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   OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12   

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https://dejure.org/2012,48742
OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12 (https://dejure.org/2012,48742)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.05.2012 - 6 UF 39/12 (https://dejure.org/2012,48742)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Mai 2012 - 6 UF 39/12 (https://dejure.org/2012,48742)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 117 Abs 1 S 1 FamFG, § 121 Nr 1 FamFG, § 134 Abs 2 S 1 FamFG
    Scheidungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an die Beschwerdebegründung bei begehrter Abweisung des Scheidungsantrags nach erklärter Zustimmung in erster Instanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaltliche Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen den Ausspruch der Ehescheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 121 Nr. 1; FamFG § 117 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde gegen den Ausspruch der Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.06.1957 - IV ZB 102/57

    Beschwer bei Scheidungsurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    Es entspricht einem überkommenen, schon vom Reichsgericht entwickelten Rechtsgrundsatz, dass es für ein Rechtsmittel gegen einen Scheidungsausspruch selbst auf Seiten des Klägers (Antragstellers) keiner formellen Beschwer bedarf, wenn damit die Aufrechterhaltung der Ehe erstrebt wird ( BGHZ 24, 369 ff m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1969 - IV ZB 37/69

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein dem Klageantrag stattgebendes Urteil -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    Die Begründung muss vielmehr, um den Anforderungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu genügen, nicht nur deutlich erkennen lassen, dass die Ehe aufrechterhalten werden soll, sondern auch, dass der Rechtsmittelführer die zu diesem Zweck erforderlichen Prozesserklärungen (Klageverzicht oder -rücknahme oder Widerruf der Zustimmung) abgibt (BGH FamRZ 1969, 642; NJW 1973, 2287; beide zu dem demselben Zweck dienenden - Feskorn in Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 117 Rdn. 23 - § 519 Abs. 3 Nr. 2 a.F. ZPO).
  • RG, 12.11.1920 - VII 232/20

    Klageänderung in der Berufungsinstanz auf das Begehren einer Scheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    Ein Ehegatte, der mit seinem Scheidungsbegehren obsiegt hat, kann danach ein Rechtsmittel einlegen, um auf den Scheidungsanspruch zu verzichten oder die Klage (nach neuem Recht: den Scheidungsantrag) zurückzunehmen ( RGZ 100, 208 ; 115, 374).
  • RG, 06.01.1927 - VII 7/26

    Verzicht auf den Scheidungsanspruch.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    Ein Ehegatte, der mit seinem Scheidungsbegehren obsiegt hat, kann danach ein Rechtsmittel einlegen, um auf den Scheidungsanspruch zu verzichten oder die Klage (nach neuem Recht: den Scheidungsantrag) zurückzunehmen ( RGZ 100, 208 ; 115, 374).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82

    Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    In gleicher Weise muss auch dem Ehegatten, der dem Scheidungsantrag des anderen Ehepartners zugestimmt hat, die Möglichkeit eröffnet sein, mit einem Rechtsmittel die Abweisung des Scheidungsantrags zu begehren (BGH FamRZ 1984, 350ff).
  • BGH, 10.10.1973 - IV ZB 22/73

    Antrag auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des anderen Ehepartners - Vorliegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.05.2012 - 6 UF 39/12
    Die Begründung muss vielmehr, um den Anforderungen des § 117 Abs. 1 Satz 1 FamFG zu genügen, nicht nur deutlich erkennen lassen, dass die Ehe aufrechterhalten werden soll, sondern auch, dass der Rechtsmittelführer die zu diesem Zweck erforderlichen Prozesserklärungen (Klageverzicht oder -rücknahme oder Widerruf der Zustimmung) abgibt (BGH FamRZ 1969, 642; NJW 1973, 2287; beide zu dem demselben Zweck dienenden - Feskorn in Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 117 Rdn. 23 - § 519 Abs. 3 Nr. 2 a.F. ZPO).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2018 - 3 W 71/18

    Gemeinschaftliches Testament - Widerruf der Zustimmung zur Scheidung

    Im Hinblick darauf wird in Rechtsprechung und Schrifttum eine ausdrückliche Erklärung verlangt (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1990, 59, FamRZ 2013, 652; Weber, in: Keidel, 19. Aufl., § 134, Rn. 3 ff.; Lorenz, in: Zöller, 32. Aufl., § 134 FamFG, Rn. 1).

    Das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe muss eindeutig und vorbehaltlos verfolgt werden (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2013, 652, Juris Rn. 15).

  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 87/12

    Beschwerde in Ehesachen und Familienstreitsachen: Bestimmtheit des

    Verfolgt der Ehegatte mit seinem Widerruf - wie es hier erklärtermaßen der Fall war und ist - dagegen lediglich das Ziel, Anträge in Folgesachen innerhalb des Scheidungsverbundes möglich zu machen, kann auf den Widerruf der Zustimmung zur Scheidung weder ein Rechtsmittel (Neumann in BeckOK BGB [Stand: Mai 2013] § 1566 Rn. 8; vgl. auch OLG Zweibrücken FamRZ 2013, 652, 653) noch ein Begehren auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gestützt werden.
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