Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 27.06.2013

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7359
OLG Celle, 21.01.2013 - 21 WF 318/12 (https://dejure.org/2013,7359)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.01.2013 - 21 WF 318/12 (https://dejure.org/2013,7359)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - 21 WF 318/12 (https://dejure.org/2013,7359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890
    Wirksamkeit eines Ordnungsmittelbeschlusses bei Befristung des Unterlassungstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1758
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 10.05.2017 - XII ZB 62/17

    Gewaltschutz: Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen ein

    Teilweise wird vertreten, dass keine wirksame Grundlage mehr für eine Verhängung von Ordnungsmitteln bestehe, wenn der zugrunde liegende Unterlassungstitel befristet gewesen und die Zuwiderhandlung zwar noch vor Ablauf der Befristung begangen worden, die Befristung aber im Zeitpunkt der Vollstreckung bereits abgelaufen gewesen sei (OLG Celle FamRZ 2013, 1758 f.).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 20 WF 35/15

    Zuwiderhandlung gegen eine Gewaltschutzanordnung: Ordnungsgeldverhängung nach

    Der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewaltschutzG kann auch noch nach Fristende durch Verhängung eines Ordnungsgeldes geahndet werden, sofern der Verstoß innerhalb der Verbotsfrist erfolgt ist (entgegen OLG Celle, Beschluss vom 21.01.2013, Az. 21 WF 318/12 - FamRZ 2013, 1758).

    Allerdings hat das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 21.01.2013 (Az. 21 WF 318/12 - FamRZ 2013, 1758; ebenso LAG Hamburg, MDR 1990, 365; ablehnend Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 95 Rn. 16 a; Giers, FamFR 2013, 161) entschieden, dass nach Fristende eines befristeten Unterlassungstitels Ordnungsmittel nicht mehr verhängt werden dürften, selbst wenn die Zuwiderhandlung noch innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Unterlassungstitels erfolgt sei.

    Die Rechtsbeschwerde wird nach §§ 87 Abs. 4 FamFG, 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (zur Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gem. § 574 ZPO im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 4 FamFG vgl. BGH FamRZ 2011, 1729) zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, da der Senat von der veröffentlichten und in der Kommentarliteratur beachteten Entscheidung des OLG Celle vom 21.01.2013 (FamRZ 2013, 1758) abweicht.

  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 12 UF 111/13

    Internationale Kindesentführung aus Kanada nach Deutschland: Berücksichtigung des

    Dies gilt auch für das ebenfalls mit Beschluss vom 19. August 2013 gegen den Vater festgesetzte Ordnungsgeld, für dessen Vollziehung keine wirksame Grundlage mehr besteht (Zöller-Stöber, ZPO, 30. Aufl. 2014, Rdnr. 25 zu § 890; OLG Celle, FamRZ 2013, 1758).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2014 - 5 WF 110/14

    Erfordernis des Verschuldens bei Anordnung von Ordnungsmitteln nach § 95 I Nr. 4

    Ergeben sich jedoch, wie hier, im Vollstreckungsverfahren aus dem Akteninhalt oder sonstigen Umständen wegen einer vermeintlichen psychischen Erkrankung offenkundige Zweifel an der Schuldfähigkeit des Verpflichteten, so hat das Familiengericht dies von Amts wegen aufzuklären (Cirullies/Cirullies, Schutz bei Gewalt und Nachstellung, 2013, Rn. 265; im Erg. auch OLG Celle BeckRS 2013, 04836).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2013 - II-26 UF 10/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,32367
OLG Köln, 27.06.2013 - II-26 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,32367)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2013 - II-26 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,32367)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - II-26 UF 10/13 (https://dejure.org/2013,32367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur bei vollständigem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe nur bei vollständigem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1758
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 14.04.2011 - 4 UF 163/10

    Adressat für einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
    Bei der vorliegenden Fallgestaltung hat der Senat keine Veranlassung, sich mit der Auffassung des OLG Bremen (Beschl. v. 14.04.2011 - 4 UF 163/10 = FamRZ 2011, 1741 f.) auseinanderzusetzen, wonach der Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe sowohl beim Amtsgericht als auch beim Beschwerdegericht angebracht werden kann, solange die Akten noch nicht an das Beschwerdegericht weitergeleitet worden sind.
  • BGH, 16.11.2010 - VIII ZB 55/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
    Einer bedürftigen Partei, die ein Rechtsmittel einlegen will, kann ungeachtet der Erfolgsaussichten in der Sache Verfahrenskostenhilfe nur dann bewilligt werden, wenn sie bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist einen vollständigen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim zuständigen Gericht eingereicht hat (vgl. BGH NJW 2011, 230 = FamRZ 2011 289; Zöller/Greger, ZPO, 29. Aufl. 4233 Rn 23 Stichwort Prozesskostenhilfe m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2012 - 2 UF 107/12

    Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs für Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
    Denn dieses ist gem. § 64 FamFG zur Entgegennahme der Beschwerde befugt und damit das im Rechtsmittelzug (zunächst) mit der Sache befasste Gericht (a.A. OLG Frankfurt, Beschl. v. 27.04.2012 - 2 UF 107/12 - = NJW 2012, 2817 f.).
  • OLG Bamberg, 22.08.2011 - 2 UF 154/11

    Unterhaltsverfahren: Zuständiges Gericht bei Einreichung eines

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
    Der Senat folgt insoweit der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.08.2011 - 2 UF 154/11 - = FamRZ 2011, 913 f.), dass dies für eine beabsichtigte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG dasjenige Gericht ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll.
  • OLG Bremen, 12.01.2011 - 4 UF 123/10

    Einreichung eines Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für eine

    Auszug aus OLG Köln, 27.06.2013 - 26 UF 10/13
    Der Senat folgt insoweit der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung (OLG Bamberg, Beschl. v. 22.08.2011 - 2 UF 154/11 - = FamRZ 2011, 913 f.), dass dies für eine beabsichtigte Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG dasjenige Gericht ist, dessen Entscheidung angefochten werden soll.
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