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   OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13   

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https://dejure.org/2013,14208
OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13 (https://dejure.org/2013,14208)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.06.2013 - 12 UF 62/13 (https://dejure.org/2013,14208)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 12 UF 62/13 (https://dejure.org/2013,14208)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 18, 5, 16 VersAusglG
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Artgleichheit der Anrechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Artgleichheit der Anrechte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    §§ 5, 16, 18 VersAusglG
    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Artgleichheit der Anrechte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen Artgleichheit der Anrechte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1904
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Hameln, 19.05.2011 - 31 F 116/10
    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13
    Zu Recht hat daher das Familiengericht das für den Antragsgegner durch interne Teilung zu übertragende Anrecht der Antragstellerin in der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem für diese durch externe Teilung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu begründenden Anrecht verglichen (im Ergebnis ebenso AG Hameln, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 31 F 116/10 bei Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Januar 2013 - 2 UF 156/12 (unveröffentlicht)).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 501/11

    Absehen vom Versorgungsausgleich: Anwendbarkeit des Ausgleichs "einzelner

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13
    Maßgebliche Bezugsgröße i.S.d. §§ 5 Abs. 1, 18 Abs. 3 VersAusglG ist für die gesetzliche Rentenversicherung nicht der Rentenbetrag, sondern der Entgeltpunkt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2012 - XII ZB 501/11, Rdnr. 15).
  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.06.2013 - 12 UF 62/13
    Ein Versorgungsträger ist bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 18 Abs. 1 oder 2 VersAusglG aber jedenfalls dann zur Beschwerde berechtigt, wenn er geltend macht, es sei mangels Gleichartigkeit der Anrechte schon der Anwendungsbereich von § 18 VersAusglG nicht eröffnet und deshalb sein Anspruch auf gesetzmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs verletzt (BGH, Beschluss vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11).
  • OLG Celle, 23.01.2014 - 10 UF 319/13

    Bewertung der Gleichartigkeit von Anrechten in der gesetzlichen

    Der Senat teilt die Ansicht des OLG Schleswig (FamRZ 2013, 1904), dass in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Anrechte und nach § 44 Abs. 4 VersAusglG mit dem Wert einer fiktiven Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewertende Anrechte als gleichartig i.S. des § 18 Abs. 1 VersAusglG anzusehen sind.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8460
OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11 (https://dejure.org/2013,8460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.04.2013 - 2 UF 79/11 (https://dejure.org/2013,8460)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. April 2013 - 2 UF 79/11 (https://dejure.org/2013,8460)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1904
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11

    Versorgungsausgleich im Wege der internen Teilung: Pauschalierung der dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Der Versorgungsträger kann mit den Teilungskosten nach § 13 VersAusglG nur den Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme eines zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht, wobei sowohl die Kosten für die Einrichtung eines neuen Versicherungskontos als auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten erfasst werden (BGH, Beschluss vom 4. April 2012 zu Az.: XII ZB 310/11, FamRZ 2012, 942, zitiert nach Juris, Rn. 14; BGH vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, FamRZ 2012, 610, zitiert nach Juris, Rn. 37 ff.).

    So hat der Bundesgerichtshof es für möglich gehalten, dass Teilungskosten in Höhe von 6.000 EUR noch angemessen sein können, wenn die Betreuung des angelegten Kontos außer Haus vergeben wird, weil ein betrieblicher Versorgungsträger mit einem verhältnismäßig kleinen Versichertenstamm betroffen ist (BGH, Beschluss vom 4. April 2012 zu Az. XII ZB 310/11, FamRZ 2012, 942, zitiert nach Juris, Rn. 22-25).

    Deswegen kommt es auf die tatsächlichen Darlegungen der beteiligten Versorgungsträger an (BGH, Beschluss vom 11.07.2012 zu XII ZB 459/11, zitiert nach Juris, Rn. 22-23m [Daimler], BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, zitiert nach juris, Rn. 56 f. [VW]; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 26 [VW]; BGH, Beschluss vom 04. April 2012; Az.: XII ZB 310/11, zitiert nach Juris, Rn. 24 [Deutsche Welle]).

    Im Rahmen der Angemessenheitskontrolle bieten solche Darlegungen die Grundlage für die Bewertung der Frage, ob die Ehegatten über Gebühr belastet werden und der Betrag daher anders festzulegen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2012 zu Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 25 mit Verweis auf BGH, vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 22 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 53).

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 172/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Ausgleich von Anrechten mit geringem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Der Versorgungsträger kann mit den Teilungskosten nach § 13 VersAusglG nur den Aufwand ersetzt verlangen, der ihm durch die Aufnahme eines zusätzlichen Versorgungsberechtigten in sein Versorgungssystem entsteht, wobei sowohl die Kosten für die Einrichtung eines neuen Versicherungskontos als auch die im Rahmen der Kontenverwaltung erwachsenden Mehrkosten erfasst werden (BGH, Beschluss vom 4. April 2012 zu Az.: XII ZB 310/11, FamRZ 2012, 942, zitiert nach Juris, Rn. 14; BGH vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, FamRZ 2012, 610, zitiert nach Juris, Rn. 37 ff.).

