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   BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11   

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https://dejure.org/2013,22073
BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1626 BGB, § 1631b BGB, § 1906 Abs 4 BGB, Art 6 GG
    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analogie zur Unterbringung eines volljährigen Betreuten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analoge Anwendbarkeit des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht

  • rewis.io

    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analogie zur Unterbringung eines volljährigen Betreuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626; BGB § 1631b; BGB § 1906 Abs. 4
    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analoge Anwendbarkeit des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsrecht - Eltern dürfen nächtliche Fixierung ihres Kindes erlauben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung bedarf keiner familiengerichtlichen Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur nächtlichen Fixierung - Familiengerichte müssen nicht zustimmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung muss nicht zusätzlich durch das Familiengericht genehmigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener heilpädagogischer Einrichtung nicht förmlich genehmigungspflichtig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Okay der Eltern für Fixierung nötig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Wenn ein in einer in offenen Einrichtung lebendes Kind zu seinem Schutz nachts fixiert werden muss - Einwilligung der Eltern reicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Genehmigungsfreie Einwilligung der Eltern in Fixierung ihres Kindes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung

Besprechungen u.ä.

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    "Eure Elterliche Sorge fesselt mich"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2969
  • MDR 2013, 1166
  • FGPrax 2013, 280
  • FamRZ 2013, 1646
  • FamRZ 2013, 1719
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Sie schränken die Rechtsmacht des Betreuers ein, stellen aber keinen Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 27 f.).

    Hierbei ist zu beachten, dass der Eingriff in das Elterngrundrecht als solcher einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf und nicht umgekehrt mangels gesetzlicher Grundlage die in Ausübung des Elternrechts genehmigte Fixierungsmaßnahme unzulässig wäre (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfG FamRZ 2011, 1128 und Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366).

  • VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    a) Die Maßnahme unterfällt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht dem Genehmigungserfordernis des § 1631 b BGB (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225 m. Anm. Moll-Vogel FamRB 2013, 220).

    Damit ist der Gesetzgeber einer Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht ausdrücklich entgegen getreten (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225).

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Das Gesetz geht von einem engen Begriff der Unterbringung aus (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 146 und für das Betreuungsrecht Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 16, 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).

    Eine freiheitsentziehende Unterbringung in diesem Sinn ist gegeben, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem räumlich begrenzten Bereich eines geschlossenen Krankenhauses, einer anderen geschlossenen Einrichtung oder dem abgeschlossenen Teil einer solchen Einrichtung festgehalten, sein Aufenthalt ständig überwacht und die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb des Bereichs eingeschränkt wird (Senatsbeschluss BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f. mwN).

  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Es geht dabei - anders als bei § 1906 BGB - nicht primär um einen Schutz der körperlichen Bewegungsfreiheit und Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsfreiheit, sondern vielmehr um die Gewährleistung einer sinnvollen Ausübung des Sorgerechts (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS] juris Rn. 9).

    Von einer planwidrigen Regelungslücke kann angesichts dieser klaren Aussagen nicht ausgegangen werden (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS]; LG Essen FamRZ 1993, 1347; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 1631 b Rn. 2; Hamdan in jurisPK-BGB 6. Aufl. [Stand: 18.12.2012] § 1631 Rn. 6; Hoffmann JAmt 2009, 473, 476; Hamdan/Hamdan ZFE 2010, 414, 415; DIJuF Rechtsgutachten JAmt 2010, 236, 237 f.; Kieninger jurisPR-FamR 1/2009 Anm. 3).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfG FamRZ 1982, 567, 569).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Erforderlich ist ein hinreichend bestimmtes Gesetz, wobei die Anforderungen an hinreichende Bestimmtheit umso strenger sind, je schwerer die Auswirkungen seiner Regelung wiegen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 296, 300 mwN).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (BVerfG FamRZ 2010, 713 Rn. 33).
  • LG Essen, 12.03.1993 - 7 T 148/93
    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Von einer planwidrigen Regelungslücke kann angesichts dieser klaren Aussagen nicht ausgegangen werden (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS]; LG Essen FamRZ 1993, 1347; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 1631 b Rn. 2; Hamdan in jurisPK-BGB 6. Aufl. [Stand: 18.12.2012] § 1631 Rn. 6; Hoffmann JAmt 2009, 473, 476; Hamdan/Hamdan ZFE 2010, 414, 415; DIJuF Rechtsgutachten JAmt 2010, 236, 237 f.; Kieninger jurisPR-FamR 1/2009 Anm. 3).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2011 - 14 UF 66/11

    Familiengerichtliche Genehmigung für die Fixierung eines in einer

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2012, 39 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Die Zustimmung der Eltern zur nächtlichen Fixierung ihres Kindes unterliege keinem förmlichen Genehmigungsverfahren wie die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen nach § 1631 b BGB.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    (3) Überdies steht einer analogen Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB entgegen, dass die Situation des Minderjährigen im Kindschaftsrecht nicht vergleichbar ist mit der des Betroffenen im Betreuungsrecht (vgl. zur Vormundschaft BVerfG NJW 1960, 811, 813).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 UF 45/99

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Antrag des sorgeberechtigten Elternteils -

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    a) Die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 BGB geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 12; vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 5 UF 187/12

    Unterbringung Minderjähriger

    Das Verfahren ist dort weiterhin anhängig (Az. XII ZB 559/11).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Dabei werde sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleide, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2013, XII ZB 559/11, NJW 2013, 2969, juris Rn. 22ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VG 2838/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

    Auch nach heutigem Rechtsverständnis liegt in der Fixierung eines (hier: in einer offenen Einrichtung lebenden) Kindes (hier: mittels Bauch- bzw. Fußgurtes oder eines Schlafsackes) keine Unterbringung (vgl. zum folgenden BGH, Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - NJW 2013, 2969).
  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    (vgl. S. 17 letzter Absatz der Niederschrift vom 7. Juli 2014) ausgesagt haben und ob dies etwa mit Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten geschah (vgl. BGH, Beschl. v. 7. August 2013, FamRZ 2013, 1646, vgl. S. 615 ff. der Gerichtsakte), da der "Auszeitraum/Kriseninterventionsraum" nach dem 29. September 2009 ausweislich der Zeugenaussagen und im Wesentlichen auch des schriftlichen Berichts über den zweiten Besichtigungstermin nicht mehr genutzt wurde.
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