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   BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13   

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https://dejure.org/2013,26621
BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13 (https://dejure.org/2013,26621)
BGH, Entscheidung vom 04.09.2013 - XII ZB 296/13 (https://dejure.org/2013,26621)
BGH, Entscheidung vom 04. September 2013 - XII ZB 296/13 (https://dejure.org/2013,26621)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Deputate im Versorgungsausgleich?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Stromdeputat im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung und der Versorgungsausgleich

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung unterfallen nicht dem Versorgungsausgleich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Versorgungsausgleich von Sachleistungen der betrieblichen Altersversorgung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Versorgungsausgleich für betriebliche Sachleistungen

  • bista.de (Kurzinformation)

    Kein Billigstrom für die Ex nach Scheidung

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Versorgungsausgleich für betriebliche Sachleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 323
  • MDR 2013, 1280
  • FamRZ 2013, 1795
  • NZA-RR 2014, 259
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Bei der zugesagten Deputatleistung/Energiepreisvergünstigung handle es sich nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 133, 289) zwar um ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung.

    Die Befürworter eines Ausgleichs berufen sich auf den Wortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG, wonach ein Anrecht im Sinne des Betriebsrentengesetzes oder des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes unabhängig von der Leistungsform auszugleichen ist (Hauß FamRB 2010, 361, 362; ders. in: Schulz/Hauß Familienrecht 2. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 15; Palandt/Brudermüller BGB 72. Aufl. § 2 VersAusglG Rn. 11; jurisPK-BGB/Breuers [Bearbeitungsstand 3. Juni 2013] § 2 VersAusglG Rn. 47).

    Der Leistungsbegriff des Betriebsrentengesetzes umfasst dabei nicht nur Geldleistungen, sondern auch Sach- und Nutzungsleistungen, insbesondere Deputate, selbst wenn derartige Leistungen auch den aktiven Arbeitnehmern gewährt werden (BAGE 133, 289 Rn. 23 f. mwN).

  • BGH, 04.04.2012 - VII ZR 56/11

    Wirksame Beschränkung der Revisionszulassung in den Entscheidungsgründen des

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich auch bei uneingeschränkter Zulassung des Rechtsmittels im Tenor eine wirksame Beschränkung aus den Entscheidungsgründen ergeben kann (BGH Beschluss vom 4. April 2012 - VII ZR 56/11 - Juris Rn. 3).
  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 78/07

    Beschränkung der Zulassung der Revision

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Eine Zulassungsbeschränkung kann vielmehr nur angenommen werden, wenn aus den Gründen hinreichend klar hervorgeht, dass das Oberlandesgericht die Möglichkeit einer Nachprüfung im Rechtsmittelverfahren nur wegen eines abtrennbaren Teils seiner Entscheidung eröffnen wollte (Senatsbeschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 78/07 - FamRZ 2008, 1339 Rn. 15 f.).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZB 371/12

    Versorgungsausgleich: Ausgleichsreife einer limitierten endgehaltsbezogenen

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Denn der Abfindungsanspruch nach § 23 VersAusglG hat ebenfalls zur Voraussetzung, dass es sich bei dem noch nicht ausgeglichenen Anrecht um ein dem Grund und der Höhe nach gesichertes Anrecht handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 17. April 2013 - XII ZB 371/12 - FamRZ 2013, 1021 Rn. 13 ff.).
  • BGH, 20.01.1993 - XII ZB 59/90

    Kein Versorgungsausgleich für Rechte aus Altenteil

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Wie schon das bis zum 31. August 2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 20. Januar 1993 - XII ZB 59/90 - FamRZ 1993, 682, 683) stellt also auch das seit 1. September 2009 geltende Versorgungsausgleichsrecht kein Instrumentarium zur Verfügung, betrieblich zugesagte Sachleistungsdeputate unter den Ehegatten auszugleichen.
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10

    Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde jedoch auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilbeschlusses sein könnte oder auf den der Rechtsbeschwerdeführer selbst seine Rechtsbeschwerde beschränken könnte (Senatsurteil vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 - FamRZ 2012, 1789 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen

    Auszug aus BGH, 04.09.2013 - XII ZB 296/13
    Letzteres ist hier der Fall, weil mit der Neuregelung des Versorgungsausgleichs zum 1. September 2009 die notwendige Verrechnung verschiedener Versorgungsanrechte aufgehoben wurde und einzelne Versorgungsanrechte nunmehr isoliert ausgeglichen werden (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 191, 36 = FamRZ 2011, 1785 Rn. 6).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 15 UF 113/14

    Versorgungsausgleich: Nichtigkeit einer Teilungsordnung des Versorgungsträgers

    Vielmehr beschränken sich die Beschwerden in zulässiger Weise (BGH FamRZ 2013, 1795 Rn. 10; FamRZ 2011, 547 Rn. 17) auf den Ausgleich der Anrechte mit den Vers.
  • OLG Stuttgart, 30.12.2013 - 15 UF 306/13

    Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Zulässigkeit der

    Dies gilt im Übrigen auch deshalb, weil ansonsten die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannte Zulässigkeit der Teilanfechtung (BGH FamRZ 2013, 1795 Tz. 10; FamRZ 2011, 547 Tz. 17) ohne Konsequenzen bliebe und folglich letztlich überflüssig wäre.
  • OLG Hamm, 17.04.2020 - 2 UF 32/20

    Unzulässigkeit vorsorglicher Maßgabenanordnungen bei der internen Teilung von

    Nach der überwiegenden Ansicht in der Rechtsprechung, der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, ist eine Teilanfechtung einer Entscheidung über den Versorgungsausgleich beschränkt auf die bei einem Versorgungsträger bestehenden Anrechte zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 13.4.2016 - XII ZB 44/14, FamRZ 2016, 1062, 1063; Beschluss vom 4.9.2013 - XII ZB 296/13, FamRZ 2013, 1795, 1796; Beschluss vom 18.1.2012 - XII ZB 696/10, FamRZ 2012, 509, 510; Beschluss vom 26.1.2011 - XII ZB 504/10, FamRZ 2011, 547).
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