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   BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10   

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BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 (https://dejure.org/2013,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 (https://dejure.org/2013,1996)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 (https://dejure.org/2013,1996)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1598a Abs 1 Nr 3 BGB, § 114 S 1 ZPO
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Verneinen der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage unter Verkennung der Möglichkeit einer ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Verfahrenskostenhilfe in einem abstammungsrechtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) - hier: Grundrechtsverletzung durch Verneinen der Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage unter Verkennung der Möglichkeit einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung von Verfahrenskostenhilfe in einem abstammungsrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht und Prozesskostenhilfe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe und die Rechtsschutzgleichheit

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1148
  • FamRZ 2013, 605
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Ablehnung der Gewährung kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Ist dies nicht der Fall und steht eine höchstrichterliche Klärung noch aus, ist es mit dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit hingegen nicht zu vereinbaren, der unbemittelten Partei wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebietet Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verweigerung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juli 1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, S. 241 ).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl 2001, S. 1748 ; BVerfGK 8, 213 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für das Verfassungsbeschwerdeverfahren erledigt sich dadurch, dass das Land Nordrhein-Westfalen zur Kostenerstattung verpflichtet wird (vgl. zur Prozesskostenhilfe BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Entsprechend hält das Bundesverfassungsgericht Vorlagen auch dann für zulässig, wenn das vorlegende Gericht die unterlassene Einbeziehung weiterer Tatbestände in eine begünstigende Regelung als Verletzung staatlicher Schutzpflichten betrachtet (vgl. nur BVerfGE 112, 74; 117, 316; 127, 263).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl 2001, S. 1748 ; BVerfGK 8, 213 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).
  • BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 5/03

    Homologe Insemination

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Entsprechend hält das Bundesverfassungsgericht Vorlagen auch dann für zulässig, wenn das vorlegende Gericht die unterlassene Einbeziehung weiterer Tatbestände in eine begünstigende Regelung als Verletzung staatlicher Schutzpflichten betrachtet (vgl. nur BVerfGE 112, 74; 117, 316; 127, 263).
  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001 - 2 BvR 569/01 -, DVBl 2001, S. 1748 ; BVerfGK 8, 213 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, NJW 2008, S. 1060 ).
  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09

    Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10
    Entsprechend hält das Bundesverfassungsgericht Vorlagen auch dann für zulässig, wenn das vorlegende Gericht die unterlassene Einbeziehung weiterer Tatbestände in eine begünstigende Regelung als Verletzung staatlicher Schutzpflichten betrachtet (vgl. nur BVerfGE 112, 74; 117, 316; 127, 263).
  • AG Borken, 25.03.2010 - 34 F 29/10
  • OLG Hamm, 25.06.2010 - 12 WF 102/10
  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    Gleichwohl handelt es sich um keinen Fall schlichten gesetzgeberischen Unterlassens, der nicht Gegenstand einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht sein kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 - NJW 2013, 1148 Rn. 21; E. Klein, in: Benda/Klein/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, Rn. 790 f.).
  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    In diesem Sinne schlichtes Unterlassen des Gesetzgebers kann daher nicht Gegenstand einer konkreten Normenkontrolle sein (dazu auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, S. 1148 ; E. Klein, in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, § 24 Rn. 790; Dollinger, in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 80 Rn. 49; Zuck, in: Lechner/Zuck, BVerfGG, 7. Aufl. 2015, § 80 Rn. 11; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2. Aufl. 2015, § 80 Rn. 61).
  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Eine Vorlage ist aber jedenfalls dann zulässig, wenn der Gesetzgeber auf einem Rechtsgebiet bereits tätig geworden ist und ein Gericht die geschaffenen Vorschriften aus verfassungsrechtlichen Gründen für unzureichend hält (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, Rn. 21).
  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    Ist der Gesetzgeber aber auf einem Gebiet - wie hier dem der ärztlichen Zwangsmaßnahmen - bereits tätig geworden und hält ein Gericht die geschaffenen Vorschriften angesichts einer grundrechtlichen Schutzpflicht für unzureichend oder das Unterlassen der Einbeziehung weiterer Tatbestände in eine begünstigende Regelung für nicht gerechtfertigt, ist eine Vorlage möglich (vgl. BVerfG FamRZ 2013, 605 Rn. 21 mwN).
  • BAG, 26.06.2018 - 1 ABR 37/16

    Tariffähigkeit der DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V. - Keine abschließende

    Denn auch ein schlichtes gesetzgeberisches Unterlassen - hier bezogen auf ein Absehen von normativen Festlegungen der Voraussetzungen für eine Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen - kann nicht Gegenstand einer Vorlage sein (vgl. BVerfG 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 - Rn. 21) .
  • OLG Celle, 24.03.2021 - 21 UF 146/20

    Verfassungsmäßigkeit der Unzulässigkeit der abstammungsrechtlichen Zuordnung

    "Gegenstand einer solchen Normenkontrolle ist eine konkrete Entscheidung des Gesetzgebers, deren Erstreckung auf bestimmte andere Fälle aus Gründen der Gleichbehandlung für verfassungsrechtlich geboten gehalten wird" (BVerfGE 142, 313 = FamRZ 2016, 1738, 1739 [Rn. 55]; BVerfGE 117, 316 ff. = FamRZ 2013, 605 f. [zu § 1598a BGB]).
  • OLG Frankfurt, 06.05.2019 - 8 W 13/19

    Ergänzende Vertragsauslegung im Falle eines Grundstückskaufvertrags mit

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 -, BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK, Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, 1148).

