Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43222
BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12 (https://dejure.org/2012,43222)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2012 - XII ZB 61/12 (https://dejure.org/2012,43222)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 (https://dejure.org/2012,43222)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,43222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, Art 111 FGG-RG
    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im Übergangsfall: Anforderungen an eine rechtzeitige Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtzeitige Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung einer Rechtsmittelfrist durch Anrufung des falschen Gerichts; § 233 ZPO, FGG-RG Art. 111 ,

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Rechtsmittelfrist in einer Familiensache im Übergangsfall: Anforderungen an eine rechtzeitige Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Rechtzeitige Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gericht unzuständig: Keine Wiedereinsetzung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das beim falschen Gericht eingelegte Rechtsmittel

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverzügliche Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift durch das unzuständige Gericht liegt im Risikobereich des Rechtsmittelführers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 701
  • MDR 2013, 240
  • FamRZ 2013, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.09.2012 - XII ZB 221/12

    Familiensache: Wiedereinsetzung bei Beschwerdeeinlegung beim unzuständigem

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Denn auch bei Versendung per Kurier im Rahmen des regelmäßigen Aktentransports zum Rechtsmittelgericht hätte sich die Weiterleitung ohne weiteres innerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs gehalten (Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 11).

    Eine Trennung der Rechtsmittelschrift von der Akte und Versendung per Briefpost konnte der Beklagte nicht erwarten (Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 11).

    Auch eine Hinweispflicht traf das Amtsgericht schließlich nicht (Senatsbeschluss vom 19. September 2012 - XII ZB 221/12 - zur Veröffentlichung bestimmt - Rn. 12 ff. mwN).

  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache:

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).

    Zunächst stellt es kein Versäumnis dar, dass der am Samstag eingegangene Schriftsatz nicht schon am Montag, sondern erst am Dienstag bearbeitet wurde (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Die im vorliegenden Fall am Dienstag erfolgte abschließende Bearbeitung durch das Amtsgericht bewegt sich vielmehr ohne weiteres im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs und verletzt den Anspruch auf ein faires Verfahren nicht (vgl. BGH Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10 - NJW 2012, 78 Rn. 11 - Vorlage der Rechtsmittelschrift erst nach Eingang der Rechtsmittelbegründung).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11 - FamRZ 2012, 623 Rn. 22; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 12 und vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 20 ff. jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2010 - XII ZB 197/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsirrtum eines Rechtsanwalts über das

    Auszug aus BGH, 19.12.2012 - XII ZB 61/12
    Auf das Verfahren ist gemäß Art. 111 Abs. 1 FGG-RG noch das bis Ende August 2009 geltende Prozessrecht anwendbar, weil der Rechtsstreit vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden ist (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2010 - XII ZB 197/10 - FamRZ 2011, 100 Rn. 10).
  • BGH, 27.02.2013 - XII ZB 6/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Unterbliebene

    Selbst wenn der Vorsitzende des Beschwerdesenats oder dessen Vertreter schon am nächsten Arbeitstag nach dem Eingang des Schriftsatzes dessen Weiterleitung an den Bundesgerichtshof angeordnet hätte - was im Rahmen eines gewöhnlichen Geschäftsganges noch nicht einmal geboten gewesen wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - juris Rn. 8 und vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10 - FamRZ 2011, 1389 Rn. 13) - und diese Weiterleitung am nächsten Tag von der Geschäftsstelle veranlasst worden wäre, hätte (weil es inzwischen Freitag war) wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht erwartet werden können, dass das Schreiben noch am selben Tag an das Postbeförderungsunternehmen zur Übermittlung an den Bundesgerichtshof gelangte (vgl. auch BGH Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06 - FamRZ 2009, 320, 321).
  • BGH, 27.07.2016 - XII ZB 203/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung einer Beschwerdebegründungsfrist in einer

    Wenn somit der Kurierdienst den Schriftsatz nicht so zeitig zum Rechtsmittelgericht befördert hat, dass dadurch die Frist gewahrt werden konnte, ist dieses Risiko von dem Verfahrensbeteiligten zu tragen, dessen Rechtsanwalt den Schriftsatz an das falsche Gericht adressiert hat (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - FamRZ 2013, 436 Rn. 12).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZB 42/22

