Umsetzungsdatum der Richtlinie in dem fraglichen Mitgliedstaat zurückgelegt worden waren.

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Darüber hinaus ist entschieden worden, dass es insoweit ohne Belang ist, dass die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind, dass nur ein Elternteil Unionsbürger ist und dass er nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. Urteile vom 17. September 2002, Baumbast und R, C-413/99, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 63, sowie Ibrahim und Secretary of State for the Home Department, Randnr. 29).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-425/10

    Szeja u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    In Bezug auf die vom Unionsbürger zu erfüllenden Voraussetzungen hat der Gerichtshof zu Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nach Prüfung der Ziele sowie des globalen und besonderen Kontexts, in den sich diese Richtlinie einfügt, bereits entschieden, dass der Begriff des rechtmäßigen Aufenthalts, den die Wendung "der sich rechtmäßig ... aufgehalten hat" in dieser Bestimmung enthält, als ein im Einklang mit den in der Richtlinie vorgesehenen und insbesondere mit den in ihrem Art. 7 Abs. 1 aufgeführten Voraussetzungen stehender Aufenthalt zu verstehen ist; daher kann ein im Einklang mit dem Recht eines Mitgliedstaats stehender Aufenthalt, der jedoch nicht die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 erfüllt, nicht als "rechtmäßiger" Aufenthalt im Sinne von Art. 16 Abs. 1 angesehen werden (Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.
  • EuGH, 23.02.2010 - C-310/08

    Ein Elternteil, der die elterliche Sorge für ein Kind eines Wanderarbeitnehmers

    Auszug aus EuGH, 08.05.2013 - C-529/11
    Zweitens hat der Gerichtshof in Bezug auf das abgeleitete Aufenthaltsrecht des Elternteils für den Fall, dass die Kinder nach Art. 12 der Verordnung Nr. 1612/68 zur Fortsetzung ihrer Schulausbildung im Aufnahmemitgliedstaat berechtigt sind, während die Eltern, die die elterliche Sorge für sie wahrnehmen, ihre Aufenthaltsrechte zu verlieren drohen, bereits entschieden, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes Recht zu nehmen (vgl. Urteil vom 23. Februar 2010, 1brahim und Secretary of State for the Home Department, C-310/08, Slg. 2010, I-1065, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-181/19

    Ein früherer Wanderarbeitnehmer und seine Kinder, denen ein Aufenthaltsrecht

    Dieses Recht ist im Übrigen begrenzt, da es spätestens endet, wenn das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, EU:C:2013:290, Rn. 24).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH Urteil vom 8.5.2013 - Rs C-529/11 - EAS Teil C VO Nr. 1612/68 Art. 12 Nr. 14, RdNr 27 mwN; Brinkmann in Huber, AufenthG, 2010, § 3 FreizügG/EU RdNr 19; Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl 2013, § 3 FreizügG/EU RdNr 60 ff).
  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines

    Die niederländische Regierung meint, dass gemäß der im Unionsrecht anerkannten allgemeinen Regel, wonach derjenige, der sich auf bestimmte Rechte berufe, deren Geltung in seinem Fall nachzuweisen habe (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, EU:C:2013:290, Rn. 38, und vom 16. Januar 2014, Reyes, C-423/12, EU:C:2014:16, Rn. 25 bis 27), die Beweislast für das Bestehen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 20 AEUV bei den Rechtsmittelführerinnen des Ausgangsverfahrens liege.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Die beiden Töchter verfügten aber über ein autonomes, d.h. von ihren Eltern unabhängiges Aufenthaltsrecht aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 (vgl. hierzu EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

    Von diesem Aufenthaltsrecht der beiden Töchter leitete sich ein Aufenthaltsrecht des Klägers aus Art. 10 VO (EU) 492/2011 ab, da dieser die tatsächliche Sorge für die beiden Kinder wahrnahm (vgl. zum Aufenthaltsrecht eines Elternteils aus Art. 10 VO (EU) 492/2011: EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, EU:C:2016:487, vom 13.06.2013 - C-45/12 Hadj Ahmed, EU:C:2013:390, vom 08.05.2013 - C-529/11 Alarape und Tijani, EU:C:2013:290, vom 14.06.2012 - C-542/09, EU:C:2012:346, vom 06.09.2012 - C-147/11 und C-148/11 Czop und Punakova EU:C:2012:538 und vom 23.02.2010 - C-310/08 Ibrahim und - C-480/08 Teixeira, EU:C:2010:80).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Der grundsätzlichen Einbeziehung des neben der Richtlinie 2004/38/EG stehendenden Freizügigkeitsrechts aus Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 in den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU steht - anders als der Beklagte meint - auch nicht entgegen, dass Aufenthaltszeiten, die allein auf der Grundlage eines Aufenthaltsrechts aus Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt im Sinne des § 4a Abs. 1 FreizügG/EU nicht berücksichtigt werden können (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - C-529/11 [ECLI:EU:C:2013:290], Alarape und Tijani - Rn. 48).

    Zeiten, in denen sich der Familienangehörige eines Unionsbürgers allein auf der Grundlage des Art. 10 Abs. 1 VO (EU) Nr. 492/2011 in dem Mitgliedstaat aufhält, sind zwar für den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG nicht zu berücksichtigen (EuGH, Urteil vom 8. Mai 2013 - C-529/11 - Rn. 39 f. und 48), stehen indes der Annahme einer Freizügigkeitsberechtigung im Sinne des § 2 Abs. 1 FreizügG/EU nicht entgegen.

