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   BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09   

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https://dejure.org/2013,14619
BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09 (https://dejure.org/2013,14619)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2013 - XII ZB 101/09 (https://dejure.org/2013,14619)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2013 - XII ZB 101/09 (https://dejure.org/2013,14619)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1587b Abs 4 BGB vom 02.01.2002
    Versorgungsausgleich: Unwirtschaftlichkeit der Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirtschaftlichkeit der Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich bei Scheidung eines Beamten

  • rewis.io

    Versorgungsausgleich: Unwirtschaftlichkeit der Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1587 Abs. 2; BGB § 1587b Abs. 4
    Wirtschaftlichkeit der Übertragung und Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich bei Scheidung eines Beamten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Rentenanspruch fraglich: Wertausgleich ist durchzuführen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich mit einem verbeamteten Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausgleich beamten- und beamtenähnlicher Versorgungsanrechte ist nicht per se unwirtschaftlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2275
  • MDR 2013, 912
  • NZS 2013, 788
  • FamRZ 2013, 1283
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 9. März 1984, IVb ZB 875/80, FamRZ 1984, 667 und vom 13. September 2006, XII ZB 70/01, FamRZ 2007, 30).

    Bei dieser Regelung ließ sich der Gesetzgeber von dem Gedanken leiten, dass eine unmittelbare Aufteilung der beamtenrechtlichen Versorgungsanrechte und die damit verbundene Gewährung eines direkten Versorgungsanspruchs des Berechtigten gegen den Dienstherrn des Verpflichteten aus beamtenrechtlichen Gründen ausgeschlossen war (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 32 mwN).

    Auch wenn beide Ehegatten in einem beamtenrechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, ergab sich für den Gesetzgeber nicht die Pflicht, den Versorgungsausgleich durch Realteilung der beamtenrechtlichen Versorgungsanrechte zu regeln (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 32).

    Die Vorschrift ist nur dort anwendbar, wo das übergeordnete Ziel des Versorgungsausgleichs, nämlich die Sicherung des sozial schwächeren Ehegatten durch Schaffung einer eigenständigen Versorgung, durch die an sich zwingenden Ausgleichsformen des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs nicht erreicht werden kann (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 32; Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587 b Rn. 44).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die mit dem Versorgungsausgleich erreichte rentenrechtliche Position zu einem wirtschaftlich noch vertretbaren Ergebnis im Sinne des § 1587 b Abs. 4 BGB führt, überwiege für den Beamten die Erlangung seines Anspruchs auf Altersruhegeld, zumal die künftige beamtenrechtliche Versorgung des ausgleichsberechtigten Ehegatten wegen einer auf dem Versorgungsausgleich beruhenden gesetzlichen Rente wegen § 55 BeamtVG nicht gekürzt werde (Senatsbeschlüsse vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 33 und vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667, 668).

    Dem Eintritt der Dienstunfähigkeit eines Beamten einerseits und der Erwerbsminderung eines Arbeitnehmers andererseits liegen keine wesentlich gleichgelagerten Sachverhalte zu Grunde (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 33).

    Sie wird statusbezogen beurteilt, nämlich dahingehend, ob der Beamte für die Anforderungen des ihm übertragenen Amtes vermindert leistungsfähig ist, wohingegen der Arbeitnehmer erst dann erwerbsgemindert ist, wenn sein Leistungsvermögen für jede denkbare Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gemindert ist (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 33).

    Hinzu kommt, dass der Beamte in dem Fall, in dem es an den persönlichen Voraussetzungen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente fehlt, beim Zugang zur Invaliditätsversorgung im Verhältnis zum Arbeitnehmer mit dem gleichen Leistungsvermögen nicht wesentlich ungleich behandelt wird (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 33).

    Der vorliegende Fall unterscheidet sich nicht wesentlich von dem Sachverhalt, der der früheren Senatsentscheidung zugrunde lag (Senatsbeschluss vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30 ff.).

  • BGH, 09.03.1984 - IVb ZB 875/80

    Unwirtschaftlichkeit der Begründung oder Übertragung von Rentenanwartschaften

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Die Durchführung des öffentlich-rechtlichen Wertausgleichs zugunsten eines im Beamtenverhältnis stehenden Ehegatten durch Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht schon deshalb zweckverfehlt oder unwirtschaftlich, weil sich aus diesen Anrechten in der Regel kein Anspruch auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente realisieren lässt (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 9. März 1984, IVb ZB 875/80, FamRZ 1984, 667 und vom 13. September 2006, XII ZB 70/01, FamRZ 2007, 30).

