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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13   

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https://dejure.org/2013,6777
OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.03.2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. März 2013 - 3 W 18/13 (https://dejure.org/2013,6777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag des Gegners nach dem Versterben einer Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 246 ZPO
    Aussetzung des Verfahrens auf Antrag des Gegners nach dem Versterben einer Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1752
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2005 - VIII ZB 105/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung der Berufungs- und der

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.03.2013 - 3 W 18/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2005, 3775 f bei [...] Rn. 8) ist insoweit ohnehin ein großzügiger Maßstab anzulegen.
  • OLG Dresden, 21.11.2019 - 8 U 1770/18

    Prämiensparvertrag mit Laufzeit über 99 Jahre

    Bei dieser Sachlage ist kein anerkennenswertes rechtliches Interesse mehr an einer Aussetzung des Rechtsstreits erkennbar, da insbesondere die Frage der Rechtsnachfolge nicht im Streit steht ( vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2013 - 3 W 18/13, juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2015 - L 7 SF 139/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - Unterbrechung durch

    Zwar wird in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur in diesem Zusammenhang zum Teil ein besonderes Aussetzungsinteresse des Prozessgegners gefordert (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. März 2013, 3 W 18/13; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO § 246 Rn. 5).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2015 - 7 W 90/15

    Aussetzung des Rechtsstreits wegen Versterbens einer Partei

    § 246 Abs. 1 ZPO ermöglicht jedoch einen Aussetzungsantrag des Gegners, da dieser ein Interesse daran haben kann, den Rechtstreit nicht sogleich fortsetzen zu müssen, wenn unklar ist, wer als Erbe an die Stelle der bisherigen Prozesspartei tritt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18.03.2013 - 3 W 18/13, FamRZ 2013, 1752, Rn. 3; Zöller/Greger, ZPO, 30. Auflage, 2014, § 246, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4720
OLG Celle, 20.03.2013 - 10 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,4720)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2013 - 10 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,4720)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2013 - 10 UF 33/13 (https://dejure.org/2013,4720)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB; § 117 Abs. 2 FamFG; § 301 ZPO; § 538 Abs. 2 S. 1, 3 ZPO
    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung eines pauschalen Abzugs für berufsbedingten Aufwand i.R.d. zuzurechnenden Einkommens aus einer hypothetischen Arbeitsstelle

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer vertikalen Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren; Bestimmung eines pauschalen Abzugs für berufsbedingten Aufwand i.R.d. zuzurechnenden Einkommens aus einer hypothetischen Arbeitsstelle

  • rechtsportal.de

    Zulässigkleit einer Teilentscheidung im Unterhaltsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pauschaler Abzug für berufsbedingten Aufwand im Kindesunterhaltsrecht möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 838
  • FamRZ 2013, 1752
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Schleswig, 12.01.2015 - 10 UF 171/14

    Kindesunterhalt: Gesteigerte Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners bei der

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass für die Bemessung der Höhe von fiktiven Einkünften grundsätzlich auf die Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (vgl. auch BVerfG NJW 2012, 2420 Rn. 21; OLG Köln, Beschluss v. 30. April 2013 - 25 WF 91/13 -, juris; OLG Celle FamRZ 2013, 1752) bzw. tarifliche Entgelte abgestellt werden kann.
  • OLG Celle, 22.08.2014 - 10 UF 180/14

    Höhe des erzielbaren Arbeitseinkommens eines gesundheitlich nicht eingeschränkt

    Zur Höhe des von einem nicht gesundheitlich eingeschränkt Arbeitsfähigen mittleren Alters ohne formelle Berufsqualifikation erzielbaren bereinigten Nettoeinkommens (hier: aus einer möglichen Tätigkeit als Bauhelfer für das Jahr 2014 rund 1.280 EUR) (Fortführung Senatsbeschluß vom 20. März 2013 - 10 UF 33/13 - FamRZ 2013, 1752 ff. = NJW-RR 2013, 838 ff.).

    Wie der Senat bereits in einem Hinweisbeschluß vom 20. März 2013 (10 UF 33/13 - FamRZ 2013, 1752 ff. = NJW-RR 2013, 838 ff. = juris = BeckRS 2013, 05313), auf den ergänzend Bezug genommen wird, im einzelnen dargelegt hatte, handelte es sich insofern um eine unzulässige Teilentscheidung.

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 1 UF 93/19

    Abänderungsanträge auf Verpflichtung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts und von

    Dies ist nicht gewährleistet, wenn es für sämtliche verfahrensgegenständliche Unterhaltszeiträume auf die Beantwortung derselben Vorfragen ankommt (OLG Celle, FamRZ 2013, 1752, 1753; OLG Bremen, FamRZ 2007, 2089; Wendl/Dose/Schmitz, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 10. Auflage, § 10 Rn. 249, 548).

    Dieselben Vorfragen sind betroffen, wenn die unterhaltsrechtlich relevanten Einkünfte der Beteiligten für den mit dem Teilbeschluss vorab beschiedenen wie auch für den nachfolgenden Teilzeitraum nach den gleichen Parametern zu bemessen sind (OLG Celle, FamRZ 2013, 1752, 1753).

  • OLG Frankfurt, 29.01.2018 - 1 UF 133/15

    Versorgungsausgleich nach deutschem Recht nach vorheriger Scheidung in Österreich

    Die dargestellten Anforderungen an den Erlass einer Teilentscheidung nach § 301 ZPO gelten unterschiedslos auch in Familienstreitsachen (OLG Nürnberg FamRZ 1994, 1594; OLG Celle FamRZ 2013, 1752) sowie Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (OLG Sachsen-Anhalt, FamRZ 2006, 1279; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, § 38 Rn. 29; Schulte-Bunert/Oberheim, FamFG, § 38 Rn. 7; Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, § 38 Rn. 29).
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