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   OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12   

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https://dejure.org/2012,41201
OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12 (https://dejure.org/2012,41201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.12.2012 - 9 WF 409/12 (https://dejure.org/2012,41201)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 9 WF 409/12 (https://dejure.org/2012,41201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrensbeistandes eines Kindes für das Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 7
    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1103
  • FamRZ 2013, 1330
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines nach § 50 FGG zur Wahrung der Interessen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12
    Der Verfahrensbeistand soll nicht davon abgehalten werden, die für eine effektive, eigenständige Interessenvertretung des Kindes im Verfahren erforderlichen Einzeltätigkeiten zu entfalten (BVerfG, FamRZ 2004, 1267).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 W 2/10

    Zulässigkeit der Abänderung einer Wertfestsetzung nach Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.12.2012 - 9 WF 409/12
    Deshalb kann, soweit sich aus der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (aaO) weiter ergibt, dass mit der Einführung der Fallpauschale eine Annäherung der Vergütung des Verfahrensbeistands an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte bewirkt werden soll, dahinstehen, ob - wie von dem Verfahrensbeistand thematisiert - § 21 Abs. 1RVG mit den sich hieraus ergebenden Folgefragen wie die Anrechnung bereits verdienter Gebühren gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 6 VV-RVG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18. Februar 2010, I-24 W 2/10, m.w.N.) heranzuziehen ist.
  • OLG Hamm, 04.07.2014 - 6 WF 61/14

    Vergütung des Verfahrensbeistandes bei Aufhebung und Zurückverweisung

    Außerdem bewirkt die Fallpauschale eine wünschenswerte Annäherung der Vergütung von Verfahrensbeistand an die gebührenorientierte Vergütung der Rechtsanwälte (vgl. BT-Drucks. 16/9733 S. 294; BGH FamRZ 2013, 1967; OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).

    Soweit in der Rechtsprechung und der Literatur teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330; Schneider FamRB 2013, 192, 193, Zimmermann FamRZ 2014, 165, 170; Keidel-Engelhardt, FamFG, 18. Auflage 2014, § 158 Rn. 47), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Zwar wird zutreffend darauf hingewiesen, dass der Verfahrensbeistand seiner Aufgabe grundsätzlich nur dann gerecht werden kann, wenn seine Tätigkeit auskömmlich vergütet wird (vgl. OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330).

    Aufgrund der abweichenden Entscheidung des OLG Saarbrücken (FamRZ 2013, 1330) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZB 420/16

    Verfahrensbeistand im Umgangsverfahren: Vergütung bei Zurückverweisung der Sache

    Von Teilen der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur wird die Frage bejaht (OLG Saarbrücken FamRZ 2013, 1330 Rn. 7 ff.; Bork/Jacoby/Schwab/Zorn FamFG 2. Aufl. § 158 Rn. 36; Bumiller/Harders/Schwamb FamFG 11. Aufl. § 158 Rn. 21; Keidel/Engelhardt FamFG 19. Aufl. § 158 Rn. 47; Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 158 Rn. 22; Prütting/Helms/Hammer FamFG 3. Aufl. § 158 Rn. 59; Menne FamRB 2015, 213, 214; H. Schneider FamRB 2013, 192, 193 f.; Zimmermann FamRZ 2014, 165, 170).
  • OLG Rostock, 22.08.2016 - 10 WF 134/16

    Vergütung des Verfahrensbeistands: Erneuter Anfall der Vergütungspauschale nach

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise eine andere Auffassung vertreten wird (OLG Saarbrücken, FamRZ 2013, 1330; Schneider, FamRB 2013, 192, 193; Zimmermann, FamRZ 2014, 165, 170; Keidel/Engelhardt, FamFG, 18. Aufl., § 58 Rn. 47), vermag der Senat dem nicht zu folgen.

    Aufgrund der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (FamRZ 2013, 1330) hat der Senat die Rechtsbeschwerde zugelassen.

  • AG Münster, 05.02.2014 - 44 F 15/13
    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, der ggf. erhebliche Mehraufwand des Verfahrensbeistandes nach Zurückweisung gebiete eine weitere Vergütung, um das Amt letztlich auskömmlich zu gestalten (so im Ergebnis: OLG Saarbrücken, NJW 2013, 1103).
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