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92 -, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10 -, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13 -, juris).

  • KG, 24.03.2021 - 3 UF 1122/20

    Konkrete Normenkontrolle: Verfassungsmäßigkeit der fehlenden gesetzliche Regelung

    Ist der Gesetzgeber aber auf einem Gebiet - wie dem der Eltern-Kind-Zuordnung aufgrund einer Ehe - bereits tätig geworden und hält ein Gericht die geschaffenen Vorschriften angesichts einer grundrechtlichen Schutzpflicht für unzureichend oder das Unterlassen der Einbeziehung weiterer Tatbestände in die begünstigende Regelung für nicht gerechtfertigt, ist eine Vorlage möglich (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 03.12.2013 - 1 BvR 953/11

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit durch PKH-Versagung und Entscheidung einer

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatsachenfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, juris, Rn. 18).

    Allerdings braucht Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint; die Ablehnung der Gewährung kann ungeachtet des Fehlens einschlägiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gerechtfertigt sein, wenn die Rechtsfrage angesichts der gesetzlichen Regelung oder im Hinblick auf Auslegungshilfen, die von bereits vorliegender Rechtsprechung bereitgestellt werden, ohne Schwierigkeiten beantwortet werden kann (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, juris, Rn. 18).

    Ansonsten würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen oder darauf hinzuwirken, dass er von dort gegebenenfalls im Wege des Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG vor das Bundesverfassungsgericht gebracht wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2013 - 1 BvR 2004/10 -, juris, Rn. 18, m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den das Rechtsstaatsprinzip erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88, BVerfGE 81, 347, 357; BVerfGK, Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148).

    Hiernach dürfen schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung zugeführt werden können (vgl. BVerfGK, Beschluss vom 14.07.1993 - 1 BvR 1523/92, NJW 1994, 241, 242; Beschluss vom 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10, NJW 2013, 1148; Beschluss vom 13.07.2016 - 1 BvR 826/13, juris).

  • OLG Hamm, 23.10.2013 - 12 UF 121/13

    Pflicht des leiblichen, aber nicht rechtlichen Vaters zur Einwilligung in eine

  • OLG Frankfurt, 15.02.2016 - 8 W 59/15

    Gleichbehandlung der Erben durch einen Testamentsvollstrecker

  • OLG Frankfurt, 04.02.2019 - 8 W 48/17

    Erstattung der Beerdigungskosten aus GoA

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts;

  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des

  • OLG Nürnberg, 17.06.2013 - 11 UF 551/13

    Genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes:

  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

  • OLG Frankfurt, 02.07.2018 - 8 W 18/18

    Substantiierungspflicht im Arzthaftungsprozess

  • BGH, 29.07.2020 - XII ZB 172/18

    Die verweigerte Verfahrenskostenhilfe - und die wegen unklarer Rechtsfrage

  • OLG Naumburg, 30.05.2013 - 1 ESV 4/12

    Gerichtsverfahren: Beurteilungskriterien für eine unangemessene Verfahrensdauer

  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2013 - L 11 KR 2003/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

  • VerfGH Sachsen, 01.08.2019 - 100-III-18

    Konkrete Normenkontrolle; unzulässige Vorlage mangels Entscheidungserheblichkeit

  • LSG Hessen, 15.08.2019 - L 4 SO 120/19

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2013 - L 19 AS 2235/12
  • OLG Karlsruhe, 18.10.2013 - 7 W 56/13

    Prozesskostenhilfeverfahren: Verweisung an das sachlich zuständige Amtsgericht;

  • VGH Bayern, 05.09.2019 - 10 C 19.1664

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und die Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 23 A 14.2254

    Prozesskostenhilfe; Entschädigungsklage; überlange Verfahrensdauer

  • LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
  • FG München, 21.10.2013 - 10 K 637/13

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe

  • BPatG, 19.01.2017 - 30 W (pat) 702/15

    10 AZR 63/14

  • BPatG, 14.11.2013 - 30 W (pat) 705/13

    Geschmacksmusterbeschwerdeverfahren - zur Beiordnung eines anwaltlichen

  • VG München, 16.11.2015 - M 9 K 14.31087

    Erfolgloser Antrag auf Prozesskostenhilfe im Rahmen eines Asylverfahrens

  • BPatG, 09.07.2014 - 30 W (pat) 711/13

    Designbeschwerdeverfahren - "Verfahrenskostenhilfe für Aufrechterhaltungsgebühren

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