Rechtsprechung
OLG Köln, 20.08.2012 - II-4 UF 99/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 197 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; BGB § 195
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt.de (Kurzinformation)
Rückforderung von Geschenken durch Schwiegereltern und Verjährung
Verfahrensgang
- AG Brühl, 11.04.2012 - 32 F 361/11
- OLG Köln, 20.08.2012 - II-4 UF 99/12
- OLG Köln, 24.08.2012 - 4 UF 99/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 822
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Diese sei weder durch das Zugewinnverfahren des Sohnes des Antragstellers, noch durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2010 (FamRZ 2010, 958) gehemmt worden und beginne auch nicht erst mit Kenntnis der Entscheidung vom 3.2.2010.So hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - (NJW 2012, 523-526) in einem vergleichbaren Fall, in dem Schwiegereltern von dem Schwiegerkind Rückzahlung von Geldbeträgen gefordert haben, die sie diesem nach der Eheschließung mit ihrem Kind im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Familienheims zur Verfügung gestellt haben, ausgeführt, dass, auch wenn die Zahlungen der Schwiegereltern nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu werten seien, auf sie gleichwohl die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung fänden (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626).
Sei dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimme sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626).
Bei der Zumutbarkeitsprüfung haben - und nur insoweit hat sich die BGH-Rspr. geändert - güterrechtliche Erwägungen außer Betracht zu bleiben (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626.).
Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen BGH-Rspr. zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958; vgl. auch BGH FamRZ 2006, 394, 395 ff.; FamRZ 1999, 365, 366 f.; FamRZ 1998, 669, 670).
Falls dies in Folge der Scheidung der Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (BGHZ 184, 190 = BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2006, 394, 395).
Damit kann auch unentschieden bleiben, ob der früher teilweise vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass für solche "unbenannten Zuwendungen" der Schwiegereltern die 30-jährige Verjährung galt oder die dreijährige Regelfrist, da dieser familienrechtliche Gesichtspunkt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Rückforderungsansprüche nicht tragend ist (BGH FamRZ 2010, 958 ff.; 2012, 273 ff.).
- BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe: …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
So hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - (NJW 2012, 523-526) in einem vergleichbaren Fall, in dem Schwiegereltern von dem Schwiegerkind Rückzahlung von Geldbeträgen gefordert haben, die sie diesem nach der Eheschließung mit ihrem Kind im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Familienheims zur Verfügung gestellt haben, ausgeführt, dass, auch wenn die Zahlungen der Schwiegereltern nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu werten seien, auf sie gleichwohl die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung fänden (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626).Da sich hierdurch die gehegte Erwartung teilweise erfüllt hat, käme eine vollständige Rückgewähr der Schenkung nicht in Betracht (vgl. BGH NJW 2012, 523-526).
Insoweit kann der Senat seine Ausführungen aus dem Hinweisbeschluss nur wiederholen, die zudem durch die zitierte neuerliche BGH-Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - (NJW 2012, 523-526) gestützt werden, hat der BGH doch deutlich gemacht, dass auch nach seiner früheren Rechtsprechung Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage möglichen waren.
Damit kann auch unentschieden bleiben, ob der früher teilweise vertretenen Auffassung zu folgen ist, dass für solche "unbenannten Zuwendungen" der Schwiegereltern die 30-jährige Verjährung galt oder die dreijährige Regelfrist, da dieser familienrechtliche Gesichtspunkt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für Rückforderungsansprüche nicht tragend ist (BGH FamRZ 2010, 958 ff.; 2012, 273 ff.).
- BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
So hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seiner Entscheidung vom 20.07.2011 - XII ZR 149/09 - (NJW 2012, 523-526) in einem vergleichbaren Fall, in dem Schwiegereltern von dem Schwiegerkind Rückzahlung von Geldbeträgen gefordert haben, die sie diesem nach der Eheschließung mit ihrem Kind im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Grundstücks und der Errichtung eines Familienheims zur Verfügung gestellt haben, ausgeführt, dass, auch wenn die Zahlungen der Schwiegereltern nicht als unbenannte Zuwendungen, sondern als Schenkung zu werten seien, auf sie gleichwohl die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage Anwendung fänden (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626).Sei dies hinsichtlich der Vorstellung der Eltern, die eheliche Lebensgemeinschaft des von ihnen beschenkten Schwiegerkindes mit ihrem Kind werde Bestand haben und ihre Schenkung demgemäß dem eigenen Kind dauerhaft zugutekommen, der Fall, so bestimme sich bei Scheitern der Ehe eine Rückabwicklung der Schenkung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626).
Bei der Zumutbarkeitsprüfung haben - und nur insoweit hat sich die BGH-Rspr. geändert - güterrechtliche Erwägungen außer Betracht zu bleiben (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958 und BGH FamRZ 2010, 1626.).
- BGH, 18.12.2008 - III ZR 132/08
Verjährung bei einem Bereicherungsanspruch auf Rückerstattung einer im Rahmen …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Es liegt nach Ansicht des Senats auch kein Ausnahmefall vor, wie er in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 (NJW 2009, 984) angesprochen wird.Deshalb liegt auch kein Grund vor, den Zeitpunkt der Kenntnis des Anspruchsstellers von den Anspruchsvoraussetzungen wegen eines entschuldbaren Rechtsirrtums aufgrund unübersichtlicher oder zweifelhafter Rechtslage (vgl. BGH v. 18.12.2008, NJW 2009, 984) zu verlagern auf den Zeitpunkt der möglichen Kenntnisnahme der Entscheidung vom 3.2.2010.
- BGH, 07.09.2005 - XII ZR 316/02
Rückabwicklung der Zuwendung eines von der Großmutter des geschiedenen Ehegatten …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen BGH-Rspr. zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958; vgl. auch BGH FamRZ 2006, 394, 395 ff.; FamRZ 1999, 365, 366 f.; FamRZ 1998, 669, 670).Falls dies in Folge der Scheidung der Zuwendungsempfänger ist, ist die Geschäftsgrundlage dementsprechend insoweit entfallen, als die Begünstigung des eigenen Kindes entgegen der Erwartung seiner Eltern vorzeitig endet (BGHZ 184, 190 = BGH FamRZ 2010, 958; BGH FamRZ 2006, 394, 395).
- BGH, 11.01.2007 - III ZR 302/05
Staatshaftung bei verzögerter Antragsbearbeitung
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Denn § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit grundsätzlich nicht voraus, dass der Geschädigte aus den ihm bekannten Tatsachen auch die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht (BGH NJW 2007, 830 noch zu § 852 BGB a. F.). - BGH, 12.04.1995 - XII ZR 58/94
Ermittlung des Anfangsvermögens bei Zuwendungen der Schwiegereltern
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Damit entfällt aber das Argument des Antragstellers, dass Rechtsgrund der Zuwendung ein im Gesetz nicht geregeltes familienrechtliches Rechtsverhältnis eigener Art ist, auf die die Regelung des § 1374 Abs. 2 BGB analog anwendbar sei (so noch BGH NJW 1995, 1889). - BGH, 28.10.1998 - XII ZR 255/96
Rückabwicklung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen BGH-Rspr. zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958; vgl. auch BGH FamRZ 2006, 394, 395 ff.; FamRZ 1999, 365, 366 f.; FamRZ 1998, 669, 670). - BGH, 04.02.1998 - XII ZR 160/96
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Grundstücksüberlassungsvertrages zu Zeiten …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Hierbei sind insbesondere die Kriterien heranzuziehen, die auch nach der bisherigen BGH-Rspr. zu unbenannten schwiegerelterlichen Zuwendungen zugrunde zu legen waren (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958; vgl. auch BGH FamRZ 2006, 394, 395 ff.; FamRZ 1999, 365, 366 f.; FamRZ 1998, 669, 670). - BGH, 10.09.2009 - VII ZR 152/08
Klausel zum Baubeginn in öffentlichen Ausschreibungen muss vergabekonform …
Auszug aus OLG Köln, 20.08.2012 - 4 UF 99/12
Nach seiner ständigen Rechtsprechung seien Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaue (BGH NZBau 2009, 771, 774 mwN).
- BGH, 03.12.2014 - XII ZB 181/13
Zur Verjährung der Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen
Für die Annahme eines familienrechtlichen Anspruchs bleibt daher kein Raum (vgl. OLG Köln FamRZ 2013, 822;… Haußleiter/Schulz Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung 5. Aufl. Kap. 7 Rn. 36; Henke/Keßler NZFam 2014, 307, 309; Schulz FamRZ 2011, 12, 13;… so jetzt auch Wever FamRZ 2012, 276, 277 und Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 571 f.).Auf die vom Beschwerdegericht weiter aufgeworfene Frage, ob der Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (…BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, S. 958 ff.) hinausgeschoben war (dies bejahend etwa OLG Düsseldorf FamRZ 2014, 161, 164; a.A. OLG Köln FamRZ 2013, 822), weil eine Klageerhebung zuvor unzumutbar gewesen sein könnte (…vgl. zur Unzumutbarkeit der Klageerhebung vor Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung BGHZ 160, 216= NJW 2005, 429, 433 und BGH Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13 - WM 2014, 2261 Rn. 35 ff.), kommt es mithin nicht an.