    Danach erlaubt das Gesetz die Anwendung der Bestimmung unter zwei Gesichtspunkten, die sich im Einzelfall allerdings überschneiden können (Senatsbeschluss vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667).

    Bei der Prüfung der Frage, ob die mit dem Versorgungsausgleich erreichte rentenrechtliche Position zu einem wirtschaftlich noch vertretbaren Ergebnis im Sinne des § 1587 b Abs. 4 BGB führt, überwiege für den Beamten die Erlangung seines Anspruchs auf Altersruhegeld, zumal die künftige beamtenrechtliche Versorgung des ausgleichsberechtigten Ehegatten wegen einer auf dem Versorgungsausgleich beruhenden gesetzlichen Rente wegen § 55 BeamtVG nicht gekürzt werde (Senatsbeschlüsse vom 13. September 2006 - XII ZB 70/01 - FamRZ 2007, 30, 33 und vom 9. März 1984 - IVb ZB 875/80 - FamRZ 1984, 667, 668).

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    c) Das Oberlandesgericht hat schließlich zu Recht die von der BGHW unter dem 16. März 2009 erteilten neuen Auskünfte nicht zum Anlass für eine neue Berechnung genommen, da im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich das Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers gilt (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 85, 180 = FamRZ 1983, 44, 46).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Bei einer unzulässigen Beschränkung der Rechtsmittelzulassung ist die angefochtene Entscheidung in vollem Umfang zu überprüfen (BGH Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 119/82 - NJW 1984, 615 mwN).
  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 292/85

    Rechtzeitigkeit der Einlegung eines Rechtsmittels per Telex; Beendigung der

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (vgl. BGHZ 101, 276 = NJW 1984, 2586; BGHZ 111, 158 = NJW 1990, 1910, 1912 jeweils mwN).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZR 282/88

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für Bodenverseuchung durch herabfallendes

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (vgl. BGHZ 101, 276 = NJW 1984, 2586; BGHZ 111, 158 = NJW 1990, 1910, 1912 jeweils mwN).
  • BGH, 16.12.2009 - XII ZR 50/08

    Mindestbedarf für den Unterhaltsanspruch wegen Betreuung eines nichtehelich

    Auszug aus BGH, 05.06.2013 - XII ZB 101/09
    Für das Verfahren ist gemäß Art. 111 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Verfahrensrecht anwendbar, weil das Verfahren vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (Senatsurteil BGHZ 184, 13 = FamRZ 2010, 357 Rn. 7).
  • BGH, 06.05.2015 - XII ZB 306/14

    Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens beim Zugewinnausgleich: Berücksichtigung

    Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte Rechtsfragen zu beschränken (Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 10 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.2014 - 8 UF 77/13

    Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen vorzeitig eingetretener Invalidität

    Hierin liege ein unzulässiger Eingriff in die von Art. 14 GG geschützten Anrechte des Antragsgegners (vgl. auch Hauß, Anm. zu BGH, Beschl. vom 05.06.2013, in FamRB 2013, 241 f).

    Der Umstand, dass sich die auf ihn übertragenen Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit nicht auswirken, lässt daher ebenfalls die Durchführung des Wertausgleichs bei der Scheidung nicht als grob unbillig i.S.d. § 27 VersAusglG erscheinen und gibt auch keinen Anlass, den Ausgleich insgesamt als unwirtschaftlich i.S.d. § 19 Abs. 1 Nr. 3 VersAusglG anzusehen (vgl. grundlegend BGH, Beschl. vom 05.06.2013, FamRZ 2013, 1283 ff.).