    Den Versorgungsträgern ist, darauf weist die Beschwerdeführerin zu Recht hin, die Möglichkeit eröffnet, die Teilungskosten in den Teilungsordnungen zu pauschalieren (BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610, zitiert nach Juris, Rn. 47 ff.) Damit werden zulässig weitere, durch die individualisierte Mitteilung konkreter Teilungskosten entstehende Kosten vermieden.

    Deswegen kommt es auf die tatsächlichen Darlegungen der beteiligten Versorgungsträger an (BGH, Beschluss vom 11.07.2012 zu XII ZB 459/11, zitiert nach Juris, Rn. 22-23m [Daimler], BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, zitiert nach juris, Rn. 56 f. [VW]; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 26 [VW]; BGH, Beschluss vom 04. April 2012; Az.: XII ZB 310/11, zitiert nach Juris, Rn. 24 [Deutsche Welle]).

    Im Rahmen der Angemessenheitskontrolle bieten solche Darlegungen die Grundlage für die Bewertung der Frage, ob die Ehegatten über Gebühr belastet werden und der Betrag daher anders festzulegen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2012 zu Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 25 mit Verweis auf BGH, vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 22 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 53).

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 275/11

    Versorgungsausgleich: Gerichtliche Angemessenheitsprüfung der Umlegung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Deswegen kommt es auf die tatsächlichen Darlegungen der beteiligten Versorgungsträger an (BGH, Beschluss vom 11.07.2012 zu XII ZB 459/11, zitiert nach Juris, Rn. 22-23m [Daimler], BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, zitiert nach juris, Rn. 56 f. [VW]; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 26 [VW]; BGH, Beschluss vom 04. April 2012; Az.: XII ZB 310/11, zitiert nach Juris, Rn. 24 [Deutsche Welle]).

    Im Rahmen der Angemessenheitskontrolle bieten solche Darlegungen die Grundlage für die Bewertung der Frage, ob die Ehegatten über Gebühr belastet werden und der Betrag daher anders festzulegen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.06.2012 zu Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 25 mit Verweis auf BGH, vom 4. April 2012 - XII ZB 310/11 - FamRZ 2012, 942 Rn. 22 und vom 1. Februar 2012 - XII ZB 172/11 - FamRZ 2012, 610 Rn. 53).

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 2 UF 260/11

    Versorgungsausgleich: Angemessenheit von Teilungskosten für die interne Teilung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Die Angemessenheitsprüfung muss sich darauf beschränken, unter Zuhilfenahme der üblicherweise bei der Einrichtung jedes neuen Versicherungsvertrages entstehenden Kosten zu überprüfen, ob die in den Teilungsordnungen enthaltenen Pauschalsätze zu einer hinnehmbaren Verteilung tatsächlicher Teilungskosten zwischen den Versicherten führen, oder ob - wegen zu hoher Prozentsätze oder zu hoher Grenzbeträge - der Versorgungsträger weitere Gewinne abschöpft (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.03.2012 zu Az. 2 UF 260/11, FamRZ 2013, 38-40, zitiert nach Juris, Rn. 23).
  • BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Angemessene Teilungskosten des Trägers einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Deswegen kommt es auf die tatsächlichen Darlegungen der beteiligten Versorgungsträger an (BGH, Beschluss vom 11.07.2012 zu XII ZB 459/11, zitiert nach Juris, Rn. 22-23m [Daimler], BGH, Beschluss vom 1. Februar 2012 zu Az.: XII ZB 172/11, zitiert nach juris, Rn. 56 f. [VW]; BGH, Beschluss vom 27. Juni 2012, Az.: XII ZB 275/11, zitiert nach Juris, Rn. 26 [VW]; BGH, Beschluss vom 04. April 2012; Az.: XII ZB 310/11, zitiert nach Juris, Rn. 24 [Deutsche Welle]).
  • OLG Köln, 19.06.2012 - 27 UF 184/11

    Gerichtliche Überprüfung der Teilungskosten gem. § 13 VersAusglG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Da die Beschwerdeführerin trotz wiederholter Aufforderung und Nachfrage durch den Senat gem. § 220 Abs. 4 FamFG keine Angaben zu den tatsächlich entstehenden Teilungskosten hat, kann der Senat die von Amts wegen nach § 26 FamFG vorzunehmende Angemessenheitsprüfung daher nur anhand allgemeiner Überlegungen vornehmen (so auch OLG Köln, Beschluss vom 19. Juni 2012 zu Az.: 27 UF 184/11, zitiert nach Juris, Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 21.09.1995 - 3 UF 61/95

    Versorgungsausgleich: Eingeschränkte Realteilung bei Pensionskasse des ZDF

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
    Die Annahme, es sei allgemein angemessen, wenn bis zu 3 % des vorhandenen Deckungskapitals als Kosten der Teilung vorweg abgezogen würden, geht auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zu den angemessenen Kosten einer Realteilung zurück (OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 626-628) Hier heißt es : "Nach § 30 b Abs. 3 der Satzung stellt der Barwert für das auszugleichende Anrecht zum Ende der Ehezeit abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale von 3 % das für die Realteilung verfügbare Deckungskapital dar.
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