    Pflicht des Prozessbevollmächtigten einer Partei zur Überprüfung der richtigen

    a) Allerdings ist einer Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sich das Verschulden einer Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten im Hinblick auf die unrichtige Bezeichnung des Gerichts bei der Versäumung der Rechtsmittelfrist nicht auswirkt, weil die Partei darauf vertrauen darf, dass der beim unzuständigen Gericht eingereichte Schriftsatz noch rechtzeitig an das Rechtsmittelgericht weitergeleitet wird (BGH, NJW 2012, 1591 [juris Rn. 22]; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, NJW-RR 2013, 701 [juris Rn. 9]).
  • BGH, 26.06.2013 - XII ZB 83/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Familienstreitsache: Pflicht des

    Ergreift das angerufene Gericht in diesem Fall keine fristwahrenden Maßnahmen, obgleich der Schriftsatz bei ihm so frühzeitig eingegangen ist, dass die fristgerechte Weiterleitung an das zuständige Gericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne Weiteres hätte erwartet werden können, wirkt sich das Verschulden des Rechtsmittelführers oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11 - FamRZ 2011, 1649 Rn. 22 ff. und - zum umgekehrten Fall, dass das Rechtsmittel beim Ausgangsgericht eingelegt worden ist - vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12 - FamRZ 2013, 436 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 26.07.2016 - VI ZB 58/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Ausgangskontrolle bei Versendung

    b) Soweit die Rechtsbeschwerde geltend macht, es sei unberücksichtigt geblieben, dass der Beklagte davon ausgehen durfte, dass die an das falsche Gericht gefaxte Berufungsbegründung noch am gleichen Tag beim Empfängergericht eingehe, überspannt sie die allgemeine Fürsorgepflicht der Gerichte (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247; BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, NJW-RR 2013, 701; BVerfG, NJW 2006, 1579).
  • BGH, 06.05.2020 - IV ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Eine Trennung der Rechtsmittelschrift von der Akte und deren Versendung per Briefpost konnten die Kläger aber nicht erwarten (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - XII ZB 61/12, FamRZ 2013, 436 Rn. 12).
  • OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 9 UF 104/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Wenn somit der (nicht täglich und auch nicht direkt zwischen dem Amtsgericht und dem Oberlandesgericht fahrende) Kurierdienst den Schriftsatz nicht so zeitig zum Rechtsmittelgericht befördert hat, dass dadurch die Frist gewahrt werden konnte, ist dieses Risiko von dem Verfahrensbeteiligten zu tragen, dessen Rechtsanwalt den Schriftsatz an das falsche Gericht adressiert hat (vgl. BGH MDR 2016, 1164 - Rdnr. 13 f. bei juris; BGH FamRZ 2013, 436 - Rdnr. 12 bei juris).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2013 - 20 W 96/13

    Beschwerdefrist im Erbbaurecht

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder seines Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. dazu zuletzt BGH NJW 2013, 1308; FamRZ 2013, 436, je zitiert nach juris; vgl. auch Keidel/Sternal, a.a.O., § 17 Rz. 29).
  • OLG Braunschweig, 30.06.2020 - 8 U 116/19

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines Grundstücks durch Bauarbeiten;

    Erreicht der Schriftsatz das früher mit der Sache befasste Gericht so frühzeitig, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Berufungsgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, so ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn der Schriftsatz nicht rechtzeitig bei dem Rechtsmittelgericht eingeht (vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2012 - XII ZB 61/12 -, NJW-RR 2013, 701, Tz. 9).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.2014 - 5 TaBV 6/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Zurückweisung, Beschwerde, unzulässig

    Kommt das angerufene Gericht dem nicht nach, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihrer Verfahrensbevollmächtigten nicht mehr aus, sodass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 19.12.2012 - XII ZB 61/12 -, juris; BGH, Beschl. v. 12.11.1997 - XII ZB 66/97 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2013 - 10 UF 201/12

    Versorgungsausgleich: Folgen der Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht