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   OLG Bremen, 15.10.2012 - 4 VA 2/12   

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https://dejure.org/2012,31992
OLG Bremen, 15.10.2012 - 4 VA 2/12 (https://dejure.org/2012,31992)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2012 - 4 VA 2/12 (https://dejure.org/2012,31992)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2012 - 4 VA 2/12 (https://dejure.org/2012,31992)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    FamFG §§ 107, 109
    Familienrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 107; FamFG § 109
    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei Ersatzzustellung des verfahrenseinleitenden Dokuments

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das ausländische Scheidungsurteil und die nicht rechtzeitige Mitteilung der verfahrenseinleitenden Dokuments

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 808
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.2007 - XII ZB 217/05

    Vollstreckbarerklärung eines schweizerischen Unterhaltstitels; Prüfung der

    Auszug aus OLG Bremen, 15.10.2012 - 4 VA 2/12
    Die Frage der Ordnungsmäßigkeit der Zustellung bzw. Mitteilung nach dem Verfahrensrecht des ausländischen Staates hat das Gericht des Vollstreckungsstaates in eigener Zuständigkeit und Verantwortung ohne Bindung an die Feststellungen des erststaatlichen Gerichts zu beurteilen (BGH, FamRZ 2008, 390).

    Der BGH hat in der auch von der Präsidentin im Beschluss vom 18.06.2012 angeführten Entscheidung vom 28.11.2007 (FamRZ 2008, 390) darauf hingewiesen, dass es in derartigen Fällen einer fiktiven Zustellung im Regelfall an der Rechtzeitigkeit der Mitteilung fehle, weil dem Beklagten meistens keine effektive Möglichkeit eröffnet würde, vom Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks tatsächlich Kenntnis zu nehmen und sich auf das Verfahren im Ursprungsland einzulassen.

    Es handelt sich dabei um eine Bewertung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls (BGH, FamRZ 2008, 390).

  • BGH, 03.04.2019 - XII ZB 311/17

    Anerkennung eines ausländischen Ehescheidungsurteils: Anerkennungshindernis der

    (2) Überwiegend wird aber für die Anerkennung sowohl eine ordnungsgemäße als auch eine rechtzeitige Zustellung verlangt (OLG Bremen FamRZ 2013, 808; Staudinger/Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145 f.; MünchKommFamFG/Rauscher 3. Aufl. § 109 Rn. 28; Keidel/Zimmermann FamFG 19. Aufl. § 109 Rn. 12; Haußleiter/Gomille FamFG 2. Aufl. § 109 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2017 - 17 VA 1/16

    Anerkennung einer ausländischen Entscheidung: Ordnungsgemäßheit der Zustellung

    Jedoch geht die obergerichtliche Rechtsprechung (OLG Bremen, FamRZ 2013, 808) und die herrschende Meinung in der Kommentarliteratur (Staudinger/Spellenberg (2016) § 109 FamFG, Rn. 146; Keidel/Zimmermann, FamFG, 19. Aufl., § 109 FamFG Rn. 12; MüKoFamFG/Rauscher, 2. Aufl. 2013, § 109 FamFG Rn. 28) davon aus, dass auch unter der Geltung des FamFG sowohl die Ordnungsmäßigkeit als auch die Rechtzeitigkeit der Mitteilung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks kumulativ vorliegen müssen, damit eine Anerkennung der ausländischen Entscheidung nicht an § 109 Abs. 1 Nr. 2 FamFG scheitert.

    Die Ordnungsmäßigkeit der Zustellung haben die Gerichte des Vollstreckungsstaates, d.h. hier die deutschen Gerichte, in eigener Zuständigkeit ohne Bindung an die Feststellungen des erststaatlichen Gerichts zu beurteilen (BGH, FamRZ 2008, 390; OLG Bremen, FamRZ 2013, 808).

  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 28 VA 1/21

    Kanadische Zustellung eines Scheidungsantrages per WhatsApp nicht mit § 109 Abs.

    Denn die Anerkennung erfordert zwingend nicht nur eine rechtzeitige, sondern auch eine ordnungsgemäße Zustellung (vgl. BGH FamRZ 2019, 996; OLG Stuttgart FamRZ 2017, 1518; OLG Bremen FamRZ 2013, 808; Staudinger/ Spellenberg BGB [2016] § 109 FamFG Rn. 145 ff.; MüKoFamFG/ Rauscher , 3. A., § 109 Rn. 28; Keidel/ Dimmler FamFG § 109 Rn. 12; Haußleiter/ Gomille FamFG 2. A.§ 109 Rn. 9).
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