Weitere Entscheidung unten: AG Ludwigslust, 25.03.2013

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.03.2013 - II-12 WF 193/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37581
OLG Köln, 21.03.2013 - II-12 WF 193/12 (https://dejure.org/2013,37581)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.03.2013 - II-12 WF 193/12 (https://dejure.org/2013,37581)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. März 2013 - II-12 WF 193/12 (https://dejure.org/2013,37581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Verfahrensbeistands im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 158 Abs. 4; FamFG § 158 Abs. 7 S. 2
    Vergütung des Verfahrensbeistands im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Verfahrenskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Wipperfürth - 10 F 204/12
  • OLG Köln, 21.03.2013 - II-12 WF 193/12

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 2005
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 28.05.2019 - 11 WF 548/19

    Vergütung eines berufsmäßigen Verfahrensbeistandes

    Richtiger Ansicht nach ist mit dem Begriff "Rechtszug" daher nur die Instanz in der Hauptsache selbst zu verstehen, also wenn die Beschwerde gegen eine Endentscheidung in der Kindschaftssache erhoben wird, nicht jedoch wenn - wie hier - nur ein Zwischenstreit betroffen ist (so OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2013 - 12 WF 193/12 Tz 6 m. Anm. Menne, FamRB 14, 132 - für den Fall der Beschwerde gegen einen die Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss).

    Im Sinne einer klaren und praktikablen Handhabung ist damit der Begriff "Rechtszug" im Sinne von § 158 Abs. 7 Satz 2 FamFG dahin zu verstehen, dass nur der Rechtszug in der Hauptsache gemeint ist (überzeugend OLG Köln, Beschl. v. 21.03.2013, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   AG Ludwigslust, 25.03.2013 - 5 C 188/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43657
AG Ludwigslust, 25.03.2013 - 5 C 188/13 (https://dejure.org/2013,43657)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 25.03.2013 - 5 C 188/13 (https://dejure.org/2013,43657)
AG Ludwigslust, Entscheidung vom 25. März 2013 - 5 C 188/13 (https://dejure.org/2013,43657)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 2005
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 12.07.2017 - XII ZB 40/17

    Vorliegen einer sonstigen Familiensache: Streitigkeiten aus Wohnraummietverträgen

    Im Hinblick auf den Wortlaut des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG werden hiervon auch Mietstreitigkeiten der vorliegenden Art erfasst, in denen sich Schwiegereltern mit ihrem Schwiegerkind im Rahmen eines zwischen ihnen geschlossenen Mietverhältnisses streiten, vorausgesetzt freilich, dass es um Ansprüche im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe geht (AG Ludwigslust FamRZ 2013, 2005, 2006; Borth/Grandel in Musielak/Borth FamFG 5. Aufl. § 266 Rn. 13; Heiter in Prütting/Helms FamFG 3. Aufl. § 266 Rn. 54 "Sonstiges"; ders. FamRZ 2013, 283; Drasdo NJW-Spezial 2015, 289; Heinemann MDR 2009, 1026, 1028; ders. in Rahm/Künkel Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht [Stand: Februar 2017] "B. Sonstige Familienstreitsachen" Rn. 41; BeckOK FamFG/Schlünder [Stand: 2. April 2017] § 266 FamFG Rn. 15 "mietrechtliche Ansprüche"; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 38. Aufl. § 266 FamFG Rn. 7; aA - für eine Eigenbedarfskündigung der Schwiegereltern - Keidel/Giers FamFG 19. Aufl. § 266 Rn. 16).
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