- BGH, 16.12.2015 - XII ZB 516/14
Rückforderung von Schenkungen an das Schwiegerkind bei Scheitern der Ehe: …
Dies führe aber nicht zur Unzumutbarkeit der gerichtlichen Geltendmachung eines etwaigen Erstattungsanspruchs gegen das Schwiegerkind (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2013, 988, 990; OLG Köln FamRZ 2013, 822; Kogel FuR 2014, 19, 21 f.;… Wever Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts 6. Aufl. Rn. 571h;… FA-FamR/v. Heintschel-Heinegg 9. Aufl. Kap. 10 Rn. 86). - OLG Jena, 26.09.2014 - 4 UF 322/14
Verjährung von Ansprüchen der Schwiegereltern gegen den Schwiegersohn auf …
Für diesen Anspruch gilt die regelmäßige 3-jährige Verjährung nach § 195 BGB (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 161; OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 988 , OLG Köln, FamRZ 2013, 822 ;… Haußleiter/Schulz, Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung, 5 Aufl., Kap. 7 Rn. 35).§ 68 Abs. 3 S. 2 FamFG sieht im Gegensatz zu § 522 Abs. 2 ZPO keine entsprechende Einschränkung vor, so dass die Zulassung der Rechtsbeschwerde auch im schriftlichen Verfahren des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG erfolgen kann (vgl. OLG Köln, FamRZ 2013, 822 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 28.02.2013 - 7 UF 185/12
Verjährung von Rückforderungsansprüchen der Schwiegereltern
Die gegenteilige Entscheidung des OLG Köln, FamFR 2012, 525, hier bei juris, insbes. - OLG Köln, 23.02.2015 - 4 UF 8/15
Ansprüche der Schwiegereltern auf Rückforderung von Zuwendung nach Scheitern der …
(2.2) In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend ein "Scheitern der Ehe" auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung datiert ( vgl.: OLG Düsseldorf…, Urteil vom 29.10.1991 - 7 U 79/90 - zitiert nach juris Rn. 9; OLG Oldenburg…, Urteil vom 22.12.1993 - 3 U 44/93 - zitiert nach juris Rn. 25, 30; OLG Brandenburg…, Urteil vom 21.07.2004 - 7 U 185/03 - zitiert nach juris Rn. 24; OLG Naumburg, Urteil vom 05.08.2009 - 6 U 62/09 - zitiert nach BeckRS 2012, 01195, Ziff. II.1.a); OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2012 - 4 UF 99/12 - zitiert nach juris Rn. 22, allerdings unter der Einschränkung "spätestens"; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2013 - 6 UF 91/11 - zitiert nach juris Rn. 34, wenn auch letztlich offengelassen ).
Rechtsprechung
AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe
- Wolters Kluwer
Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe (hier: Mehrere Schenkungsbeträge zur Renovierung eines Hauses)
- rechtsportal.de
BGB § 313
Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe (hier: Mehrere Schenkungsbeträge zur Renovierung eines Hauses) - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Schwiegereltern können vom Schwiegerkind nach Scheitern von dessen Ehe keine verbrauchte Zwendungen zurückfordern
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zuwendungen von Schwiegereltern: Begrenzung auf bei Rückforderung noch vorhandene Vermögensmehrung
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 822
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06
Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen
Auszug aus AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11
Zwar käme ein solcher Rückzahlungsanspruch nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2010, 958; FamRZ 2010, 1626) grundsätzlich in Betracht.Hierbei handelt es sich um einen speziell geregelten Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (BGH FamRZ 2010, 958 Rn. 27).
Eine Zweckvereinbarung kommt unter diesen Umständen von vornherein nicht in Betracht (vgl. BGH FamRZ 2010, 958 Rn. 51).
- BGH, 20.07.2011 - XII ZR 149/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern nach Scheitern der Ehe: …
Auszug aus AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11
Ein Rückforderungsanspruch der Schwiegereltern gegen das Schwiegerkind nach Scheitern der Ehe setzt grundsätzlich eine beim Wegfall der Geschäftsgrundlage noch vorhandene, messbare Vermögensmehrung voraus, die zugleich den Anspruch nach oben begrenzt (BGH FamRZ 2012, 273 Rn. 31).Ein Rückforderungsanspruch setzt grundsätzlich eine beim Wegfall der Geschäftsgrundlage noch vorhandene, messbare Vermögensmehrung voraus, die zugleich den Anspruch nach oben begrenzt (BGH FamRZ 2012, 273 Rn. 31).
- BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Berücksichtigung vermögensmindernder Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der …
Auszug aus AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11
Wenn sich aber sogar der grob undankbare Beschenkte wegen Vermögensminderungen bis zum Zugang der Widerrufserklärung auf eine Entreicherung nach §§ 531 Abs. 2, 818 Abs. 3 BGB berufen kann (BGH NJW 1999, 1626), muss dies dem Beschenkten erst Recht in der vorliegenden Konstellation, in welcher ihm keine schwere Verfehlung gegen den Schenker zu Last fällt, möglich sein. - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 180/09
Behandlung von Zuwendungen der Schwiegereltern an Schwiegerkinder nach Scheitern …
Auszug aus AG Rosenheim, 24.07.2012 - 3 F 2289/11
Zwar käme ein solcher Rückzahlungsanspruch nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2010, 958; FamRZ 2010, 1626) grundsätzlich in Betracht.