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteile vom 21. Dezember 2011 - C-424/10 und C 425/10 [ECLI:EU:C:2011:866], Ziolkowski und Szeja - Rn. 46; vom 6. September 2012 - C-147/11 u.a. [ECLI:EU:C:2012:538], Czop u.a. - Rn. 35, 38; vom 8. Mai 2013 - C-529/11 [ECLI:EU:C:2013:290], Alarape und Tijani - Rn. 35 und vom 11. November 2014 - C-333/13 [ECLI:EU:C:2014:2358], Dano - Rn. 71) ist rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht.
  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 16 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts durch die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in jedem Fall davon abhängt, dass der Unionsbürger selbst die in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie genannten Voraussetzungen erfüllt und dass im betreffenden Zeitraum ein gemeinsamer Aufenthalt der Angehörigen mit ihm gegeben war (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013, Alarape und Tijani, C-529/11, Rn. 34), und zwar ununterbrochen.

    Dabei impliziert die Verpflichtung der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, sich im betreffenden Zeitraum mit dem Unionsbürger im Aufnahmemitgliedstaat aufzuhalten, für sie zwangsläufig und zugleich ein Aufenthaltsrecht gemäß Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38 als Familienangehörige, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, so dass nur Aufenthaltszeiten dieser Angehörigen berücksichtigt werden können, die die in Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie vorgesehene Voraussetzung erfüllen (vgl. Urteil Alarape und Tijani, Rn. 36 und 37).

    Dieses Erfordernis der Kontinuität des rechtmäßigen Aufenthalts entspricht der in den Rn. 24 und 25 des vorliegenden Urteils angeführten Verpflichtung zur Integration, die dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts zugrunde liegt, und dem Gesamtzusammenhang der Richtlinie 2004/38, die hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen hat, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor dem Erlass dieser Richtlinie bestehenden einzelnen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (vgl. Urteil vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14051, Rn. 38, sowie Alarape und Tijani, Rn. 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2017 - L 19 AS 190/17

    Leistungen SGB XII ; Eilverfahren; EU-Ausländer; Leistungsausschluss

    Art. 10 VO 492/11/EU verlangt nur, dass das Kind mit seinem Eltern und seinem Elternteil in der Zeit in einem Mitgliedstaat lebte, in der dort zumindest ein Elternteil als Arbeitnehmer wohnte (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15, vom 13.06.2013 - C-45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 -, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C 310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Dies hat der EuGH damit begründet, dass die Versagung der Möglichkeit für die Eltern, während der Ausbildung ihrer Kinder im Aufnahmemitgliedstaat zu bleiben, geeignet sein könnte, den Kindern ein - ihnen vom Unionsgesetzgeber zuerkanntes - Recht zu nehmen (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 13.06.2013 - C 45/12 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11, vom 14.06.2012 - C-542/09 -, vom 06.09.2012 Czop und Punakova - C-147/11/148/11 - und vom 23.02.2010 Ibrahim - C-310/08 - und Teixeira - C-480/08).

    Ohne Belang ist, ob die Eltern der betreffenden Kinder inzwischen geschieden sind oder der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht mehr Wanderarbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 -, vom 08.05.2013 Alarape und Tijani - C-529/11 - Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 3 FreizügG/EU Rn. 60 ff).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2019 - L 19 AS 1608/18

    SGB II-Ausschluss von EU-Ausländern bei Minijob

    Ohne Belang ist, ob der die elterliche Sorge tatsächlich wahrnehmende Elternteil nicht (mehr) (Wander)Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat ist (vgl. EuGH, Urteile vom 30.06.2016 - C-115/15 und vom 08.05.2013 - C-529/11).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2022 - 11 S 2757/20

    Freizügigkeitsrecht des drittstaatsangehörigen Familienangehörigen

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hängt nach Art. 16 Abs. 2 UBRL der Erwerb des Daueraufenthaltsrechts durch die Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, in jedem Fall davon ab, dass der Unionsbürger selbst die in Art. 16 Abs. 1 UBRL genannten Voraussetzungen erfüllt und dass im betreffenden Zeitraum ein gemeinsamer, ununterbrochener Aufenthalt der Angehörigen mit ihm gegeben war (vgl. EuGH, Urteile vom 16.01.2014 , C-86/12 - Rn. 18, und vom 08.05.2013 - C-529/11 - Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17

    Aufhebung von SGB-II-Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.08.2017 - L 19 AS 1429/17 B ER/L 19 AS 1430/17

    Aufhebung von SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Anordnung der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2017 - L 19 AS 1577/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-67/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Melchior Wathelet dürfen Unionsbürger, die sich

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2017 - L 7 AS 2044/17

    SGB-II -Leistungen; Einstweiliger Rechtsschutz; Leistungsausschluss für

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2016 - C-115/15

    NA

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - L 7 AS 1268/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Wege des einstweiligen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2018 - L 7 AS 420/18

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2019 - L 6 AS 1923/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2017 - L 6 AS 860/17

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2020 - L 6 AS 1275/20
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2016 - L 19 AS 555/15

    Streit über die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 821/21
  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338

    Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2017 - L 6 AS 1256/17

    SGB-II -Leistungen; Leistungsausschluss für EU-Ausländer; Einstweiliger

  • LSG Sachsen, 18.04.2023 - L 4 AS 822/21
  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-488/21

    Generalanwältin Capeta: Die Mutter einer mobilen EU-Arbeitnehmerin kann eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2014 - C-359/13

    Martens - Finanzmittel für eine Hochschulausbildung in überseeischen Gebieten -

  • VG Düsseldorf, 07.05.2020 - 7 K 2502/19
  • VG Bremen, 14.09.2020 - 4 K 2994/18

    FreizügG/EU / Daueraufenthaltsrecht, Urteil vom 14.09.2020 -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2018 - L 7 AS 2000/18 B ER
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