  • BGH, 11.09.2019 - XII ZB 627/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der negativen Entwicklung der

    Im Hinblick auf das für die Ehegatten geltende Verschlechterungsverbot für Rechtsmittelführer im Versorgungsausgleichsverfahren (vgl. Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 28 mwN) hat es daher insoweit bei der Entscheidung des Beschwerdegerichts sein Bewenden.
  • BGH, 25.04.2018 - XII ZB 414/16

    Antrag eines Witwers auf Berichtigung eines Eintrags im Sterberegister;

    Vielmehr hat der Senat auch für Verfahren, in denen die verfahrensrechtliche Dispositionsbefugnis eingeschränkt und das Rechtsmittelgericht an Sachanträge des Rechtsmittelführers nicht gebunden ist (vgl. zum Betreuungsrecht Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 355/14 - FamRZ 2015, 486 Rn. 24 mwN und zum Versorgungsausgleich Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 28 mwN; zum Kindschaftsrecht vgl. aber Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 - FamRZ 2016, 1752 Rn. 52 mwN), die Geltung des Verschlechterungsverbots damit begründet, dass den schutzwürdigen Interessen des Beschwerdeführers auch im Hinblick auf den Grundsatz eines fairen Verfahrens Vorrang zukomme (Senatsbeschluss vom 18. Dezember 1985 - IVb ZB 677/81 - FamRZ 1986, 455, 457 mwN).
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 658/10

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich: Behandlung einer Invalidenpension der

    Das Beschwerdegericht wird bei der erneuten Behandlung der Sache allerdings zu beachten haben, dass die Antragstellerin wegen des im Versorgungsausgleichsverfahren für die Ehegatten als Rechtsmittelführer geltenden Verbots der reformatio in peius (Senatsbeschluss BGHZ 85, 180 = FamRZ 1983, 44, 45 f. und Senatsbeschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 101/09 - FamRZ 2013, 1283 Rn. 28) bei der Neuberechnung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente nicht schlechter gestellt wird als aufgrund der angefochtenen Entscheidung.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2015 - 4 S 1198/14

    Anspruch auf Zahlung von Leistungen wegen Invalidität

    Die Begründung von Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung scheidet in diesen Fällen auch nicht von vorneherein als zweckverfehlt oder unwirtschaftlich aus, soweit zumindest die allgemeine Wartezeit (vgl. dazu unten) erfüllt bzw. erfüllbar ist (Götsche, a.a.O. 448 f.; Breuers in: jurisPK-BGB, 2014, § 19 VersAusglG, Rdnr. 31 m.N.; BGH, Urteil vom 05.06.2013 - XII ZB 101/09 -, FamRZ 2013, S. 1283; vgl. auch unten).
  • OLG Köln, 29.07.2013 - 21 UF 188/12

    Versorgungsausgleich bzgl. der Anrechte nach Maßgabe einer Betriebsvereinbarung

    Soweit sich bei einer derartigen Berücksichtigung des Wertverzehrs der laufenden kapitalgedeckten Anrechte zwischen Ehezeitende und Vollzug der Versorgungsausgleichsentscheidung durch Rentenbezug ausschließlich zulasten des ausgleichspflichtigen Antragstellers die Konsequenz ergeben würde, dass die von der C2 mitgeteilten Ausgleichsbeträge zu Gunsten der Antragsgegnerin sogar um die erfolgte Kürzung des Rentenbezuges in den Monaten März und April 2012 erhöht werden müssten, ist das auch im Rechtsmittelverfahren über den Versorgungsausgleich geltende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers zu beachten, das den Rechtsmittelführer davor schützen soll, auf sein eigenes Rechtsmittel in seinen Rechten über die mit der angegriffenen Entscheidung verbundene Beschwer hinaus weiter beeinträchtigt zu werden (BGH, Beschluss vom 05.06.2013 - XII ZB 101/09 - Rn. 28, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OLG Celle, 27.02.2015 - 21 UF 274/13

    Rechtsfolgen einer Verringerung des Deckungskapitals durch Rentenzahlung nach dem

    Auch in Verfahren zum Versorgungsausgleich kann - sofern nicht lediglich eine Beschwerde des Versorgungsträgers vorliegt (vgl. zur fehlenden Geltung des Verschlechterungsverbotes bei Beschwerden von Versorgungsträgern: OLG Koblenz FamRZ 2013, 1901 ff.; OLG Nürnberg FamRZ 2014, 394 ff.) - nicht zum Nachteil des Beschwerdeführers von der angefochtenen Entscheidung abgewichen werden (vgl. BGH FamRZ 2013, 1283 ff.; FamRZ 2014., 1529 ff.; zum alten Recht: BGH FamRZ 1983, 44 ff.).
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