Weitere Entscheidung unten: KG, 24.08.2012

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 2 UF 123/12   

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https://dejure.org/2012,18257
OLG Frankfurt, 12.06.2012 - 2 UF 123/12 (https://dejure.org/2012,18257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.06.2012 - 2 UF 123/12 (https://dejure.org/2012,18257)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - 2 UF 123/12 (https://dejure.org/2012,18257)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ergänzungspfleger; Jugendamt; Nachrangigkeit; Pfleger - Subsidiarität der Bestellung des Jugendamts als Pfleger

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen der Bestellung des Jugendamts als Ergänzungspfleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Jugendamt darf nur nachrangig als Pfleger eines Kindes bestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 478
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20

    Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter

    Nach alledem ist es nicht zu beanstanden, dass das Familiengericht bis zum Abschluss der erforderlichen Eignungsprüfung - vorläufig - zur Abwendung einer Gefahr für [...] das - mit Sicherheit geeignete - Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestimmt hat (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 2 UF 123/12 -, juris, Rdnr. 20 a.E.).
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Rechtsprechung
   KG, 24.08.2012 - 25 WF 29/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25296
KG, 24.08.2012 - 25 WF 29/12 (https://dejure.org/2012,25296)
KG, Entscheidung vom 24.08.2012 - 25 WF 29/12 (https://dejure.org/2012,25296)
KG, Entscheidung vom 24. August 2012 - 25 WF 29/12 (https://dejure.org/2012,25296)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 3 Abs 1 VBVG, § 1684 Abs 3 S 4 BGB, § 1684 Abs 3 S 6 BGB, § 58 Abs 1 FamFG, § 277 Abs 2 FamFG
    Umgangspflegschaft: Vergütungsfähige Tätigkeiten eines berufsmäßigen Umgangspflegers; Voraussetzung für eine Vergütung begleiteten Umgangs

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Vergütungspflicht der Tätigkeit des Umgangspflegers

  • rechtsportal.de

    Umfang der Vergütungspflicht der Tätigkeit des Umgangspflegers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 478
  • Rpfleger 2013, 90
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Frankfurt, 10.08.2016 - 5 UF 167/16

    Notwendigkeit der Bestimmung des mitwirkungsbereiten Dritten bei begleiteten

    Denn einen Vergütungsanspruch nach §§ 1684 Abs. 3 S. 6 BGB, 277, 1835, 1836 BGB erwirbt auch der berufsmäßige Umgangspfleger für seine Tätigkeit während der Begleitung der Umgangskontakte nicht (OLG Karlsruhe NZFam 2014, 618 - nur ausnahmsweise bei Vertrauensschutz; KG ZKJ 2012, 492; Dürbeck ZKJ 2015, 457, 459; Keuter JAmt 2011, 373).

    Eine Teilnahme- und Überwachungsaufgabe bei der Durchführung des Umgangs ist ihm gesetzlich nicht zugewiesen (OLG Karlsruhe NZFam 2014, 618; KG FamRZ 2013, 478).

  • OLG Schleswig, 23.03.2015 - 10 UF 6/15

    Pflichten des Familiengerichts bei Anordnung von begleiteten Umgangskontakten

    Auch ist durchaus zweifelhaft, ob der Umgangspfleger eine Vergütung für die Umgangsbegleitung verlangen kann (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 672; Kammergericht FamRZ 2013, 478 ; OLG Brandenburg FamRZ 2008, 1480 ).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 135/18

    Zur Frage, ob Umgangspflegern eine Vergütung für von ihnen durchgeführte

    (1) Nach überwiegender Auffassung darf der Umgangspfleger auch Umgangsbegleitungen durchführen, wenn er hiermit vom Familiengericht nach § 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB gesondert betraut wurde (OLG Köln FamRZ 2018, 598; OLG Karlsruhe Beschluss vom 13. September 2013 - 2 WF 125/13 - juris Rn. 25; KG FamRZ 2013, 478; MünchKomm/Hennemann BGB 7. Aufl. § 1684 Rn. 63; Vogel FF 2016, 441, 448; Dürbeck ZKJ 2015, 457, 459; Bergmann FF 2014, 345, 346).
  • KG, 21.09.2012 - 17 UF 118/12

    Umgangsverfahren: Notwendige Regelungen des Familiengerichts bei Anordnung einer

    Das gilt insbesondere in Fällen, in denen die Anordnung einer Umgangspflegschaft mit einer (kostenintensiven) Umgangsbegleitung (§ 1684 Abs. 4 Satz 3 BGB), kombiniert wird; die Entscheidung über die Art des Umgangs - begleitet oder unbegleitet - obliegt allein dem Familiengericht und nicht dem Umgangspfleger; sie kann auch nicht in das Kostenverfahren verlagert werden (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 24. August 2012 - 25 WF 29/12 - [bislang erst bei juris veröffentlicht; dort Rz. 6ff.]).

    Die tatsächlichen Voraussetzungen für diese Feststellung sind gegeben; diese ergeben sich bereits daraus, dass das Familiengericht die Umgangspflegerin gerade wegen ihrer beruflichen Qualifikation bestellt hat (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 24. August 2012 - 25 WF 29/12 - [bislang nur bei juris; dort Rz. 4]) und aufgrund des Umstands, dass das Familiengericht eine staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin zur Umgangspflegerin bestellt hat, die in einem eigens gefertigten Briefkopf darauf hinweist, dass zu ihrem Leistungsspektrum insbesondere auch die Übernahme von Umgangspflegschaften gehört (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2002 - 15 WF 191/02 -, FamRZ 2002, 935 [bei juris Rz. 3]).

  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1307/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

    6 Gegen die Festsetzung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG gegeben, da mit dem Festsetzungsbeschluss das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Umgangspflegers abgeschlossen wird (OLG Hamm FamRZ 201, 307 f.; KG Berlin FamRZ 2013, 478 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 672; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 1283 ff.).
  • OLG Nürnberg, 29.10.2014 - 7 WF 1308/14

    Vergütungsfestsetzung für den Umgangspfleger: Beschwerdebefugnis der Eltern

    Gegen die Festsetzung des Aufwendungsersatzes und der Vergütung ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach §§ 58 ff FamFG gegeben, da mit dem Festsetzungsbeschluss das Verfahren auf Festsetzung der Vergütung des Umgangspflegers abgeschlossen wird (OLG Hamm FamRZ 201, 307 f.; KG Berlin FamRZ 2013, 478 f.; OLG Karlsruhe FamRZ 2014, 672; vgl. auch BGH FamRZ 2014, 1283 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2015 - 9 WF 291/14
    Ohne entsprechende Anordnung des Familiengerichts ist es aber nicht seine Aufgabe, den Umgang selbst zu begleiten (KG Berlin, FamRZ 2013, 478).
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